Beiträge von dbitt

    Moin Gast Bernd,


    es ist an anderer Stelle in diesem Forum schon beschrieben,
    daß Senertec ein spezielles Öl einsetzt. Aber jeder ist seines Glückes Schmied und soll ruhig ein Standard-Motoröl einsetzen, vielleicht kann er damit ein einprägsames AHA-Erlebnis gewinnen.


    Gruß Dietrich

    Moin euronic,


    rufe bitte> http://www.senertec-rheinland.de< auf,
    dann >downloads<. Hier findest Du unter


    1. >Technische Dokumentation<, >Kurzdatenblatt<
    alle Daten für Stromerzeugung, Wärmeerzeugung und
    Stromkennzahl.


    2. >Anträge und Formulare<, >Hauptzollamt<, >Hilfe bei der Mineralölsteuerrückvergütung und BAFA < auf Seite 4 die Bescheinigung über die TÜV-Typprüfung.


    Gruß Dietrich

    Moin Tom und Bernd und
    alle anderen DachsBETREIBER,


    Eure Dachse werden also gewerblich voll abgeschrieben. Ich hätte aber gern Aussagen derjenigen Dachsbetreiber, die gewerblich Strom verkaufen, aber die Wärme selbst nutzen.
    Hier gilt es zu erfahren, ob die Finanzämter auf Grund der Eigenentnahme den entsprechenden AfA-Anteil der Anlage
    nicht anerkennen.


    Gruß Dietrich(y)

    Moin euronic,


    der normale Gas-Dachs (ohne Kondenser) hat laut Typprüfung eine Stromkennzahl von 44, d.h. 44% des UMgesetzten Gases entfallen auf die Stromerzeugung und die restlichen 56% auf die Wärmeerzeugung.
    Da der Dachs einen Gesamtwirkungsgrad von ca. 88% hat,
    ist die EINgesetzte Gasmenge um 1:0,88 höher, ändert aber nichts an dem Aufteilungsverhältnis.
    Übrigens ist das Verhältnis beim Öl-Dachs genau 50/50, d,h. er liefert mehr Strom und weniger Wärme.


    Gruß Dietrich

    Moin an alle,


    mich interessiert wie in einzelnen Fällen der Dachs, als Gewerbe betrieben, abgeschrieben wird. Bekanntlich wird der Strom, zumindest teilweise, verkauft, die Wärme aber als Eigenentnahme bewertet. Hat die Eigenentnahme der Wärme zur Folge, dass nur der Anschaffungswertanteil der Stromerzeugung abgeschrieben werden kann?
    Es ist bekannt, dass die Finanzämter die Abschreibungswerte sehr unterschiedlich handhaben, aber wie?
    Ich wäre dankbar, wenn einzelne Dachsnutzer dies einmal
    darstellen.


    Gruß Dietrich

    Moin Bruno,


    unsere beiden Dachse (G 5.5) haben zwischen der ersten und zweiten Wartung Ölhunger gezeigt. Bin gespannt, wie das weitergeht. Die Laufzeit beträgt derzeit etwa 8000 Bh je Maschine.


    Gruß Dietrich

    Moin Steuerdepp,


    es ist ja völlig richtig, dass die Option zur Umsatzsteuer bei dem Betrieb eines Dachses nur eine Steuerstundung bedeutet. Und trotzdem kann auf Grund der hohen Investitionskosten der Vorsteuerabzug eine bedeutende Rolle bei der Entscheidung des BHKW-Einsatzes sein. Da ist sicherlich der Mehraufwand zur Erstellung der Umsatzsteuererklärung, da ist aber auch die Vergütung der Mineralölsteuer auf den gesamten Brennstoff, wenn ich z.B. einen Dachs einsetze.


    Gruß Dietrich

    Moin Bruno,


    so kannst Du das aber nicht nachhaltig argumentieren. Für Unternehmer A ist es völlig egal, ob der Abnehmer ein Unternehmer B ist oder ein Privatkunde. Beide erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer (ab einer bestimmten Netto- Betragshöhe). Für Unternehmer B ist es dann ein durchlafender Betrag, der Privatkunde zahlt (an die Steuerkasse).


    Hier geht es doch darum, dass der Unternehmer A einen Dachs betreibt, dessen Energieumwandlung er zum Teil verkauft (vorzugsweise Strom) und zum Teil als Privatentnahme (vorzugsweise Wärme) nutzt. Für den letzteren Teil ist er Privatkunde (Eigenentnahme) und zahlt auch die Mehrwertsteuer.


    Gruß Dietrich

    Moin zusammen,


    das Thema Dachs und Finanzamt ist nun einmal etwas schwierig, weil auch für die Finanzämter das Thema Privat-BHKW neu ist. Ich möchte zunächst User Ulrich Süfke zitieren. Er schreibt im Beitrag vorher:
    "Was das mit technischen Spezifikationen zu tun haben soll, weiß ich nun wirklich nicht. Beim Finanzamt geht ums Geld; d.h. AfA Liste, Stromwert, Wärmewert, Brennstoffkosten."
    Antwort:
    Genau diese Punkte habe ich beschrieben und darauf die Kostenermittlung abgeleitet. Dies habe ich getan, weil mit den "Nehmen wir mal an"-Angaben vom 03.01.06-7:18 Uhr kein Finanzamt zufrieden sein wird.


    Und dieser Ansatz ist notwendig, weil die Finanzämter die Einstufung eines Dachs sehr unterschiedlich sehen. Das fängt schon bei der Abschreibung an, wenn das Finanzamt den wärmeerzeugenden Anteil des Dachs (geldlich gesehen) als Privatinvestition betrachtet.


    Diese ja oder nein - Annahme zu gewerblicher Einstufung bei Gewinn von € 1,0 in zwanzig Jahren nutzt mir nicht, wenn
    ich heute meine Abschreibung beantrage und nachweisen soll, dass ich ein Gewerbe betreiben möchte.


    Soweit erst einmal zu dem Ansatz der Kostenaufteilung zwischen Strom und Wärme.


    Später gibt es dann von mir noch die Frage, warum ich nicht in die Gewinnzone kommen soll (in zwanzig Jahren), wenn die erzeugte Wärme als Privatentnahme steuerlich bewertet werden kann.


    Gruß Dietrich

    Moin zusammen,


    Bruno, es ist gut zu lesen, dass wir nun zu den Sachverhalten zurückkehren wollen. User Umwelt hatte ja eigentlich eine Frage gestellt, die alle diejenigen betrifft, die einen Dachs gewerblich betreiben müssen (wegen des Stromverkaufes), aber auf der Wärme (zum Eigenverbrauch) sitzen bleiben. Wie wird das einkommensteuerlich behandelt?


    Zunächst sei festgehalten, dass der Dachs in allen seinen Varianten einer Typprüfung bezüglich Brennstoffdurchsatz und Wirkungsgrade unterzogen wurde. Die Bescheinigung dieser Typprüfung durch den TÜV Süddeutschland hat dazu geführt, daß das BAFA und mittlerweise alle Zollämter anerkannt haben, daß der eingebaute Betriebsstundenzähler zur Ermittlung des jährlichen Brennstoffverbrauches zugelassen ist.


    Die Typprüfung hat weiterhin das Verhältnis der KWK-Nettostromerzeugung zur KWK-Nutzwärmeerzeugung in einem bestimmten Zeitraum ergeben = die Stromkennzahl. Das heißt für die Berechnungen, daß mit einem Wirkungsgrad von 88-89% der eingesetzte Brennstoff entsprechend der Stromkennzahl in Wärme und in Strom umgesetzt wird.


    Im gleichen Verhältnis wie die Brennstoffkosten sind auch die weiteren Kosten wie Wartung, Schornsteinfeger, Beleuchtung, usw. und Erträge wie Ökosteuerrückerstattung zu berücksichtigen bei der Berechnung der EK-Steuer.


    Das Thema Umsatzsteuer möchte ich hier nicht mehr erwähnen, dazu sind bereits hinreichend Kommentare zur Handhabung abgegeben worden.


    Zur Frage des Eigenverbrauchs der Wärme sind also je nach Dachstyp unterschiedliche Werte als Eigenbedarf anzusetzen, beim Gas-Dachs (100-44)= 56%, beim Öl-Dachs (100-50)= 50% der im Abrechnungszeitraum aufgelaufenen Kosten- werte. Der Eigenverbrauch des Stromes kann unter Verwendung des Einspeisezählerwertes mit analog 44% und 50% errechnet werden.


    Ich frage allen Ernstes, welches Finanzamt sich den Vorgaben einer Typprüfung bei der Berechnung verschliessen sollte und kann über die (Schätz-)Berechnung von Gast (3.1.-7:18) nur den Kopf schütteln. Vermutlich ist das aus der Feder eines Steuerberaters.


    Gruß Dietrich

    Moin Karlo57,


    der Gas Dachs HKA G 5.5 liefert netto 5,13 kWh in das Netz. Die Differenz zu 5,5 KWh ist Dachs-Eigenverbrauch. Deine weitere Differenz zu 4,9 kWh sind z.B. Licht im Dachskeller oder weitere Umwälzpumpen oder Mischer in der Heizung, wie Bernd schon gesagt hat.


    Gruß Dietrich

    Moin Umwelt,


    der Dachs macht aus der eingesetzten Energie etwa 2/3 Wärme und 1/3 Strom. Wenn ich den Dachs als Gewerbe anmelde und die Abschreibung von 1/1 der Anschaffungskosten in Anspruch nehme, dann muß ich auch die maschinell erbrachte Strom- und Wärmeleistung verkaufen, also als Einnahme verbuchen.


    Gruß Dietrich

    Moin Gast namenlos,


    ist das ein Öl- oder Gas-Dachs. Bei einem Öl-Dachs tippe ich zunächst auf einen verschmutzten Abgaswärmetauscher.
    Die Pumpe wird es nicht direkt sein, bei Stillstand würde der Dachs keine halbe Stunde laufen. Wohl kann aber auch der Wasserkreislauf durch Verschmutzung und Ablagerungen einen notwendigen Wärmeübergang verhindern.
    Auf jeden Fall das zuständige Senertec-Center informieren, um teure Schäden zu vermeiden.


    Gruß Dietrich