Beiträge von sailor773

    Für den Batteriespeicher will ich nur eine Vorgehensweise aufzeigen, wie man diese auslegen kann.

    Ich nehme an wir sind uns darüber einig, dass der primäre Zweck eines Stromspeichers ist den Strombedarf in den Zeiten abzudecken, wo der Erzeuger – mangels Wärmebedarf – nicht läuft oder für eine Bedarfsspitze nicht genug Leistung bringt. Deshalb legt man einen Stromspeicher grundsätzlich am Bedarf aus, also nach der Höhe des Verbrauchs und nach dem Verbrauchsprofil. Bei Letzterem kann man auch mit Standardprofilen arbeiten. Eine Rolle spielt dabei natürlich auch, wann, wie lang und mit welcher Leistung der Erzeuger läuft und den Verbrauch ohne Umweg über den Speicher direkt abdecken kann. Aber auch dabei steht immer der Strombedarf (bzw. der Restbedarf nach Beitrag des Stromerzeugers) im Vordergrund.


    Kennzahlen wie die von Dir eingangs für PV-Anlagen genannte, die sich ohne Berücksichtigung des Verbrauchs allein an der Erzeugungsleistung orientieren, sind aus meiner Sicht für die Auslegung eines Speichers von vornherein ungeeignet und können höchstens zufällig zu einem brauchbaren Ergebnis führen.


    In Einzelfällen mag es vorkommen, dass der Erzeuger nicht genug bringt um einen am Verbrauch optimierten Speicher zu laden. Bei wärmegeführten BHKW's ist das regelmäßig im Sommer der Fall. Dagegen kann man nicht viel machen, außer zusätzlich eine PV-Anlage in passender Größe anzuschaffen. Aber wenn der Erzeuger ganzjährig eher schwach auf der Brust ist, macht aus wirtschaftlichen Gründen ggf. Sinn den Speicher kleiner auszulegen. Dann (und nur dann) hätte die Leistung des Erzeugers schon einen Einfluss auf die Auslegung, aber unter den von Dir genannten Bedingungen scheint mir das nicht der Fall zu sein.

    Man rechnet bei halbwegs sparsamen Gewohnheiten mit 40 Litern Warmwasser (60°C) pro Person und Tag. Möglich ist aber ohne Weiteres auch das Doppelte, und bei dem (im vorliegenden Fall nicht gegebenen) Verbrauch von Teenagern git die nach oben offene Richterskala..


    Das Problem bei so einem Speicher ist einerseits, dass bei Entnahme von WW sofort unten kaltes Wasser nachströmt und sich – zumal bei dem kleinen Volumen – natürlich auch mit dem vorhandenen WW mischt. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die zweite Person nur noch lauwarmes Wasser erwischt. Davon ist dann zwar jede Menge da, nur nützt das nichts, wenn man unter der Dusche friert.


    Hinzu kommt, dass jeder Speicher Abstrahlverluste hat. Nimmt man den Worst Case an, dass mittags mit PV-Strom geladen wird und der Löwenanteil des Verbrauchs am darauffolgenden Morgen anfällt, so hat das Wasser bis dahin 16 Stunden Zeit um abzukühlen. Du solltest also bei der Speicherwahl in den technischen Daten auf die Verluste achten (meist angegeben in kWh pro Tag und Grad Temperaturdifferenz).

    Will halt ungern 500-800 Euro für den Speicher ausgeben.

    Ganz ehrlich, die 500-800 EUR sind für einen anständigen Speicher m.E. realistisch. Außer vielleicht Du kriegst einen gebrauchten in der e-Bucht. In dem Fall würde ich lieber Geld für einen anständigen Gebrauchtspeicher ausgeben als für ein neues Billigmodell.

    Um wie viele Personen geht es denn? 100 Liter, die nur einmal am Tag (ich nehme an mit PV-Strom) erwärmt werden sind nicht viel. Bei 60°C Nenntemperatur reicht das vielleicht für eine Person (die keine exzessiven Duschgewohnheiten hat), aber die zweite Person duscht dann schon lauwarm. Man kann das überkommen, indem man das Wasser stattdessen auf – sagen wir – 90°C erwärmt. Nur steigen dann die Speicherverluste schon fühlbar an – insbesondere bei mager isolierten Billigmodellen. Und aus Sicherheitsgründen brauchst Du bei Temperaturen >60°C ein WW-Thermostatventil, das kostet auch noch mal Geld. (Das beachtliche Problem mit der Verkalkung solltest Du bereits gelöst haben, wenn Du derzeit mit Durchlauferhitzer arbeitest.)


    Wir hatten vor Jahren einen 100l Speicher von BSHG (heute Bosch), damals als Ergänzung für unsere Wärmepumpe (Anhebung der 40°C Heizkreistemperatur fürs Warmwasser auf 60°C). Der hat bis zum Schluss gut funktioniert, lief aber halt bei Bedarf ganztägig und nicht nur kurz über die Mittagszeit.


    Meines Wissens haben solche Speicher üblicherweise auch eine Schnellladetaste mit 3x2 kW Drehstrom. Aber wenn Dein Mieter ständig am Morgen mit dieser Taste arbeitet, weil der Speicher in den 16 Stunden seit dem letzten Laden zu weit abgekühlt ist, hättest Du mit Zitronen gehandelt.

    Na ja, wir reden hier anscheinend von einem Boliden mit 550 kW Leistung. Der könnte eine 140 kWh Batterie theoretisch in 15 Minuten laden – in der Realität dürfte es eher doppelt so lang dauern, weil die Batterie wahrscheinlich keine 550 kW Ladestrom aufnimmt, und schon gar nicht bis 100% Ladung. Immerhin, nimmt man große Autobatterien (Tesla Model S) als Vergleich, so rechnet man dort mit einer Kapazität von 100 kWh und Ladeströmen bis 250 kW. Von dem her wäre die genannte Konfiguration jedenfalls nicht völlig jenseits von Gut und Böse. Aber das heißt noch lang nicht, dass die 140 kWh hier passen.


    Grundsätzlich würde ich einen Stromspeicher nicht abhängig von der Leistung des Erzeugers auslegen, sondern abhängig vom Stromverbrauch. Die Erzeugerleistung würde ich erst dann berücksichtigen, wenn der auf Basis des Stromverbrauchs dimensionierte Speicher sich als zu groß für den Erzeuger herausstellt, d.h. kaum je zu 100% geladen werden könnte.


    Sofern es sich hier um ein Heizkraftwerk für Wohnhäuser handelt, kann man für die Auslegung evtl. mit Pauschalannahmen arbeiten (bei Einsatz in einem Gewerbebetrieb müsste man das Profil von Wärme- und Stromverbrauch einzeln analysieren). Bei Wohngebäuden kenne ich die Faustregel "Batteriegröße in kWh = Stromverbrauch pro Jahr in MWh". Angesichts der Tatsache, dass ein größerer Speicher heutzutage nicht so viel mehr kostet als ein kleinerer (und der Stromverbrauch tendenziell eher zunimmt), kann man auf das Ergebnis der Faustregel wohl noch mal die Hälfte draufschlagen. Aber viel größer würde ich nicht gehen.

    Ich neige dazu meinen Vorrednern zuzustimmen, aber wir sollten uns hier im Forum nicht die Köpfe über juristische Feinheiten zerbrechen. Wenn Tom tatsächlich verklagt werden sollte, muss er sich so oder so einen Rechtsanwalt nehmen.


    Ich habe schon selbst die Erfahrung gemacht, dass schlechte Insolvenzverwalter (es gibt auch gute!) erstmal versuchen, die Bürger mit Klagedrohungen einzuschüchtern. In dem betreffenden Fall ist auf mein entsprechendes Antwortschreiben (höflich, klar und kompromisslos mit der ausschließlich sachlich – nicht juristisch – begründeten Kernaussage "mir gäbet nix") nichts mehr gekommen: Solche Aasgeier suchen sich dann gerne leichtere Opfer. Ich würde mich aber niemals mit solchen Leuten auf juristische Argumentationen einlassen, dabei kann man nur verlieren (außer man ist selbst Rechtsanwalt).

    im Objekt eine PV Anlage im Betrieb hat, die noch mit Volleinspeisung läuft und aus der damals von der Anschaffung Vorsteuer gezogen wurden. Es besteht also ein Kleingewerbe.

    Zu Anfang war das genau aus dem Grund kein Kleingewerbe. Aber wenn die Anlage noch mit Volleinspeisung läuft, ist sie im Zweifel vor 2009 in Betrieb gegangen. In dem Fall wäre jedenfalls (wenn man das für vorteilhaft hält) ein Wechsel zur KUR problemlos jederzeit möglich, da die 5-Jahresfrist gemäß § 15a UStG schon längst abgelaufen ist.


    Sofern bei dem gebrauchten BHKW die Umsatzsteuer ausgewiesen wurde (Erwerb von einem USt-pflichtigen Gewerbebetrieb) und man diese Vorsteuer anrechnen lassen möchte, würde damit die Frist gemäß § 15a UStG aber wieder neu beginnen. Meiner Meinung nach würde in dem Fall auch die PV-Anlage wieder in die USt-Pflicht rutschen, wobei das bei Volleinspeisung ja nichts macht.

    Muss man dann beim BHKW die gezahlten Stromentgelte die für die eingespeiste Energie erhalten hat versteuern?

    Wenn wir von der Einkommensteuer reden: Im Prinzip muss man das, und zwar nicht nur die Vergütung für den eingespeisten Strom, sondern auch den Wert des selbst verbrauchten Stroms. Sofern das BHKW allerdings weniger als 2,5 kW(el) Leistung bringt, kann man auf Antrag dessen Betrieb als Liebhaberei einstufen lassen. Dann muss man bei der ESt die Einnahmen aus der Stromerzeugung nicht versteuern, kann aber im Gegenzug auch keine Kosten absetzen.


    Bei der Umsatzsteuer hängt alles davon ab, ob man die KUR nutzt oder nicht.

    Man erhält derzeit doch noch den derzeitigen Börsenpreis zzgl eingesparte Netzentgelte richtig? Energiesteuer wird nicht mehr zurück erstattet ?

    Wenn das BHKW die aktuellen Anforderungen des Netzbetreibers für eine Zulassung erfüllt, bekommst Du wie alle anderen den Börsenpreis des Vorquartals plus vNNE. Erfüllt es diese Anforderungen nicht, so darfst Du es gar nicht erst anschließen.


    Energiesteuer wird meiner Meinung nach auch bei einem gebrauchten BHKW teilweise erstattet, sofern der Jahresnutzungsgrad mindestens 70% beträgt (§ 53a Abs. 4 EnergieStG). Die Hocheffizienz für die vollständige Entlastung gemäß Abs. 6 nachzuweisen könnte bei einem gebrauchten BHKW schwierig sein.

    Hervorragend erklärt Sailor.

    :thankyou:

    Darf man fragen was du beruflich machst ?

    Bist du im Energiesektor oder im steuerlichen Bereich tätig ?

    Weder noch – ich habe Chemie und Wirtschaftswissenschaften studiert und bis zu meiner Pensionierung in der chemischen Industrie gearbeitet. Energie- und Steuerfragen gehören aber seit über 40 Jahren zu meinen Hobbies.

    Moin Bernd,

    1. Welche Auswirkungen hat der Dezemberabschlag auf die Erstattung der Energiesteuer?

    Meiner Meinung nach keine. Die gelieferte Gasmenge in MWh (und damit die Höhe der gezahlten Energiesteuer) wird ja weder durch die Übernahme einer Abschlagszahlung beeinflusst noch später durch die Gaspreisbremse. Staatliche Zuschüsse dieser Art müssen bei einem BHKW sicher bei der Einkommensteuer und evtl. auch bei der Umsatzsteuer berücksichtigt werden (wie, wird man sehen wenn die gesetzlichen Regeln und die Gasrechnungen da sind), aber auf die Energiesteuer-Erstattung hat das m.E. keinen Einfluss.

    2. Haben Klein BHKW Betreiber im Dezember 2022 keine Kosten für Gas und dennoch volle Einspeisungsvergütung von EEX plus KWK Zuschlag?

    Jedenfalls ja, und das ist auch richtig so.


    Die Einspeisevergütung wird aufgrund § 4 Abs. 3 KWKG gezahlt, die Zuschläge gemäß §§ 5-8 KWKG. In diesen Paragraphen findet sich kein Hinweis darauf, dass der Betreiber – um Vergütung resp. Zuschläge zu erhalten – Kosten für den eingesetzten Energieträger haben bzw. nachweisen müsste.


    Davon ab erstattet der Staat ja "nur" eine Abschlagszahlung, d.h. ein Zwölftel der geschätzten Gaskosten eines Jahres. Die tatsächlichen Gaskosten können schon auf Jahresebene höher oder niedriger liegen als die Summe der Abschlagszahlungen. Im Dezember sind sie jedenfalls weit höher als ein Zwölftel (=8,3%) der Jahreskosten. Beispielsweise bei unserem BHKW lag der Verbrauch im Dezember 2021 bei ca. 16% des Jahresverbrauchs. Würde man also den Dezember 2022 separat abrechnen, so würden jedenfalls auch dann noch Gaskosten verbleiben, wenn man die Erstattungszahlung abzieht.

    3. Das bedeutet, dass ab IV/2022 die Einspeisung im Vordergrund steht und nicht der Eigenverbrauch?

    Im (nicht "ab"!) vierten Quartal 2022 liegt die Einspeisevergütung für BHKW-Strom bei 37,575 ct/kWh, plus vNNE, plus ggf. die 8 ct/kWh Differenz beim KWK-Zuschlag. Zusammen gibt das ca. 38-46 ct/kWh, was wahrscheinlich mehr ist als die meisten von uns in diesem Quartal für Bezugsstrom zahlen. So lang das so bleibt, lohnt es sich im Zweifel den BHKW-Strom einzuspeisen und stattdessen für den Haushalt Strom aus dem Netz zu beziehen. In der Realität dürften sich diesbezügliche Gestaltungsmöglichkeiten allerdings in Grenzen halten, zumal die meisten BHKW's spätestens ab Ende November sowieso weitgehend 24/7 durchlaufen. Und langfristig so weiter gehen kann das nicht. Entweder geht der Börsenstrompreis wieder auf ein niedrigeres Niveau zurück (im Oktober waren es bisher z.B. nur 17 ct/kWh), oder die Bezugsstrompreise werden sich mit der bislang – ohne EEG-Umlage – üblichen Differenz von ca. 15 ct/kWh netto oberhalb des Börsenstrompreises einpendeln.


    Der Gaspreis ist nicht entscheidend für die Frage Eigenverbrauch oder Einspeisung, sondern für die Frage, ob es sich überhaupt lohnt das BHKW zu betreiben. Bei dieser rein wirtschaftlichen Entscheidung muss man in der Regel mit dem unsubventionierten Gaspreis rechnen.

    • Die Einmalzahlung im Dezember betrifft eine Abschlagszahlung. Das heißt, de facto wird sie einfach von dem Betrag abgezogen, den Du in 2022 insgesamt für Gas zahlst. Ob Du im Dezember das BHKW (oder überhaupt Deine Heizung) laufen lässt oder nicht, spielt für die Einmalzahlung oder deren Höhe keine Rolle.
    • Wenn die Gaspreisbremse kommt, dann nur für beispielsweise 80% des Vorjahresverbrauchs. Würdest Du das BHKW stilllegen (und stattdessen Deine Wärme mit der Spitzenlasttherme erzeugen), so könntest Du wahrscheinlich um die 20% einsparen, weil der zusätzliche Gasverbrauch für die Umwandlung in Strom entfällt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Du den BHKW-Strom zum größten Teil mit unsubventioniertem Gas erzeugst – außer Du schaffst durch radikale Einsparmaßnahmen Deinen Verbrauch einschließlich BHKW um 20% zu reduzieren.

    Für die Frage, ob es sich weiterhin rechnet, das BHKW zu betreiben, muss man also die anteiligen Kosten für unsubventioniertes Gas plus die variablen BHKW-Wartungskosten pro kWh (beides netto) dem Mix aus eingesparten Bezugsstromkosten (brutto) und Einspeisevergütung (netto) gegenüberstellen.

    4. Hat die Gaspreisbremse ab 3/23 Einfluss auf unsere Stromvergütung?

    Nein – siehe Punkt 2.


    Gruß, Sailor

    Seriös wird Dir heute niemand mehr empfehlen für die Sommer Warmwasserbereitung einen einfachen Elektrostab nachzurüsten bzw. auf andere Art elektrisch warmes Wasser zu erwärmen.

    Es gibt keinen Grund nicht eine entsprechende Wärmepumpe zu installieren.

    Das sehe ich anders. Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es hier bereits eine Solarthermie, die eigentlich für die Warmwasserbereitung außerhalb der Heizperiode zuständig ist. Der geplante Heizstab soll nur die paar Tage überbrücken, wo die ST nicht in der Lage ist den Bedarf vollständig zu decken. Und wenn ich das weiter richtig begriffen habe, soll dafür überschüssiger Strom aus einer vorhandenen PV-Anlage verwendet werden.


    Rein technisch ist es natürlich effizienter, Warmwasser mit einer Wärmepumpe zu erwärmen als mit einem Heizstab. Die Frage ist nur, ob sich das bei dem gegebenen Anforderungsprofil lohnt.


    Ich habe selbst mal so ein System betrieben (den Heizstab im Kombispeicher gibt es heute noch als Reserve für Notfälle), um – bei komplett ausgeschalteter (Öl-)Heizung von Mai bis September – auch z.B. während einer längeren Regenperiode ausreichend Warmwasser zu haben. Wir hatten damals einen Warmwasserbedarf (einschl. Speicherverlusten) in der Größenordnung von 700 kWh pro Monat. Von Mai bis September waren das insgesamt 3.500 kWh, wovon im Schnitt lediglich 150-200 kWh (5%) mit dem Heizstab erzeugt wurden. Sofern die Verhältnisse im vorliegenden Fall ähnlich sind, könnte man mit einer TWW-WP bei COP=4 im Vergleich zum Heizstab gerade mal 150 kWh im Jahr einsparen, bei angenommenen 12 ct/kWh EEG-Einspeisevergütung also 18 EUR/Jahr. Damit rechnet sich keine TWW-WP, außer man kriegt sie annähernd zum gleichen Preis wie einen Heizstab.


    Ob es sich lohnt überschüssigen Strom aus der PV in einem Heizstab zu verbrennen anstatt an solchen Tagen abends das BHKW anzuwerfen (so wie wir das seit 2012 machen), muss man einfach rechnen. Wenn die PV-Anlage jünger ist als etwa acht Jahre, so liegt die EEG-Einspeisevergütung jedenfalls deutlich unter dem kWh-Preis, der heutzutage als Arbeitspreis in neuen Gasverträgen berechnet wird. Bei unserer Anlage aus 2010 – und mit noch vergleichsweise moderaten Gaskosten – ist es noch nicht so weit, aber ansonsten würde ich für diesen Zweck sofort wieder den alten Heizstab aktivieren.

    Stichwort Übergewinnsteuer.

    Jemand Informationen ob das uns auch treffen wird?

    Ich bin auch kein Insider, aber die Rede war stets von EE-Anlagen (soweit sie nicht nach EEG Anspruch auf Festvergütungen haben), Atom-, Stein- und Braunkohlekraftwerken. Gaskraftwerke sind ausgenommen, einfach weil sie keine Übergewinne haben und im Gegenteil durch ihre hohen Grenzkosten die Übergewinne für alle anderen über den Merit-Order Mechanismus überhaupt erst ermöglichen. Aus diesem Grund halte ich es für ausgeschlossen, dass unsere gasbetriebenen (und wohl ebenso wenig die Öl- oder LPG-betriebenen) BHKW's davon betroffen sein könnten.


    Was anderes wäre, wenn jemand an dem Preisfindungsmechanismus drehen und z.B. Merit Order außer Kraft setzen würde. Dadurch könnte die im KWKG festgelegte Berechnungsgrundlage für die KWK-Einspeisevergütung wegfallen oder sich massiv verändern. Aber so wie ich die Verlautbarungen verstehe, soll der Mechanismus an sich unverändert bleiben: d.h. die Einnahmen der EE, AKW, SKKW und BKKW fallen zunächst weiterhin in der Höhe an, die sich aus Merit Order ergibt, werden dann aber oberhalb 180 EUR/MWh abgeschöpft (und mit dem so eingenommenen Geld die Strompreisbremse finanziert).

    Der Link verweist u.a. auf den Neubau des KKW Flamanville, lt. Wikipedia mit folgenden Kerndaten:

    • Projektbekanntgabe: 2004
    • Baubeginn: 2007
    • Kosten: Prognostiziert 3,3 Mrd EUR, aktuell 19,1 Mrd EUR
    • Fertigstellung: Geplant 2012 (acht Jahre ab Projektbeginn), aktuell erwartet 2023 (neunzehn Jahre ab Projektbeginn)
    • Leistung: 1.600 MW(el)

    Der französische Rechnungshof schätzt mit diesen Daten die Stromgestehungskosten auf 11-12 ct/kWh. Ob da die Entsorgungskosten mit dabei sind weiß ich nicht.


    Das ist genau was ich meine. Würden wir morgen anfangen und so schnell arbeiten wie die Franzosen (was ich insbesondere beim Genehmigungsverfahren für ausgeschlossen halte, wenn wir schon für einen Bahnhof 30 Jahre brauchen), so wäre der erste Reaktor frühestens 2040-45 fertig. Und wir hätten dann Stromgestehungskosten (vor Inflationsbereinigung) von 11-12 ct/kWh plus X, was mehr ist als im Jahr 2021 die Stromgestehungskosten für die erneuerbaren Energien mit Ausnahme von Biogas/Biomasse. (Dass die Reaktoren bis 2045 billiger werden als Flamanville, glaubt doch nach den bisherigen Erfahrungen kein Mensch. EE werden dagegen nach wie vor mit jedem Jahr kostengünstiger.)


    Also der Neubau von KKW ist eine teure Sackgasse und sonst nichts. Ich gehe davon aus, dass die Franzosen das auch noch mitkriegen werden – spätestens wenn in 20 Jahren Deutschland auf dem Stromsektor auf einmal wettbewerbsfähiger ist als Frankreich.


    Dass wir heute im Zusammenhang mit Putins Energiekrieg massive Probleme mit der Energieversorgung haben, liegt an dem überstürzten Atomausstieg und an der politisch verzögerten Energiewende. Eine dieser beiden Fehlentscheidungen der Ära Merkel hätten wir vielleicht noch verkraftet, aber mit beiden zusammen wird's jetzt halt eng.


    Wir geben jetzt mal eben ca. 300 Mrd EUR Steuergeld aus, um die schlimmsten Schäden der Gaskrise auszubügeln. Was diese Geschichte darüber hinaus die Bürger und das Gewerbe kostet, kann ich gar nicht beziffern. Hätten wir allein das, was uns jetzt diese Krise kostet, in den letzten zehn Jahren für zusätzliche EE-Anlagen, Leitungs- und Speicher-Infrastruktur und die energetische Sanierung unserer Häuser ausgegeben, so gäbe es heute keine Versorgungskrise. Mit oder ohne Atomkraft.

    Fürs Bier müsste das CO2 aus den BKKW jedenfalls ausreichen. :-)@@(-:


    Was die französischen KKW betrifft, so kommt es darauf an wie viel sie uns im Winter überhaupt liefern können, wenn erst mal die vielen französischen Elektro-Direktheizungen versorgt sind. Ich meine mich zu erinnern, dass Heizstrom in Frankreich in früheren harten Wintern durchaus auch mal knapp geworden ist - da hat dann Deutschland mit Kohlestrom ausgeholfen.

    Frankreich baut noch 14 Stück.

    Ist das wahr? In Worten vierzehn?


    Was Deutschland betrifft halte ich jedenfalls den Neubau von KKW (selbst wenn er politisch durchsetzbar wäre) für keine brauchbare Lösung. Selbst wenn wir morgen damit anfangen würden: Bis die Dinger mit allen Gutachten, Genehmigungen und Klagen fertig wären hätten wir wahrscheinlich auch den Umstieg auf 100% EE einschl. Leitungen, Speichern und Wasserstoffwirtschaft geschafft, und das vermutlich zu geringeren Kosten. Mir hätt's ja schon gereicht, wenn unsere vorhandenen KKW (16 waren es glaube ich) noch so lang hätten weiter laufen dürfen, bis wir mit den Erneuerbaren soweit sind.