Moin Janet,
Sie sollten sich daher dort erkundigen, ob die Maßnahme förderfähig ist und Ihnen die Firma Muhle dieses bescheinigen kann.
Na ja. Ich hoffe jedenfalls, dass Dein Steuerberater für diese "Auskunft" nicht noch was verlangt hat. Das was er da schreibt, hätte Dir jeder einfache Seemann auch sagen können. Jetzt bleibt nur abzuwarten, ob der Abteilungsleiter beim FA – nachdem er sich schlau gemacht hat – Besseres zu bieten hat.
Das Problem bei der wohlfeilen Ausrede "der Handwerksbetrieb müsste das wissen" ist halt, dass ein Handwerker (selbst wenn er im Nebenberuf Steuerberater wäre) nicht befugt ist, verbindliche Auskünfte in Steuersachen zu geben. Der kann Dir schon besten Gewissens eine Bescheinigung ausstellen: Wenn dann ein Finanzbeamter – egal ob mit oder ohne Ahnung – zu der Auffassung kommt, dass der Betrag trotzdem nicht anzuerkennen ist (wegen Gewerbe/Betriebskosten, oder wegen empfangener Zuschüsse, oder nicht in der Höhe, oder was auch immer), dann hast Du – wie wir in Bayern sagen – "den Dreck im Schachterl". Alle anderen haben ihr Geld zu dem Zeitpunkt schon bekommen, um Deines musst Du hingegen mit dem Finanzamt kämpfen.
Zumindest bis das alles geklärt ist, wäre die Methode von hjgerlach mit der Liebhaberei wahrscheinlich die sicherste. Die finanziellen Aspekte kann man mal anhand des o.g. Beispiels mit Nettokosten von EUR 40.000 durchrechnen.
- Mit der Liebhaberei-Methode bekommt man aus § 35c EStG über drei Jahre verteilt EUR 8.000 zurück und fertig.
- Bei der von mir vorgeschlagenen Methode bekommt man vordergründig auf den Stromteil (EUR 10.800) die BAfA-Förderung von (in dem Fall) EUR 2.950. Aus dem Wärmeteil bekommt man aus § 35c EStG über drei Jahre verteilt EUR 5.840. Zusammen wären das EUR 8.790.
Wegen EUR 790 Differenz müsste man so ein Fass jedenfalls nicht aufmachen, zumal der BAfA-Zuschuss auch noch zu versteuern ist. Da bringt die Liebhaberei-Methode bei größerer Sicherheit mehr. Aber gehen tut das halt nur, wenn das FA auch tatsächlich auf Liebhaberei erkennt.
habe allerdings bei einem EFH mit Schwimmbad die Vermutung, dass ertragsteuerlich keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
Und genau das ist die Frage. Soweit ich weiß wollen die Finanzämter dafür eine Prognose des Totalgewinns über zehn Jahre.
Im IBN-Jahr ergibt sich zunächst mal (wenn man laufende Kosten und Einnahmen vernachlässigt) aus EUR 10.800 Betriebskosten (anteiliger Erhaltungsaufwand) und EUR 2.950 zu versteuerndem BAfA-Zuschuss ein Verlust von EUR -7.850. So weit so gut.
Das steuerliche Ergebnis in den Folgejahren kann man – grob vereinfacht – wie folgt abschätzen: Angenommen so ein Dachs läuft im Jahr 5.000 VBh und erzeugt 27.500 kWh Strom, von denen 15.200 kWh (55%) selbst verbraucht und 12.300 kWh eingespeist werden. Für Letztere erhält man 4 ct/kWh Einspeisevergütung (€ 490). Verbraucht werden 108.000 kWh Erdgas, anteilig für die Stromerzeugung 29.200 kWh (bei 4 ct/kWh netto: EUR 1.170). Die Wartungskosten (VoWa) seien 1.000 EUR/a netto, anteilig also EUR 270, woraus sich Betriebskosten von insgesamt (1.170+270=) € 1.440 ergeben (5,2 ct/kWh). Mit diesem Satz (Herstellkosten) ist der Strom-Eigenverbrauch zu bewerten, was im Jahr (15.200*0,052=) EUR 790 zu versteuernde Einnahmen (Entnahme) ergibt. Ferner erhält man für insgesamt 30.000 Vollbetriebsstunden (de facto etwa die ersten acht Jahre) KWK-Zulage: Insgesamt (30.000*5,5*0,55*0,08=) EUR 7.260 auf den Eigenverbrauch und (30.000*5,5*0,45*0,16=) EUR 11.880 auf die Einspeisung. Und schließlich bekommt man noch auf die ganzen 108 MWh Erdgas die Energiesteuer-Erstattung (€ 4,42/MWh). Das gibt im Jahr ca. (108*4,42=) 480 EUR, die vollständig auf der Stromseite als Einnahmen zu verbuchen sind.
Die Totalgewinn-Prognose für den "Gewerbebetrieb Strom" sieht dann über zehn Jahre wie folgt aus:
Einnahmen:
BAfA Zuschuss einmalig EUR 2.950
Einspeisevergütung EUR 4.900
Eigenverbrauch (Entnahme) EUR 7.900
KWK-Zulage Einspeisung EUR 11.880
KWK-Zulage Eigenverbrauch EUR 7.260
Energiesteuer-Erstattung EUR 4.800
Summe Einnahmen EUR 39.700
Aufwand:
Erhaltungsaufwand einmalig (27%) EUR 10.800
Erdgas anteilig (27%) EUR 11.700
Wartung anteilig (27%) EUR 2.700
Summe Aufwand EUR 25.200
Übrigens würde in dem Beispiel bei einem Eigenverbrauch von 15.200 kWh auch EEG-Umlage fällig, derzeit soweit ich weiß (6,88 ct/kWh*40%=) 2,75 ct/kWh auf den 10.000 kWh/a übersteigenden Verbrauch. Das wären dann ca. EUR 143 im Jahr, von denen ich nicht weiß wie sie steuerlich verwurstet werden. Aber selbst wenn dieser Betrag (EUR 1.430 in zehn Jahren) nur bei den Ausgaben steuerlich wirksam sein sollte und nicht auch bei der Bewertung des Eigenverbrauchs, ändert das nichts am Ergebnis:
Wenn ich mich nicht irgendwo erheblich verrechnet habe, ergibt sich – trotz und einschließlich des Verlustes im Inbetriebnahmejahr – über zehn Jahre ein steuerlicher Totalgewinn von weit über EUR 10.000. Das Kraut fett macht dabei die KWK-Zulage. Wenn die etwa ab dem 9. BJ ausgelaufen ist, sollten sich danach unterm Strich nur geringe zu versteuernde Einkünfte ergeben. Jedenfalls dürfte es aber schwierig werden, das FA zu veranlassen, in so einem Fall auf Liebhaberei zu erkennen. Dann bliebe nur das "Gewerbebetrieb"-Modell für den Stromanteil. Und deshalb lohnt es sich m.E. schon zu versuchen, auf den Wärmeanteil die Förderung nach § 35c EStG zu bekommen.
Ich würde nur keinen Dachs 2,9, sondern wenn Dachs, auf jeden Fall einen Dachs 5,5 ins Auge fassen. Denn kann man auch auf 2,9 kW heruntermodulieren, um den Eigenverbrauch zu erhöhen, aber man hat beim 5,5 deutlich weniger Vollbenutzungsstunden
Da bin ich im vorliegenden Fall völlig Deiner Meinung. An die Modulationsmöglichkeit des Dachs (früher konnten das nur die Heizöl-Dachse) hatte ich bei meinem Vorschlag in #2 nicht gedacht. Ob sich das lohnt, hängt natürlich auch von den Anschaffungs- und Wartungskosten ab, bei letzteren auch davon, ob die Wartung gemäß VoWa-Vertrag nach X Kalenderjahren, nach Y Vollbetriebsstunden oder nach Z Laufstunden fällig ist (je nachdem führt die Optimierung zu einem anderen Ergebnis).
Ein größeres BHKW zu kaufen, das bei geringerem Wärmebedarf in einem Bereich moduliert, der dann immer noch hohe Laufstunden zulässt, ist also – wenn die Differenz bei den Anschaffungs- und Wartungskosten das zulässt – bestimmt keine schlechte Idee. Aber dass "die ertragreiche Zeit der sog. Dauerläufer für Neuanlagen vorbei ist" sehe ich nicht so. So lang sich Stromspeicher noch nicht rechnen, lässt sich ein hoher Eigenverbrauch weiterhin nur durch lange Laufzeiten erreichen, und der Eigenverbrauch ist nun mal der Haupt-Ertragstreiber bei einem BHKW. Die acht bzw. 16 Cent KWK-Zulage reißen das nicht raus, und wenn die Förderung nach 8-9 Jahren ausgelaufen ist, hat man gar nichts mehr davon.
Im Fall von Janet geht ein großes BHKW (Dachs 5.5?) nur deshalb, weil wegen des außerordentlich hohen Wärmebedarfs (mit Pool zukünftig auch im Sommer) und der Modulationsmöglichkeit selbst mit 7,5-14,8 kW thermischer Leistung wohl noch 5-6000 Laufstunden im Jahr möglich sind, und weil der gleichermaßen sehr hohe Strombedarf (im Winter wahrscheinlich 60 kWh/Tag schon ohne Tesla) selbst bei Durchlaufen mit Volllast noch für eine ordentliche Auslastung mit Eigenverbrauch sorgt.
Grüße, (und an HJ "danke für die Blumen")
Sailor