Wie versprochen die Antwort auf meine Anfrage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre E-Mail an die Bundesnetzagentur.
Aufgrund der sehr vielen Anfragen, die uns erreichen,können wir nicht alle E-Mails direkt beantworten.
Wir hoffen, dass folgende allgemeine Hinweise zunächsthilfreich sein können.
Die Mitteilungsfrist gegenüber der Bundesnetzagentur fürdie Abrechnungsjahre 2014 und 2015 läuft am 28.02.2016 ab. Falls bis dahin nochkeine Mitteilung erfolgt ist, ist diese schnellstmöglich nachzuholen.
Die Mitteilungspflichten gegenüber dem Netzbetreiber zum28.02.2016 bleiben unberührt.
Die Pflicht zur Abgabe des Erhebungsbogens"Eigenversorgung / Sonstiger selbsterzeugter Letztverbrauch" an dieBundesnetzagentur besteht für Eigenversorger und sonstige selbsterzeugendeLetztverbraucher nur dann, wenn sie für den selbst erzeugten und verbrauchtenStrom zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet sind. Eine Abgabe desErhebungsbogens "Eigenversorgung / Sonstiger selbsterzeugterLetztverbrauch" an die Bundesnetzagentur ist nicht erforderlich, wenn mitdem zuständigen Netzbetreiber bereits geklärt ist, dass keine EEG-Umlagepflichtbesteht. Ist die Frage noch nicht vollständig geklärt, rät dieBundesnetzagentur dringend dazu, die Mitteilung an sie vorzunehmen, um einenVerstoß gegen die gesetzlichen Mitteilungspflichten auszuschließen.
Ausgenommen von der Mitteilungspflicht für Eigenversorgerund sonstige selbsterzeugende Letztverbraucher gegenüber der Bundesnetzagentursind auch Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, bei denen sichergestellt ist,dass der in der Stromerzeugungsanlage erzeugte Strom vollständig in das Netzeingespeist und nicht anteilig selbst vom Betreiber der Stromerzeugungsanlageverbraucht wird.
Weitere Informationen erhalten sie auf unserenInternetseiten unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-datenerhebung<http://www.bundesnetzagentur.de/eeg-datenerhebung>.
Hier finden Sie auch den Erhebungsbogen, der für dieErfüllung der Mitteilungspflicht gegenüber der Bundesnetzagentur verbindlich zuverwenden ist.
Informationen zum Leitfaden zur Eigenversorgung derBundesnetzagentur finden Sie unter:
www.bundesnetzagentur.de/eigenversorgung<http://www.bundesnetzagentur.de/eigenversorgung>
Freundliche Grüße
Referat 605
IT-gestützte Datenverarbeitung, Wahrnehmung der Aufgabennach dem EEG
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
www.bundesnetzagentur.de<http://www.bundesnetzagentur.de>