Vielen Dank für Eure Antworten. Gute Beiträge, um eine Lösung zu finden.
Diese ist nämlich nicht einfach. Technisch und betriebswirtschaftlich gibt's bei uns kaum offene Fragen. Aber sozial (die Gemeinschaft betreffend) und damit auch rechtlich.
Nicht alle werden dafür sein. Nach EWG ist das auch nicht erforderlich. Die Idealvorstellung der Befürworter in der 12er-Gemeinschaft ist: alle bilden eine Gesellschaft (bürgerlichen Rechts) und werden zum Mini-EVU. Versorgen sich selbst und die zusätzlich die 2, 3 Mieter im Haus.
Was, wenn es keinen einstimmigen sondern nur einen ausreichenden Mehrheitsbeschluss gibt? Und die "Nein"-Stimmer sich nicht 'versorgen' lassen, sondern ihre EVU-Wahlfreiheit behalten wollen? Dann wird's doch wohl abrechnungstechnisch schwierig? Die GbR-Mitglieder bekommen ihre Rechnung von der GbR selbst (einer muss die Zählerverwaltung übernehmen), die anderem von ihrem Groß-EVU. Im ungünstigen Fall liefert ein EVU der GbR den (nun einmal erforderlichen) Reststrom, und die draußen gebliebenen Eigentümer werden von 1 oder mehreren anderen EVU beliefert. Vielleicht wollen auch die 2, 3 Mieter nicht mitziehen, der betreffende Eigentümer kann sie ja wohl nicht zwingen?
Den Rat, rechtzeitig mit allen Skeptikern die Sache rechtzeitig durchzusprechen (Dank für die Erfahrung!), werden wir natürlich ernst nehmen. Welche weiteren Argumente könnten uns helfen, sie im Gespräch zu überzeugen? Vielleicht hat mal jemand in einer FH- oder Uniarbeit verschiedene Fälle untersucht, wo es Konflikte, aber dann auch Kompromisse, Einigungen gab?
BHKW, eine gute Idee. Kann in unserer Situation aber leicht gekippt werden? Oder habt Ihr bessere Erfahrungen? Würden uns sehr helfen!
Beste Grüße
HandelnSie (klar, wenn man Gruppenkonflikte schildert, bleibt man besser anonym)