Wenn ich das jetzt richtig seh sind das zwei verschiedene Hausanschlüsse mit jeweils eigener Messung. Werden die auch getrennt abgerechnet, sprich 2 x Grundgebühr bezahlt? Dann dürfts ja garkein Problem sein.
Ich würde mit denen garnicht lang diskutieren....oder von wegen "die sind Dir schon entgegen gekommen".
Die sollen Dir erklären was falsch daran ist wenn Du auf den § 9 EEG hinweist und wo das steht dass Du da irgendwas zahlen sollst oder musst.
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§ 9 EEG
1) Netzbetreiber sind auf Verlangen der Einspeisewilligen verpflichtet, unverzüglich ihre Netze entsprechend dem Stand der Technik zu optimieren, zu verstärken und auszubauen, um die Abnahme, Übertragung und Verteilung des Stroms aus Erneuerbaren Energien oder Grubengas sicherzustellen. Sie müssen Anlagenbetreiberinnen und -betreiber unverzüglich unterrichten, sobald die Gefahr besteht, dass ihre Anlage nach § 11 Abs. 1 Satz 1 geregelt wird; dabei sind der zu erwartende Zeitpunkt, der Umfang und die Dauer der Regelung mitzuteilen. Der Netzbetreiber veröffentlicht die Informationen nach Satz 2 unverzüglich auf seiner Internetseite und bezeichnet dabei die betroffenen Netzregionen und den Grund für die Gefahr.
(2) Die Pflicht erstreckt sich auf sämtliche für den Betrieb des Netzes notwendigen technischen Einrichtungen sowie die im Eigentum des Netzbetreibers stehenden oder in sein Eigentum übergehenden Anschlussanlagen.
(3) Der Netzbetreiber ist nicht zur Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau seines Netzes verpflichtet, soweit dies wirtschaftlich unzumutbar ist.
(4) Die Verpflichtungen nach § 4 Abs. 6 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes sowie nach § 12 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes bleiben unberührt.
PS:
Jetzt warst mit dem letzten Beitrag schneller. Aber des is genauso wie Du schreibst, hab ich übrigens vorher auch schon einmal, Dein neues BHKW hat mit der PV garnix zu tun. Sind 2 verschiedene Paar Schuh.