Das kann ich nicht glauben das für 100€ Bauteile zu erhalten sind die 50KW Abwärme verputzen.......
Also die wesentliche Aussage ist, dass die Abgaswärme nicht dem Heizkreislauf zugeführt werden muss, sondern, wie bei einem BHKW auch in eine Absorptionsanlage gehen kann (natürlich nicht die gepumpte Wärme).
Unabhängig von der Kälteleistung einer solchen Absorptionsmaschine haben wir aber natürlich die Kälteleistung der "eingebauten WP", die die Kälteleistung gängiger Absorptionsmaschinen übersteigen dürfte. Also insgesamt bleibt, bei vergleichbarem Aufwand, ca. die doppelte Kälteleistung. Das sollte sich also schon lange rechnen, wo es sich bei einer KWKK noch nicht rechnet.
Allerdings hat ein KWPH alleine sowieso schon im wesentlichen die gleichen Eigenschaften, wie ein KWKK. Also stellt sich die Frage, warum sollte das dann nicht förderfähig sein, wenn der Betrieb einer Absorptinsanlage das ist. Darüber steht aber leider nichts im Gesetz, weil es das bisher nicht gibt. Es geht also darum, den Buchsatben des Gesetzes zu erfüllen, nicht etwa darum, sich unrechtmäßig Vorteile zu verschaffen.
Nun ist so ein "Bauteil" (Seebeck bzw. Peltier) in erster Näherung schlicht ein beschichtetes Blech, und da bekomme ich für wenig Geld viel Wärme durch (wir reden hier übrigens nicht von 50 kW). Ob das nun 100 oder 500€ sind ist nicht der entscheidende Punkt. Die Frage, die zugegebenermaßen im Moment noch nicht eindeutig ist: Würde die Konstruktion gegen eine Vorschrift verstoßen? Wenn ich eine Maschine habe die:
a) ganz gut Strom produziert,
b) die Abgaswärme zur Kälteerzeugung nutzt (auch wenn da nicht viel rauskommt)
c) die auch entsprechend Kälte erzeugt (weil ja die integrierte WP das tut)
d) Im Jahresdurchschnitt die erforderlichen Werte aufweist.
Also von Aussen gemessen sind alle erforderlichen Kriterien erfüllbar und der innere Ablauf erfüllt den Buchstaben des Gesetzes ebenso. Preisfrage: Woran soll es denn hapern ?
hubert