Meines Wissens will der Gesetzgeber KWK Anlagen als Privilegierte Anlagen erhalten, da diese in Talsenken der regenerativen Stromerzeugung vor Ort Strom erzeugen sollen.
Würde durchaus Sinn machen, aber dafür müsste der Netzbetreiber die Möglichkeit haben solche Anlagen bei Bedarf zentral ein- und auch wieder auszuschalten. Ob sich das dann für den Betreiber noch rechnet hängt von den Bedingungen ab. Und für Brennstoffzellen, die entweder wie der BlueGen überhaupt durchlaufen oder zumindest sehr lange Anfahrzeiten haben, wäre in so einem System wohl kaum Platz.
Wie das dann final aussehen wird, sieht man voraussichtlich ab Sommer 2023.
Ich kann nur raten das Gesetz sebst abzuwarten und nicht den derzeitigen Entwurf schon als verabschiedetes Gesetz zu sehen.
Ich kann nur raten die Entwürfe zu prüfen und über die Verbände und Verbraucherzentralen auf Anpassen hin zu wirken. Ist das Gesetzt erst einmal verabschiedet ist es sehr schwer bis unmöglich Änderungen zu erhalten.