Beiträge von Nordseefarm

    Hi,
    zur Info:


    ich habe bereits Anfang Dezember Kontakt zur zuständigen Stelle BK6 Bundesnetzagentur aufgenommen und das Problem geschildert.
    Es wurden alle Verweise auf die ich mich beziehe und auch die, auf die sich der Netzbetreiber bezieht, vorgetragen.
    Daraufhin wurde der Netzbetreiber zur Stellungnahme aufgefordert.
    Nach meiner letzten Information ist die Stellungnahme des Netzbetreibers geschehen.
    Bisher hat es aber von der BNetzA noch keinen Beschluß gegeben.


    Darauf warte ich derzeit. (gespannt)


    Grüße!

    @ alikante:
    Darf Dich bitten sachlich zu schreiben? Das wirkt deutlich professioneller!


    "Bis zur Erteilung der beihilferechtlichen Genehmigung für den §53a EnergieStG kann Ihnen vorab die teilweise Steuerentlastung nach §53b gewährt werden"


    Das stimmt mit den Auskünften des HZA Itzehoe und der zuständigen Stelle in Dresden überein und ist auch der Knackpunkt!


    Eine Info der beiden geannten Stellen: Man kann bereits jetzt alle Unterlagen zur vollständigen Entlastung einsenden. Nachweise zur Afa sind anzufügen. Die werden in meinem Fall von meinem Steuerberater/Finanzamt geliefert.
    Vorerst wird dennoch nur die teilweise Steuerentlastung ausgezahlt, weil, wie alikante schrieb, die beihilferechtliche Genehmigung noch nicht vorliegt.
    Die Restzahlung ergibt sich dann nach der erwähnten Genehmigung.


    Das HZA Itzehoe rät noch bis März/April mit der Antragstellung zu warten, denn dann wird die Genehmigung vorraussichtlich vorliegen.


    Grüße und einen schönen abend noch!
    Jens

    Das seh ich im Prinzip genauso. Wenn man die Zeiträume verwendet welche in den AfA-Tabellen angegeben sind dann sollte das keine Probleme geben.
    Man kann die Zeiträume auch durchaus kürzer oder länger wählen....aber dann will das FinA schon eine ordentliche Begründung.



    Das ist korrekt,


    Bei Gebäuden kann man z.B. eine kürzere Laufzeit beantragen. Wirtschaftsgebäude können auch auf 25 Jahre abgeschrieben werden, weil es möglich ist, dass die Nutzung dann anders oder nicht mehr so möglich ist, wie geplant...


    So ist das...

    Zitat von »Nordseefarm« Einen anderen Meßstellenbetreiber würde sie akzeptieren, nur mich nicht. Nach dem EEG2012 ist das wohl zulässig. Die Formulierung im KWKG2012 ist eine andere. Nach dem, was im KWKG2012 steht, ist es nach meiner Auffassung so, dass bei Anlagen < 100 kW entweder der Betreiber die Messung durchführt, oder einen Dritten beauftragt, der dann Rolle eines Messstellenbetreibers übernimmt.



    Ja, das erzähl mal unserer SH_Netz_AG :) Auf den Satz unter 100KW wollen die sich ja nicht einlassen...


    Grüße
    jens

    @ alikante
    Danke für den Satz:
    Dein Steuerfuzzi ist ne Plinse oder??
    Das war Qualifiziert, wie auch damals in meinem ersten thread...


    Ich wollte ja nur einen Weg aufzeigen, den ich persönlich gehen werde, der auch akzeptiert werden wird. (Nach Absprache)
    Für die, die es wissen wollen und glauben wollen:
    Das/unser Finanzamt akzeptiert die Abschreibung von BHKWs auf 10 Jahre. Ist letztendlich vom Finanzamt so vorgeschrieben, wie auch bei anderen Dingen, wie Gebäude z.B. 50 Jahre
    Das werden wir dem Zoll dann auch durch Belege darlegen können.


    Grüße
    jens

    Moin,


    Telefonat mit Steuerberater:
    BHKWs stehen in der Liste für Abschreibungen mit 10 Jahren.
    Wir werden diese Liste mitsenden/Inbetriebnahmeprotokoll und eine Liste aus der Buchführung, aus der ersichtlich ist, wie das BHKW in der Abschreibung steht...
    Also bekommt man für das Datum ab Inbetriebnahme plus 10 Jahre die volle Entlastung. Danach kann man Sie erneut bekommen, wenn modernisiert wird uns wieder etwas "abgeschrieben" wird.
    Es scheint im ersten Moment schlimmer als tatsächlich.
    Es sind bei Erstanmeldung und bei Anmeldung nach neuem System mehr Unterlagen mitzusenden. Das war es dann aber auch.


    Alles wird gut!

    Wer das Geld jetzt braucht, kann nach Info unseres HZA 2 Anträge stellen.
    Einmal wie bereits erwähnt den alten 1117 für die ersten 3 Monate
    und einmal 1133 oder 1132 jenachdem ob man den Aufwand mit Unterlagen für Abschreibung etc. machen möchte.
    Die beiden Formulare unterscheiden in einer teilweisen und einer vollständigen Entlastung von der Energiesteuer.
    Wenn man den Antrag auf vollständige Entlastung mt allen nötigen Unterlagen nun stellt, wird "eventuell" schon die teilweise Entlastung ausgezahlt und dann später der "Rest".
    Wenn die Geräte in der Abschreibung sind und groß genug lohnt sicher der Aufwand des Antrages für vollständige Entlastung.
    Also man kann schon alles einsenden, nur man benötigt nun noch ein paar Betreiber zum Üben und das Gesetz ist noch nicht rechtswirksam...


    Termin soll so März werden, bis das alles glatt läuft...

    Moin ecopowerprofi,


    Du mußt mal mit SH-Nez sprechen, da wachsen Dir in Sekunden graue Haare. Die berufen sich auf Einbauvorschriften und § 8 KWK den Satz mit §21 aus dem EWG...
    Seitdem der §8 nun im letzten Jahr geändert wurde, akzeptiert man nicht mehr das "jeder Hans und Franz seine Zähler selbst installiert"
    Ablesen soll ich dann aber bitte weiterhin selbst. Gut, oder?
    Das der Zähler die KWenergie bereits ordnungsgemäß mit Konformitätserklärung eingebaut wurde interessiert nicht.
    Angeblich würden Hans und Franz nicht rechtzeitig dafür sorgen, dass die zähler nach Ablauf erbeuert werden. Das übernimmt ja die SH-Netz Ag, wenn Sie MEßstellenbetreiber ist.
    Einen anderen Meßstellenbetreiber würde sich akzeptieren, nur mich nicht.


    Grüße

    Moin,


    ich habe im letzten Jahr ein BHKW in Betrieb genommen und wollte nun die Energiesteuerentlastung beantragen.
    Nach Rückfrage beim Zoll ist das Formular 1117 nur bis 31.3.12 gültig. Danach dann das Formular 1132 oder 1133, jenachdem ob man eine teilweise oder eine vollständige Steuerentlastung wünscht.
    Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet, so die Herrschaften beim Zoll.
    Bis dahin (wird eventuell April) wird man die Anträge als "teilweise" bearbeiten.
    Angeblich muß man für "ältere Anlagen" die das ganze Jahr 2012 liefen einmal das Formular 1117 und einmal das Formular 1132 oder 1133.
    Für die Erstanmeldung soll ich nun schon mal das Formular 1130 schicken, damit der Zoll unsere Anlage im Bestand hat. Dann wird man angeblich angeschrieben, dass nun alles anders ist....


    Habt ihr das auch schon gehört?
    Hatte ein Gespräch mit dem Zoll und dann noch mit Hauptzollamt Itzehoe....


    gruß jens
    (Auf der Suche nach einem Quasi-Messstellenbetreiber...)


    Moin,


    ich habe genau die Erfahrung mit SH-Netz gemacht, wie beschrieben. Man weigert sich unseren im BHKW geeichten Zähler zu verwenden.
    Gut wäre natürlich wenn sich einer in unserem Verein finden würde der "offiziell" Messstellenbetreiber ist. Dann könnte man die SH-Netz umgehen...
    Ich habe an die zuständige Stelle geschrieben und warte eigentlich täglich auf Antwort. Wir haben das BHKW in Betrieb und verzichten derzeit bis zur Klärung auf die Vergütung.
    Das ist natürlich auch nicht schön, aber einfach so schlucken wollten wir nicht.


    Gruß jens

    Moin,


    nachdem unser BHKW läuft und bald auch die letzten Arbeiten im keller abgeschlossen sind kommt schon Lust zur weiteren Veränderung!


    Falls es jemanden interessiert, man kann auf unsere Online-Grafik schaun: vorläufig noch etwas pixelig. In der nächsten Version kommt dann ein besseres Bild. Dafür muß jedoch die Schwimmbadheizung nebst Programmierung fertig sein.


    nordseefarm.dlinkddns.com:1888/GRAFIK.htm


    Laufzeit BHKW: derzeit permanent!


    der nächste Schritt ist die Anbindung der Steuerung an die Stromzähler (Zweirichtungszähler) damit wir verbrauchsoptimierte Stromerzeugung haben werden.
    Derzeit fahre ich nachts mit Minimum 8 kw, tagsüber mit 12 KW. Nachts schwankt Grundlast zwischen 6-8KW.


    Weiterhin besteht unsere kleine Farm aus 2 Gebäuden. Im großen Haupthaus stehen ja nun BHKW und Spitzenlastkessel.
    Im sog. Torhaus sind 2 Gasthermen mit 2 Warmwasserspeichern, weil an das Gebäude später mal angebaut wurde.
    Strom läuft komplett bereits für beide Gebäude über einen Zähler, aber so haben wir auf einem Grundstück eben noch mehrere Heizungen.
    Meine Überlegung ist nun, das 80 Meter entfernte Gebäude an meine Heizzentrale hier im Keller anzubinden und dadurch noch mehr BHKW-Laufzeit im Sommer und Übergangszeit zu bekommen.
    Sicher muß dann der Spitzenlastkessel (gerade arbeitslos :) ) dann deutlich öfter anspringen, aber ich brauche die 2 Thermen und evenuell auch 2 Speicher dafür nicht mehr.


    Ich habe mich mit dieser Thematik noch gar nicht befasst, aber hier gibts ja ein paar Leute die das hinter sich haben?
    Torhaus:
    1993 gebaut, 1995 angebaut
    ca. 6 Bewohner,
    Größe 280m²,
    Erdgeschoß Fußbodenheizung,
    DG Konvektoren,


    Sind die Wärmeverluste aktzeptapel? Wie hoch?
    Gibt es verschiedene Systeme? Welche?
    Sollte man dort dann auch von Warmwasserspeichern abgehen und FRIWAs oder eine FRIWA bauen?


    Kann ich bzw. darf ich auch mein Privathaus in ähnlicher Entfernung auf anderem Grundstück mit an Strom und Heizung anschließen?


    Oder alles Schwachsinn?


    Grüße Jens


    (Wenn eine Messe in den nächsten Jahren weiter im Norden ist, dann helfe ich auch gern, falls möglich...)