Ich scheine ja ein Händchen für die richtigen Fragen zu haben...
Danke für die zahlreichen Antworten.
Für Heizungsanlagen, bei denen BHKW und Spitzenlastgerät getrennt sind, scheint die Sache klar zu sein:
Energiesteuererstattung nur für das im BHKW verbrauchte Gas. Das kann entweder über getrennte Zähler erfasst oder aus den technischen Daten der Geräte abgeleitet werden.
Wenn ich die Diskussion zu den Stirling-Geräten richtig verstehe, gehen die Meinungen hier noch auseinander.
Legt man das Gesetz ganz eng aus, so wäre auch hier nur das über den Stirling verbrauchte Gas (bzw. des Brenners dessen Wärme über den Stirling geführt wird) erstattungsfähig.
Im besten Fall interessiert diese Abgrenzung aber keinen bzw. es ist unklar ob sie überhaupt gemacht werden kann.
Ansonsten wird wohl auch hier versucht werden aus den Laufzeiten bzw. den technischen Daten auf die entsprechenden Werte zu kommen.
Wobei ich mir den Weg über die Laufzeiten recht schwer vorstellen kann: denn es können sowohl der Stirling-Brenner als auch der Zusatzbrenner modulierend arbeiten...