Beiträge von Der Kirchdorfer

    Zitat:

    B.KWK Mitgliederrundschreiben 13/2018

    EEG-Umlage im Bundestagsausschuss für Wirtshaft und Energie

    17.04.2018 – Bi

    Liebe Mitglieder,
    durch seine kontinuierliche Intervention auch mit anderen Verbänden konnte der B.KWK erreichen, dass der Sachstand zu den Verhandlungen des BMWi mit der EU-Kommission Morgen in der 7. Sitzung des Bundestagsausschusses Wirtschaft und Energie hinterfragt wird.
    „Tagesordnungspunkt 4
    Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Stand der Verhandlungen über die Begrenzung der EEG-Umlage auf Strom zur Eigenversorgung aus neuen KWK-Anlagen.“
    Diese Sitzung ist (wie es die Regel ist) nicht öffentlich. Der B.KWK hofft, zeitnah dazu nähere Informationen zu erhalten und wird Sie dann weiter informieren.
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    Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)
    Markgrafenstraße 56

    B.KWK Mitgliederrundschreiben 09/2018


    Notruf der Kraft‑Wärme‑Kopplung /
    Bundesrat plant Entschließung zur Unterstützung der KWK



    Zitat

    01.03.2018 – Bi
    Liebe Mitglieder,
    am 23. Februar 2018 haben der B.KWK und weitere fünf Verbände (ASUE, BHKW-Forum, Bund der Energieverbraucher, DENEFF und VfW) den als Anlage beigefügten „Notruf der Kraft-Wärme-Kopplung“ personalisiert versandt an die Politiker der Arbeitsgruppe „Wirtschaft und Energie“ der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU.
    Zusätzlich wurde das Dokument an die politischen Sprecher der anderen Fraktionen gerichtet. An die Bundeswirtschaftsministerin geht in dieser Woche ebenfalls ein Schreiben.
    Die Verbände beziehen sich auf die Aussage im Koalitionsvertragsentwurf, dass die KWK weiterentwickelt und umfassend modernisiert werden soll. Mit Blick auf die Bekanntmachung des BMWi vom 06. Dezember 2017, wonach hocheffiziente KWK-Anlagen in der Eigenversorgung möglicherweise die volle EEG-Umlage zu entrichten haben (siehe MR 24/17; 25/17; 28/17 und 02/18), richten die Verbände jetzt diesen Notruf an die Politik.
    Die Verhandlungen um die beihilferechtliche Genehmigung der ermäßigten EEG-Umlage zwischen BMWi und EU-Kommission, dauern in den letzten Wochen lt. Aussagen aus dem BMWi -ohne das Ergebnisse bekannt werden- an. Die Unternehmen haben keine Planungssicherheit.
    Die Verbände appellieren an die Politik:

    • KWK-Ziele für 2030 zu entwickeln,
    • geeignete Mieterstrommodelle auch für KWK gesetzlich zu verankern,
    • die Verordnungsermächtigung gemäß §33 KWKG sofort zur Anpassung der KWK-Zuschläge zu nutzen, statt auf die Genehmigung für das EEG aus Brüssel zu warten
    • eine beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit (AfA) für Energieeffizienzinvestitionen zu schaffen sowie
    • die zahlreichen Marktbarrieren in §61b EEG ff., TEHG und im Strom- und Energiesteuerrecht zu beseitigen.

    Bitte leiten sie den Notruf -verbunden mit einem Anschreiben, in dem Sie die besondere Betroffenheit Ihres Unternehmens darstellen- auch gern an Politiker Ihres Bundeslandes oder Abgeordnete in Ihrer Region weiter.
    Zugleich informieren wir Sie über eine geplante Entschließung des Bundesrates:
    Bundesrat plant Entschließung zur Unterstützung der KWK

    Der Bundesrat will in seiner Plenumssitzung am 02. März 2018 eine Entschließung fassen, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, Rechtssicherheit für die Entlastung von KWK-Anlagen bei der EEG-Umlage herzustellen.
    In dem Entwurf heißt es:
    „Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Ausbau hocheffizienter KWK deutlich verstärkt voranzutreiben und mit Blick auf die Rechts- und Planungssicherheit die erforderlichen beihilferechtlichen Genehmigungen der EU‑Kommission parallel dazu einzuholen.“
    Insbesondere drängt der Bundesrat auch darauf, dass die Bundesregierung sich in Brüssel dafür einsetzen soll, dass die Neureglung der Reduzierung der EEG-Umlage für hocheffiziente KWK-Neuanlagen in der Eigenstromversorgung rückwirkend ab dem 01. Januar 2018 in Kraft treten kann.
    Mit schönen Grüßen aus Berlin-Mitte
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    Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)
    Markgrafenstraße 56
    10117 Berlin
    Tel. +49 (0)30 /270 192 81-0
    Fax +49 (0)30 /270 192 81-99
    info@bkwk.de
    http://www.bkwk.de
    Amtsgericht Charlottenburg
    VR-Nr.: 31038 B

    B.KWK Newsletter 18.10.2017



    Die effiziente und umweltfreundliche Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ist für eine erfolgreiche Energiewende von besonderer Bedeutung.
    Das gemeinsame KWK-Positionspapier des Netzwerks Kraftwerkstechnik der EnergieAgentur.NRW und weiterer Verbände (u.a. der B.KWK) zeigt, dass nach wie vor erhebliche Ausbaupotentiale vorliegen. Bleiben diese Potentiale ungenutzt, bleibt die Energiewende unvollständig.
    Kraft-Wärme-Kopplung kann in Verbindung mit einem Wärmenetz, einem Wärme-/Kältespeicher oder beispielsweise einer Sorptionskältemaschine zu einem effizienten und modernen Versorgungssystem werden.
    Das KWK-Positionspapier unterstützt die Bestrebungen, die Rahmenbedingungen für neue Investitionen zu verbessern.

    Moin,


    wenn beim Umbau der Heizungsanlage dieser als Instandhaltung oder Neuinvestition gebucht ist, besteht kein Handlungsbedarf. Die ordnungsgemäße Beheizung des Gebäudes erfolgt durch die Heizungsanlage welche zum Gebäudebestand gehört. Dann ist das BHKW in meiner Argumentation als Eigenständig zur Stromproduktion mit wiederkehrenden Einnahmen aus Strom- und Wärmeverkauf erstellt worden. Diese Anlage würde ich als eigenständiges Unternehmen weiter betreiben.


    Grüße aus Neuendorf

    Moin,


    die Anmeldung sofort nachholen!!!!! Nach Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber / Installateur hat die Anmeldung bei der BAFA unverzüglich zu erfolgen, da der Netzbetreiber erst ab der Meldung der Inbetriebnahme den KWK-Zuschlag zahlen darf.
    Ab dem jetzt erfolgten Anmeldedatum wird der Netzbetreiber von der Meldung Informiert und dann erst den KWK-Zuschlag auszahlen. Aber nicht Rückwirkend.Für die Vorzeit ist der Anspruch verfallen.


    Grüße aus Neuendorf


    Claus-H. Stahl

    Moin,


    bin schon am Donnerstag, 23.09.16 bei RMB zur PG "Klein KWK in der Gebäudewirtschaft" vom B.KWK. Wegen der "guten" Verkehrsanbindung ( mit Bahn und Bus eine Tagesanreise) werde ich mit eigenem PKW anreisen und eine Nacht mehr im Saterländer Hof übernachten. Somit bin ich für vier Tage im Saterland.


    Grüße aus Neuendorf


    Claus-Heinrich

    Moin GeKaiser,


    das Umsatzsteuerrecht hat nichts mit der KWK-Förderung (KWK-Zuschlag) des Netzbetreibers zu tun. Für die Steuer ist die Erzeugung als Gesamtlieferung entscheidend, als Kleinunternehmer erhältst Du auch keine Umsatzsteuer für den ins Netz eingespeisten Strom. Somit gehe ich davon aus das der Netzbetreiber von Dir eine Umsatzsteuernummer in seinen Stammdaten hat und daher die Forderung aufstellt. Auf Vereinsebene für "Mitglieder des BHKW-Forum e.V." kannst Du Dir eine Auskunft bei unserem Vereinsmitglied Steuerberater und Diplom-Finanzwirt Rüdiger Quermann,und steuerrechtlicher Beirat im BHKW-Forum e.V. einholen.
    Für PV-Anlagen gilt eine andere Steuerregelung als für KWK-Anlagen.



    Grüße aus Neuendorf

    Moin AlexDD,


    für das Vitovalor 300-P benötigt man keinen extra Gaszähler. Der Energieverbrauch für Mikro-KWK-Anlagen bis zu einer Nennleistungsgrenze von bis15 kW wird, wenn Stirling oder Brennstoffzellen in Mikro-KWK-Anlagen mit einem integrierten Spitzenlastkessel verbaut sind, mathematisch ermittelt. Es gelten nach dem Energiesteuergesetz Sonderregelungen die in der Dienstverordnung Energieerzeugung in den Absätzen 84 - 93 behandelt werden. Für nichtmodellierende Mikro-KWK-Anlagen gilt: Betriebsstunden der KWK-Anlage x elektrische Leistung der KWK-Anlage / elektrischer Wirkungsgrad der KWK-Anlage auf Basis des Heizwertes Hi x 1,11 = Brennstoffeinsatz in der KWK-Anlage.
    Modulierende Mikro-KWK-Anlagen haben eine andere Berechnung weil diese anhand des mittleren Stromwirkungsgrades zu ermitteln ist. Die mittleren Stromwirkungsgrade werden anhand von anlagenindividuellen Kennlinien oder Tabellen bestimmt. Ist der mittlere Stromwirkungsgrad ermittelt, erfolgt die Berechnung: Nettostromerzeugung der KWK-Anlage (Erzeugungszähler) / elektrischer Wirkungsgrad der KWK-Anlage im Jahresmittel x 1,11 = Brennstoffeinsatz der KWK-Anlage. Steuerfragen bitte mit dem Steuerberater klären oder in der BHKW-Infothek nachlesen.
    http://www.bhkw-infothek.de/?s=steuerberater+Quermann


    Grüße aus Neuendorf