Beiträge von papalapaa

    Sodala, es ist soweit. Genau nach 200 Stunden nach jährl. Wartungsvorgabe ist der ecopower 1.0 friedlich eingeschlafen. Der 2. Motor der noch am 13.07.2020 nach 54942 Stunden getauscht worden ist lief noch wie die ges Anlage ordentlich. Mir tuts direkt weh noch Maschinen zu entsorgen die noch Leistung erbringen, aber ich habe mich jetzt für eine Erdwärmepumpe entschieden über deren Einbau ich gerade schwitze.. Ich bin auch gerade dabei den ecopower ordentlich auszubauen und geldlich zu entsorgen bei einem Schrott - u Teilehändler. Sollte jemand hier Interesse an dem Teil haben bitte melden. Auch bitte mitteilen was es ihm wert ist. hausel46@gmail.com

    Hallo " TeenAger" heute hat Vaillant-Remscheid bei mir angerufen-ja sowas- und hat meine Frage dahingehende beantwortet , daß von dem BHKW Gerödel so manches noch zu gebrauchen sei. Also beim Entfernen der Steuereinheit und BHKW selbst kann ja noch der 500 Li Speicher und FriWaStation

    verwendet serden, sie werden nur mit dem BusSystem mit der neuen Wärmepumpe verbunden. Und funktioniert sagte er. Gleichfalls hat er anklingen lassen, daß mit einer Sparverordnung kommen soll, daß unter anderem mit Gas kein Pool mehr erwärmt werden darf. Ob dann noch Strom produziert werden darf. Interessant.

    Daß der Gaspreis den Stand vom letzten Jahr in etwa erreicht, halte ich für ausgeschlossen. Eine nicht relevante Reduzierung halte ich zwar auch für möglich aber das steigende Preisniveau ist vorgegeben. Beim Strom rechne ich aber auch mit einer fallenden Kurve, was ja wieder nicht optimal speziell für ein BHKW in der Gesamtbewertung ist. Alikante denke ich hat bezüglich Bus recht. Bei einer WP könnte ich ja den Speicher, FriWa u Gasbrenner verbinden, angedeutet hat mir aber ein Schlaumeier, daß die untereinande unterschiedliche Meinungen haben. Mich würde nur interessieren, wer den ältesten ecopower 1.0 in Betrieb hat oder wer abschätzen kann wie lange er noch blubbert. Ach ja meiner ist BJ 10/2011. 2 Motor vor 5 Jahren. Läuft das ganze Jahr durch, jährl ca 6500-7000kw Das wäre in meiner Planung einer Erdwärmepumpe recht hilfreich.

    Besten Dank im voraus. Das Ende meiner Anlage werde ich hier berichten.

    ja das gleiche frage ich mich auch. Mich wundert es, daß mann da nix weiteres liest. Es müssten ja mehr Maschinen vor dem Förderende stehen. Ich habe beschlossen, das Ding zu feuern wenn die nächste Reparatur anstehen sollte. Sie ist meines Erachtens nach Hörensagen unwirtschaftlich. Ich stelle auf Wärmepumpe um. in dem Zusammenhang kann mir auch keiner sagen, ob ich einiges an Gerödel noch verwenden kann. HB ist ratlos welches Teil mit anderen neuen Teil kompatibel ist. . Mir widerstrebt es noch Brauchbares wie Heizkreisverteiler, Speicher u FRiWaTeil zu entsorgen. Wie es aussieht bleibt mir nix anderes übrig.Hoffen kann ich nur, daß das BHKWTeil noch einige Monate durchhält bei dem Börsenstrompreis und der Gaspreis nicht noch weiter durch die Decke geht.

    Mal Grundsätzlich: Wasser zu Wasser WP ist ja das Beste, aber nur wenn die Wasserqualität stimmt. Hast Du Dir darüber schon mal Gedanken gemacht.

    Schlechtes Wasser (z.B. Eisen) ist Gift für den Wärmetauscher und das gesamte System. Das macht Dir keine Freude.

    Hilmi

    Hallo u Guten Morgen Bay Chiemsee-Sailor,

    besten Dank für Deine Erklärung. Die - 10 %- sind mir durch Dich klar geworden was ich bis dato nicht klar war. Ich mache die steuerl Angelegenheiten selbst.. Ich lasse aber die steuerliche Behandlung trotzdem so weiterlaufen um letztendlich zu schauen wie sich die Sache jetzt +/- darstellt und reagiere dann, denn ich habe unwidersprochen die jährl Eigenverbrauchsberechnung immer erst im Dezember vorgenommen. Ja gestern ist das NBSchreiben eingegangen mit "zukünftige Vergütung: Quartärliche Baseload + Vermeidungsarbeit".

    hilmi

    Alikante besten Dank für die Infos.

    Gut dann bleib ich auch steuerlich dabei auch Einkommensteuerlich - da o bes Auswirkungen. Ja , hab vergessen das zu schreiben der NB hat sich gemeldet und abgerechnet. Ich war positiv überrascht.Neue Vertragsdaten hat er noch nicht mitgeteilt, außer den Ablesetag 31.12.2021. Ich werde also auf den NB zugehen müssen.

    Deinen Hinweis bezüglich der neuen Regelung ist mir neu. War mir nicht so nicht bekannt. Danke.

    Eine Bitte noch: Deinen Hinweis 10 % kann ich nicht unterbringen. Ich weis nicht was ich da nachweisen soll.Kannst Du mir das bitte erklären.

    Einenen Hinweis möge man mir nachsehen. Was wäre diese bhkw-for bis jetzt ohne einen alikante.


    Danke nochmals

    hilmi

    Zunächstmal alles Gute für die nächste Zeit an Alle.

    Nun meine Fragen, da ich keinen Zugang mehr zu dem Installateur habe.

    Förderung meines BHKW 1.0 ist nun im Nov abgelaufen, es läuft noch und ich will es laufen lassen bis es den Geist aufgibt.(2.Motor seit 5 Jahren)

    Muß ich jetzt etwas an Mitteilungen oder Abmeldungen unternehmen (FA, E-ON, Stammregister etc)-oder erst bei endgültiger Stillegung?

    USt und Einkommensteur Strom u Wärme ist vermutlich bis Stillegung wie bisher zu machen?-oder fällt die nach der Förderung weg?

    Ist etwas techn veranlasst jetzt oder erst bei Stillegung und was. Geht übergangsweise die Gastherme wenn ich alles rausreisse?

    Ich bin mir jetzt noch im Unklaren, was ich mache. Ich habe 28 Kw/p bei 150 m2 Fußbodenh und pool 50m3 mit Überdachung(4-11)-ich dachte an LWP mit Gastherme- evt. Speicher.

    Erzeugt jährl ca. 6700-7000 Eigenverbr ca 5000 Einsp ca 1800-2000 Stromvertr insg ca 8500 Gasverbr BHKW 25000-29000 Therme 18000-21000


    Tipps werden auf jeden Fall im Himmel vergütet.- Besten Dank schon mal.

    Hilmi

    Meine Meinung: Berate Dich mit Deinem Verein, ob Du nicht beim Gericht die Hauptsache für erledigt erklären mußt und nur eine Entscheidung über die Kosten anstrebst. Nicht daß du eine Klageabweisung, wegen Zahlung der Hauptsache durch die Beklagte, erlebst und evt.

    dies für dich kostennachteilig sein kann.

    Hallo Vaillanter,

    an meinem 1.0 wurde in der Gastherme der Co Fühler getauscht. Die entsprechende Meldung verschwand. Die Meldung:SLG A keine eBusKommunikation die im Minutentakt auftaucht und dann wieder verschwindet meldet sich weiterhin. Sonst läuft das Teil korrekt nur die Daten bei Fehlermeldung zeigen sich dann im Display (Therme) nicht mehr und tauchen dann wieder auf. Kontakte sind überprüft, mehrmals ein-u-ausgesteckt. Die Gastherme mit der entsprechenden Taste resettet. Komplette Anlage für Minuten stromlos gemacht. mein Latein

    ist zu Ende. Weiß jemand Rat? Die Anlage läuft eigentlich seit 2011 außer einem 2. Motor u Wärmetauscher einwandfrei. Dankschen im voraus

    Wie versprochen die Antwort auf meine Anfrage:


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    vielen Dank für Ihre E-Mail an die Bundesnetzagentur.
    Aufgrund der sehr vielen Anfragen, die uns erreichen,können wir nicht alle E-Mails direkt beantworten.
    Wir hoffen, dass folgende allgemeine Hinweise zunächsthilfreich sein können.
    Die Mitteilungsfrist gegenüber der Bundesnetzagentur fürdie Abrechnungsjahre 2014 und 2015 läuft am 28.02.2016 ab. Falls bis dahin nochkeine Mitteilung erfolgt ist, ist diese schnellstmöglich nachzuholen.
    Die Mitteilungspflichten gegenüber dem Netzbetreiber zum28.02.2016 bleiben unberührt.
    Die Pflicht zur Abgabe des Erhebungsbogens"Eigenversorgung / Sonstiger selbsterzeugter Letztverbrauch" an dieBundesnetzagentur besteht für Eigenversorger und sonstige selbsterzeugendeLetztverbraucher nur dann, wenn sie für den selbst erzeugten und verbrauchtenStrom zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet sind. Eine Abgabe desErhebungsbogens "Eigenversorgung / Sonstiger selbsterzeugterLetztverbrauch" an die Bundesnetzagentur ist nicht erforderlich, wenn mitdem zuständigen Netzbetreiber bereits geklärt ist, dass keine EEG-Umlagepflichtbesteht. Ist die Frage noch nicht vollständig geklärt, rät dieBundesnetzagentur dringend dazu, die Mitteilung an sie vorzunehmen, um einenVerstoß gegen die gesetzlichen Mitteilungspflichten auszuschließen.
    Ausgenommen von der Mitteilungspflicht für Eigenversorgerund sonstige selbsterzeugende Letztverbraucher gegenüber der Bundesnetzagentursind auch Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, bei denen sichergestellt ist,dass der in der Stromerzeugungsanlage erzeugte Strom vollständig in das Netzeingespeist und nicht anteilig selbst vom Betreiber der Stromerzeugungsanlageverbraucht wird.
    Weitere Informationen erhalten sie auf unserenInternetseiten unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-datenerhebung<http://www.bundesnetzagentur.de/eeg-datenerhebung>.
    Hier finden Sie auch den Erhebungsbogen, der für dieErfüllung der Mitteilungspflicht gegenüber der Bundesnetzagentur verbindlich zuverwenden ist.
    Informationen zum Leitfaden zur Eigenversorgung derBundesnetzagentur finden Sie unter:
    www.bundesnetzagentur.de/eigenversorgung<http://www.bundesnetzagentur.de/eigenversorgung>
    Freundliche Grüße
    Referat 605
    IT-gestützte Datenverarbeitung, Wahrnehmung der Aufgabennach dem EEG
    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
    Tulpenfeld 4
    53113 Bonn
    www.bundesnetzagentur.de<http://www.bundesnetzagentur.de>