Hier die Begründung:
"Nach §7 Absatz 6 Satz 1 KWKG ist eine Kumulierung mit Investitionskostenzuschüssen nicht zulässig!
Ausnahmsweise ist für KWK-Anlagen mit einer elektr. Leistung bis einschließlich 20 kW eine Kumulierung mit einem Investitionskostenzuschuß zulässig, wenn die KfW den Nachweis erbringt, das durch das Förderprogramm 433 eine Überförderung ausgeschlossen ist!"
Diesen Nachweis hat die KfW bis jetzt nicht erbracht, und deshalb hat die BAFA jetzt den Stop gegeben!!!
Ob es jemals diesen Zuschuß wieder geben wird, liegt nun an der KfW! Vielleicht kommt der Zuschuß nie wieder!!!
Also, wenn ich könnte, wie ich wollte.....
Fakt ist, seit Wochen liegt mein Antrag bei der BAFA. Haben sie gut hinbekommen. Haben es ausgesessen bis dader Stop kam. Und nun gucke ich in die Röhre. Wenn ihr meine Geschichte meiner defekten BHKWs lest, könnt ihr Euch vorstellen, das ich schon gern jeden euro gebrauchen könnte!!!!!