Beiträge von MIB

    Meines Wissens will der Gesetzgeber KWK Anlagen als Privilegierte Anlagen erhalten, da diese in Talsenken der regenerativen Stromerzeugung vor Ort Strom erzeugen sollen.

    Würde durchaus Sinn machen, aber dafür müsste der Netzbetreiber die Möglichkeit haben solche Anlagen bei Bedarf zentral ein- und auch wieder auszuschalten. Ob sich das dann für den Betreiber noch rechnet hängt von den Bedingungen ab. Und für Brennstoffzellen, die entweder wie der BlueGen überhaupt durchlaufen oder zumindest sehr lange Anfahrzeiten haben, wäre in so einem System wohl kaum Platz.


    Wie das dann final aussehen wird, sieht man voraussichtlich ab Sommer 2023.

    Ich kann nur raten das Gesetz sebst abzuwarten und nicht den derzeitigen Entwurf schon als verabschiedetes Gesetz zu sehen.

    Ich kann nur raten die Entwürfe zu prüfen und über die Verbände und Verbraucherzentralen auf Anpassen hin zu wirken. Ist das Gesetzt erst einmal verabschiedet ist es sehr schwer bis unmöglich Änderungen zu erhalten.

    Ja, billig ist aber kein Heizgerät mit Stromerzeugung. Da hier bisher nur mechanische Erzeugungsanlagen gelistet und diskutiert werden, wollte ich mal auf dieses Gerät hinweisen. Vielleicht hat jemand die Güte die Kategorie "BHKW mit Seebeck-Effekt" aufzunehmen und das Gerät dort zu listen?

    Ein bischen hat sich schon geändert. (MsbG §29-31)
    Es kann vom grundzuständigen Netzbetreiber das iMSys-Gateway bereits ab 1kWpeak eingebaut werden, wenn die Preisobergrenze von 60€ jährlich eingehalten wird.
    Der Pflichteinbau für den grundzuständigen Netzbetreiber beginnt weiterhin bei 7kWpeak und kann mit bis zu 100 € jährlich in Rechnung gestellt werden.
    Insofern macht kleiner 7kW peak Sinn um einerseits erst nach dem Pflichteinbau, und die kostengünstigere Lösung zu bekommen. ... und ev. Aufgrund der Wirtschaftlichkeit gar kein Gateway. :)
    Natürlich muss es erst drei nach Common Criteria vom BSI zertifizierte Hersteller geben, aber das wird kommen.