Beiträge von sailor773

    Oder hat jemand ne Idee?

    Was Du probieren könntest ist, den Reset noch ein paarmal zu wiederholen, manchmal springt er erst beim dritten oder vierten Versuch wieder an. Bei uns war das so vor zwei Jahren bei Flammausfall des Zusatzbrenners (Fehler 262). Dann musst Du abwarten ob der Fehler wieder auftritt.


    Falls die letzte Wartung schon sehr lange her sein sollte, könnte es sein dass die Störung an den Elektroden liegt. Das könnte der Heizungsbauer beheben. Wenn es das aber nicht ist, wäre mal wieder ein klemmendes Luftverteilerventil die mögliche Ursache, auch wenn das im Handbuch unter "Behebung" nicht aufgeführt ist.

    Fa. Schmitz hat ein BHKW, dieses hat 20 kW elek
    ...
    Was muss Herr Schmitz denn jetzt noch melden? Und an wen?

    Falls sich nicht doch noch etwas ändert, nach aktuellem Stand wie folgt (die gestrichenen Passagen betreffen Befreiungen für Betreiber von BHKW's bis 50 kW(el) gemäß § 15 Abs. 5 KWKG):

    § 7 Absatz 7 Satz 1 KWKG legt fest, dass für Stunden mit negativen Strompreisen keine KWK-Zuschläge gezahlt werden.

    Und was passiert Herrn Schmitz, wenn er das nicht macht? Gefängnis?

    Zitat von § 15 Abs. 4 Satz 2 KWKG (2016)

    Andernfalls verringert sich der Anspruch in diesem Kalendermonat um 5 Prozent pro Kalendertag, in dem dieser
    Zeitraum ganz oder teilweise liegt.

    Also kein Gefängnis, aber ein gutes Drittel der monatlichen KWK-Zulage kann das vor allem im Dezember/Januar schon mal kosten. Bei einem BHKW mit 20 kW(el) kommen da in einem Jahr locker ein paar Tagessätze zusammen...

    und warum?

    Absatz 3 Nummern 1 und 2 sowie 5 versteht sich von selbst, das braucht der NB um die KWK-Zulage abrechnen zu können. (Nr. 1 und 2 meldet ja schon jeder von uns quartalsweise auf der Zählerkarte.) Nr. 6 und 7 sind Sonderfälle.


    Warum Nummer 4 insbesondere dem Netzbetreiber gemeldet werden muss, weiß ich auch nicht. Wahrscheinlich macht der zwei Löcher rein und legt das ab. :wacko:


    Die Meldung nach Absatz 4 ist erforderlich, um die nicht zulagefähigen Stunden gemäß § 7 Abs. 7 abzurechnen. Zur regierungsamtlichen Begründung hierfür siehe das erste von Alikante's Zitaten. Das muss man sich aber nicht durchlesen, genau so gut ist auch hier wie in zunehmend mehr Fällen die "juristische Begründung mit vier Buchstaben": ISSO.

    Moin Alikante,


    das zweite von Deinen Zitaten ist wohl die Erklärung für den Unsinn, der im ersten Zitat steht. Offensichtlich ist die "Bundesregierung" (genauer: diejenigen, welche die zitierten Absätze verbrochen bzw. anschließend abgesegnet haben) mittlerweile zu der Ansicht gekommen, dass Klein-KWK für die Energiewende nichts bringt (oder auch wichtigen Interessenverbänden lästig ist, wer weiß) und deswegen eigentlich abgeschafft gehört. Weil man sich aber nicht traut, die Förderung einfach offiziell abzuschaffen, stellt man stattdessen immer mehr bürokratische Hürden auf mit dem Ziel, dass die Betreiber von selbst aufgeben und so der Markt austrocknet.


    Zum Inhaltlichen: Vielleicht habe ich was übersehen, aber ich kann in den Änderungen zum Gesetzestext keinen Hinweis darauf finden, dass zukünftig "Um die Meldepflicht zu erfüllen, ... es grundsätzlich der Installation einer RLM-Messung" bedürfe, oder dass die einzige Alternative die Akzeptanz der teuren Strafpauschale sei. § 15 Abs. 4 KWKG schreibt lediglich die Meldung der zu den fraglichen Zeiten erzeugten Strommenge vor. Wenn man als Betreiber keinen RLM-Zähler (kostet ca. 250 EUR/Jahr) oder ausreichend detaillierte betriebliche Aufschreibungen hat (weil man in der Regel nicht nachts jede Stunde aufsteht um den Erzeugungszähler abzulesen), hindert einen m.E. nach wie vor nichts daran, vorsichtshalber in der Meldung nach § 15 (4) KWKG für alle fraglichen Stunden eine Stromerzeugung mit Volllast anzugeben. Diese Methode hat Gunnar in einem anderen Thread beschrieben. Bei einer Brennstoffzelle wie der BlueGen ist diese Methode sogar korrekt, weil die Stromerzeugung hier tatsächlich ununterbrochen läuft. Bei allen anderen BHKW's ist die auf diese Weise ermittelte Stundenzahl zu hoch, aber nicht viel zu hoch: Die negativen Strompreise treten doch überwiegend nachts in den Wintermonaten auf, wo wegen Wärmebedarf viele BHKW's tatsächlich laufen.


    Gerade am Beispiel der Brennstoffzelle erkennt man übrigens die Mischung aus Böswilligkeit und Ahnungslosigkeit, die in der "Gegenrede der Bundesregierung" zum Ausdruck kommt. Die Aussage

    Zitat

    KWK-Anlagen hingegen sind nach Angaben der Hersteller bis zur kleinsten Anlage technisch flexibel einsetzbar und können somit auf Marktsignale wie negative Preise reagieren.

    ist im Falle der Brennstoffzellen schlicht falsch und beweist, dass der Verfasser offenbar von keinerlei Kenntnis der Materie angekränkelt ist. Aber auch die Vorstellung, der Betreiber eines normalen Klein-BHKW (Dachs, Ecopower, Vitotwin etc.) möge doch in dem Fall, dass z.B. für 01:00h-03:00h negative Strompreise drohen, sich den Wecker stellen um in dieser Zeit sein BHKW auszuschalten (was technisch zweifellos möglich ist), zeigt aus welcher Geisteshaltung dieser Kommentar kommt.


    Man wünscht sich wirklich, solche abgehobenen Schreibtischtäter müssten wenigstens einmal im Jahr z.B. für vier Wochen ein Praktikum in einem Unternehmen ableisten, damit sie wieder lernen, wie das Volk arbeitet. Früher hieß es in einem anderen, aber entfernt verwandten Zusammenhang mal "Stasi in den Tagebau"... es bleibt aber ein Wunschtraum, zumal wohl kein Unternehmen solche Leute freiwillig beschäftigen würde.

    na dann gute Nacht :hutab:

    Moin GM,


    ich verstehe Deine Argumentation und will auch nicht mehr nach 1979 zurück, als unser Viessmann-Niedertemperaturkessel mit 93% (Hi) das beste war was es am Heizkesselmarkt zu kaufen gab. Dass ein höherer Wirkungsgrad neben mechanischen Verbesserungen (z.B. den Wärmetauscher aus einem Material zu machen, das saures Kondenswasser aushält) auch mehr Regelungs-Elektronik erfordert ist unbestritten, und auch dass defekte Elektronik nicht mehr wie früher vor Ort mit Pinzette und Lötkolben repariert werden kann. Ich verstehe sogar, dass es sich für die Hersteller nicht rechnet, massenhaft fabrikneue Ersatzplatinen für 20 Jahre zurückliegende Modellreihen auf Lager zu halten.


    ABER warum ist es z.B. nicht möglich, dass die Hersteller ausgetauschte defekte Elektronik bei sich im Werk durchprüfen, reparieren (meist ist ja nur ein Bauelement defekt), Alterungs-anfällige Teile wie Kondensatoren auf Verdacht tauschen und das so aufgearbeitete Teil dann als "refurbished"-Austauschteil in die nächste ältere Heizung wieder einbauen? Noch mal zwanzig Jahre muss es ja nicht halten. Und wenn den OEM's dafür die Lohnkosten in Deutschland zu hoch sind, könnten sie das für kleineres Geld z.B. in Südasien oder Afrika machen lassen - für die Leute dort wäre eine solche Arbeit allemal besser als unseren Elektronikschrott über offenem Feuer auf Edelmetalle aufzuarbeiten. Aber natürlich müsste man die Platinen dann von vornherein so konstruieren, dass das möglich ist. Bei PV-Wechselrichtern wird das z.B. so angeboten, also müsste das doch bei einer Heizungs-Elektronik auch machbar sein - auch wenn's vielleicht ein bisschen mehr kostet.


    Und das bringt mich zum zweiten Punkt, nämlich das "Sparen, koste es was es wolle". Damit wir hier wieder mehr In-Topic kommen, nehme ich als Beispiel das Luftverteilerventil beim Vitotwin, welches bei uns jetzt zum vierten Mal in fünf Betriebsjahren ausgewechselt werden musste. Das LVV besteht im Wesentlichen aus zwei Hohlzylindern aus schwarzem Kunststoff sowie einem Servomotor, der den inneren Zylinder im äußeren so dreht, dass über verschiedene Öffnungen geregelt Erdgas und Luft eintreten und je nach Betriebszustand auf Stirlingmotor und Zusatzbrenner verteilt werden können. Die Ausfälle beim LVV kommen daher, dass sich der Kunststoff durch die Wärme im Vitotwin-Gehäuse mit der Zeit verformt und dann der innere Zylinder schwergängig wird.


    So was kann natürlich jedem passieren. Nur war es laut Auskunft eines Kundendienst-Mitarbeiters so, dass in den ersten Vitotwin-Modellen die Hohlzylinder aus Aluminium waren und man erst später - vermutlich um Geld zu sparen - auf Kunststoff gewechselt hat. Seither gibt es die Ausfälle. Im letzten Vitotwin-Modell habe man dann das LVV an einer anderen Stelle eingebaut, wo es weniger Hitzestress gibt. Das habe wohl auch geklappt, nur nützt das den Betreibern früherer Modelle natürlich wenig.


    Bei so etwas frage ich mich, warum baut am dann zumindest dort, wo ein LVV ausfällt, nicht wieder das stabilere Metallteil ein? Bei dem, was allein die KD-Einsätze für Garantiefälle bisher gekostet haben, wäre Viessmann wahrscheinlich selbst dann günstiger weggekommen wenn sie die Ersatzteile aus Titan gebaut hätten. Oder, wenn das nicht möglich ist, warum baut man nicht den Servomotor kräftiger, damit er auch etwas schwergängigere Teile noch zuverlässig bewegen kann? Das kann doch nicht die Welt kosten. Und weil bei diesem spezifischen Fehler die Heizung komplett ausfällt (was bedeutet, dass man gerne mal 7-14 Tage bei minus 10°C mit Nachtstrom-Heizbirne und Kachelöfen auskommen muss, bis der KD mit dem neuen LVV kommt) ist das auch für den Kunden – selbst wenn er die Reparatur nicht zahlen muss – kein reines Vergnügen, von der verlorenen Stromproduktion ganz abgesehen. Also ich hätte die Mehrkosten für ein stabileres LVV gerne gezahlt, zumal das bestimmt weniger als 100 EUR gewesen wären.


    Das ist es, was ich mir unter "Kultur der Reparatur" (ein Zitat von Prof. Heckel vom Deutschen Museum in München) vorstelle und wünschen würde. Kompromisse beim Wirkungsgrad muss man dafür nicht machen. Nur kostet es halt bei der Investition ein paar Euro mehr, die man dann später X-fach wieder hereinspart.


    Aber mit jeder vorzeitig aus solchen Gründen verschrotteten Heizung (und deren zwangsläufigem Ersatz durch eine neue) steigern wir natürlich das Bruttosozialprodukt... :thumbdown:


    Gruß, Sailor

    Rein aus dem Bauch raus geht's mir auch so. Aber vielleicht muss man unter 30 sein um Erfindungen wie Krypto-"Währungen" etwas Positives abzugewinnen.


    Übrigens übersteigt laut Zeitungsmeldungen der weltweite Stromverbrauch für Krypto-Mining bereits den Dänemarks. Wenn das alles (wie in Dänemark) Wind- oder Solarstrom wäre, könnt's einem ja Wurscht sein, aber das meiste davon ist leider Kohlestrom (produziert mit <30% Wirkungsgrad und ohne Abgasreinigung) in China.


    Im Vergleich dazu ist mit dem SUV zum Bioladen fahren ja noch fast nachhaltig... :(

    Jetzt ausfallende Heizungen gibts auch zuhauf von Junkers, Brötje, Buderus, Vaillant usw.
    Und im wesentliche hat es bei allen 2 Ursachen:
    - mangelnde Pflege (Wartung)
    - hohes Alter der Heizung und daraus folgende Defekte
    Ach ja ein Klassiker fehlt - der Selbstschrauber.....

    Mangelnde Wartung, OK.


    Aber was das "hohe Alter der Heizung und daraus folgende Defekte" betrifft: Unser früherer Viessmann-Ölheizkessel mit MAN-Blaubrenner ist von 1979 bis 2012 gelaufen, also 33 Jahre lang. In dieser Zeit wurde er alle 2-3 Jahre vom Heizungsbauer gewartet. Um 1990 musste der Brenner ausgewechselt werden, das hat der Vorgänger unseres heutigen Heizungsbauers gemacht. Darüber hinaus gab es genau einen weiteren Defekt im Jahr 2005: Ein elektromechanisches Relais in der Regelung fing an zu schwächeln, und weil es kein Original-Ersatzteil mehr gab, mussten wir über das Internet von einem Tüftler für 40 EUR ein Alternativteil besorgen und (als klassische Selbst-Löter mit Modellbahn-Erfahrung) einbauen. Diese Reparatur hat bis zum Ausbau des Kessels 2012 gehalten. Den Viessmann-Kundendienst haben wir in diesen 33 Jahren kein einziges Mal gesehen. Und wenn wir nicht 2012 aus Umweltgründen auf Erdgas und ein BHKW umgestiegen wären, wäre das wahrscheinlich bis heute so geblieben.


    Das eigentliche Problem scheint mir zu sein, dass die Heizungen aller Hersteller – und damit meine ich ganz normale Heizkessel, nicht komplexe Geräte wie BHKW's oder Brennstoffzellen – heutzutage 1) anscheinend anfälliger sind als früher, 2) sie oft nicht mehr vom HB sondern nur noch vom OEM-Kundendienst repariert werden können und 3) insbesondere Störungen in der Elektronik nicht mehr durch Reparatur, sondern nur noch durch das Auswechseln der kompletten Regelung beseitigt werden können. Und wenn die dann als Ersatzteil nicht mehr verfügbar ist (womöglich schon zehn Jahre nach Inbetriebnahme), ist 4) gar keine Reparatur mehr möglich, sondern man muss gleich das ganze Gerät wegschmeißen, obwohl die Mechanik noch tadellos funktionieren würde. So geschehen in unserer Nachbarschaft mit der 14 Jahre alten (jährlich gewarteten!) Brennwerttherme eines führenden Herstellers. Kann natürlich sein, dass das ein Einzelfall war, aber von unserem Heizungsbauer höre ich anderes.


    Ich würde mir jedenfalls wünschen, dass es in unserer Industrie (nicht nur bei Heizkesseln) an Stelle geplanter Obsoleszenz wieder mehr "Kultur der Reparatur" gäbe. Dass dieser Wunsch im Zeitalter der Digitalisierung naiv ist, weiß ich natürlich.

    Spannung / Stromstärke konstant

    Damit ist bewiesen, dass der Wurm ausschließlich in der Anzeige-Elektronik für die Leistung steckt. Die tatsächliche Leistung ist ja einfach das Produkt aus Spannung und Stromstärke, und demzufolge ebenfalls konstant.

    Könnte die defekte Anzeige Auswirkungen auf andere Werte haben und diese - nach nun 3 Wochen - verfälschen? "Energie total in kWh" geht jetzt langsam durch die Decke, kein Wunder wenn einmal pro Minute 3,5 kW erzeugt werden

    "Energie total" ist vermutlich die einzige betroffene Anzeige. Die multipliziert wohl die (fehlerhafte) Leistungsanzeige mit der Betriebszeit und wird dadurch ebenfalls verfälscht. Der geeichte Stromzähler ist dagegen nicht betroffen, denn dieser zählt nur den tatsächlich durchgelaufenen Strom, und der verändert sich ja nicht.


    Wichtiger ist, dass anscheinend auch die interne Regelung die falschen Anzeigewerte nicht zum Anlass für irgendwelche "Korrekturen" nimmt (und dadurch womöglich die reale Stromproduktion beeinträchtigt). Was es mit dem Gebläse auf sich hat, weiß ich auch nicht, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass ein evtl. zu häufiges Einschalten dem Vitotwin (oder dem Gebläsemotor) schadet.


    Meiner Meinung nach kannst Du daher in relativer Ruhe abwarten, bis der Viessmann-Kundendienst kommt. Laut unserem Heizungsbauer sind die zur Zeit im Stress, weil anscheinend mit dem Beginn der Heizperiode die Viessmann-Heizungen reihenweise die Grätsche gemacht haben und natürlich zu wenig Leute da sind. Bei uns ist Anfang Oktober wieder mal das Luftverteilerventil ausgefallen (das vierte in fünf Betriebsjahren), und weil das Gerät stand und der KD keine Zeit hatte, haben sie das Ersatzteil samt Einbauanleitung einfach unserem Heizungsbauer geschickt, damit der das einbaut. Hat auch geklappt - schau'mer mal wie lange es dieses Mal hält...

    ist ziemlich sicher eine Berechnung für Schule/Uni/o.ä. da sind die Rahmenbedingungen nie exakt beschrieben.

    Dachte ich auch zuerst, aber nach den inzwischen bekannten Daten geht es wohl eher um das Mining von Krypto-Währungen.


    Wenn das so ist, stellt sich die Frage ob und wie die Wärme aus dem BHKW tatsächlich genutzt werden kann. Jedenfalls bestimmt nicht für die Beheizung der Betriebsräume, eher schon für den Betrieb einer Absorptions-Wärmepumpe zur Klimatisierung. Das kann sich natürlich auf die Berechnung auswirken. Wenn die Wärme nicht oder nicht vollständig nutzbar ist, müssen mehr oder alle Kosten (insbesondere für Erdgas) der Stromerzeugung zugerechnet werden und die Bilanz verschlechtert sich um bis zu 200.000 €: Und schwupp rechnet sich das nicht mehr.


    Übrigens: Die Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung eines solchen Geschäftes übersteigt mein Fachwissen bei weitem. Es ist denkbar, dass Vorsteuer womöglich nicht geltend gemacht werden kann. Dann müssten alle Kosten tatsächlich brutto gerechnet werden.

    Zitat von Karlmaster

    Mit privilegierten Betrieb, meinst du was genau?

    Privilegierte Betriebe sind solche (insbesondere stromintensive Unternehmen bestimmter Branchen), die auf Grund von §§ 63ff EEG ("Besondere Ausgleichsregelung") ganz oder teilweise von der Zahlung der EEG-Umlage befreit sind. Das gilt aber nur für den Stromanteil oberhalb 1000 MWh/Jahr, dürfte also im vorliegenden Fall nicht greifen. Für ihren 1000 MWh/a übersteigenden Verbrauch erhalten privilegierte Betriebe dadurch einen Kostenvorteil von 80-85% der EEG-Umlage, 2019 also gut 5 ct/kWh netto.

    Was die Energiesteuer auf in KWK-Anlagen verbrauchtes Gas anbelangt gibt es neuerdings eine Aufrechnung mit allen für die Anlage gezahlten Beihilfen

    Richtig: Wenn man die vollständige Steuererstattung nach § 53a Absatz 6 EnergieStG beantragt (bei Erdgas 5,50 €/MWh), wie wir das bisher alle gemacht haben, gibt es ab dem Verbrauchsjahr 2018 Geld erst nach vollständiger Aufrechnung mit der BAfA-Förderung. (Außer bei Brennstoffzellen, da geht die Entlastung nach § 47 Absatz 1 Nr. 3 EnergieStG und ist deshalb von der Aufrechnung nicht berührt.)


    Beantragt man aber stattdessen die teilweise Steuererstattung nach § 53a Absatz 1 EnergieStG (bei Erdgas 4,42 €/MWh), so findet keine Aufrechnung statt. In den Erläuterungen des Zolls zu dem neuen Formular 1135 ist ausdrücklich festgelegt, dass Anträge nach Absatz 6, in denen keine Angaben zur erhaltenen Förderung gemacht werden, als Anträge nach Absatz 1 behandelt werden. Oder man stellt seinen Antrag halt gleich nach Absatz 1.


    Der TS hat in seiner Rechnung hier wohl ohnedies keine Steuererstattung angesetzt. Ist m.E. auch besser - wer weiß was dem Gesetzgeber in den nächsten Jahren noch alles einfällt. Und wenn die Wirtschaftlichkeit eines BHKW hauptsächlich von der Energiesteuererstattung abhängt, sollte man es sowieso besser bleiben lassen.

    Moin,

    hatte von Euch vielleicht doch schon jemand diesen Fall?

    Hab' ich noch nie gehört. Es sieht aber so aus als ob da "nur" die Anzeige bzw. die unmittelbar davor liegende Anzeige-Elektronik spinnt. Vorübergehende Minderleistung ließe ich mir ja eingehen, die könnte viele Ursachen haben. Aber wenn da tatsächlich 2600-3500 Watt durchgehen würden (und sei es auch nur für Sekunden), wäre das Gerät längst abgeraucht. Die Frage ist auch, wo eine solche Leistung überhaupt herkommen sollte: Aus dem Stirlingmotor bestimmt nicht, der ist viel zu träge um in wenigen Sekunden die Leistung zu verdreifachen. Außerdem würde da vorher der Kolben durch den Kopf fliegen.


    Was Du mal probieren könntest ist - wenn das Ereignis wieder auftaucht - im Menü "Diagnose Generator" (Code 8200ff in F1) nacheinander die Codes "Leistung", "Spannung" und "Strom(stärke)" aufzurufen und festzustellen, ob die Werte dort in gleicher Weise springen. Wenn nicht, so kannst Du hilfsweise b.a.W. diese Anzeige nutzen um zu prüfen, was das Gerät gerade tatsächlich macht.


    Gruß, Sailor

    Moin,

    Investkosten : 110.000€ Brutto

    nachdem es sich ja offenbar um einen Gewerbebetrieb handelt, würde ich alle Kosten netto ansetzen.

    zahlt der Betrieb wirklich nur 12 ct/kwh ????

    Erscheint mir auch sehr niedrig, zumal es sich ja anscheinend nicht um einen privilegierten Betrieb handelt. Laut Statistik kostet Industriestrom (20-500 MWh/a) für nicht privilegierte Betriebe in Deutschland knapp 15 ct/kWh, und das ist mit Sicherheit netto. Gewerbekunden zahlen sogar knapp 22 ct/kWh.

    und bei Gaskosten/Gasverbrauch scheint mir ne Null zu wenig

    Grundsätzlich ja. 146.000 m3 sind je nach Standort ca. 1.460.000 kWh, mal 0,0335 €/kWh gibt € 48.900 im Jahr oder € 335.000 in 6,85 Jahren.
    Andererseits braucht das BHKW allein für die Produktion von 438.000 kWh Strom im Jahr nie und nimmer 1.460.000 kWh Erdgas. Offenbar wurde hier der Gesamtverbrauch angesetzt. Das ist aber keine saubere Rechnung, denn die als Nebenprodukt erzeugte Wärme soll ja nicht bewertet werden.


    M.E. darf hier deshalb nur der anteilige Gasverbrauch für die Stromherstellung angesetzt werden. Bei angenommenen 83% Wirkungsgrad (Hs) - ohne Brennwertnutzung - wären das ca. 527.710 kWh Erdgas, d.h. 17.680 € im Jahr oder € 121.100 in 6,85 Jahren.


    Eine genauere Methode wäre, zwar den BHKW-Gesamtverbrauch anzusetzen aber davon die Kosten abzuziehen, die für die Erzeugung der gleichen Menge an Wärme in dem vorhandenen Heizkessel aufzuwenden wäre (Gutschrift). Je nach dessen Gesamtwirkungsgrad könnte es sein, dass nach dieser Rechnung etwas mehr Gaskosten beim BHKW hängen bleiben. Die entsprechenden Daten haben wir aber nicht.

    ich denke Du hast 1 Posten doppelt vereinnahmt .


    60.0000x50x 0,04KWK+0,01VNNE = 150.000€ ( die Eigennutzung ist in Deinem Fall keine finanzielle Einnahme sondern eine nicht getätigte Ausgabe )

    Auch nicht getätigte Ausgaben können doch beim BHKW als Einnahme (Gutschrift) angesetzt werden. Wenn der Betrieb also tatsächlich nur 12 ct/kWh Bezugsstrom zahlt, bringt ihm jede selbst genutzte BHKW-kWh eben diese 12 Cent Vorteil. Die 4 ct/kWh KWK-Zulage für selbst verbrauchten Strom kommen hinzu.


    Unterm Strich sieht die Rechnung über 6,85 Jahre nur für die Stromseite und vor Steuern also wie folgt aus:


    1) Ausgaben:
    Investition € 92.400 netto
    Erdgasbezug anteilig für Stromerzeugung € 121.100
    EEG-Umlage 40% € 76.900
    Wartung € 90.000
    Summe Ausgaben € 380.400

    2) Einnahmen bzw. Gutschriften:
    Ersparnis Bezugsstrom € 360.000
    KWK-Zulage € 120.000
    Summe Einnahmen € 480.000


    Anders gerechnet: Der Vorteil beim Cash Flow ist ca. 28.000 € im Jahr vor Zinsen, Steuern und AfA. Damit wäre die Investition nach 3,3 Jahren bezahlt: Nicht ganz so schnell wie vor Korrektur des Fehlers beim Erdgas, aber immer noch weit vor Ablauf der Förderungsdauer. In meiner früheren Firma wäre eine Investition mit diesen Zahlen genehmigt worden.


    Gruß, Sailor

    Das angestrebte BHKW hat ne Wärmeleistung von 22 KW,

    Ja, aber genau deshalb ist das (ursprünglich) angestrebte BHKW selbst für einen Wärmebedarf von 80 MWh völlig überdimensioniert, weil es im Jahr voraussichtlich nicht mal 3000 Laufstunden erreicht.


    Im aktuellen Diskussionsstand reden wir - um im Interesse einer hohen Eigenverbrauchs-Abdeckung ausreichende Laufzeiten zu erreichen - über BHKW's mit einer thermischen Leistung zwischen 5,2 und 8,7 kW. Angenommen die Heizlast bei Auslegungstemperatur ist tatsächlich 30 kW, so müsste damit eine WP zur Spitzenlast-Abdeckung an sehr kalten Tagen (wo also der Wirkungsgrad besonders schlecht ist, wahrscheinlich sinkt der COP da auf 2,5) zwischen 21 und 25 kW bringen. Die Stromaufnahme ist dann im Minimum 7 kW, eher wahrscheinlich 8-10 kW. Und das bedeutet, dass der Betreiber eines nT 2.0 mit parallel laufender WP an kalten Tagen mindestens zwei Drittel des WP-Stromverbrauchs für ca. 25 ct/kWh aus dem Netz beziehen muss, und selbst bei einem NT 4.0 wäre es immer noch die Hälfte. Falls die WP nicht moduliert, ist das sogar immer der Fall wenn sie läuft, und der Stromverbrauch der beiden Häuser ist da noch gar nicht mitgerechnet.


    Wer will kann das gerne mal mit spitzem Bleistift ausrechnen, aber dass sich unter den gegebenen Umständen die Anschaffung einer 22 kW-WP (Kosten ca. 8.000 EUR plus Installation) lohnt, halte ich schlicht für ausgeschlossen: erst recht, wenn eine funktionierende Holzheizung zur Abdeckung der Spitzenlast zur Verfügung steht.

    Bei dem neoTower 4.0 wären es ja dann bei Volllast 9181,03 Betriebsstunden (79875 kWh / 8,7kWh)

    Halt, falsch. Das Jahr hat ja überhaupt nur 8760 Stunden... :D


    Für eine genaue Berechnung braucht man eigentlich eine Jahresdauerlinie, die für jede Stunde im Jahr die Heizlast (im Durchschnitt) genau abbildet. Die hat man aber üblicherweise nicht. Also behilft man sich mit Überschlagsrechnungen.


    In Deinem Fall kann man das – über drei breite Ingenieurs-Daumen – wie folgt abschätzen:


    Mit 80.000 kWh Jahreswärmebedarf dürfte die Heizlast für beide Häuser zusammen bei Auslegungstemperatur (-16°C) grob geschätzt so um die 30 kW liegen (wenn Du einen hydraulischen Abgleich gemacht hast, findest Du einen genaueren Wert in den Unterlagen). Bei etwa +16°C hört man auf zu heizen. Die Funktion für die dazwischen liegenden Temperaturen ist linear. Bei null Grad ist die Heizlast dann etwa 15 kW. Die 5,2 kW vom nT 2.0 werden oberhalb etwa +10°C unterschritten, die 3,8 kW ab etwa +12°C. Das bedeutet, das nT 2.0 läuft bei Temperaturen bis 10°C durch. Bei Temperaturen zwischen 10°C und 12°C läuft es mit verminderter Leistung durch, bei Temperaturen zwischen 12°C und 16°C taktet es und oberhalb 16°C läuft es nur noch (am besten einmal am Tag) um den Warmwasserspeicher zu füllen.



    Wenn Du nicht von einer Wetterwarte oder sonst aus dem Internet genauere Daten zu den Gradtagen oder -Stunden bekommst, kannst Du die Durchschnittstemperaturen der Monate für eine Schätzung hernehmen. An Deinem Standort liegt die Durchschnittstemperatur im Oktober um 9°C, von November bis März unter 6°C, im März um 5°C, im April um 10°C. Zwischen Mai und September fällt im Wesentlichen nur Warmwasser an, für sechs Personen ca. 20 kWh pro Tag. Damit kann man die Laufzeit eines BHKW wie folgt grob abschätzen:


    Das nT 2.0 läuft im Oktober bis April (ca. 210 Tage) mit 5,2 kW(th) durch, macht 5.040 Betriebsstunden mit 8.640 kWh Strom und 22.460 kWh Wärme. Zwischen Mai und September (ca. 150 Tage) läuft es vier Volllast-Stunden pro Tag (oder fünf Teillast-Stunden), macht 600 Bh mit 1.200 kWh Strom und 3.120 kWh Wärme. Insgesamt kommst Du so auf ca. 5.640 Vollbetriebsstunden (verteilt auf vielleicht 6000 Laufstunden, das bringt etwas höheren Eigenverbrauch) und erzeugst ca. 9.840 kWh Strom und ca. 25.600 kWh Wärme.


    Die Genauigkeit dieser Rechnung würde ich (vorausgesetzt die Heizlast ist bekannt) auf plusminus 10% schätzen, wobei die Abweichungen von Jahr zu Jahr durchaus größer sein können.


    Die Laufzeit eines nT 4.0 kannst Du mit dieser Methode selbst abschätzen. Sie ist natürlich kürzer. Übrigens gibt es auch noch ein nT 2,6 mit 1,3-2,6 kW(el) und 4,1-6 kW(th).

    Also bekommt man ca. 14ct je eingespeiste kWh oder?

    Aktuell (4.Quartal 2018) sind es genau 5,351 ct/kWh nach KWK-Index (ändert sich jedes Quartal). Beim Bayernwerk kommen 0,47 ct/kWh vermiedene Netznutzungsentgelte hinzu. Außerdem gibt es für eingespeisten Strom 8 ct/kWh KWK-Bonus dazu, aber nur bis insgesamt 60.000 Betriebsstunden erreicht sind, bei Dir also etwa in den ersten 10-12 Jahren. (In dieser Zeit gibt es für selbst verbrauchten Strom 4 ct/kWh KWK-Bonus.)

    Kann man ungefähr sagen wie viel Flüssiggas solch ein BHKW pro Betriebsstunde benötigt?

    Die technischen Daten geben für das nT 2.0 einen Verbrauch von 0,6 kg/h bzw. 1,0 l/h an.

    meine Erfahrungen ( Vaillant ) sind absolut negativ--Wartung und Rep. verhindern eine vernünftige wirtschaftliche Situation.
    Wenn sich das Bhkw einigermaßen rechnen soll, dann nur mit Vollwartungsvertrag.
    Auch der Einbau und die Wartung kann nur ein Betrieb mit know how übernehmen.

    Beides richtig. Die Kosten für den Vollwartungsvertrag (zehn Jahre sollten es schon sein) müssten im Angebot des Fachbetriebes enthalten sein. Erst dann kann man rechnen - anders als bei Gasthermen sind die Wartungskosten bei BHKW's kriegsentscheidend. Vaillant hat sich im Übrigen aus dem Geschäft zurückgezogen, die wussten wohl warum.


    Ich habe das mit einer Wärmepumpe kompensiert und nutze so den Strom mit Faktor 3 zur Wärmegewinnung.
    Mein BHKW läuft nur im Winter in Kombination mit der WP, ein Spitzenlastkessel ist somit überflüssig.

    Ja, aber eine WP kostet zusätzlich Geld, zumal sie im vorliegenden Fall wahrscheinlich eine Heizlast von mehr als 20 kW bewältigen müsste. Für so ein Gerät würde ich einschl. Installation mal grob 10.000 EUR schätzen. Die Stromaufnahme liegt für 20 kW Leistung und Faktor 3 bei 6-8 kW, das heißt so lange die WP läuft muss in jedem Fall auch noch Netzstrom zugekauft werden. Und Spitzenlastkessel sind ja hier in Form der Holzheizungen vorhanden. Also ich würde im vorliegenden Fall davon abraten.


    Gruß, Sailor