Beiträge von sailor773

    Moin Chris,


    bei unserem Gerät gab es in den technischen Unterlagen eine "Bestätigung der Einhaltung des Normnutzungsgrades >70% des GWI". Die wurde so vom HZA akzeptiert. Ist so etwas in den Remeha-Unterlagen nicht zu finden?


    Ansonsten ist doch der Nutzungsgrad einfach die Summe aus erzeugtem Strom (Eigenverbrauch+Einspeisung) plus erzeugter (in Haus oder Betrieb verbrauchter) Nutzwärme in kWh, geteilt durch die eingesetzte Gasmenge in kWh (Hs). Wenn Du keine Erzeugungs- und Wärmezähler hast um die tatsächlichen Werte zu ermitteln, genügen dafür m.E. die Angaben in den technischen Daten. Man muss nur darauf achten, den dort angegebenen Gasverbrauch ggf. von Hi auf Hs umzurechnen (Faktor 1,1).


    Diese Berechnungsmethode kann lt. Formular angewendet werden, wenn "die Anlage ausschließlich wärmegeführt betrieben wird und über keinen Notkühler verfügt". Ich gehe davon aus, dass sich das seit 2012 (als unsere Anlage in Betrieb ging) nicht geändert hat.


    Gruß, Sailor

    Wenn alle Stricke reißen, bleibt immerhin noch die Förderung nach § 35c EStG. Die hat den Vorteil, dass man sie auch im Nachhinein bekommen kann, wenn es mit der KfW-Förderung aus irgendwelchen Gründen nicht klappt. Aber das sind dann halt nur 20% (nicht 40 oder gar 70), und die 20% noch auf drei Jahre verteilt. Für Leute, deren Finanzierungsmodell auf Kante genäht ist, bedeutet das ein gehöriges Risiko.


    Das ist ja das Ungerechte an dieser Unsicherheit bei der Förderung: Wer genug Geld auf der hohen Kante hat um eine WP einschl. Einbau notfalls bar zu bezahlen, kann die Förderung (wenn es sie dann doch gibt) als Windfall Profit mitnehmen. Wenn nicht, holt er sich über § 35c EStG wenigstens noch 20% von der Steuer zurück. Alle anderen sollten sich auf ein solches Wagnis besser nicht einlassen und stattdessen beten, dass die alte Gas- oder Ölheizung noch möglichst lang hält.

    Na ja, viel Hoffnung wollte ich hier nicht verbreiten – man muss leider eher befürchten, dass an der Info von Dachsfan etwas dran ist. Ich hätte nur gerne die Quelle gewusst um das besser recherchieren zu können.


    Mein Restchen von Hoffnung beruht einstweilen nur auf der optimistischen Annahme, dass selbst unsere Regierung eigentlich nicht so saublöd sein kann.


    Sich ein Heizungs-Verbotsgesetz auszudenken (ja, es ist im Endeffekt immer noch ein Verbotsgesetz) und die empörte Öffentlichkeit damit zu beschwichtigen, dass die bei einem kapitalen Heizungsschaden ab 2024 für jedermann gesetzlich vorgeschriebenen Ersatzinvestitionen in mittlerer fünfstelliger Höhe mit 40-70% gefördert werden, geht ja noch halbwegs: Nämlich wenn es die Förderung tatsächlich gibt, und zwar so lang bis der Großteil der fossilen Heizungen ersetzt ist. Also eher zehn Jahre als sechs Wochen.


    Aber dann das Förderprogramm mit so wenig Mitteln auszustatten, dass es nach wenigen Wochen schon wieder geschlossen werden muss und kaum jemand davon profitiert (außer wahrscheinlich die Leute, die es am wenigsten nötig haben), würde – wenn es denn so wäre – aus meiner Sicht den Tatbestand der mutwilligen Volks-Verar***ung erfüllen.


    Angesichts der Aberwitzigkeit eines solchen Vorgehens hoffe ich immer noch, dass es sich hier um einen verspäteten Aprilscherz handelt. Aber mehr Grund zur Hoffnung sehe ich eigentlich nicht, jedenfalls bis es mehr Informationen zum Thema gibt.

    Neue Programme kommen aber wohl nur für Niedrigenergiestandart Gebäude, muss man sehen ob es passt.

    Und das wäre dann der nächste Schritt der Idiotie: Ausgerechnet Niedrigenergie-Gebäude brauchen zuallerletzt eine Heizungs-Erneuerung. Ein KfW-55 Gebäude mit 30 kWh/m2 Heizwärmebedarf erzeugt mit einer modernen Gas-Brennwerttherme weniger CO2 als ein durchschnittliches Bestandsgebäude, dessen 140 kWh/m2 Wärmebedarf von einer Wärmepumpe mit dem deutschen Strommix gedeckt wird. Selbst mit JAZ 4.


    Meiner Meinung nach wäre es von vornherein sinnvoller gewesen, einen Heizungstausch weder zu erzwingen (GEG) noch zu fördern, sondern stattdessen das gesamte verfügbare Geld in die Förderung der energetischen Gebäudesanierung zu stecken. Die CO2-Einsparung wirkt dann sofort, und die Umstellung der Heizung auf EE würde über die Jahre ganz von selbst stattfinden – nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften, sondern weil sie aus Sicht der Betreiber langfristig sinnvoll ist.

    Der KfW Topf ist leer, da kann man keinen Antrag stellen.

    Woher weißt Du das? Auf der KfW-Seite (wo die Förderprogramme nach wie vor ausführlichst beschrieben und beworben werden) konnte ich dazu nichts finden.


    Wenn die Info korrekt ist, dann wäre das ein weiterer Schildbürgerstreich unserer allseits geliebten Regierung. Die Förderung konnte überhaupt erst ab 27.02.24 beantragt werden, und sechs Wochen später ist der Topf schon leer?? Dann hätten wieder mal nur die paar Leute abgesahnt, die bei Antragsbeginn ihre Projekte schon fertig in der Schublade hatten und diese im Zweifel auch ohne (oder mit weitaus weniger) Förderung durchgezogen hätten. Der Normalbürger (m/w/d) guckt derweil in die Röhre und darf den Spaß auch noch mit seinen Steuergeldern bezahlen. :cursing:


    Aber ich hoffe immer noch, dass das mit dem leeren Topf einfach nicht stimmt.

    So lang die PV-Anlage die Anforderungen aus § 3 Nr. 72 erfüllt und umsatzsteuerlich die KUR angewendet werden soll (und darf), muss man als Steuerpflichtiger nichts von sich aus unternehmen. Der Leitfaden ist hier sehr klar:

    Zitat

    Liegen die vorgenannten Voraussetzungen vor, müssen Sie folglich weder einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FSE) noch einen Fragebogen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage mit Inbetriebnahme ab 01.04.2012 ans Finanzamt übermitteln bzw. einreichen9.

    Laut Fußnote 9 können die Finanzämter "im Einzelfall aber zur Abgabe der ... Fragebögen auffordern". Und wenn das Finanzamt z.B. im Rahmen der ESt-Erklärung Nachweise einfordert (wie hier anscheinend geschehen), muss man die liefern.


    Im Fall von Unklarheiten (wie hier zur Abführung der vom NB zu Unrecht ausgezahlten Umsatzsteuer) spricht aber natürlich nichts dagegen beim Finanzamt nachzufragen.

    Moin Hondo,

    Hätte ich die Anlage anmelden müssen ?

    Vermutlich nicht.


    Eine Anmeldung beim FA ist bei IBN ab 2023 nicht erforderlich, wenn die Anlage erstens bei der Einkommensteuer die Voraussetzungen in § 3 Nr. 72 EStG erfüllt (bei Dir der Fall), und zweitens umsatzsteuerlich Dein "Unternehmen" ausschließlich aus der PV-Anlage besteht und die Kleinunternehmerregelung (KUR) angewendet wird. Ob Letzteres bei Dir der Fall ist weiß ich nicht, aber etwas anderes als die KUR ist für Privatpersonen ab 2023 nicht mehr sinnvoll. (Sofern Du allerdings außer der PV-Anlage noch einen USt-pflichtigen Betrieb hättest, geht möglicherweise die KUR gar nicht. Das solltest Du dann mit Deinem Steuerberater klären.)

    Nun erhielt ich vom Netzbetreiber der für die Einspeisung angefallener Betrag inkl. MwSt.

    Wenn Du die KUR nutzen kannst und willst, darf das eigentlich nicht der Fall sein – also ist die Frage wo der Fehler liegt. In dem Fragebogen für den Netzbetreiber muss man jedenfalls ankreuzeln ob man USt-pflichtig ist oder ob die KUR angewendet wird. Da Deine Anlage beim NB offenbar ordnungsgemäß angemeldet wurde (sonst gäbe es überhaupt keine Vergütung) gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder hast Du im NB-Fragebogen was Falsches angekreuzt oder der Fehler liegt beim Netzbetreiber.


    In jedem Fall muss das baldmöglichst abgestellt werden. Da hilft nur Kontakt mit dem NB aufzunehmen und die Sache richtig zu stellen, d.h. der NB muss Dich unter "KUR" einstufen und zum nächst erreichbaren Termin seine Zahlungen auf Netto umstellen.

    Muß ich bzgl. der Anlage irgendwas in der Steuererklärung angeben ?

    Bei der Einkommensteuer nicht. Zur USt siehe unten.

    Wie verhält es sich mit der Mehrwertsteuervergütung bei der Einspeisung ? Muß ich diese ans Finanzamt zurückgeben ?

    Ja.

    Wenn ja, wie mache ich dies ?

    Ich bin da nicht sicher, fürchte aber, dass das nur mit Hilfe einer USt-Erklärung geht – und zwar für jedes Jahr in dem der NB tatsächlich USt an Dich gezahlt hat: Bei Dir also jedenfalls für 2023 und vermutlich auch 2024.


    Du würdest dann Deine tatsächlichen Umsätze (also die an Dich ausgezahlte Brutto-Einspeisevergütung – d.h. netto mal 1,19 – pro Kalenderjahr) jeweils in den Zeilen 20 und 21 angeben (das ist der Abschnitt mit der KUR) und die zu Unrecht vom NB an Dich ausgezahlten Umsatzsteuerbeträge – glaube ich – in Zeile 112.


    Meine Empfehlung wäre aber beim FA anzurufen und zu klären ob das so richtig ist. Oder das Deinem Steuerberater zu geben.


    Eine Alternative wäre, dass der NB auf Deine Mitteilung hin die falsche Abrechnung korrigiert und Dir rückwirkend ab 2023 eine neue Abrechnung ausstellt, in der lediglich Netto-Einspeisevergütungen ausgewiesen sind. Den überzahlten Betrag müsstest Du dann dem NB zurückzahlen, hättest aber im Gegenzug nichts mit dem Finanzamt zu tun. Ich weiß nicht ob diese Methode a) zulässig ist und b) wenn ja, auch von Deinem NB angewendet wird. Nachdem Du aber den NB in jedem Fall kontaktieren musst, kannst Du bei dieser Gelegenheit klären, ob eine solche Korrektur seitens des NB möglich ist.


    Ich hänge hier noch die 2023er Ausgabe des steuerlichen Leitfadens für PV-Anlagen an. Die für Dich wichtigen Aussagen findest Du auf Seite 5/6 sowie für die Umsatzsteuer ab Seite 9. Wie genau aber die "zwingende Abführung" ggf. unrechtmäßig erhaltener USt abläuft, wird leider auch dort nicht beschrieben.


    Gruß, Sailor

    Wir stehen kurz davor, einige energetische Verbesserungen am Haus vorzunehmen. Demnächst werden neue Fenster sowie neue Wohnungstüren und eine neue Hauseingangstür eingebaut. Es werden momentan Angebote reingeholt.

    Das ist ja schon mal was. Nach unserer Erfahrung kann ein Fenstertausch deutlich mehr Energie einsparen als man rein rechnerisch auf Basis der U-Werte annehmen würde, weil die Energieverluste aus Undichtigkeiten (Durchzug) entfallen. Außerdem kann man oft in Räumen mit sanierten Fenstern die Heizung etwas runterdrehen, weil ohne Durchzug eine niedrigere Raumtemperatur ausreicht um sich behaglich zu fühlen.


    Sofern allerdings die Wände des Gebäudes schlecht oder gar nicht gedämmt sind, müsst Ihr nach dem Fenstertausch auf Schimmelbildung achten. Die Raumfeuchte wird durch die nunmehr fehlende Durchzugs-"Zwangslüftung" womöglich nicht mehr ausreichend abgeführt und kann an kalten Wandstellen kondensieren. Dort entsteht dann Schimmel. Dagegen hilft nur entweder dämmen oder geregelt lüften.

    ich halte auch weiterhin Ausschau nach Anzeichen, dass die Heizung den Geist aufgeben könnte, um dann schnell handeln zu können.

    Guter Ansatz, allerdings halten die alten Viessmann-Kessel ewig. Wir hatten von 1979 bis 2012 einen Vitola-Niedertemperaturkessel, der beim Ausbau (wegen Umstieg auf Gas-BHKW) immer noch einwandfrei in Schuss war. In 33 Betriebsjahren mussten wir einmal den (MAN-)Brenner wechseln. Der einzige andere Schaden war ein elektromechanisches Relais in der Steuerung, das nach 26 Jahren auf einmal nicht mehr wollte. Wir haben dann für einen mittleren zweistelligen Betrag im Internet ein Ersatzteil bestellt und selbst eingebaut. (Versuch' das mal bei einem modernen Gerät, wenn die Steuerung ausfällt.) War halt noch deutsche Qualitätsarbeit damals.


    Fazit: Ich fürchte, da kannst Du lange warten.

    Moin Christof,

    Würde es sich lohnen eine Solarthermie (Röhrenkollektoren) auf das Dach zu legen

    Ich habe natürlich keine Zahlen zu Deinen Verbrauchsdaten, aber vielleicht sind für Dich ein paar Daten zu unserer ST-Anlage nützlich: Die Anlage mit 14 qm brutto hängt am Vitotwin-Pufferspeicher (Vitocell 333, der Vorgänger vom 340) und arbeitet daher zwangsläufig mit Heizungsunterstützung. In 2023 lag der Wärmeertrag insgesamt bei ca. 4.630 kWh. Von Mitte Mai bis Mitte Oktober hat die Anlage den Wärmebedarf des Hauses allein gedeckt, aber insgesamt waren es übers Jahr gerade mal 19,4% des Gesamtwärmebedarfs unserer 390 qm Hütte.

    Gezahlt haben wir brutto 20.000 EUR. Abzüglich 6000 EUR Förderung bleiben 14.000 EUR aus eigener Tasche. Nimmt man an, dass die 4.630 kWh einen Wert entsprechend dem Gaspreis von ca. 10 ct/kWh haben, so liegt der Jahresertrag bei 463 EUR und die hochgerechnete Amortisationszeit bei 14.000/463= 30 Jahren. Natürlich wird es beim Gas Preissteigerungen geben, und möglicherweise kommen wir zukünftig im Schnitt auf 5.000 kWh/Jahr ST-Wärmeertrag. Auch wäre mit einer auf 2/3 verkleinerten Anlage der Ertrag in den vier Sommermonaten gleich hoch und somit bei entsprechend geringerer Investition der Nutzungsgrad besser gewesen. Vielleicht sind also mit Ach und Krach 20 Jahre Amortisationszeit hinzukriegen. Aber dennoch ergibt sich als


    Erstes Fazit: Aus meiner Sicht ist eine ST schon als Ergänzung zu einer guten Gasheizung kaum wirtschaftlich zu betreiben. (Dass wir uns trotzdem dafür entschieden haben lag nicht an der Wirtschaftlichkeit sondern an anderen Gründen, nicht zuletzt auch an Herrn Putin.)


    Hinzu kommt folgender Aspekt: Du willst ja jetzt eine Wärmepumpe anschaffen und hast – wenn ich die Angaben in Deiner Signatur richtig deute – reichlich PV-Strom zur Verfügung, wohl auch deutlich über den Verbrauch von Haushalt und E-Auto hinaus. Das bedeutet, dass Du zukünftig mit Hilfe Deiner WP – praktisch immer wenn die Sonne scheint, also genau dann, wenn eine hypothetische ST-Anlage Wärme liefern könnte – Wärme mit Stromkosten in Höhe der entgangenen EEG-Einspeisevergütung (geteilt durch den COP der Wärmepumpe) erzeugen kannst. Setzt man den mittleren COP einschl. Warmwasser-Erzeugung konservativ mit Drei an und die mittlere EEG-Vergütung Deiner Überschuss-Anlagen mit 9 ct/kWh, so betragen Deine Wärmekosten mit WP aus Solarstrom zukünftig 3 ct/kWh. Damit verglichen würde sich die Amortisation einer ST-Anlage ins nächste Jahrhundert verschieben.


    Zweites Fazit: Für den Parallelbetrieb mit einer PV-unterstützten Wärmepumpe ist die Investition in eine ST-Anlage immer unwirtschaftlich. Man kann das natürlich trotzdem machen, das hat dann aber reinen Hobby-Charakter.


    Gruß, Sailor

    Moin Christof,

    Gibt es ggf, eine Lösung für die Übertemperatur?

    Ich halte es für ziemlich wahrscheinlich, dass hier einfach die Steuerung "spinnt". Unsere wurde (mit einem anderen Fehler) vor einem Jahr noch auf Teil-Kulanz ausgetauscht, aber wenn der Techniker das nicht will bzw. nicht für zweckmäßig hält, kann man da wohl nicht viel machen.


    Was Du noch probieren könntest ist – wie im Handbuch beschrieben – die "Pumpendrehzahl minimum" (Code 2322 im Menü "Kessel") auf 60% (oder höher) anzuheben. Das beseitigt den Fehler nicht, überlistet aber möglicherweise das (vermutlich falsche) Signal einer zu hohen Stirlingtemperatur. Vielleicht hält er damit noch ein wenig länger durch.

    Bau ich eine Luftwärmepumpe ein (aber nach 10 Jahren neue Heizung)

    Wenn Dein Anwesen vom Wärmeverbrauch und von den Vorlauftemperaturen her für eine WP geeignet ist, dürfte das mittelfristig die beste Lösung sein. Ordentlich PV-Strom hast Du ja anscheinend schon.

    Der Ringspalt ist geöffnet. Es ist wohl absichtlich so gemacht worden, weil durch den Ringspalt nicht genug Luft angesaugt werden kann, aus welchen Gründen auch immer. Vermutlich gibt der Kamin vom Durchmesser nicht mehr her.

    Dass es am Durchmesser des Kamins liegt halte ich für ausgeschlossen, kein Fachmann würde (und dürfte vermutlich auch nicht) so etwas installieren. Wenn der Kamin tatsächlich zu eng wäre (sowas hab' ich noch nie gehört, normalerweise sind Kamine in Altbauten eher zu weit), hätte hier ein Außenrohr installiert werden müssen. Entweder war hier also ein Stümper am Werk, oder (wahrscheinlicher) die Rohre wurden richtig verlegt und später hat es im Ringspalt eine Verstopfung gegeben. Mein Kaminkehrer erzählte bei der letzten Inspektion, dass er schon tote Vögel etc. in solchen Ringspalten gefunden habe.


    Jedenfalls ist das Öffnen der Inspektionsklappe ein Notbehelf, der m.E. nicht zum Dauerzustand gemacht werden darf. Ein Heizungsbauer oder Kaminkehrer sollte in der Lage sein, die Ursache für die Verstopfung zu ermitteln und zu beseitigen. Wenn das mein Haus wäre (auch wenn es zum Verkauf stünde) würde ich einen solchen Auftrag schleunigst erteilen, schon damit später keine Regressforderungen kommen.


    Dass der Brennwerteffekt durch diese Notmaßnahme zumindest beeinträchtigt wird stimmt, aber bedeutsamer sind aus meiner Sicht die Sicherheitsaspekte. Hier wurde jedenfalls ursprünglich ein Raumluft-unabhängiges Heizsystem installiert, das jetzt durch Basteleien wie das Kürzen von Türen zu einem Raumluft-abhängigen System umgefummelt werden soll. Ich kann mir nicht vorstellen, dass solche Basteleien bei der nächsten Kaminkehrer-Inspektion akzeptiert werden. Raumluft-abhängige Systeme benötigen meines Wissens ein kontrolliertes Zuluft-System, i.d.R. einen Luftschacht oder eine entsprechende Öffnung im Heizungsraum selbst mit den vorgeschriebenen Maßen.

    |__|:-)

    Verstehe, ich bin voreilig davon ausgegangen dass die Therme – wie unser BHKW – im Keller steht bzw. hängt. Und ich hatte angenommen, dass es raumluftabhängigen Betrieb bei Brennwertthermen gar nicht mehr gibt.


    Ich glaube um hier von den Annahmen weg- und in der Sache weiter zu kommen müssten wir wissen, wie die fraglichen Abgassysteme aussehen (konzentrische Rohre oder was anderes?) und wo genau die beanstandete Öffnung sich befindet. (Dass ein Kaminkehrer die Rohre inspiziert und anschließend die Inspektionsklappe offen lässt fände ich allerdings schon ganz schön heftig.)

    Mit dem Brennwert hat das insofern zu tun als durch die konzentrische Anordnung der Rohre noch mal etwas Energie gewonnen wird. Das Abgas hat ja am Ausgang des Wärmetauschers noch ca. 40-50°C und den entsprechenden Wassergehalt. Die Zuluft tritt am Dach mit beispielsweise 0°C in den Ringspalt ein und wird über 10 Meter Rohr vom Abgas auf ca. 20°C vorgewärmt – nicht viel, aber um diese Differenz muss die Zuluft nicht mehr in der Verbrennung erwärmt werden. Das Abgas wird dabei abgekühlt und es kondensiert im Innenrohr noch mal Wasser aus, so dass zusätzlich auch etwas Kondensationswärme gewonnen wird.


    Was ich nicht ganz verstehe ist, wie man im Rahmen einer Hausbesichtigung "ein geöffnetes Außenrohr" vorfinden kann. Die Rohre müssen – so lang die Heizung in Betrieb ist – immer offen sein, aber wenn es einen Verschluss gäbe (z.B. um zu verhindern, dass bei längerem Stillstand der Therme Vögel oder Wespen ins Rohr geraten), dann müsste der oben am Dach sein. Da kommt man doch auch bei einer eingehenden Hausbesichtigung eher nicht hin?


    Oder habe ich die Frage nicht verstanden und es geht um ganz was anderes? :?: