mich würde interessieren, ob zur nutzung des eigentstroms die grundstücke miteinander verbunden sein müssen oder ob es auch möglich ist eine eigenstrom gbr zwischen parteil zu gründen, wo die grundstücke nicht direkt nebeneinander liegen.
grundlage bildet meines verständnisses nach folgendes:
Als „Kundenanlagen“ können typischerweise z.B. Anlagen in
Mehrfamilienhäusern, Hotels oder Unternehmen zur betrieblichen
Eigenversorgung angesehen werden. Eine Kundenanlage kann sich, so die
Bundesnetzagentur, auch außerhalb von Gebäuden über ein größeres
Grundstück (Bundestagsdrucksache 17/6072, S. 51) oder mehrere
Grundstücke erstrecken. Entscheidend sei die Mindestvoraussetzung einer
gewissen räumlichen Zusammengehörigkeit (Beschluss vom 7. November 2011 –
Az BK6 – 10/208 ).
http://www.haufe.de/immobilien…rom-selbst_22_162596.html
was bedeutet in dem zusammenhang eine gewisse räumliche zusammengehörigkeit