Beiträge von XRGI-Fan

    Hallo Forum,


    wir haben seit Dezember 2011 das EC-Power XRGI 15G-TO bei uns in der Nahwärmenetz - Reihenhausanlage im Betrieb.


    Das BHKW steht in einem Keller eines separat stehenden Wohnhaus und es werden Schwingungen vom Gerät über das Kaminrohr übertragen, was zu Lärmproblemen führt.


    Sämtliche Ab- und Zugänge vom BHKW zur restlichen Heizungsanlage sind durch flexible Leitungen verbunden,
    nur das Kaminrohr zum Auspuff des BHKW ist direkt verbunden und überträgt dort die Schwingungen.


    Gibt es in diesem Bereich keine Flexible Lösung?


    Mit freundlichen Grüßen


    XRGI-Fan

    Hallo Energiepionier,


    danke für Deine schnelle Antwort.


    In dieser Konstellation gibt es eine Hausverwaltung, welche das BHKW-Konto, in welchem die
    Stromabschlagbeträge der BHKW-Kunden eingezahlt bzw. eingezogen werden,
    verwaltet und überwacht, ob die Zahlungen fristgerecht und entsprechend sind.


    Wer hier nicht zahlt, bekommt
    die Mahnung von der Hausverwaltung, welche bei nicht reagieren den BHKW Anschluss
    sperren kann. Das steht auch so in der Stromlieferverträgen drin.


    Also hat der Vermieter, in diesem Fall, keine Benachteiligung zu befürchten, oder?


    Der Stromliefervertrag kommt auch von der Hausverwaltung.


    Gruß XRGI-Fan

    Hallo BHKW Forum,


    hier meldet sich XRGI-Fan nach einiger Zeit Mal wieder.


    Es ist soweit: wir haben das BHKW EC-Power XRGI 15G-TO gekauft und installieren lassen.


    Wir, das ist eine Wohneigentümerschaft (WEG), mit 20 Niedrigenergie-Reihenhäuser, welche eine Heizung mit 1000 L Warmwasser mit
    Nahwärmenetz für die Anlage haben. Dazu das BHKW mit 2000 L Heizungsspeicher.


    Es gab erst ein paar Schwierigkeiten mit der Heizungssteuerung, aber jetzt läuft das Ganze störungsfrei.


    Jetzt geht es um die vertragliche Umsetzung in unsere WEG. Mein Vorschlag zur Realisierung:
    - Als WEG sind wir schon eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und brauchen deshalb keine zusätzliche Stromnutzer GbR gründen, auch
    wenn Mieter in unserer Anlage wohnen.


    - Damit wir den Eigenverbrauch sichern und keine EEG-Umlage bezahlen brauchen, sollen die Mieter die Stromrechnung von ihrem Vermieter
    (welcher Eigentümer der WEG ist) bekommen. Die Stromzähler der Mieter gehören dem Vermieter und sind dem Haus zugeordnet. Wenn die Mieter von ihrem Vermieter die Stromrechnung mit der Heizkostenabrechnung bekommen, handelt es sich nicht um Stromverkauf. Der Strom wirm zuerst dem Vermieter in Rechnung gestellt.


    - Wir haben in der WEG ein BHKW auf eigenem Grund und Boden mit Nahversorgungsnetz. Den Strom, welchen wir mit dem BHKW produzieren ist
    steuerfrei und brauchen keine EEG-Umlage bezahlen.


    - Nach meinen Berechnungen können wir eine Vorsteuer max. von 11400,- € erwarten. Doch wenn ich pro Jahr mit 2700,- € Mwst. für den BHKW-
    Gesamtkosten bezahlen muss, dann ist das in 5 Jahren abgezahlt. Deshalb möchte ich auf die Vorsteuer verzichten und wir können Umsatzsteuerlich von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machen, weil wir unter 17.500,- € bleiben.


    Ist das so richtig oder gibt es große Bedenken?


    Mit freundlichen Grüßen


    XRGI-Fan

    Hallo Gunnar,


    es werden bei uns Wohneigentümerversammlungen von der Hausverwaltung einberufen, also sind wir eine Wohnanlage mit gemeinschaftlicher Verwaltung.


    Aus: Abrechnungsvarianten-Text-BWK_7-8-2010.pdf
    Verkauf des KWK-Stroms im Gebäude
    Im Fall der Belieferung der Mieter eines Mehrfamilienhauses kann sich der KWK-Anlagenbetreiber bei seiner Preisgestaltung
    auch an der Höhe der bei den Mietern vermiedenen Strombeschaffungskosten orientieren. Ohne Berücksichtigung des Grundpreises betragen die Mieter-Einkaufskosten derzeit rund 17 Ct/kWh (netto). Bei einer Direktvermarktung im Gebäude ist demnach eine
    verbesserte Wirtschaftlichkeit zu erwarten.
    Darüber hinaus liefert der KWK-Anlagenbetreiber seinen Strom im Gebäude direkt an die Endkunden, zahlt daher auch keine Netznutzungsentgelte und ist von der KWK-Umlage, der Konzessionsabgabe und der Stromsteuer befreit.
    Dadurch gewinnt er Spielraum zur Deckung höherer Stromerzeugungskosten.


    Und es ist doch für uns positiv, wenn wir die EEG-Umlage nicht bezahlen müssen.


    Stromsteuer
    Die Stromsteuer von 20,50 €/MWh gemäß § 3 StromStG entsteht dadurch, dass vom Versorger geleisteter Strom durch Letztverbraucher aus dem Versorgungsnetz entnommen wird oder dadurch, dass ein Versorger dem Versorgungsnetz Strom zum Selbstverbrauch entnimmt (§ 5 StromStG). Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3b StromStG ist der gesamte in der KWK-Anlage erzeugte Strom von der Stromsteuer befreit, wenn er im Gebäude durch die Mieter verbraucht wird.
    Dagegen unterliegt der Strom, der nicht in der KWK-Anlage erzeugt wurde, sondern aus dem Netz der allgemeinen Versorgung bezogen wird, der vollen Besteuerung.


    Dann liege ich doch gar nicht so verkehrt, oder ?

    Gruß XRGI-Fan

    Hallo BHKW-Forum,


    mit den ganzen Vergütungen bin ich nicht ganz sicher.


    Wir planen, dass unsere Hausverwaltung das BHKW verwaltet und das BHKW über die Heizkostenabrechnung verrechnet wird. Da wir den Strom selber nutzen und die Mehrwertsteuer des BHKWs selber zahlen, sollte der Selbstverbrauchte Strom steuerfrei sein.


    Zur Vergütung:
    - Mineralölsteuer: 0,550 Cent/kWh x Gasverbrauch des BHKWs
    - KWK-Gesetz ab 1.1.09: 5,11 Cent/kWh x Gesamtstromverbrauch des BHKWs
    - Vermiedene Netznutzungsentgelte: 0,8 Cent/kWh x Reststrom, welcher ins öffentliche Netz geht
    - EEX-Baseloadstrom: 4,636 Cent/kWh x Reststrom, welcher ins öffentliche Netz geht
    - Selbstgenutzter Strom vom BHKW in der Anlage: 21 Cent/kWh x Selbststrom


    Den zugekauften Strom, ca. 10% vom BHKW produzierten Strom, mit 22 Cent/kWh.


    Der EEX-Baseloadstrom schwankt und ist geschätzt.


    Stimmen die Angaben oder habe ich Fehler in der Annahme?


    Danke für Eure Mitarbeit.


    Mit freundlichen Grüßen XRGI-Fan

    Hallo Denkmaler,


    also unsere Reihenhausanlage besteht aus mehreren Häusern, in einem Haus ist die Heizung mit den 2x 500 l Wärmespeichern im Keller, im Nebenraum sind die 20 Stromzähler und wir haben eine WW-Zirkulationsleitung. Die 600m³ sind der Warmwasserverbrauch, welcher in der Heizkostenabrechnung unter Verbrauchskosten genannt wird.


    Mir liegt ein Angebot von ca. 53.000 € brutto vor, für die Lieferung und Installation, 475 ltr. Speichertank, Q40- Wärmeverteiler Steuerung, Wärmedämmung, Abgasanlage, Lohnarbeiten, elektrischer Anschluß und Inbetriebnahme.


    Der Angebotschreiber hat mir gesagt, dass ein Motoraustausch nach ca. 40.000,- € uns 5.000,- € kosten würde. Eine Wartung nach ca. 8.500 Std. würde ca. 800,- € brutto kosten. Für diese Posten plane ich ca. 1.200,- € in die Rücklage ein.


    Der Heizungskessel ist 13 Jahre alt, macht noch einen ordentlichen Eindruck, aber man weis es ja nicht genau, wann eine neue Heizung fällig wird. Doch möchte ich zurzeit an der Heizung nicht viel ändern, bis jetzt läuft diese recht gut. Das Thema mit der Brennwertnutzung wird dann wahrscheinlich möglich.


    Über die Kühlung des EC-Powers mache ich mir auch keine Gedanken mehr.


    Über den Vollwartungsvertrag habe ich mit dem BHKW-Anbieter gesprochen, er meint, dass in den ersten 2 Jahren sowieso Garantie besteht, und danach sollte ein Wartungsvertrag nach Aufwand abgeschlossen werden, da meistens Kleinigkeiten zu Reparieren sind. Bei einem Vollwartungsvertrag muß er mit dem Schlimmsten rechnen und das wird für uns langfristig teuer und fördert das gegenseitige Vertrauen nicht gerade. Insgesamt hat dieser Herr als BHKW-Lieferant einen ordentlichen Eindruck hinterlassen.


    Eine Fußbodenheizung ist meiner Meinung nach nicht eingebaut worden.


    Für den Zähleraustausch für 20 Stromzähler habe ich 2.500,- € geplant, ist das realistisch und was für Stromzähler sollte man für die BHKW-Stromkunden nehmen?


    Danke für Eure Mitarbeit


    XRGI-Fan

    Hallo Gunnar, ich habe in der Dokumentation bei EC-Power gesehen, dass es einen Wärmeverteiler Q-40 zum XRGI-15G bekommt und in diesem ist ein Plattenwärmetauscher von Danfoss drin.


    Im Anhang habe ich ein PDF vom Technischen Datenblatt des Q-40. Kannst Du was damit anfangen und ist dieser Q-40 mit dem Brennwertwärmetauscher, welche Du beschrieben hast vergleichbar?


    Übrigens vielen Dank für Eure Antworten, der XRGI-Fan.

    Hallo firestarter,


    danke für Deine und den Anderen für die Antworten, ich habe das XRGI in Gütersloh live gesehen und gehört, es macht auf Anhieb einen ordentlichen Eindruck und ist relative leise dabei.


    Das mit dem Speichervolumen von 2.000 Liter habe ich in der Wirtschaftlichkeit von BHKW in der Objektversorgung und innovative Ansätze von Prof. Dr. Ing. Bernd Thomas, Hochschule Reutlingen / Maschinenbau gelesen.


    Uns liegt mittlerweile ein Angebot für das BHKW vor, das einen guten Eindruck hinterlassen hat und plausibel erscheint.


    Nun gilt es für mich, in unserer Wohnanlage für das BHKW zuüberzeugen.


    Dabei tauchte eine Frage auf, ob das BHKW tatsächlich nur mit der Rücklaufwärme soweit gekühlt werden kann, das der Motor nicht zu heiß wird oder wird Kaltwasser zusätzlich zur Kühlung verwendet. Eben so wie bei einem Schiffsdiesel. Ich war sprachlos. Was meint Ihr dazu, danke im voraus, der XRGI-Fan

    Hallo hier meldet sich der XRGI-Fan zum 1. Mal in diesem Forum.


    Wir haben eine Niedrigenergie-Reihenhaus-Anlage mit 20 Häusern 1x Gas-Normal-Kessel 120 kW,
    2x 500 L Warmwasserspeicher, Nahwärmenetz.


    Weitere Daten:


    Gasverbrauch pro Jahr: 220.000 kWh
    Gesamte Wohnfläche: 2400 m²
    Wärmeverbrauch pro Jahr: 600 m³
    Stromverbrauch pro Jahr: 62.000 kWh

    Dazu planen wir das Mini-BHKW XRGI 15G-TO von EC-Power mit 8.500 Stunden Wartungsintervall und einem Motoraustausch nach 40.000 Stunden.


    Aber ich erfahre hier in diesem Forum wenig über das XRGI 15G-TO darüber.
    Sind diese Daten realistisch?


    Mit freundlichen Grüßen :rolleyes: