Werter Phillip Kien,
mir sind Personen die sich ihre Informationen "scheibchenweise" zusammensuchen und dann zu einem korrekten Resultat gelangen allemal lieber, als diejenigen die undokumetierte Axiome in die Luft stellen.
Die gebratenen Tauben fliegen bekanntlich selten in den Mund und wer der das Recherchieren im technisch-wissenschaftlichen oder auch juristischen Bereich gewöhnt ist freut sich über jedes Scheibchen, oft geht es nicht anders.
QUELLE:
RADOST-Berichtsreihe
Bericht Nr: 2
ISSN: 2192-3140
"Biomasse im Sinne des EEG 2009
Die Biomasseverordnung (BiomasseV) [39] definiert Biomasse als Energieträger aus Phyto- oder Zoomasse und unterscheidet dabei in für den Anwendungsbereich des EEG anerkannte und nicht anerkannte Biomasse (s. Tabelle 10).
Tabelle 10: Für den Anwendungsbereich des EEG anerkannte bzw. nicht anerkannte Biomasse gem. BiomasseV
anerkannte Biomasse (§ 2 BiomasseV)
Pflanzen und Pflanzenbestandteile sowie aus ihnen hergestellte Energieträger
· Abfälle und Nebenprodukte pflanzlicher und tierischer Herkunft aus der Land-, Forst- und Fischwirtschaft
· Bioabfälle
· aus Biomasse durch Vergasung oder Pyrolyse erzeugtes Gas und daraus resultierende Folge- und Nebenprodukte
· aus Biomasse erzeugte Alkohole
· Altholz, sofern nicht durch § 3 BiomasseV ausgeschlossen
· aus Altholz i.S. der BiomasseV erzeugtes Gas
· Pflanzenölmethylester
· Treibsel aus Gewässerpflege, Uferpflege und –reinhaltung
· durch anaerobe Vergärung erzeugtes Biogas
nicht anerkannte Biomasse (§ 3 BiomasseV)
fossile Brennstoffe sowie daraus hergestellte Neben- und Folgeprodukte
· Torf
· gemischte Siedlungsabfälle
· durch PCB, PCT oder Quecksilber belastetes Altholz
· Papier, Pappe, Karton
· Hafenschlick und sonstige Gewässerschlämme und –sedimente
· Textilien
· Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse, die nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz in Tierkörperbeseitigungsanstalten zu beseitigen sind und Stoffe, die aus deren Beseitigung entstanden sind
· Deponiegas
· Klärschlamm und -gas "
Da manche Altmeister dieses Forums bekanntlich "prinzipiell" Recht haben, muss es sich bei den erwähnten "aus Biomasse erzeugten Alkoholen" im Übrigen wohl um feste Alkohole handeln.
(Ironiemodus aus.)
Wie Du siehst, liegt das Problem genau dort, wo ich es schon nach Lektüre der von Dir teilzitierten Biomasseverordnung gesehen habe - Pflanzenölmethylester nur mit aus Biomasse hergestellten Alkoholen!
Viel Erfolg für Dein Projekt, im Bereich der Pflanzenölmethylester (Biodiesel) gibt es mittlerweile Überkapazitäten, folglich Preisverfall und das wird so eine Zeit lang bleiben. Die USA exportieren große Mengen an aus Bioabfällen (APÖL) hergestelltem Biodiesel, das summiert sich zur europäischen Produktion.
Die Hoffnung macher BD Hersteller, den Dieselfahrern mehr als die derzeitigen 7% BD im Sprit aufzuzwingen ist am energischen Einspruch der KFZ-Hersteller gescheitert.
Dies weil der chemische Agressivität von BD von den gebräuchlichen Elastomeren nur Viton widersteht, dessen Anwendungsgrenze jedoch bei -10°C liegt; bei KFZ ist das ein Problem, bei einem BHKW nicht (außer freilich es stünde in der Tundra bei -50°!)
Falls Du "Größeres" vorhaben solltest, das Umestern im Batchverfahren ist kein hochtechnisches Problem und wird z.T. "im Hinterhof" praktiziert - dann kannst Du aus Biomasse hergestellte Alkohole verwenden - verwenden lassen.
Zur Frage der mutmaßlichen Belehrungsresistenz mancher Personen habe ich mich schon im thread "Eigenbau-mini-bhkw-mit-farymann-15w-standzeit-farymann" geäussert, also keine Wiederholung.
mfg
Valerian
P.S.: Wo wurde Pontius Pilatus eigentlich begraben? Selbst wenn der Ort bekannt wäre, könnte man wohl nur zu Pontius Pilatus laufen und nicht von Pontius zu Pilatus (-kopfkratz-) ??