Beiträge von sailor773

    Am besten wäre ein neues kleineres BHKW und den Rest des Gases auf Erdgasstandart aufbereiten und ins Gasnetz speisen - nur scheint mir der Hof dafür zu "mickrig" zu sein.

    So isses. Eine Biogas-Aufarbeitung für Erdgasqualität ist eine kleine Chemiefabrik, die sich für Biogasmengen unter 100 Nm3/h kaum rechnen dürfte. Ansonsten ist die Kombination mit einem BHKW eine prima Idee, weil die Aufarbeitung (Aminwäsche) ganzjährig einen Haufen Niedertemperaturwärme benötigt. Ein Beispiel ist das "Zevener Modell": Dort steht eine Biogas-Anlage, in der jährlich 6.570 Nm3 Rindergülle und 15.620 t Maissilage verarbeitet werden. Daraus entstehen 418 Nm3/h Biogas, von denen 168 Nm3/h in einem BHKW mit 400 kW(el) verbraucht werden. Der Rest (250 Nm3/h) wird mit der Abwärme aus dem BHKW (360 kWth) zu 130 Nm3/h Biomethan verarbeitet und in das Niederdruck-Gasnetz der Stadt eingeleitet. Aber man sieht, das Ganze ist um mindestens den Faktor Zehn größer als im vorliegenden Fall. Mit "mickrigen" 1.800 Nm3 Rindergülle im Jahr wird man nicht weit kommen, das ist nur was für Massentierhaltung und die Rittergüter in Nord- und Ostdeutschland.

    Hallo @Oldi,


    1) Gratulation zur Behebung des Problems!


    2) Frage:

    Diese ENS war kaputt. Ausfall durch ausschalten am Hauptschalter produziert, obwohl der Stirling + Zusatbrenner aus war.

    Meinst Du den Schalter rechts am Vitotwin selbst, oder hast Du noch einen vorgeschalteten "Heizungs-Notschalter", der vom Elektriker oder von Deiner früheren Heizung stammt und dessen Betätigung das Netzteil gekillt hat? Letzteres könnte ich verstehen, aber das Betätigen des Geräte-eigenen Ausschalters darf eigentlich eine solche Katastrophe nicht auslösen. Ich lasse von dem Schalter trotzdem lieber die Finger, unser Gerät wurde dort seit 2013 insgesamt nur viermal (vom Kundendienst) aus- und eingeschaltet.


    3)

    Der Vitotwin will min. 360 Ltr. / h haben sonst meldet er Fehler. (...) Man sollte Drehzahl Kesselpumpe min. auf 25 % setzen.

    Guter Tipp mit den 360 Liter/h. Bei uns steht die Mindestdrehzahl noch auf 15%, weil das in unserem Manual so als Werkseinstellung angegeben ist. Ich habe aber trotzdem im Betrieb die Pumpe noch nie mit Drehzahlen unter 25% beobachtet: Offensichtlich "weiß" die Regelung auch von selbst, dass niedrigere Drehzahlen ungesund sind.


    Jedenfalls wünsche ich Dir schöne Feiertage mit einer hoffentlich problemlos funktionierenden Heizung.


    Gruß, Sailor

    Hallo nochmal , kann mir bitte jemand mal den max. Durchfluss ( durch den Vitotwin ) bei seiner Anlage schreiben ?

    Mach' ich gerne, sobald ich das Gerät mal dabei erwische. Mit voller Leistung arbeitet es bei uns eigentlich nur während der TWW-Bereitung.

    Ich denke manchmal das mein Durchflussmesser da eine Bremse ist.
    ...
    Mein max. ist 1100 Ltr / h.

    Die technischen Daten geben als maximalen Durchfluss 1200 l/h an. So viel darunter ist Dein Wert also nicht. Was genau stört Dich denn daran, dass es bei Dir anscheinend nur 1100 l/h sind?

    Moin Simon,

    Der Verkäufer war zwar sehr Nett und so. Aber irgendwie hatte ich ein ungutes Gefühl.

    wie schon von @Lui ausgeführt, sieh Dir mal hier im Forum die Beiträge zu Energy World an. Dann kannst Du selbst sehen, warum Dein ungutes Gefühl ohne jeden Zweifel berechtigt ist.

    Wie ist die Berechnung?

    Die Berechnung ist für die Tonne. :thumbdown:


    Sie enthält weder Angaben zu den Anschaffungskosten, noch mit welchen Betriebsdaten und Annahmen gerechnet wurde - insbesondere zur zukünftigen Strombilanz. Einiges davon kann man durch Rückrechnung aus den EUR-Angaben herausfinden, aber eine seriöse Firma würde diese Daten gleich mitliefern, damit man sie überprüfen und vergleichen kann.


    Ich hab' jetzt keine Lust, das ganze Ding zu analysieren, aber stichprobenartig fielen mir zwei Punkte auf:

    • Umsatzsteuer-Rückerstattung 5.668 EUR? Daraus lässt sich eine Netto-Investitionssumme (einschließlich hydraulischem und elektrischem Anschluss) von EUR 29.832 errechnen. Lass Dir mal von einem Viessmann-zertifizierten Heizungsbauer in Deiner Nähe (findest Du über die Vitovalor-Website) ein Angebot für eine Vitovalor machen, dann kannst Du beurteilen wie "günstig" dieses Angebot ist. (Eine Google-Suche ergab ohne besondere Mühe Angebote einschließlich Einbau um 28.000 EUR brutto.)
    • Der Erdgasbezug mit Vitovalor soll trotz zusätzlicher Stromerzeugung niedriger sein als jetzt!? Der Wärmeverbrauch des Anwesens wird doch durch die Vitovalor nicht weniger. Der angegebene Gasbezug von 13.651 kWh entspricht bei einem Wirkungsgrad der Vitovalor von 91,3% (Hs) ca. 7.120 Betriebsstunden, in denen 5.340 kWh Strom und 7.120 kWh Wärme erzeugt werden. Das ist insoweit realistisch. Die Angaben in der Tabelle für Gasbezug in kWh und EUR passen nicht zusammen, aber setzt man für den Zusatzbrenner die angegebenen EUR 301 und 6 ct/kWh an, so soll er 5.020 kWh Erdgas verbrauchen und mit 98% (Hs) 4.920 kWh Wärme erzeugen. Insgesamt rechnet das Angebot also mit einem Wärmeverbrauch Deines Anwesens von 12.040 kWh. Dein jetziger Erdgasbezug ist mit 23.000 kWh angegeben: So schlecht, nämlich mit 52% Wirkungsgrad, kann auch eine 20 Jahre alte Heizung überhaupt nicht arbeiten, sonst hätte sie Dir der Kaminkehrer längst stillgelegt. Da ist also ein gewaltiger Wurm in der Rechnung. Realistisch wäre aus meiner Sicht ein Wirkungsgrad (alt) von vielleicht 85% (Hs), was einem Wärmeverbrauch von 19.550 kWh entspricht. Zieht man davon die (realistischen) 7.120 kWh aus der Brennstoffzelle ab, so müssen aus dem Zusatzbrenner 12.430 kWh kommen, was einem Gasverbrauch von 12.680 kWh entspricht. Insgesamt müsstest Du also mit der Vitovalor etwa 26.330 kWh Gasverbrauch bzw. mit Gaskosten (ohne Grundgebühr) von 1.580 EUR rechnen. Das sind 400 EUR mehr als in der Berechnung angegeben.

    Ich glaube das genügt. Du solltest aus meiner Sicht das Angebot in die Tonne tun, wo es hingehört. Das heißt nicht, dass eine Vitovalor in Deinem Fall grundsätzlich verkehrt ist. Wenn Du weiter interessiert bist, solltest Du
    1) Dich hier im Forum und anderswo zum Thema Brennstoffzellen einlesen
    2) auf der Vitovalor-Website einen seriösen, für das Gerät zertifizierten Heizungsbauer in Deiner Nähe suchen und Dir ein Angebot machen lassen, und
    3) auf dieser Basis noch einmal rechnen, ob sich das für Dich lohnt. Dabei können wir hier im Forum Dir gerne helfen.


    Gruß, Sailor

    Der Zoll hier in Braunschweig meint, dass mein Sterling modulierend ist und er verlangt Kurven oder Diagramme für die vereinfachte Berechnung der Energiesteuerrückzahlung.


    In dem Schreiben hier von Remeha steht ja, dass der Sterling nicht modulierend eingesetzt wird.


    Gibt es hier einen Tip zur Abrechnung?

    Aus deiner Frage entnehme ich, dass das Evita (anders als das Vitotwin) keinen eingebauten Gaszähler hat, der nur den Stirling-Verbrauch misst. Damit würde sich das Problem nicht stellen. Aber wenn Du ein Schreiben des Herstellers hast, in dem bestätigt wird dass das Gerät nicht moduliert, muss sich m.E. der Zoll danach richten. Dann geht die Abrechnung nach Betriebsstunden und Gasverbrauch lt. technischen Daten oder eigenen Messungen.


    Hilfreich wäre evtl., wenn Du den tatsächlichen Gasverbrauch des Stirling laut Gaszähler während einer möglichst langen Periode ohne Betrieb des Zusatzbrenners messen und gleichzeitig die Betriebsstunden aufschreiben könntest. Das geht natürlich nur im Sommer, bei uns dieses Jahr zwischen 31. Mai und 30. September. (Beide Daten erscheinen bei uns auf der Gasrechnung, das gibt dem Ganzen einen besonders "offiziellen" Charakter - aber der Zoll anerkennt auch normale betriebliche Aufschreibungen.) Daraus kannst Du den tatsächlichen Gasverbrauch des Stirling pro Betriebsstunde ermitteln. Wenn dieser Wert in der Nähe des theoretischen Verbrauchs liegt, beweist das, dass Dein Gerät jedenfalls im Sommer nicht moduliert - dann wird es das im Winter erst recht nicht tun.

    Moin Tobias,

    Sebst wenn der Brenner 1 im Heizbetrieb mit normaler Volllast läuft (1 kw el), und man drückt -testweise- die Taste, geht der Vorlaufsoll innerhalb von ein paar Minuten auch auf 0°C. Ist das ein "Bug", der jemandem bekannt ist?

    Mir jedenfalls nicht, und ich benutze die Taste häufig ohne die beschriebenen Probleme. Mein Tipp ist aber, dass bei Dir nicht was kaputt ist, sondern dass ein Konflikt mit irgendwelchen anderen Einstellungen vorliegt.


    Das vollständige Zufahren des Mischers trotz Heizwärmebedarf kenne ich nur bei der TWW-Bereitung: Entweder wenn unter Code 1630 "Absolut" eingestellt ist, oder im Notbetrieb, wenn (wie z.B. bei uns im vergangenen Januar, als der Zusatzbrenner ausgefallen war) die Regelung merkt, dass das Gerät es nicht schafft, das Haus zu heizen und gleichzeitig die TWW-Temperatur hochzubringen. Womöglich "glaubt" Dein Gerät aufgrund irgendeiner anderweitigen Einstellung, dass durch die Stromanforderung ein solcher Notfall ausgelöst wird?

    Als die Chefin eine WAMA anschalten wollte, drückte ich die Stromanforderungstaste auf der FB.

    War das das erste Mal überhaupt, dass Du die Taste benutzt hast? Wenn nein: Hast Du seit dem Mal davor (wo die Taste dann noch ordnungsgemäß funktioniert hat) Einstellungen am Vitotwin verändert, und welche waren das?


    Noch ein Hinweis: Du könntest mal den rätselhaften Betriebszustand durch Drücken der Taste aktivieren und dann im Menüpunkt "Status" (bei uns direkt oberhalb von "Diagnose Generator") die Codes 8000-8020 durchscrollen. Vielleicht findest Du dort einen Hinweis darauf, was die Vitotwin-Regelung in dem Betriebszustand zu tun glaubt.


    Gruß, Sailor

    Moin,

    Ist der Zähler überhaupt tauschbar, oder ist er fest in der Platine verbaut?

    Der Zähler ist tauschbar: Es gibt eine Viessmann-Einbauanleitung dafür, die man im Netz findet. Ich habe mal der Einfachheit halber eine Kopie davon hier angehängt.


    Der Austausch selbst ist gar nicht so kompliziert, aber natürlich eine Sache für den Kundendienst. Trotzdem ist die Anleitung auch für uns hier von Interesse. Der Verfasser der Broschüre hatte zweifellos ein paar ausgezeichnete Ideen, die uns bei dem vorliegenden Problem weiterhelfen würden - wenn, ja wenn, Viessmann diese in der Praxis auch umgesetzt hätte. Beim Check an unserem Gerät ergab sich nur leider folgendes:


    1) Laut den Angaben auf Seite 6 soll die Abdeckung der Platine links unten einen Aufkleber tragen, aus dem das Eichjahr ersichtlich sein soll. Wenn das stimmt, müsste der Aufkleber sichtbar werden, sobald man beim Vitotwin die vordere Abdeckung entfernt. Das kann man zur Not selbst machen, und auch bei jeder Wartung wird das vom Heizungsbauer gemacht. Problem: Ich war bei unserem Gerät schon öfter dabei, wenn die Abdeckung entfernt wurde, und mir ist ein solcher Aufkleber noch nie aufgefallen. Es könnte also sein, dass diese Aufkleber nicht bei allen Geräten - oder auch: bei allen Geräten nicht - vorhanden sind. Oder man hat sie jedenfalls sehr gut versteckt. X(


    2) Seite 7 fordert, dass nach Austausch des Zählers folgendes in die Bedienungsanleitung einzutragen ist:

    • Zählernummer
    • alter Zählerstand
    • Austauschdatum
    • Eichdatum des neuen Zählers.

    Das alles macht einen Haufen Sinn. Noch besser wäre es aber gewesen, wenn Viessmann in der Bedienungsanleitung von vornherein Zählernummer und Eichdatum für den ursprünglich eingebauten Zähler eintragen würde. Beides ist jedenfalls bei uns nicht geschehen X( .


    3) Aus der Einbauanleitung geht weiter hervor, dass die Zählernummer aus einem Aufkleber ersichtlich sein soll, der oben am Gerät angebracht ist. Bei Einbau des neuen Zählers muss der Aufkleber ersetzt werden. (Dass der Aufkleber an dieser Stelle angebracht ist, halte ich für absoluten Schwachsinn, weil er nach Inbetriebnahme des Vitotwin dort kaum noch zugänglich ist. Warum klebt man ihn nicht auf die schwarze Frontplatte unter den Zähler, wo er auch laut Betriebsanleitung hingehört? Ich habe jedenfalls von diesem Aufkleber bei Inbetriebnahme nichts gewusst, auch die Betriebsanleitung enthält keinen Hinweis darauf. Viessmann empfahl mir seinerzeit auf Anfrage, dem Netzbetreiber als Zählernummer die letzten acht Ziffern der Geräte-Baunummer anzugeben: Die wussten offenbar selbst nichts von dem Aufkleber :wacko: .)


    Wie dem auch sei, die Viessmann-Umbauanleitung behauptet auf Seite 7: "Die letzten beiden Ziffern der Zählernummer entsprechen dem Eichdatum des neuen Zählers (Jahresangabe)".


    Das wäre ja nun ausgesprochen praktisch, weil man so ohne das Gerät zu öffnen an das Eichdatum herankäme. Das Problem ist nur, dass die Angabe einfach nicht stimmt. Bei unserem Gerät (Baujahr 2013) trägt der Aufkleber zwei Zahlenreihen: "9640638" und "9640638301302100". Welche davon die korrekte Zählernummer ist, steht praktischerweise nicht dran, aber offensichtlich kann es sich weder bei der "38" noch bei der "00" um das Eichdatum handeln. Jetzt kann man sich dazu alles mögliche ausdenken, z.B. wäre es denkbar, dass die Zahlenfolge "130210" das Herstelldatum angibt, also 10.02.13. (Die Null dahinter wäre dann nur hinzugefügt worden, damit's schwerer wird...) Aber wenn das so ist, müsste das auch so in der Anleitung stehen. Ansonsten kann man jedenfalls mit der Nummer nichts anfangen, schon gar nicht beim Netzbetreiber. X(


    Fazit: Es gäbe offensichtlich drei einfache und unabhängige Möglichkeiten, das Eichdatum des Zählers mit geringem Aufwand beweisbar zu ermitteln. Aber alle drei funktionieren zumindest bei unserem Gerät nicht, weil Viessmann offensichtlich seine eigenen Einbauanleitungen nicht umgesetzt hat. X(X(X(


    Mister L: Du könntest ja mal bei Deinem Gerät prüfen, ob in Deinem Fall wenigstens eine der drei Möglichkeiten umgesetzt wurde. Ansonsten gilt: Wenn Dein Zähler tatsächlich jetzt schon ein abgelaufenes Eichdatum haben sollte (was ich nach wie vor für ausgeschlossen halte), müsste ihn Viessmann m.E. auf Garantie tauschen (oder eichen).


    Hat der Zähler jedoch eine CE MID Kennzeichnung ist er nicht geeicht sondern die Bauart ist Zertifiziert.( Das Zertifikat muß dann in der Betriebsanleitung enthalten sein )

    Muss es wohl, ist es aber nicht. Auch nicht in der Montage- und Inbetriebnahme-Anleitung. X(


    Was es gibt, ist ein allgemeines Bauartprüfzertifikat des Schweizer Bundesamtes für Metrologie, gültig bis 31.05.2019. Das konnte man sich früher mal von der Viessmann-Website runterladen (als der entsprechende Link noch funktionierte... X( ). Immerhin nimmt es Bezug auf MID, weist aber keine CE MID Kennzeichnung auf. Da der Link inzwischen nicht mehr funktioniert, habe ich es hier auch noch mal angehängt. Aber ob es jetzt noch zu irgendetwas nützlich ist, weiß ich auch nicht.


    Fazit: Das Ganze ist ein ziemlicher Schlamassel, für den im Wesentlichen Viessmann verantwortlich ist, weil offensichtlich die Geräte bei Inbetriebnahme keine saubere Dokumentation zu dem Zähler bekommen haben. Ich glaube wir müssen denen mal gemeinsam aufs Dach steigen, solange dafür noch Zeit ist.


    Gruß, Sailor

    Nun habe ich aber 18.11.2017 Post von meinem Stromnetzbetreiber bekommen, dass die Eichfrist für den geräteinternen Stromzähler zum 30.11.2017 ausläuft

    Meiner Meinung nach handelt es sich hier um einen Irrtum des Netzbetreibers. Die Eichfrist für elektronische Zähler beträgt acht Jahre, läuft also in Deinem Fall erst im Jahr 2021 ab. Ich würde an Deiner Stelle beim NB anrufen und fragen, was da los ist. Vielleicht ist bei der Meldung anlässlich Inbetriebnahme Deines Gerätes eine falsche Angabe in die Unterlagen gekommen.


    Unabhängig davon kommt diese Sache früher oder später auf alle von uns zu. Das Vitotwin ist m.W. seit 2011 auf dem Markt, also wird das mit der Eichfrist ab 2019 tatsächlich virulent. So lang ist das nicht mehr hin. Falls Viessmann hier noch mitliest ( Webmaster: Sollte man dafür diesen Thread in das Vitotwin-Unterforum verschieben?), wäre es schön, wenn man rechtzeitig von dort erfahren könnte, wie wir Betreiber dann vorgehen sollen.

    Bei Umlage der Kosten und Gewinne auf die Mieter über die Nebenkostenabrechnung findet m.E. keine Stromlieferung an dritte statt.

    Wenn Du diese Auffassung erfolgreich beim Netzbetreiber (oder wer immer die EEG-Umlage eintreibt) durchsetzen kannst, dann poste das doch bitte hier im Forum. (Der Gesetzgeber wäre für einen solchen Hinweis sicher auch dankbar gewesen, dann hätte er sich das Theater mit dem Mieterstrom-Gesetz einfach sparen können... :whistling: )

    ein gebrauchtes BHKW um 1000€

    Ich fürchte, an einem BHKW für 1000 EUR wirst Du nicht lang Freude haben. 4000 EUR für den hydraulischen und elektrischen Anschluss eines BHKW (wie von @nesami berichtet) sind nicht zuviel: Und dieser Aufwand ist immer der gleiche, bei einem neuen BHKW für 20.000 EUR wie bei einem potentiellen Ersatzteilspender für 1000 EUR.

    Eine 5 KW Photovoltaik Anlage ca 6000€

    Bei einem geeigneten Dach ist das in jedem Fall eine gute Idee.
    Und ja, ein Stromspeicher rechnet sich mit PV und BHKW besser als nur mit PV oder BHKW. Aber ich rechne das einmal im Jahr nach, mit aktuellen Speicher- und Strompreisen, und bin für den Stromspeicher trotzdem noch nie auf eine Amortisationszeit unter 20 Jahren gekommen.

    Thermische Solar hab ich schon, muß nur noch aufs Dach

    Wie Du meiner Signatur entnehmen kannst, betreiben wir eine ST zusammen mit PV und BHKW. Eine thermische Solaranlage ist unter Umweltgesichtspunkten eine prima Sache, aber mit einem BHKW zusammen leider unwirtschaftlich. Uns war das egal, weil die ST zuerst da war und wir sie natürlich bei Ersatz der alten Ölheizung durch ein BHKW nicht verschrotten wollten. Aber die in der ST erzeugte Wärme (bei uns ca. 4.800 kWh im Jahr oder 13% des Wärmebedarfs) geht zum größten Teil auf Kosten der BHKW-Laufzeit. Tagsüber macht das nichts, weil der Strom stattdessen aus der PV kommt, aber auch abends (wo in einem normalen Haushalt der meiste Strom verbraucht wird, von der PV nichts mehr kommt und man sonst mit dem BHKW zumindest Strom & Warmwasser machen könnte) steht unser BHKW nahezu den ganzen Sommer still, weil die ST tagsüber den Wämespeicher geladen hat.


    Wenn also die ST bei Dir schon fest eingeplant ist, wäre sie mit einem BHKW zusammen ein reines Hobby (wenn auch mit Umweltnutzen).

    Ich würde gerne einen Speicher aus nem Stapler benutzen.

    Ist billiger als Lithium, hat aber auch Nachteile. Zu diesem Thema empfehle ich in folgendem Link
    https://www.photovoltaikforum.com
    das Unterforum "Speichersysteme OnGrid (Netzparallel)" zu studieren. Da wird seit Jahren (u.a. auch von Betreibern, die eine Staplerbatterie benutzen) über Erfahrungen, Vor- und Nachteile verschiedener Speichersysteme diskutiert.

    Oder ist das doch alles zuviel Aufwand und ich bleibe bei Sonnenenergie als allein Produzent?

    Jedenfalls könntest Du damit mal anfangen: Die Solarsysteme sind m.E. am wenigsten komplex, völlig ausgereift und im Betrieb (anders als ein BHKW) weitgehend sorgen- und wartungsfrei. Danach kannst Du Dich ein oder zwei Jahre lang hier und im PV-Forum in die Materie "BHKW" und ggf. auch "Speicher" einlesen. Nachrüsten geht dann ggf. immer noch: Evtl. solltest Du bei der Auswahl des Solarthermiespeichers darauf achten, dass er später auch als Puffer für ein BHKW betrieben werden kann.


    Gruß, Sailor

    Bernd, Du bist mit deiner Anlage sicher zufrieden, und eine Kombi PV/BHKW ist auf jeden Fall gut. Aber zwei der von Dir genannten Komponenten würde ich zumindest Mirko auf keinen Fall empfehlen.

    Fürs Frühjahr und Sommer ist deswegen der Heizstab zur WW-Erzeugung und Heizungsunterstützung da.

    Ein Heizstab ist aus meiner Sicht in den meisten Fällen Unsinn, außer als Reserve für die WW-Erzeugung wenn mal die Heizung kaputt ist. Begründung:


    1) Wer PV-Strom im Heizstab verbrennt, verzichtet auf ca. 12 ct/kWh EEG-Einspeisevergütung, Erdgas kostet dagegen nur 5 ct/kWh. PV-Strom in Wärme umzuwandeln bringt also nur dann etwas, wenn der PV-Strom nicht nach EEG vergütet wird (bei einer PV-Anlage also ab dem 21. Betriebsjahr) bzw. sonst abgeregelt worden wäre (etwa 3% der Jahresleistung, bei 10 kW(p) also etwa 300 kWh im Jahr).


    2) Pro 12 kWh Wärme aus dem Heizstab läuft beispielsweise ein Dachs eine Stunde weniger, und es gehen 5,5 kWh Strom verloren. Wozu? Gerade im Sommer und in der Übergangszeit läuft ein so großes BHKW (bei 38.000 kWh Jahreswärmebedarf) doch eh schon sehr wenig. So lange auch nur ein Teil des BHKW-Stroms sinnvoll verwendet werden könnte (z.B. wenn man das BHKW im Sommer abends bei hohem Stromverbrauch oder zum Laden des E-Autos laufen lässt), bringt ein Heizstab eher Nachteile.

    Der Akkuspeicher ist einfach die logische Erweiterung, da Einspeisungbei einem abgelaufenem BHKW ansonsten nicht wirtschaftlich ist.

    Einspeisung ohne KWK-Förderung ist in der Tat nicht wirtschaftlich. Aber ein Speicher ist in den meisten Fällen ebenso wenig wirtschaftlich: Die Einsparung beim Bezugsstrom (=Zukaufpreis brutto minus Einspeisevergütung netto) ist in aller Regel - selbst kumuliert über 20 Jahre - niedriger als die Kosten für den Speicher. Wer Autarkie als Hobby betreibt, kann sich natürlich einen Speicher anschaffen, sollte dann aber nicht über Wirtschaftlichkeit reden. Jedenfalls: Wenn ich 5-10.000 EUR übrig hätte, würde ich die lieber in ein E-Auto investieren, dann kann ich mit meinem Stromspeicher auch noch fahren.

    Moin Mirko,

    An was muß ich noch denken, oder würde sich das auf jeden Fall lohnen?

    ob sich das lohnt, hängt vor allem vom Wärmebedarf Eures Hauses ab. Der entscheidet darüber, wie viele Betriebsstunden pro Jahr ein BHKW bei gegebener Wärmeleistung erreicht - und davon wiederum hängt ab, wie viel von Deinem Stromverbrauch voraussichtlich aus Eigenerzeugung gedeckt werden kann. Falls es dazu keine Unterlagen gibt (z.B. Energieausweis), ist der durchschnittliche jährliche Gasverbrauch normalerweise ein brauchbarer Indikator. Aber bei wesentlichen Änderungen - wie von Dir beschrieben - wird die Schätzung dann schon sehr ungenau.

    da ich im Jahr ca. 2000 KW Strom hatte und etwas mehr an Gas.

    "Etwas mehr an Gas"? Meinst Du "etwas mehr als 2000 Kubikmeter"? Das wären dann ca. 20.000 kWh Wärme, und für den wirtschaftlichen Einsatz eines Mikro-BHKW jedenfalls zu wenig. Alles hängt also davon ab, wie sich der Verbrauch zukünftig entwickelt. Du könntest von einem Fachmann ein Energie-Gutachten anfertigen lassen, das gibt es - einschl. Empfehlungen für Energiesparmaßnahmen - für ein paar hundert Euro, wenn man die BAfA-Förderung kriegt (Häuser mit Baujahr vor 2002). Oder Du wartest noch ein Jahr, nutzt die Zeit um Dich - z.B. hier im Forum - in die Thematik einzulesen, und gewinnst inzwischen besser fundierte Daten zum tatsächlichen Strom- und Wärmeverbrauch unter den neuen Verhältnissen.

    Ich habe an ein gebrauchtes Gerät gedacht mit ca 5 Kw elektrisch das am Tag für mich schon ca 8-9 std. laufen muss.

    Das wäre ja dann z.B. ein Dachs. Die werden immer mal wieder gebraucht angeboten, auch hier im Forum. So ein Dachs bringt neben 5,5 kW(el) ca. 12,5 kW thermische Leistung. Wenn Du den 8-9 Stunden am Tag laufen lässt, erzeugt er gut 100 kWh Wärme: Im Winter für normal gedämmte Bestandsgebäude kein Problem, da läuft er wohl sogar deutlich länger. Aber im Sommer wird ein solches BHKW kaum länger als 1-2 Stunden am Tag laufen (mehr Wärme duschen auch zwei Teenies nicht weg). Darauf musst Du Dich einstellen.


    Gruß, Sailor

    Zur Frage des Verkaufes an Mieter: So wie ich es verstanden habe, wird nichts verkauft, sondern lediglich umgelegt, somit fallen auch keine Steuern an.

    Stromsteuer fällt in der Tat nicht an. EEG-Umlage muss aber m.M. immer abgeführt werden, wenn ein BHKW-Betreiber Strom an Dritte liefert - egal auf welcher Grundlage.

    Moin,

    Wer hat Dich denn auf dieses schmale Brett gebracht?

    Dafür braucht es nicht unbedingt einen externen Übeltäter. Als ich vor sieben Jahren anfing ein BHKW zu planen, habe ich auch - seinerzeit bar jeder Kenntnis der Materie - angenommen, dass man einen Heizkessel einfach durch ein BHKW mit gleicher thermischer Leistung ersetzt. Um aber den TS nicht im Regen stehen zu lassen, versuche ich das mal zu erklären:


    @odo, wenn Du in einem Anwesen mit 90.000 kWh Wärmebedarf einen BHKW-Boliden mit (im Mittel) 35 kW Wärmeleistung einsetzt, wird dieser im Jahr exakt so lang laufen wie Deine jetzige Heiztherme mit 35 kW(th) - also nach Deinen Zahlen ca. 2.570 Stunden. Nur in dieser Zeit deckt das BHKW den Strombedarf des Anwesens, die restlichen 6.190 Stunden des Jahres muss weiterhin der gesamte Strom zugekauft werden. Das wäre wirtschaftlich völlig uninteressant. BHKW's werden deshalb mit der thermischen Leistung so ausgelegt, dass sie bei gegebenem Wärmebedarf auf möglichst viele Laufstunden (und damit auf einen hohen Deckungsgrad beim Stromverbrauch) kommen. Dabei sollte die elektrische Leistung so hoch sein, dass während der Laufzeit der Strombedarf des Anwesens weitgehend gedeckt wird: "Weitgehend" deswegen, weil es sich nicht lohnt, die Leistung auf seltene bzw. kurze Spitzenlasten auszulegen.


    Wenn Dein geplanter Bolide läuft, soll er nach Deiner Wunsch-Auslegung 10-15 kW Strom erzeugen. Hier ist die Frage, wozu? Der angegebene Jahresverbrauch von 8.000 kWh bedeutet ca. 22 kWh pro Tag - im Winter, wo das BHKW hauptsächlich läuft, etwas mehr. Mit einem üblichen Haushaltsprofil gerechnet, würde in dem Anwesen im Winter tagsüber (06:00h-22:00h) im Mittel etwa 1-1,5 kW Last anfallen, morgens und abends auch mal vielleicht ein kW mehr, dafür nachts kaum mehr als 300-400 W. Was das BHKW darüber hinaus erzeugt, wird ins Netz eingespeist - mit einer Einspeisevergütung, die derzeit (vor KWK-Bonus) nicht mal die anteiligen Gaskosten deckt.


    Fazit: Für den Bedarf Deines Anwesens wäre aus meiner Sicht selbst ein Gas-Dachs mit 5,5 kW (el) und 14,8 kW (th, mit Kondensator) zu groß. Besser geeignet ist wahrscheinlich ein modulierendes BHKW wie der NeoTower Living von RMB mit 1,1-2 kW (el) und 3,6-5,2 kW(th), oder das ecoPOWER 3.0 von Vaillant mit 1,5-3 kW (el) und 4,7-8,0 kW(th). Mit beiden Geräten kannst Du wahrscheinlich locker über 6000 Stunden Laufzeit kommen und in dieser Zeit den Strombedarf im Anwesen weitgehend decken. Soweit ich weiß, können die Geräte auch mit Kondensator betrieben werden, aber zu den Details der Auslegung und Wirtschaftlichkeit solltest Du mit Fachleuten sprechen.


    Der verbleibende Wärmebedarf wird durch eine Gastherme gedeckt: Wenn Deine noch in Ordnung ist, kannst Du sie wahrscheinlich einfach weiter verwenden.

    Darf die Energiesteuer auf das Erdgas auch komplett zurückerstattet werden wenn als Backup eine Gastherme am Gaszähler hängt?

    Die Energiesteuer wird nur auf den KWK-Verbrauch erstattet. Dafür braucht das BHKW einen eigenen Gaszähler.

    Welche Probleme ergeben sich bei der Abrechnung?

    Dazu fallen mir drei Punkte ein:


    Erstens dürfen bei den Heizkosten die Erdgas- und Wartungskosten auf die Mieter umgelegt werden, Reparaturkosten dagegen nicht. Wenn Du für Dein Gerät (was empfehlenswert ist) einen Vollwartungsvertrag abschließt, sind darin allfällige Reparaturkosten enthalten. Die müssen also irgendwie herausgerechnet werden (wie, weiß möglicherweise der BHKW-Hersteller) und sind ausschließlich vom Vermieter zu tragen.


    Zweitens werden nicht alle Mieter Strom und Wärme zu exakt gleichen Anteilen verbrauchen. Daher musst Du bei den umzulegenden Kosten eine Aufteilung zwischen Strom und Wärme finden, die auch für die Mieter plausibel ist. Beim Gas ist das leicht (da geht das nach anteiligen Kilowattstunden), aber bei der Wartung muss man wahrscheinlich darüber reden.


    Drittens musst Du beim Strom beachten, dass auf den an die Mieter verkauften Strom die volle EEG-Umlage abzuführen ist. Als (teilweisen) Ausgleich hierfür gibt es neuerdings die Förderung nach dem Mieterstrom-Gesetz. Wie das genau läuft und was Du dabei beachten musst, weiß ich auch nicht, da solltest Du einen Fachmann fragen.


    Gruß, Sailor