Zitat
Original von Dachsfan
Also vieles ist neu, noch weiss niemand genaues, denn es gibt noch keine Durchführungsverordnung, da warten die Hauptzollämter noch selbst drauf. Deshalb bitte: noch etwas abwarten, aber neue Vorschriften beachten ! Sonst drohen Rechtsnachteile.
Hallo zusammen,
auch ich kann das bestätigen, denn weder die Hauptzollämter, noch die Stromversorger, wissen wirklich bescheid.
Nach langen nervigen Telefonaten mit dem HzA, musste der Mitarbeiter sich auch erst mal "schlau machen", wer die Stromsteuer (2,05 Ct/kWh) in welchen Fall nicht bezahlen braucht, bzw. zurückerstattet bekommt.@:pille
Nach meinen Erkundungen, bleibt es für den BHKW-Beteiber wie es vorher war und es muss keine Stromsteuerbefreiung beim HzA für den selbst verwendeten Strom beantragt werden.@:-
(Auskunft telefonisch HzA-Magdeburg)
Vielmehr interessierte mich die Stromsteuerbefreiung für den eingespeisten Strom im Niederspannungsnetz, der ohne Umspannung in einem weiteren Objekt genutzt wird, bzw. auch der Strom der zusätzlich im gleichen Objekt bezogen wird.
>>>DENN DIESER STROM KANN STROMSTEUERFREI BEZOGEN WERDEN !<<<@:-
Dazu gibt es verschiedene Bedingungen, die eingehalten werden müssen. Unter anderem muss es in einem Umkreis von 4,5 Km erfolgen und natürlich der gleiche Netzbetreiber sein. Es ist auch nur dem BHKW-Betreiber selbst gestattet (im Zweitobjekt, also auch gleicher Besitzer, nicht an Dritte).
Laut Auskunft des HzA, muss der Stromversorger das bereits auf seiner Rechnung abziehen und nicht beim HzA als Rückerstattung beantragt werden !
Hier mein Antrag an den Stromversorger, auszugsweise:
. . . hiermit erhalten Sie einen Antrag für den Bezug von steuerbefreiten Strom, welcher in der gleichen Niederspannungsebene eingespeist sowie bezogen wird, bei Nutzung des selbst produzierten Stromes in einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage,
nach § 9 Abs. 1 Nr.3 StromStG. Das betrifft den bezogenen Strom im o.g. Objekt der KWK-Anlage, der laut Bezugszähler Nr. S00034907105K dazugekauft wird. . . .
Auch wenn ich den Stromversorger nur sehr schwer davon überzeugen kann, werde ich auf jeden Fall darum kämpfen.:D
Es gibt übrigens schon einige pfiffige BHKW-Betreiber, die das geschafft haben !(y)
(Bestätigung durch HzA)
Wir sollten uns jetzt alle stark machen. Zudem tut es doch dem Stromversorger nicht wirklich weh.
Jetzt führt er die Stromsteuer an das Hauptzollamt ab, die er von uns unberechtigt, bzw. aus Unwissenheit gefordert hat.@:pille
Bei mir macht es nicht so viel aus (max. 3.000 kWh/a x 2,05 Ct/kWh = 61,50 €/a),
aber haben und nicht haben. Ich versuche jedenfalls nichts mehr zu verschenken !:P
Bitte nicht bei mir beschweren, wenn ich falsche Hoffnungen verbreite. Doch alles was ich selbst gelesen habe, ist absolut eindeutig !
Alle Kraftwerksbetreiber/Stromerzeuger bezahlen auch keine Stromsteuer, ähnlich wie mit der Energiesteuer (früher Mineralölsteuer). Für erneuerbare Energieträger (nach EEG) trifft das auf jeden Fall zu, aber BHKW-Anlagen mit fossilen Brennstoffen sind gleichgestellt !
m.f.G. Manne