Beiträge von bredoko

    Vielen Dank für die Beispielrechnung. Wenn ich dann allerdings unterstelle, dass das BHWK den STrombedarf nicht voll decken kann sowie nicht unerhebliche Wartungskosten (höher als bei einer normalen Heizung) und administrative Kosten (u. a. Finanzamt) hinzukommen, rechnet sich die Sache nicht. Ich denke, dass es momentan etwas für Leute ist, die an dem Thema Spaß haben ...

    Ich habe mal versucht, zu errechnen, ob sich ein Ecopower 1.0 in einem sehr großen Einfamilienhaus rechnen kann. Folgende Annahmen habe ich getroffen:


    Kaufpreis: 12.000,- EUR (wahrscheinlich zu niedrig angesetzt)
    Wartung: 500,- EUR p. a. ( " )
    Stromverbrauch: 6.000 KWH
    Wärmebedarf: 25.000 KWH


    Meine Ergebnisse sind leider so, dass es sich (zumindest für den Betreiber) nicht lohnt, das BHKW anzuschaffen ... . Da es hier im Board aber viele begeisterte Mikro-BHKW-Betreiber gibt, frage ich mich, wie andere auf positive Ergebnisse kommen ... (?)

    Es könnte sein das Ihr das Gas ohne Energiesteuer Zahlen müßt sowohl für KWK als auch für Spitzenkessel. Also warum trennen wenn es nicht sein muß? Die Gaskosten sind mit nur einen Gaslieferant auch billiger da mehr Rabatt herauszuholen sind. Sollte der Hausverwalter alle Objekte die er hat zusammen fügen so kann noch ein besserer Preise :rolleyes: ausgemacht werden.


    Guter Hinweis. Es wäre also das Beste, wenn der Eigentümer in der GBR mitmachen und den Gasvertrag auf die GBR umschreiben lassen würde, oder?


    Dann würde die GBR schließich die komplette Energiebeschaffung in Händen halten und alle Volumina bündeln.

    Folgende Situation: In einem Gebäude soll ein BHKW errichtet werden, das von einer Mieter-GBR betrieben werden soll. Der Vermieter betreibt die Heizung weiter und rechnet die Wärme weiter als Nebenkosten ab (sofern sie noch gebraucht wird). Die Mieter-GBR möchte einen eigenen Gasvertrag für das BHKW abschließen.


    Fragen:


    1. Spricht irgendetwas dagegen (Vermieter ist einverstanden)?
    2. Was kostet ein zweiter Hauptzähler?
    3. Können der Vermieter und die Mieter-GbR mit unterschiedlichen Gaslieferanten zusammenarbeiten?
    4. Kann der Gaslieferant des Vermieters Probleme bereiten, weil die Gasabnahme durch den Vermieter (langfristiger Gasvertrag) deutlich zurückgeht(?).

    Folgender Fall aus dem Gesundheitswesen liegt vor: In einem Gebäude sind drei im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft verbundene Unternehmen beheimatet. Das Unternehmen A ist Eigentümer und Vermieter (und umsatzsteuerlicher Organträger), die Unternehmen B GmbH und C GmbH sind Mieter (und umsatzsteuerliche Organgesellschaften). Das Mutterunternehmen A verbraucht in dem Gebäude selbst weder Strom noch Wärme, hat dort nur eine Postanschrift.


    Die umsatzsteuerliche Organschaft existiert in diesem Fall, weil in der Gesundheitsbranche die Umsätze überwiegend steuerfrei sind, man daher keine Vorsteuer ziehen kann und deshalb natürlich Umsatzsteuer bei Geschäften untereinander vermeiden möchte.


    Nun möchte der Eigentümer A ein BHKW anschaffen und für alle Beteiligten im Gebäude Wärme und Strom produzieren (= Eigenversorgung von B und C). Dabei verfolgt er neben den üblichen Zielen bei der Anschaffung eines BHKWs zwei für ihn wichtige Ziele:


    1. Er möchte keine Stromlieferverträge mit B und C abschließen müssen, weil er die dann auf ihn zukommenden Vorschriften incl. der EEG-Abgabe fürchtet. (Muss er die eigentlich fürchten?)
    2. Er möchte möglichst die beim Kauf des BHKWs zu zahlende Vorsteuer voll erstattet bekommen.


    Jetzt die Frage: Ist folgendes Konzept umsetzbar?


    B und C gründen eine BHKW-Betreiber-GBR und mieten das BHKW zu diesem Zweck von A. A kauft das BHKW, zieht die Vorsteuer und schreibt monatlich Rechnungen mit Umsatzsteuer an die Betreiber-GBR. Die Betreiber-GBR rechnet die Energie mit B und C ab und belastet die Umsatzsteuer weiter. B und C können die Umsatzsteuer dann nicht mehr absetzen (weil überwiegend steuerfreie Umsätze), sind also Letztverbraucher.


    Ergänzend muss man hier natürlich noch die Frage stellen, ob innerhalb einer umsatzsteuerlichen Organschaft eine umsatzsteuerpflichtige GBR begründet werden kann(?).


    Wenn man/Mann schon so wenig im Hirnkastl hat, dann hab ich auch kein Mitleid mit den Geschädigten.


    Gruß
    Herforder


    Aha, die Opfer sind also selbst schuld. Wird ja auch in anderen Fällen immer wieder gern behauptet. Wer sein Auto nachts an der Straße stehen lässt, ist halt selbst schuld, wenn es abgefackelt wird, wer sein Haus nicht mit Alarmanlage sichert, selbst schuld, wenn eingebrochen wird oder (ganz übel) wenn sich Mädels knapp bekleiden sind sie in den Augen mancher Zeitgenossen selbst schuld, wenn ... ... usw. usw.


    Sorry, aber das sehe ich anders. Auch gegenüber Leuten mit "wenig im Hirnkastl" darf man nicht kriminell vorgehen. Die Kriminellen gehören bestraft. Punkt!

    Vaillant wirbt ja jetzt durchaus offensiv für das Ecopower 20.0. So hat es mir auch mein Heizungsbauer angeboten. Ist das denn weiterhin das unveränderte Cogenon-Powertherm-BHKW? Warum gibt es dafür eigentlich keine BAFA-Förderung? Übrigens hat Cogenon auf der Internetseite einen Kaufpreis von 47.200,- aufgeführt während Vaillant im Prospekt mit 50.000,- EUR wirbt (alles netto natürlich) ...