Beiträge von GuidoS

    Für die meisten Häuser sollten die 3 Liter aber doch kein Problem darstellen:


    In unserem MfH (Altbau) gibt es z.B einen 300l-Speicher mit Zirkulation. Wenn ich die Verordnung richtig verstanden habe, zählt doch nur die Rohrlänge von der Zirkulationsleitung bis zur letzten Zapfstelle. Also im schlimmsten Fall vom WW-Absperrhahn im Bad einmal rum, egal wie lang die Zirkulationsleitung ist. 3l Wasserinhalt sind dann bei einem 15er Rohr über 20m?! Habt ihr alle so große Badezimmer? Die 3-Liter-Regel für WW ist doch auch nicht neu, oder?
    Die Speichergröße kann natürlich ein Problem werden, aber dafür gibt es doch die Trinkwasserstationen im Durchlaufverfahren.


    Oder habe ich die Definition vom DVGW komplett falsch interpretiert?

    Auf dieses Thema zielte auch meine Nachfrage. Ich kenne bisher nur 2 Modelle:


    Umgelegt wird der Preis einer normalen Heizungsanlage, der Vermieter trennt alle Betriebskosten nach Wärme und Strom und darf die Erlöse aus dem Stromverkauf vereinnahmen.
    oder
    Das BHKW wird komplett umgelegt und die Mieter erhalten den Strom zum Selbstkostenpreis und die Stromverkaufserlöse verringern die Betriebskosten. Abrechnung praktisch analog der "normalen" Heizkostenabrechnung.


    Bei Variante 2 kann der Vermieter im besten Fall zufriedene Mieter haben, trägt aber das Instandsetzungsrisiko und bei Unwirtschaftlichkeit der Anlage machen die Mieter auch noch Druck.
    Im ersten Fall muss der Stromverkauf die zusätzlichen Investitionen tragen.
    Dass die Mieter die Gesamtinvestition "bezahlen" aber von den Erlösen nichts haben, ist m.E. rechtlich nicht haltbar. Aber vielleicht muss ich mir auch nur die richtigen Mieter suchen...

    Hallo Pamiru,


    hast du das BHKW komplett als Modernisierungsumlage auf die Mieter umgelegt oder nur den Betrag für eine vergleichbare Heizung?


    Für mein Objekt muss ich wohl das Fazit ziehen, dass es sich über den Stromverkauf alleine keinesfalls rechnen würde. Wenn dann nur weil ENEV-Auflagen in Zukunft mal erfüllt werden müssten. Der steigende Strompreis wird daran auch nicht viel ändern, da die Gaspreise z.Z. noch dynamischer anziehen. Man kann nur hoffen, dass die Gerätepreise entsprechend sinken werden. Die KWK ist sicher sehr effizient und sinnvoll, sie muss aber auch wirtschaftlich betreibbar sein.

    okay, da waren meine Angaben etwas dürftig. Ich habe 60% von deinen 22000 kWh und die 8000 kWh genommen und mit den "Gewinnfaktoren" aus meinem ersten Beitrag (14,28 ct/kWh Mieter und 6,55 ct/kWh Netzbetreiber) ergeben sich ungefähr € 2400 aus dem Stromverkauf. Dabei ist der zusätzliche Gasverbrauch schon abgerechnet.
    Meine Annahmen zu den Mehrkosten für den Betrieb eines BHKW habe ich auch im ersten Beitrag aus den höheren Investitions- und Wartungskosten auf € 2900/a berechnet.
    Wenn meine Annahmen realistisch sind, was ich mit diesem Thread gerne herausfinden möchte, würde ich vermutlich jedes Jahr des Betriebes mit dem BHKW 4 stellig drauflegen.
    Aber vielleicht liege ich ja auch falsch, und ich würde mit BHKW zumindest keinen großen Verlust machen. Daher wäre ich für eine kritische Prüfung meiner Annahmen dankbar.

    Vielen Dank für die bisherigen Einschätzungen und Anmerkungen. Für die Einhaltung der ENEV ist die Kraft-Wärme-Kopplung natürlich eines der interessanten Systeme. Allerdings ist diese im Bestand nur bei größeren Erweiterungen/Sanierungen nötig. Dahin werden wir eventuell auch noch in den nächsten Jahren kommen. Allerdings würde dadurch die Heizlast soweit sinken, dass dieses BHKW dann sicher nicht mehr wirtschaftlich ist.


    pamiru48: Mit 12WE ist der Strom-/Wärmebedarf natürlich um einiges höher. Du kommst also auf eine Versorgerquote von 60%. Das ist für mich schon mal ein guter Anhaltspunkt. Wenn ich mit deinen KWh und meinen Kosten von oben rechne, komme ich auf für den Stromverkauf auf einen Ertrag von ca. € 2400 bei dir. Kannst du sagen, ob das korrekt ist und du damit die Mehrkosten des BHKW decken kannst?


    Gruß
    Guido

    Hallo,


    das Tool kenne ich. Leider ist das Ergebnis stark von der Gebäudeart abhängig und nicht getrennt nach Ersparnis bei der Wärmeversorgung und der Vergütung für die Stromverkäufe. Ich brauche für mich etwas nachvollziehbares bei einer Investition in der Größenordnung. Wenn ich die Anlage einbauen lasse und erst nach dem ersten Jahr weiß, dass ich von der Wirtschaftlichkeit weit entfernt bin, habe ich ein Problem.


    Gruß
    Guido

    Hallo,


    ich habe etwas Schwierigkeiten, die Wirtschaftlichkeit eines BHKW für ein 5WE-MfH zu bestimmen.
    Geplant ist ein ecopower, meine Probleme sind aber eher allgemein. Die jetzige Heizungsanlage (Gas mit WW, Heizlast ca. 27kW) soll in nächster Zeit ersetzt werden. Entweder durch eine Gas-Brennwert-Therme oder durch BHKW mit Spitzenlasttherme. Das BHKW scheint mir ungefähr € 20000 netto mehr zu kosten. Weiterhin habe ich jährliche Mehr-Wartungskosten von € 550 angenommen und nach 5 Jahren einen neuen Motor von € 3500 angesetzt (alles netto). Dann bin ich bei 10-jähriger Betrachtung bei jährlichen Mehrkosten von € 2900, die das BHKW durch den Stromverbrauch decken müsste. Ich habe weiterhin angenommen, dass die Wärmekosten von BHKW und Brennwerttherme vergleichbar sind.
    Meine Rechnungen ergaben Mehrkosten für Gas von 4,86 ct/kWhel, einen "Gewinn" von (6,3+5,11-4,86) ct/KWh bei Verkauf an den Netzbetreiber und einen "Gewinn" von (14,03+5,11-4,86) ct/KWh bei Verkauf an die Mieter des Hauses.
    Wenn das soweit richtig ist, müsste ich über 44000 kWh an den Netzbetreiber oder über 20000 kWh an die Mieter verkaufen. Das erscheint mir beides völlig unrealistisch. Nicht betrachtet ist dabei noch das Risiko weiterer Reparaturen, der Verwaltungsaufwand und evtl. uneinsichtige Mieter. Dazu wird in den nächsten Jahren die Heizlast eher sinken, da noch ein paar Sanierungen anstehen.
    Könnte mir jemand helfen, was an den Annahmen falsch ist oder ob die Wirtschaftlichkeit einfach nicht zu erreichen ist?


    Gruß


    Guido

    Vielen Dank für die Antwort. Ich bin mir bei meiner Bankberaterin nicht so sicher, ob sie mit KWK-Anlagen etwas anfangen kann. Meine Frage zielte auch mehr darauf, ob jemand mit den beiden Programmen bereits Erfahrung gemacht hat. So sind bei dem einen die Konditionen besser, dafür muss ein hydraulicher Abgleich nachgewiesen werden. Wenn ich das richtig verstanden habe... ?(


    Gruß
    Guido

    Hallo,


    wir überlegen in einem MfH-Altbau ein BHKW einzusetzen. Über welches KfW-Programm finanziert man das am Besten?
    Meiner Recherche nach kommen Programm 152 (Energieeffizient Sanieren - Kredit, Einzelmaßnahmen) und Programm 270 (Erneuerbare Energien - Programmteil "Standard") in Frage. Hat da jemand Erfahrung, ob beides geht und worin die Unterschiede liegen?


    Vielen Dank!
    Guido