Beiträge von dbitt

    Moin,moin,


    die Richtlinien der EU müssen in dem jeweiligen Land in nationales Recht umgesetzt werden.
    Die Praxis sieht dann für die Länder Europas so aus, wie z.B. das Bundes-Gesetz über die Schornsteinfeger in den einzelnen Bundesländern als KÜO unterschiedlichen Inhalts endet. So wird z.B. ein Gas-Dachs in Hamburg jährlich geprüft, in Schleswig-Holstein gar nicht.


    Die angesprochene Richtlinie 2004/8/EG bezieht sich auf den Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung, orientiert am Nutzwärmebedarf. Diese Richtlinie sagt nichts darüber aus, wie der erzeugte Überschussstrom transportiert und vergütet werden soll. Wie schon vorher geschrieben, gibt es aus dem Text der Änderungsnovelle zum KWKG für die bestehenden Anlagen unserer Mini-BHKW’s (< 50 kW) m.E. keine Nachteile. Für Anlagen, die nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung ( 2008) installiert werden, ergeben sich bis zum Errichtungsjahr 2013 stufenweise Reduzierungen in KWK-Vergütungshöhe und –dauer. Aber wie ist es jetzt? Bisher war die Vergütung für Anlagen gesichert, die bis zum 31.12.2008 installiert werden. Ich sehe deshalb überhaupt keinen Grund hier wie ein Hühnerhaufen zu reagieren.


    Die Vergütung und die Verwendung für den Überschussstrom, dessen Transport und Verteilung ist angesprochen in der Richtlinie 2003/54/EG – Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt -. Hier gilt es aktiv zu werden und klären zu lassen, wie die Vergütungs- und Verteilungsprozedere definiert werden. Da bei der Umsetzung in nationales Recht die Politiker die Kriterien festlegen und jeder von uns weiß, dass die Energiewirtschaft dort direkten Einfluss nimmt, wird wohl kaum auf diesem Wege ein neutrales Ergebnis erzielbar sein. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, hat dann auch in einem Interview (Hamburger Abendblatt vom 19.11.07) zum Thema Zerschlagung von Energiekonzernen u.a. geäußert: „Als Behördenchef bin ich daran gehalten, die gesetzlich beschlossenen Maßnahmen umzusetzen. Und hier sind wir noch nicht am Ende. ... Die Energiepolitik braucht Klarheit und Verlässlichkeit.“


    So weit, so ungut! Das Europäische Parlament und der Rat hat uns mit der Richtlinie 2001/77/EG – Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt – ja eine Vorlage geliefert, die bei der Umsetzung in nationales Recht sehr klar geregelt wurde – Photovoltaik, Solar, Wind, Bio usw.


    Es gilt also den Verantwortlichen klar zu machen, dass abweichend von den Wettbewerbsstrategien der Lobbiisten bei der nationalen Auslegung der Richtlinie 2004/8/EG die Mini-BHKW eine Sonderstellung einnehmen und eine Einstufungsebene erreichen müssen, die den Energiequellen der Richtlinie 2001/77/EG zuerkannt wurde. Dies wird meiner Einschätzung nach aber in Brüssel vorgebracht werden müssen, wenn sich etwas bewegen soll.


    Gruß Dietrich

    Moin, moin an alle,


    mir liegt der Entwurf zum Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung mit Stand vom 09.10.2007 vor:


    Die hier geplante Änderung des Gesetzes für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung beinhaltet nichts anderes als die Umsetzung der Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.Februar2004 (!!!) über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energie-Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG.


    Danach ist die Deckelung nicht bei 300 oder 750, sondern bei 600 Millionen Euro pro Kalenderjahr angesiedelt.


    Wenn wir hier über unsere Mini-BHKW's mit Leistungen bis 50 kW reden, dann verschlechtert sich ausschliesslich die KWK-Vergütung für Anlagen, die in 2008 NACH Inkrafttreten dieses Gesetzes an das Netz gehen.


    Die immer wieder zitierten Punkte der Netznutzung und des Stromverkaufs an Dritte sind überhaupt nicht Bestandteil des Gesetzes. Wenn die hier gewünschte Verbesserung der Vertragsbedingungen zum Betreiben eines Mini-BHKW's Erfolg haben soll, dann ist das Vorsprechen in Brüssel angesagt, denn die Neutralität der Netzbetreiber kann nur von hier erzogen werden. Beispiele dafür sind ja die Änderungen bei der Telekommunikation, der Post und bald auch der Bahn - landesbezogen ist der Lobbiistenfilz zu mächtig, Europa ist angesagt.


    Gruß Dietrich

    Lieber Reinhard,


    auch wenn es Dich nervt, aber das mit dem Nachdenken betrifft fairerweise beide Seiten.
    Es ist richtig, dass juristisch die Netzbetreiber nicht die Stromerzeuger sind oder sein sollen. Die großen VIER haben dann auch flugs Netzbetreibergesellschaften gegründet und so weiter...


    Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Netzbetreiber, der den Strommix in seinem Netz nach Nachfrage und Angebot steuert, über eine „Zähleinrichtung“ den Stromfluss erkennt und zuordnet und letztendlich dem Stromanbieter zur Abrechnung zuleitet. Der Endkunde rechnet NICHT mit dem Netzbetreiber, sondern mit dem Stromanbieter ab.


    Wenn nun als „Zähleinrichtung“ aktuelle Komponenten (wie z.B. der 4-Quadrantenzähler ELSTER A1500) eingesetzt werden, kann sowohl der Netzbetreiber als auch der Strom-anbieter (Stromvertragspartner) zeitnah oder zeitfern (Jahresabrechnung) elektronisch saldieren wie viel Strom wann in welche Richtung geflossen ist. Diese Daten meldet der Netzbetreiber dem Stromanbieter und damit lässt sich der Vorschlag von Spornrad einheitlich in der BRD durchführen, wenn das KWKG entsprechendes aussagt; und da wäre ja lediglich für BHKW bis 50 kW ein entsprechender Passus erforderlich.


    Sehr gut finde ich den Vorschlag von firestarter, mal die CO2-Einsparung zu ermitteln, die durch den flächendeckenden Einsatz von Klein-BHKW realistisch möglich wäre, wenn die AnschaffungsMEHRkosten in einem Zeitfenster von z.B. 10 Jahren erwirtschaftet werden könnten. Dies wäre überhaupt der Ansatz für eine Vergütungsregelung im KWKG .


    So Reinhard, nun habe ich wieder nachgedacht und Du schüttest mal bitte etwas von dem aus, was Deiner Meinung nach hier zu weit führen würde, ok?


    Gruß Dietrich

    Lieber Reinhard,


    eine Weltfremdheit kann ich in dem Vorschlag von Spornrad nicht erkennen. Seine Idee betrifft eine definierte Sorte von BHKW , nämlich die der kleinen Leute (sprich unter 50 kW Leistung). Diese Gruppe ist schon jetzt, wie auch Gruppen mit anderen Kriterien, explizit im KWKG unterschieden. Wo siehst Du eine Abweichung, die Dich zu Deiner ablehnenden Aussage treibt?


    Gruß Dietrich

    Moin, moin,


    Spornrad trifft den Nagel auf den Kopf!! Wenn man hier einzelne Meinungen und Kommentare liest, dann drängt sich mir der Verdacht auf, dass die Verfasser in der Anschaffung eines BHKW die Gründung eines Stromerzeugers im Sinne eines EVU im Auge hatten.


    Wenn die Leistung des BHKW dem zugeordneten Objekt angemessen ist, dann kann man ja auch mal überlegen, ob der über den Eigenverbrauch anfallende Strom nicht intern zur Wärmeerzeugung herangezogen wird, um einen (angeblichen) Negativerlös zu vermeiden. Immerhin erhalte ich ja auf die insgesamt eingesetzte Energie einen (zoll)-steuerlichen Rabatt für den Einsatz eines BHKW . Diesen Rabatt erhalte ich nicht bei Einsatz der standardmässigen Öl- und Gasanlagen.


    Wir sollten die Idee von Spornrad als Basis erkennen, um den Einsatz der BHKW zu fördern - der Umwelt zuliebe.


    Gruß Dietrich

    Hallo Mofaklaus,


    den Sensor gibt es nur noch "am Draht". Ein Stecker ist wegen der Korrosionsanfälligkeit nicht mehr dazwischen. Der Sensor mit Kabel kostet netto 44,- EUR.


    Gruß Dietrich

    Moin Dachser,


    der max. Abschaltpunkt für den Rücklauf zum Dachs beträgt ja am Generatorfühler 73°C. Wenn der Rücklauffühler in der Rohrleitung sitzt und der Schaltpunkt bei z.B. 65°C eingestellt ist, wird das gesamte System bis zu dieser Temperatur geladen. Bei eigenen Versuchen hat sich gezeigt, dass die Abgastemperatur dann bis auf 120°C ansteigt.
    Bei Rücklauftemperaturen Mitte 40°C beträgt die Abgastemperatur permanent 111°C.


    Was kann man tun?
    Wenn der Rücklauffühler in den Pufferspeicher verlegt wird (1/3 von unten), wird nur von oben bis hier mit der eingestellten Temperatur geladen. Der untere Bereich bleibt kühler = gleich bessere Ausbeute.


    Gruß Dietrich

    Moin, moin,


    möchte meinen Vorschlag hierzu einmal darstellen:


    Die Systemtrennung über WT bewirkt doch, dass im Primärkreis (Kesselkreis) mit einem hohen Temperatur- und Geschwindigkeitsniveau gefahren wird, um an den Tauscherflächen des WT die erforderliche Wärmeenergie bereitzustellen.


    Bei Einsatz eines Pufferspeichers im BHKW-Betrieb ist zu unterscheiden, ob dieser auch die Energie zur Warmwasserbereitung bevorratet oder nicht.
    Wird der Pufferspeicher nur für die Heizenergie eingesetzt, so wird der Zulauf zu dem WT am obersten seitlichen Behälterstutzen, der Rücklauf des WT am 2. Stutzen von oben (aber im oberen Drittel des Behältervolumens) montiert. Es kann auch ein zweiter Stutzen in Höhe des obersten Stutzens verwendet werden.
    Bei Einsatz mit Warmwasserbereitung gehört der Vorlauf des WT an den Stutzen unterhalb des oberen Drittels des Speichervolumens und der Rücklauf an einen Stutzen auf gleicher Höhe oder ETWAS darunter.
    Die erforderliche WT-Kreispumpe hält das Temperaturniveau auf Höhe der örtlichen Pufferspeichertemperatur. Weil die Speicherladung von oben nach unten erfolgt, ist also die Einbindung des WT-Kreises für die Fußbodenheizung auf gleicher Höhe für Zu- du Rücklauf unproblematisch (und die Schichtung bleibt gut erhalten).


    Die Regelung der relativ trägen (aber wärmespeichernden) Fußbodenheizung geschieht im pumpengesteuerten Sekundärkreis. Hier ist es sinnvoll die Rücklauftemperatur als Messwert zu verwenden.


    Gruß Dietrich

    Moin, moin an alle


    auch wenn ich derzeit selten hier im Forum zu finden bin, verfolge ich doch das "Tun" hier fast täglich.


    Ich bitte der Empfehlung von Bernd Folge zu leisten und abzuwarten.
    Das Wochenende werde ich nutzen, um dem "Vorstand" des Forums Vorschläge zu unterbreiten, damit Unstimmigkeiten dieser Art zukünftig unterbleiben werden.


    In diesem Sinne bitte ich alle Forumuser, weiterhin Ihrer persönlichen Meinung im Rahmen des Forumrasters freien Lauf zu lassen.


    Gruß Dietrich

    Moin und danke für eure Antwort:


    firestarter


    hast ja recht - das mit dem Diesel sitzt so automatisch drin. Aber für dich zur Info - die Verdampfer von Deutz als Benziner haben die Bezeichnung MA, die als Diesel MAH.


    @GB1530


    ja so ein bischen habe ich das verstanden - demnach müßte es doch sinnvoll erscheinen z.B. Serienteile vom Dachs zu verwenden - Multiblock, Gasdruckregler usw. sind doch greifbar.


    Gruß dietrich

    Moin Motorenfreaks,


    als das Forum ganz neu war habe ich mal die Frage gestellt, was ich benötige, um einen 1-Zyl.Diesel mit 4 PS von Benzin auf Gas umzurüsten. Es gab dann einen User, der mir alles dazu nennen wollte - aber leider wurde daraus nie etwas (vielleicht ist er ja nicht mehr unter uns).


    Aber hier gibt es ja Euch und Ihr werdet sicherlich helfen können:
    Es handelt sich um den Verdampfer Deutz MA608.


    Gruß Dietrich

    Moin Bernd,


    entferne doch mal den Ansaugschalldämpfer und löse die Flanschschrauben der Ansaugkammer. In dem dann freigelegten Ansaugstutzen sitzt ein Drosselring. Prüfe, ob hier eine Verschmutzung vorliegt.


    Gruß Dietrich