Hallo alikante,
Danke für deine Antwort.
Heißt das, daß ein zwischen 2004 und Ende 2008 in Betrieb genommenes BHKW heutzutage regulär nach EEG 2004 vergütet wird, aber einige wenige eventuell nach EEG 2009? Oder hat vielleicht sogar ein großteil der Leute gewechselt?
Was mich brennend interessiert ist, ob das EEG sich in dieser Hinsicht quasi stapelt und jeweils das entsprechende EEG des Inbetriebnahmejahrs gültig ist, oder ob alle Bestandsanlagen vor 2012 "automatisch" nach dem vorherigen EEG, also dem EEG 2009 vergütet werden.
Leider kann ich das aus den Wortlauten der Übergangsbestimmungen aus §66 nicht herauserkennen.
Viele Grüße
Hansi