Beiträge von sailor773

    Bei der Einmalzahlung erhältst Du 4 Cent/kWh auf hypothetische 60.000 Vollbenutzungsstunden, macht 2.400 Euro.

    Ich korrigiere Dich nur ungern, aber es sind 1.800 EUR. Die PT2 hat 0,75 kW(el) und erzeugt deshalb in 60.000 VBh nur 45.000 kWh.


    Nach dem neuen KWKG gibt es 8 ct/kWh für 30.000 VBh (=22.500 kWh), d.h. es bleibt bei den EUR 1.800.


    Aus meiner Sicht entscheidend ist aber, dass der Eigenverbrauchsanteil bei einer PT2 schon mindestens 65-70% betragen sollte. Wer das nicht schafft, für den lohnt sich eine PT2 aller Wahrscheinlichkeit nach sowieso nicht. In der Realität hat man dann die Wahl, entweder EUR 1.800 sofort oder (30.000*0,75*0,7*0,08 + 30.000*0,75*0,3*0,16=) EUR 2.340 verteilt über acht Jahre zu erhalten, letzteres noch abzüglich allfälliger Kosten für den zusätzlichen Zähler. Deswegen empfehle ich bei der PT2 eigentlich immer, die Pauschalzahlung zu nehmen.

    Für Einfamilienhäuser wie unseres scheint also nur die einmalige Zahlung attraktiv. Eine Maximalauslastung über den Zeitraum ist, so wie ich das sehe, nur in Mehrfamilienhäusern möglich und sinnvoll. Ist das Richtig?

    Maximalauslastung (100% Direktverbrauch) bei einer PT2 würde bedeuten, dass schon die Grundlast 750 W beträgt. Für ein solches Anwesen würde ich (mal abgesehen von den Komplikationen mit der EEG-Umlage) vermutlich ein größeres BHKW empfehlen.


    Aber wie dem auch sei: Wenn man – egal wie – auf 100% Eigenverbrauch käme, lohnt sich die Pauschalzahlung erst recht, weil man ansonsten über acht Jahre verteilt auch nicht mehr bekommen würde als EUR 1.800.


    Nur eines noch:

    in unserem Einfamilienhaus läuft eine Vitovalor PT2.

    Soweit ich weiß, muss man die Wahl zwischen Pauschalzahlung und jährlicher Abrechnung vor der Inbetriebnahme gegenüber dem Netzbetreiber verbindlich festlegen. Wenn also das Gerät bei Dir "läuft", ist doch – so oder so – der Schuss schon raus?

    würde man in den ersten Jahren als Gewerbe anmelden

    ...

    Das ganze gilt dann auch für den Einkaufspreis des Gases?

    Richtig verstanden. Die korrekte Bezeichnung heißt "Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung" (KUR). Machen tut man das ganz einfach, indem man in dem ohnedies notwendigen Finanzamts-Formular "Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit" (oder wie immer das Ding heißt) das entsprechende Kästchen ankreuzt. Der Verzicht ist bindend für fünf volle Kalenderjahre, d.h. wenn Deine BZ beispielsweise im Oktober 2020 in Betrieb geht, kannst Du erstmalig für das Jahr 2026 zur KUR zurückkehren (musst aber nicht). So lange der Verzicht gilt, kann für alle Rechnungen im Zusammenhang mit Installation und Betrieb der PT2 die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden: Insbesondere für Erdgas, aber auch beispielsweise für die Kaminkehrer-Überprüfung oder allfällige Wartungs- und Instandhaltungskosten.


    Ein Gewerbe "anmelden" muss man ggf. als Gewerbetreibender bei seiner Kommune. Für den Betrieb eines BHKW oder einer PV-Anlage ist das aber in aller Regel nicht notwendig – es sei denn in Deiner Kommune wäre das anders geregelt.


    Und dann gibt es noch die Gewerbesteuer-Erklärung. Die ist bei einem BHKW an sich für die Katz, weil man mit den erzielbaren Gewinnen nie und nimmer über den Freibetrag von 24.500 EUR kommt, oberhalb dessen Gewerbesteuer tatsächlich fällig wird. Aber z.B. unser Finanzamt möchte dennoch jedes Jahr neben der Einkommen- und Umsatzsteuer-Erklärung auch eine Gewerbesteuer-Erklärung haben. Die seit diesem Jahr geltende Befreiung von der GewSt gilt nur für (kleine) PV-Anlagen: KWK-Anlagen hat der Gesetzgeber offenbar einfach vergessen.

    Die nächste große Wartung kommt dann erst in Jahr 11 und wenn ich das richtig verstanden habe ist der Wert nur geschätzt in Deiner Rechnung.

    ...

    Die 286 Euro sind auf die Jahre umgerechnet, wie sieht es hier ab Jahr 11 aus?

    Beides richtig. Bisher hat hier noch niemand eine halbwegs verlässliche Zahl nennen können, auch der Hersteller schweigt sich hier anscheinend aus. Die 1.000 EUR in meiner Tabelle sind deshalb nur eingefügt, damit hier irgendwas halbwegs Realistisches steht.


    Die EUR 286 für den VoWa sind vom Hersteller einschließlich der Kosten für die im 6. Betriebsjahr fällige große Wartung kalkuliert. Ich habe in meiner Tabelle die EUR 286 als Abschätzung für allfällige kleinere Wartungs- und Reparaturarbeiten einfach weiter geführt. Insofern ist einer der beiden 1.000 EUR Beträge doppelt gezählt, aber diese Sicherheit in der Wirtschaftlichkeitsrechnung würde ich mir gönnen – zumal der Instandhaltungsaufwand bei jedem Gerät in der zweiten Dekade des Betriebs größer ist als in der ersten Dekade.

    Nach 20 Jahre ist dann auch Schluss mit der Brennstoffzelle und ich könnte dennoch die Brennwerttherme weiter betreiben. Ist es denn zu erwarten, dass die 20 Jahre erreichbar sind?

    Nach 20 Jahren schaltet sich die BZ aus technischen (=Sicherheits-) Gründen automatisch ab. Im Prinzip sollte es möglich sein, das Gerät danach noch als Brennwerttherme weiter zu betreiben. Sofern die Abschaltung mitten im Winter geschieht, wird man das vielleicht auch in der Praxis zumindest vorübergehend so machen müssen. Wie gut andererseits die Idee ist, in den 2040er Jahren eine dann 20 Jahre alte Brennwerttherme langfristig weiter zu betreiben, kann sich zu gegebener Zeit jeder selbst beantworten. Aus meiner Sicht solltest Du (bzw. sollten Deine Erben:)) besser im Laufe des 20. Betriebsjahres überlegen, womit das Gerät ab der Abschaltung ersetzt wird, und rechtzeitig den entsprechenden Auftrag erteilen.


    Ob die 20 Jahre in der Praxis erreichbar sind, wissen die Götter. Soweit ich weiß, ist aber genau diese Brennstoffzelle (sie kommt von Panasonic) in Japan schon seit 2009 im Einsatz, inzwischen in sechsstelligen Stückzahlen. Da sollte es also bessere Langzeit-Erfahrungswerte geben als weiland bei den Stirlingmotoren.

    Moin cmikosch,


    wenn ich das richtig verstehe, musst Du Deine alte Heizung in jedem Fall ersetzen und hast Angebote sowohl für den Einbau einer Gastherme als auch für den Einbau einer PT2 vorliegen. In dem Fall ist es korrekt, für die PT2 nur den Mehrbetrag anzusetzen, d.h. die Differenz zwischen den beiden Angeboten. Es könnte sein, dass auf diese Weise die relativ kurze Amortisationszeit herauskommt, die der HB errechnet hat.


    Bei meiner Schätzung (Anlage) kommt jedenfalls folgendes raus:


    Stromerzeugung 4.730 kWh

    Eigenverbrauch 3.180 kWh

    Jährlicher Vorteil (bei Verteilung der Wartungskosten auf 10 Jahre): 500 EUR


    Der 10-jährige VoWa für die Brennstoffzelle wurde anderen Usern für brutto EUR 286/Jahr angeboten. Er gilt nur für das eigentliiche Brennstoffzellenmodul, d.h. Wartungs- und allfällige Reparaturkosten für die eingebaute Gastherme, die Regelung und andere Peripherie-Bauteile sind hier nicht enthalten (genau so wie bei einer Gastherme sonst auch). Dann verteilt sich die Angebotssumme etwa wie folgt:


    Angebot EUR 35.000, abzüglich EUR 2.860 für den Vowa gibt EUR 32.140 brutto. Nach 16%(?) Umsatzsteuer liegt die Netto-Angebotssumme bei ca. EUR 27.700. Das erscheint mir eher teuer, wobei ich die speziellen Umstände natürlich nicht kenne.


    Angenommen die Brutto-Angebotssumme für die Gastherme würde bei EUR 10.000 liegen, dann ergeben sich Mehrkosten für die PT2 in Höhe von EUR 17.700. Nach Förderung (KfW EUR 9.300, pauschale KWK-Zulage EUR 1.800) bleiben EUR 6.600. Mit dem o.g. jährlichen Vorteil von ca. EUR 500 hättest Du die Mehrinvestition in ca. 13 Jahren hereingespart.


    Gruß, Sailor

    würde mir jetzt ein E-Auto anschaffen was ca. 4500 KWh-5000KWh im Jahr benötigt(meine Pendelstrecke)

    Mit dem Holzhammer gerechnet wären das 4.500 kWh / 225 Arbeitstage = 20 kWh pro Arbeitstag, im Winter mehr wegen Heizung.


    Angenommen Du lädst i.d.R. nachts zwischen 22:00h und 06:00h (weil da im Haus nur die Grundlast anliegt, etwa 1-200 W), und zwar aus der Steckdose, damit möglichst viel Strom aus der BZ dabei ist. Einschließlich grob geschätzten 15-20% Ladeverlusten müsstest Du - sagen wir - 24 kWh laden, also acht Stunden lang mit einer Ladeleistung von 3 kW. Ich nehme mal an, das lässt sich am E-Auto oder an einer Ladestation so einstellen. Angenommen die Grundlast ist bei Euch 150 W, dann bleiben nachts aus dem BlueGen 1,35 kW fürs E-Auto übrig. In acht Stunden wären das 10,8 kWh, in 225 Arbeitstagen 2.430 kWh aus der Brennstoffzelle. Recht viel mehr ist wegen der begrenzten Leistung der BZ nicht drin.


    Mit einem BlueGen und einem (offenbar vorhandenen) Stromspeicher könntest Du ansonsten mit Sicherheit 100% Deines Gesamtstrombedarfs decken, das wären 5.000 kWh. Mit E-Auto (soweit aus der BZ ladbar) ergibt sich insgesamt ein Eigenbedarf aus der BZ von ca. 7.500 kWh. Das könnte für die Wirtschaftlichkeit eines BlueGen knapp ausreichen.


    Bei Dir ist es nur so, dass Du durch den BlueGen nicht etwa (7.500*0,29=) 2.175 EUR für Bezugsstrom sparen kannst, denn 3.500 kWh Deines Stromverbrauchs stammen derzeit aus der PV-Anlage. Wenn Du diesen Verbrauch mit BlueGen-Strom substituierst, kannst Du stattdessen 3.500 kWh zusätzlich ins Netz einspeisen und bekommst dafür die EEG-Vergütung. Jetzt weiß ich nicht wie hoch die ist, aber angenommen es wären 12 ct/kWh, dann muss die Brutto-Einsparung durch den BlueGen mit (4.000*0,29 + 3.500*0,12=) 1.580 EUR gerechnet werden. Die ca. 600 EUR Differenz entsprechen dem, was Du durch PV-Anlage und Speicher jetzt schon jedes Jahr sparst.


    Wenn Dir die 1.580 EUR pro Jahr Einsparung (zuzüglich KWK-Zulage und Energiesteuer-Entlastung, abzüglich Erdgas und Wartung) ausreichen, um die Investition in einen BlueGen (netto nach Förderung) in einer für Dich vernünftigen Zeit abzuzahlen, dann kannst Du das machen.

    OK, aber auch ein Reststrombezug von 1.500 kWh rechtfertigt nicht den Einsatz einer Brennstoffzelle.


    Du solltest bei Deiner Daumenrechnung folgendes beachten: Ein BlueGen kostet selbst nach Förderung bestimmt irgendwas um 20.000 EUR. Aber mit lediglich 850 W thermischer Leistung kann er nicht Deinen Heizkessel ersetzen. Wenn der auf dem letzten Loch pfeift und außerdem mit Heizöl betrieben wird, musst Du so oder so eine neue Gastherme anschaffen. Die Investition in den BlueGen muss sich also allein aus der Stromseite rechnen. Der von Dir angedeutete Eigenverbrauch von 10.000 kWh einschl. E-Auto würde das ohne weiteres bringen, nur verstehe ich nach wie vor nicht, wo der bei Dir herkommen soll.


    Um diese Frage zu beantworten, wäre also noch zu klären, wie viel Strom Du derzeit aus der PV-Anlage beziehst. Aber wie gesagt, falls der Gesamtverbrauch ohne E-Auto nicht mindestens 6-8.000 kWh im Jahr beträgt, halte ich es für ausgeschlossen, dass sich ein BlueGen bei Dir rechnet – zumal Du ja aktuell anscheinend schon über die PV-Anlage einen Haufen Geld sparst und deshalb der Grenznutzen eines zusätzlichen BlueGen weitaus geringer wäre als bei einem Haushalt ohne PV-Anlage.

    Jetzige Kosten:

    ...

    Reststrombezug Haus p.a. ca. 200€

    Versteh' ich das richtig, Du zahlst jetzt 200 (in Worten zweihundert) Euro im Jahr für Strombezug? 200 € entsprechen bei den üblichen Tarifen nicht mal 700 kWh Strombezug, beim günstigen Anbieter vielleicht 800 kWh – wohlgemerkt ohne Einrechnung von Grundgebühr.


    Also wenn das stimmt, kannst Du eine Brennstoffzelle unter wirtschaftlichen Aspekten vergessen, egal ob mit oder ohne E-Auto.

    Gehen wir mal von einer Einspeisung von 3000KWh des Bluegen ... aus.

    Der BlueGen erzeugt im Jahr gute 13.000 kWh Strom. Wenn Du davon 3.000 kWh Einspeisung erwartest, heißt das ja Du rechnest mit 10.000 kWh Eigenverbrauch. Sorry, aber das passt alles irgendwie nicht zusammen, auch wenn noch ein E-Auto dazu kommt. Wenn Dein E-Auto 10 kWh pro Arbeitstag braucht, gibt das bei 225 Arbeitstagen 2-2.500 kWh im Jahr. Die können nachts bei "Schnarchladung" schon aus einer BlueGen kommen. Aber wenn Du derzeit nur 800 kWh Bezugsstrom hast, wo sollen dann die restlichen 7.000 kWh Eigenverbrauch herkommen?


    Oder stimmt die o.g. Zahl nicht, und Du zahlst in Wirklichkeit 2.000 EUR für 7-8.000 kWh Bezugsstrom??

    bei einer Elektromobilität dann der Bluegen als Beistelllösung.

    Das kann man so machen, aber wenn sich der BlueGen bei Dir jetzt nicht rechnet, wird er das mit E-Auto voraussichtlich auch nicht tun. Die 1,5 kW elektrische Leistung reichen für einen normalen Haushalt völlig aus. Ein E-Auto wird aber mit minimal 2,3 kW geladen (wobei sich die Ladeverluste deutlich erhöhen), besser mit 7-11 kW (je nach Auto) aus der Wallbox. Da man von den 1,5 kW auch noch die Grundlast abziehen muss, wird daher immer nur ein kleiner Teil der E-Auto Ladung aus dem BlueGen kommen.


    Wir wissen ja noch nichts über die Verbräuche in Deinem Anwesen, aber wenn Dein Stromverbrauch sich im Bereich 7-8000 kWh bewegt oder darüber (wobei der Verbrauch eines zukünftigen E-Autos jedenfalls nur zum Teil gerechnet werden darf), könnte ein BlueGen Sinn machen. Unterhalb 6.000 kWh würde ich aus wirtschaftlichen Gründen davon abraten.

    Da, wie bereits erwähnt, das Warmwasser teilweise mit geregelten elektrische DLF unterstützt wird und auch die el. Grundlast deutlich über 500W liegt, fiel die Entscheidung letztendlich zugunsten der Brennstoffzelle.

    Das mit der Grundlast macht Sinn. Elektrische Durchlauferhitzer dürften hingegen (wenn es wirklich DLE sind und nicht nur die kleinen Unterwaschbecken-Speicher) so viel Leistung ziehen, dass eine Brennstoffzelle selbst mit 1,5 kW da nicht viel dazu beitragen kann.

    Ich will den Handwerker da nicht schlecht machen, er hat gute Bewertungen in meiner Region.

    Das ist nicht der Punkt. Die Frage ist ob er für den Einbau einer BlueGen ein Zertifikat vom Hersteller hat. Wenn nicht, kann kein Mensch von ihm verlangen, dass er über das Gerät und seine Funktionsweise Bescheid weiß. Aber dann darf er auch keines einbauen.

    Nun kam die Aussage des Handwerkers das die BSZ im Sommer wenig Betriebsstunden hat, weil der Wärmebedarf gering ist.

    Bei der BlueGen ist das Quatsch. Die läuft 8.760 Stunden im Jahr durch – außer wenn mal was gerichtet werden muss.

    Wenn die Abwärme (850 W) im Sommer für TWW (oder für andere Zwecke wie die Beheizung eines Koi-Teichs) abgenommen werden kann, ist es gut. Wenn nicht, geht die Abwärme halt ungenutzt über Dach.


    Möglich wäre, dass der Handwerker folgendes gemeint hat: Das aktuelle Modell BG 15 kann lt. technischen Daten bis runter auf 0,5 kW(el) modulieren. Ob die Abwärme dann auch auf ein Drittel – also knapp 300 W – zurückgeht, weiß ich nicht genau (das Datenblatt schweigt sich hier aus), aber es ist jedenfalls deutlich weniger. Sinn macht das dann (und eigentlich nur dann), wenn der Stromverbrauch über längere Zeit gering ist – z.B. während des Urlaubs. Wie die Modulation geregelt wird (ob von Hand oder nach irgendeiner Regelungs-Logik) weiß ich nicht. Jedenfalls führt die Modulation zu einem Rückgang der Vollbetriebsstunden, nicht jedoch zu einem Rückgang der tatsächlichen Laufstunden.


    Also wenn der Handwerker das gemeint hat (also dass im Sommer die Zahl der VOLLbetriebsstunden einer BG15 weniger wird bzw. weniger werden kann), OK. In allen anderen Fällen würde ich diesen "Spezialisten" lieber nicht mit der Installation einer BlueGen beauftragen.

    bluwi: Die Aufteilung von Kosten erfolgt nach den erzeugten kWh, d.h. ohne Rücksicht auf den Wirkungsgrad. Abgegebener Strom und abgegebene Wärme ergeben dann zusammen immer 100%. Der auf den Verlust aus Wirkungsgraden <100% entfallende Erdgasverbrauch wird somit im gleichen Verhältnis aufgeteilt.


    hjgerlach: Ich habe mich nach der Verfügung vom 11.01.16 gerichtet (siehe Anhang). Dort wird die Mineralölsteuer-Erstattung den Einnahmen aus der Stromerzeugung zugeordnet (Seite 1 unten). Der Zusatz "ggf. anteilig" fehlt hier, also gehe ich davon aus, dass die Zuordnung zu 100% im Strombereich erfolgt. Das Thema "Beratungskosten" kann man natürlich reiten so weit es trägt.

    Im Übrigen ist tatsächlich die Frage, ob für die Betrachtung einer Gewinnerzielungsabsicht nur der Stromanteil genommen werden kann. Das ist Rosinenpickerei zu Lasten des Steuerpflichtigen.

    Also da fürchte ich gibt es für Anlagen mit IBN ab 2016 keinen Ermessens-Spielraum, so lang die aktuelle Rechtslage (siehe Anhänge) gilt – es sei denn, dazu wäre inzwischen was Neueres herausgekommen, das ich dann nicht gelesen habe.


    Probieren kann man es in der von Dir beschriebenen Weise ja mal. Nur sollte man sich bei der Entscheidung für oder wider BHKW besser nicht darauf verlassen dass es klappt. Und in jedem Fall bräuchte man dafür einen Steuerberater, der sich in der Materie wirklich auskennt. Das trifft mit Sicherheit auf 80% der Steuerberater nicht zu, wohl auch nicht auf den von Janet.

    Moin Janet,

    Sie sollten sich daher dort erkundigen, ob die Maßnahme förderfähig ist und Ihnen die Firma Muhle dieses bescheinigen kann.

    Na ja. Ich hoffe jedenfalls, dass Dein Steuerberater für diese "Auskunft" nicht noch was verlangt hat. Das was er da schreibt, hätte Dir jeder einfache Seemann ;) auch sagen können. Jetzt bleibt nur abzuwarten, ob der Abteilungsleiter beim FA – nachdem er sich schlau gemacht hat – Besseres zu bieten hat.


    Das Problem bei der wohlfeilen Ausrede "der Handwerksbetrieb müsste das wissen" ist halt, dass ein Handwerker (selbst wenn er im Nebenberuf Steuerberater wäre) nicht befugt ist, verbindliche Auskünfte in Steuersachen zu geben. Der kann Dir schon besten Gewissens eine Bescheinigung ausstellen: Wenn dann ein Finanzbeamter – egal ob mit oder ohne Ahnung – zu der Auffassung kommt, dass der Betrag trotzdem nicht anzuerkennen ist (wegen Gewerbe/Betriebskosten, oder wegen empfangener Zuschüsse, oder nicht in der Höhe, oder was auch immer), dann hast Du – wie wir in Bayern sagen – "den Dreck im Schachterl". Alle anderen haben ihr Geld zu dem Zeitpunkt schon bekommen, um Deines musst Du hingegen mit dem Finanzamt kämpfen.


    Zumindest bis das alles geklärt ist, wäre die Methode von hjgerlach mit der Liebhaberei wahrscheinlich die sicherste. Die finanziellen Aspekte kann man mal anhand des o.g. Beispiels mit Nettokosten von EUR 40.000 durchrechnen.

    • Mit der Liebhaberei-Methode bekommt man aus § 35c EStG über drei Jahre verteilt EUR 8.000 zurück und fertig.
    • Bei der von mir vorgeschlagenen Methode bekommt man vordergründig auf den Stromteil (EUR 10.800) die BAfA-Förderung von (in dem Fall) EUR 2.950. Aus dem Wärmeteil bekommt man aus § 35c EStG über drei Jahre verteilt EUR 5.840. Zusammen wären das EUR 8.790.

    Wegen EUR 790 Differenz müsste man so ein Fass jedenfalls nicht aufmachen, zumal der BAfA-Zuschuss auch noch zu versteuern ist. Da bringt die Liebhaberei-Methode bei größerer Sicherheit mehr. Aber gehen tut das halt nur, wenn das FA auch tatsächlich auf Liebhaberei erkennt.

    habe allerdings bei einem EFH mit Schwimmbad die Vermutung, dass ertragsteuerlich keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.

    Und genau das ist die Frage. Soweit ich weiß wollen die Finanzämter dafür eine Prognose des Totalgewinns über zehn Jahre.


    Im IBN-Jahr ergibt sich zunächst mal (wenn man laufende Kosten und Einnahmen vernachlässigt) aus EUR 10.800 Betriebskosten (anteiliger Erhaltungsaufwand) und EUR 2.950 zu versteuerndem BAfA-Zuschuss ein Verlust von EUR -7.850. So weit so gut.


    Das steuerliche Ergebnis in den Folgejahren kann man – grob vereinfacht – wie folgt abschätzen: Angenommen so ein Dachs läuft im Jahr 5.000 VBh und erzeugt 27.500 kWh Strom, von denen 15.200 kWh (55%) selbst verbraucht und 12.300 kWh eingespeist werden. Für Letztere erhält man 4 ct/kWh Einspeisevergütung (€ 490). Verbraucht werden 108.000 kWh Erdgas, anteilig für die Stromerzeugung 29.200 kWh (bei 4 ct/kWh netto: EUR 1.170). Die Wartungskosten (VoWa) seien 1.000 EUR/a netto, anteilig also EUR 270, woraus sich Betriebskosten von insgesamt (1.170+270=) € 1.440 ergeben (5,2 ct/kWh). Mit diesem Satz (Herstellkosten) ist der Strom-Eigenverbrauch zu bewerten, was im Jahr (15.200*0,052=) EUR 790 zu versteuernde Einnahmen (Entnahme) ergibt. Ferner erhält man für insgesamt 30.000 Vollbetriebsstunden (de facto etwa die ersten acht Jahre) KWK-Zulage: Insgesamt (30.000*5,5*0,55*0,08=) EUR 7.260 auf den Eigenverbrauch und (30.000*5,5*0,45*0,16=) EUR 11.880 auf die Einspeisung. Und schließlich bekommt man noch auf die ganzen 108 MWh Erdgas die Energiesteuer-Erstattung (€ 4,42/MWh). Das gibt im Jahr ca. (108*4,42=) 480 EUR, die vollständig auf der Stromseite als Einnahmen zu verbuchen sind.


    Die Totalgewinn-Prognose für den "Gewerbebetrieb Strom" sieht dann über zehn Jahre wie folgt aus:


    Einnahmen:

    BAfA Zuschuss einmalig EUR 2.950

    Einspeisevergütung EUR 4.900

    Eigenverbrauch (Entnahme) EUR 7.900

    KWK-Zulage Einspeisung EUR 11.880

    KWK-Zulage Eigenverbrauch EUR 7.260

    Energiesteuer-Erstattung EUR 4.800

    Summe Einnahmen EUR 39.700


    Aufwand:

    Erhaltungsaufwand einmalig (27%) EUR 10.800

    Erdgas anteilig (27%) EUR 11.700

    Wartung anteilig (27%) EUR 2.700

    Summe Aufwand EUR 25.200


    Übrigens würde in dem Beispiel bei einem Eigenverbrauch von 15.200 kWh auch EEG-Umlage fällig, derzeit soweit ich weiß (6,88 ct/kWh*40%=) 2,75 ct/kWh auf den 10.000 kWh/a übersteigenden Verbrauch. Das wären dann ca. EUR 143 im Jahr, von denen ich nicht weiß wie sie steuerlich verwurstet werden. Aber selbst wenn dieser Betrag (EUR 1.430 in zehn Jahren) nur bei den Ausgaben steuerlich wirksam sein sollte und nicht auch bei der Bewertung des Eigenverbrauchs, ändert das nichts am Ergebnis:


    Wenn ich mich nicht irgendwo erheblich verrechnet habe, ergibt sich – trotz und einschließlich des Verlustes im Inbetriebnahmejahr – über zehn Jahre ein steuerlicher Totalgewinn von weit über EUR 10.000. Das Kraut fett macht dabei die KWK-Zulage. Wenn die etwa ab dem 9. BJ ausgelaufen ist, sollten sich danach unterm Strich nur geringe zu versteuernde Einkünfte ergeben. Jedenfalls dürfte es aber schwierig werden, das FA zu veranlassen, in so einem Fall auf Liebhaberei zu erkennen. Dann bliebe nur das "Gewerbebetrieb"-Modell für den Stromanteil. Und deshalb lohnt es sich m.E. schon zu versuchen, auf den Wärmeanteil die Förderung nach § 35c EStG zu bekommen.

    Ich würde nur keinen Dachs 2,9, sondern wenn Dachs, auf jeden Fall einen Dachs 5,5 ins Auge fassen. Denn kann man auch auf 2,9 kW heruntermodulieren, um den Eigenverbrauch zu erhöhen, aber man hat beim 5,5 deutlich weniger Vollbenutzungsstunden

    Da bin ich im vorliegenden Fall völlig Deiner Meinung. An die Modulationsmöglichkeit des Dachs (früher konnten das nur die Heizöl-Dachse) hatte ich bei meinem Vorschlag in #2 nicht gedacht. Ob sich das lohnt, hängt natürlich auch von den Anschaffungs- und Wartungskosten ab, bei letzteren auch davon, ob die Wartung gemäß VoWa-Vertrag nach X Kalenderjahren, nach Y Vollbetriebsstunden oder nach Z Laufstunden fällig ist (je nachdem führt die Optimierung zu einem anderen Ergebnis).


    Ein größeres BHKW zu kaufen, das bei geringerem Wärmebedarf in einem Bereich moduliert, der dann immer noch hohe Laufstunden zulässt, ist also – wenn die Differenz bei den Anschaffungs- und Wartungskosten das zulässt – bestimmt keine schlechte Idee. Aber dass "die ertragreiche Zeit der sog. Dauerläufer für Neuanlagen vorbei ist" sehe ich nicht so. So lang sich Stromspeicher noch nicht rechnen, lässt sich ein hoher Eigenverbrauch weiterhin nur durch lange Laufzeiten erreichen, und der Eigenverbrauch ist nun mal der Haupt-Ertragstreiber bei einem BHKW. Die acht bzw. 16 Cent KWK-Zulage reißen das nicht raus, und wenn die Förderung nach 8-9 Jahren ausgelaufen ist, hat man gar nichts mehr davon.


    Im Fall von Janet geht ein großes BHKW (Dachs 5.5?) nur deshalb, weil wegen des außerordentlich hohen Wärmebedarfs (mit Pool zukünftig auch im Sommer) und der Modulationsmöglichkeit selbst mit 7,5-14,8 kW thermischer Leistung wohl noch 5-6000 Laufstunden im Jahr möglich sind, und weil der gleichermaßen sehr hohe Strombedarf (im Winter wahrscheinlich 60 kWh/Tag schon ohne Tesla) selbst bei Durchlaufen mit Volllast noch für eine ordentliche Auslastung mit Eigenverbrauch sorgt.


    Grüße, (und an HJ "danke für die Blumen":hutab:)

    Sailor

    ... Kommentar: das müßte der Handwerker eigentlich wissen.... :/

    Na Klasse. Der Sachbearbeiter beim FA weiß es offensichtlich nicht, aber der Handwerker "müsste" es wissen.|:-(

    Na Ja, der Abteilungsleiter will sich jetzt zurückmelden. Meinen Steuerberater habe ich auch schon angesprochen...

    Immerhin, schadet ja nicht wenn sich der Abteilungsleiter schlau macht. Poste doch bitte hier, was dabei rauskommt.


    Vielleicht können ja auch hjgerlach oder @rquermann hier aus dem Forum was dazu sagen?

    Gratulation!:thumbup:

    Wenn mit dem "23.20.2019" der 23.10. (und nicht der 23.02.) gemeint ist, wären das ohne den IBN-Tag bis heute 274 Tage. Dein Gerät hat demnach 16,14 kWh pro Tag produziert, von 17,06 theoretisch möglichen: Das wären 95%, und das einschließlich zweier Sommermonate. Da kann man echt nicht meckern. Vielleicht ist der 20% Sicherheitsabschlag von den theoretischen Betriebsstunden in meiner Tabelle doch zu hoch?