Im Moment versuchen viele Energieunternehmen ihren Kunden, für die sie die Grundversorgung übernehmen müssen, einzureden, dass sie erstmal in der Ersatzversorgung landen.
Das ist aber falsch und entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage!
Die Ersatzversorgung tritt nur ein, wenn z.B. ein Anbieterwechsel scheitert oder der bisherige Anbieter insolvent ist.
Kündigt dagegen der bisherige Versorger den Vertrag oder man kündigt selber und schließt keinen neuen Vertrag ab, so landet man automatisch in der Grundversorgung.
Es ist eine Frechheit der Grundversorger, sich ohne Grundlage und auf Kosten der Kunden, aus ihren gesetzlichen Verpflichtungen zu stehlen.
Wenn einem der Grundversorger mit der Ersatzversorgung kommt, einfach mal nachfragen auf welcher gesetzlichen Grundlage das beruht und auf die Paragrafen 36 und 38 des Energiewirtschaftsgesetzes hinweisen.
Erfahrungsgemäß ist das Thema dann erledigt und man landet sofort in der Grundversorgung und zu viel gezahlte Beträge aufgrund der Ersatzversorgung werden erstattet.
Viele Kunden glauben leider einfach nur, dass ihnen der Grundversorger schon keinen Mist erzählt und lassen sich das mangels besserem Wissen einfach gefallen.
Die Regeln wann Ersatz- und Grundversorgung gelten, kann man auch hier bei der Verbraucherzentrale nachlesen:
https://www.verbraucherzentral…das-koennen-sie-tun-77436
Und hier noch ein aktueller Zeitungsbericht, der sich auch mit den Tricks der Grundversorger beschäftigt:
https://www.waz.de/leben/strom…sich-oft-id236813587.html