Beiträge von kreien

    Hallo zusammen,


    hier kommt mein erstes Posting, und ja, ich habe die Suchfunktion vorab bemüht.


    Mir stellt sich folgende Frage grundsätzlicher Natur im Zusammenhang mit all den Mini-BKW-Betreibern, die privat Wärme abnehmen und gewerblich Strom einspeisen: Wann ist eigentlich ein guter Zeitpunkt sich um eine Gewerbeanmeldung bzw. steuerliche Behandlung als BHKW-Gewerbetreibender zu kümmern? Es kann ja zum Beispiel passieren, dass man sich lange vor der Kaufentscheidung von einem Planungsbüro ein Konzept und eine Wärmeberechnung anfertigen lässt. Diese Planungs- und Beratungskosten schmälern das Betriebsergebnis der "Unternehmung BHKW". Nur, wenn zu dem frühen Zeitpunkt noch kein Gewerbe gemeldet war, wird man solche Kosten nicht in die Buchhaltung einbeziehen können oder?


    Kurzum: Eigentlich müsste jeder, der mit dem Gedanken spielt sich ein BHKW anzuschaffen, schon vor Eintreffen der ersten Rechnung das Gespräch mit dem Steuerberater suchen, um überhaupt die Voraussetzungen für eine Geltendmachung zu schaffen?


    Viele Grüße
    Michael