Beiträge von CTWe

    Hallo alikante,
    Danke für Deinen Eintrag.
    Das mit dem Bilanzkreis nehme ich mal mit in die Gespräche, die wie ich hoffe mit dem Grundversorger rasch in Gang kommen.


    Wenn es noch weitere inputs gäbe - nichts dagegen.


    SG
    Hakue

    Hallo Zusammen,


    die Frage des Stromverkaufs an Nachbarn wurde ja schon öfter angesprochen.
    Wir betreiben hier im fränkischen Raum ein KWE 20G. Beliefern 9 umliegende Nachbarn über Wärmeleitungen mit Wärme und über ein eigenes- durch uns verlegtes Stromnetz- 6 Nachbarn mit Strom.
    Mit der Kommune und dem Grundversorger(Netzbetreiber)war das kein Problem. Mit der Kommune wurde eine Konzessionsabgabe vereinbart und der allgemeine Netzbetreiber sieht unser Netz als ein geschlossenes Stromnetz an. Also wurde uns vom Netzbetreiber ohne größere Probleme uns ein Einspeisepunkt genannt.
    Die Anlage konnte realisiert weren und alles läuft wunderbar - so schön kann die Welt sein. :rolleyes:


    Ähnliches wollten wir jetzt bei Bremerhaven machen. Aber siehe da - der Netzbetreiber dort sagt: wenn ihr selbst ein Stromnetzbetreib (auch ein geschlossenes Stromnetz -früher hies das wohl Arealnetz- für fünf bis acht Verbraucher -) müsst ihr selber Netzbetreiber sein. Wenn ihr uns das nachweist, werden wir euch ein Angebot für einen Einspeisepunkt unterbreiten.


    Ich habe mich jetzt an die Bundesnetzagentur gewand, weil ich diese Ansicht nicht nachvollziehen kann. Das wird aber wohl dauern. Sollen wir nun Netzbetreiber - und was gehöhrt da dazu ?( - werden, oder gibt es ein vereinfachtes Verfahren?


    Hat jemand dazu Infos wie man die Sache angehen bzw. beschleunigen kann? ;(


    Schöne Grüße


    aus dem sonnigen Frankenland

    Hallo Zusammen,


    ich habe jetz mal drei Tarife, bzw. die Angebote zueinander gestellt.


    Zu dem Angebot von Montanagas
    nach EEX Netto 4,494 => Brutto 5,348 Preisfestlegung für 3 Monate fix
    Grundpreis in € Netto 15,00 => Brutto 17,85


    Montanagas im Onlineangebot*
    Arbeitspreis in ct/kWh Netto 4,017 => Brutto 4,78 Preisfestlegung keine
    Grundpreis in € Netto 11,00 => Brutto 13,09


    *Um einen Vergleichswert zu bekommen, habe ich in der Suchmaschien einen Jahresbedarf von nur 300.000 kWH eingegeben.
    Nun habe ich mich mit dem Anbieter in Verbindung gesetzt und nach dem Onlineangebot gefragt.


    An dieser Stelle will ich betonen, dass man sehr detailiert mir die EEX Abrechnung erleuterte, sehr freundlich und wie ich denke kompetet.


    Zu dem Online Angebot wird aber eine etwas andere Marktsicht gegeben.
    Für diese großen Mengen bekomme ich nicht das Online-Angebot. Diese Mengen müssen entsprechend berücksichtigt werden und kosten entsprechend mehr.
    Evtl. vergleichbar mit Werbeangeboten div. Elektronik Märkte, welche von einem tollen Produkt auch nur ein gewisses Kontingent für eine begrenzte Zeit bereit stellen.


    firestarter hat ja Bürgergas angedeutet und die bieten mir nun
    für die 370.000 kWh folgende Konditionen an:


    Arbeitspreis in ct/kWh: Netto 4,06 => Brutto 4,83 eingeschr. Preisgarantie bis 31.08.12
    mtl. Grundpreis in € Netto 16,20 => Brutto 19,28


    Charmant ausgedrückt - eine interessanta Alternative

    Da wären die Konditionen mal interessant

    Ergänzend zu meinem vorgehenden Beitrag will ich noch den ersten Preis nennen.
    Arbeitspreis: 4,494 Ct/kWh incl Erdgassteuer gültig im III Quartal 2011 bei einem EEX-Wert von 2,324


    zuzüglich


    Grundpreis von 15,00€/mtl
    Die Preise sind Lieferung frei Haus inclusiv Reglenergieumlage (0,12Ct/kWh), Konzessionsabgabe (0,03Ct/kWh) und Erdgassteuer (0,55Ct/kWh)


    Die Preise sind Nettopreise zuzüglich 19% MwSt


    SG
    Hakue

    Da wären die Konditionen mal interessant

    Hallo firestarter,
    ich bin gespannt wie Du - bzw. Andere die Konditionen sehen.


    Der verbrauchsabhängige Arbeitspreis AP bestimmt sich aus dem energiepreisunabhängigen Bestandteil F und dem ungewichteten Mittelwert der zwei höchsten und der zwei niedrigsten Notierungen (Abrechnungspreise) für das betreffende Quartal, die durch die EEX im Monat vor der Lieferung handelstäglich veröffentlicht werden. Der Relevanzzeitraum ist somit der Monat vor dem Belieferungsquartal. Der relevante Handelspunkt (GASPOOL oder NCG) richtet sich nach dem unter § 1.1 genannten Marktgebiet. Auf Anfrage des Kunden wird der Lieferant ihm die maßgeblichen Werte auch nachträglich zur Verfügung stellen.


    AP (Qn) = F + (Px1 + Px2 + Py1 + Py2)/4 in Ct/kWh


    AP = Arbeitspreis in Ct/kWh
    Qn = Quartal, in dem die Lieferung stattfindet (Belieferungsquartal)
    F = F steht für die energiepreisunabhängigen Preisbestandteile. F wird gemäß der nachfolgend aufgeführten Tabellen in Abhängigkeit von dem Netzgebiet festgelegt und enthält die Netzentgelte des jeweiligen Ausspeisenetzbetreibers, Regelenergieumlage, Konzessionsabgabe, Strukturierung und Vertrieb des Erdgasbedarfs entsprechend.
    Px1, Px2 = die zwei höchsten Werte im Relevanzzeitraum
    Py1, Py2 = die zwei niedrigsten Werte im Relevanzzeitraum
    F=1,62 Ct/kWh


    Hinzu kommt ein Grundpreis für unser Gebiet von 15,00 €/Monat


    Der errechnete Arbeitspreis erhöht sich um die jeweils gültige Erdgassteuer (derzeit 0,55 Ct/kWh, Stand Januar 2008). Die errechneten bzw. angegebenen Preise sind Netto-Preise. Hierauf ist die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zu leisten (derzeit 19%).


    Die angegebenen Preise beinhalten die vollständigen Netzzugangsentgelte des jeweiligen Netzbetreibers, inklusive Mess- und Abrechnungspreis, sowie die Konzessionsabgabe und Regelenergieumlage (Stand 01.04.2011). Ändern sich die Netznutzungskosten, die auf Grundlage der veröffentlichten Netznutzungsentgelte ermittelt werden, gegenüber dem 01.01.2011 um mehr als 3%, kann jeder Vertragspartner eine entsprechende Anpassung der Lieferpreise verlangen. Die Preisanpassung erfolgt rückwirkend zum Zeitpunkt der Änderung der Netznutzungsentgelte. Netznutzungskosten sind die Netznutzungsentgelte einschließlich der Kosten für die Messung und Zähldatenbereitstellung. Änderungen der Konzessionsabgabe und Regelenergieumlage haben eine Änderung der Preisstellung zur Folge.
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    ich bin gerade auch auf der Suche nach einem Gasanbieter für unser BHKW.


    Montanagas in München bietet mir einen Vertrag an, meine Gasmenge (370.000kWh) Europäische Energiebörse Leipzig (www.eex.de) abzuwickeln, die gegenüber einer
    HEL-basierten Beschaffung deutlich günstigere Konditionen ermöglicht.


    Hat da jemand Erfahrung?


    Hallo Freunde,


    unser Bürgermeister lies mir vor zwei, drei Monaten eine Faxofferte der GTE zukommen. Hier präsentierte sich die Firma als Sanierer aller Gemeindehaushalte. Dass mit dem Kontainermodell die Gemeinden ihre Finanzprobleme locker lösen kann.
    Hier wurde offensichtlich mit reichlich Naivität agiert. Für das Thema BHKW war dies kein gutes Image - um so besser wenn in dem ZDF Bericht diese zwielichten Geschäftsgebaren öffentlich gemacht wurden.


    Absolut positiv fand ich die Moderation, in der von BHKW's als hocheffektive Anlagen gesprochen wird und dass diese gute Technik solch dubiose Geschäftemacher anzieht.
    Auch das Schlusswort stellte BHKW's nicht in Frage - Die warnenede Botschaft bezieht sich klar auf diese Firmen. Der Verbraucher sollte sich über tatsächlich gebaute / betriebene Anlagen bestmöglich informieren.

    Hallo liebe Leute,
    ich muss doch noch über meinen EVU-Netzbetreiber Termin berichten.


    Grundsätzlich fand ich den Termin sehr konstruktiv. Beide Gesprächspartner zeigten sich offen - auch in Hinblick der gesetzlichen Gegebenheiten.
    Dass wir in unserer aktuellen Auslegung zu einem Netzbetreiber würden ist auch klar. Ein Hausanschlusspunkt und ein Stromzähler - Die Verteilung ist dann unsere Sache -Stromverteiler, Zwischenzähler, Abrechnung mit den Abnehmern usw..
    Mit dem zurückbauen des Stromanschlusses ist noch nicht alles geklärt. Der Netzbetreiber sagt, wenn man den EVU Zähler entnimmt und im Zählerkasten "nur verplomt" stehen zwei Dinge im Raum: 1tens ein nicht genutztes Kabel zwischen der Hauptleitung in der Strasse und der verplomten Stelle. 2tens könnte ja auch vor der Verplombung - hier liegt ja dann Spannung an- jemand was abzapfen. Da man nach einer möglichst allgemein anwendbaren Lösung sucht, will der Netzbetreiber das Kabel an der Hauptleitung kappen und als blindes Kabel liegen lassen. Sollte in späteren Jahren eine PV - Anlage kommen wäre es unproblematisch diese wieder zu verbinden. Die Frage der Kostenübernahme ist noch zu klären. Auch ob eine späterer Wiederanschuss zu Kosten führen würde.
    Wir haben nun einen Ortstermin für nächste Woche ausgemacht, um vor Ort zu überprüfen ob nicht doch ein Verplomben im Anschlusskasten ausreichen sicher zu gestalten ist.
    Mein Elektromeister hat sich auch hier gut ins Gespräch mit eingebracht. Nun ja
    Interessant ist aber auch, dass wenn wir - wie wohl in Zukunft vermehrt - mit einem Stromnetz Liegenschaften verbinden, eine wie auch immer geartete Lagedokumentation vorhalten sollten.


    Der Hinweis von die Neuendorfer zu den Speichern: Ja - am BHKW dachte ich an 3m³ bei den Liegenschaften mit Warmwasser möchte ich die vorhandenen WWpeicher nutzen.


    mfg

    Hallo und guten Morgen liebe Leute,


    ich habe hier ein schönes Thema. In unserem Ort wurde ein Prozess zur Dorferneuerung begonnen. Viele Themen laufen da rein, ich habe das Thema CO2 Minderung durch Einsatz von gasbetriebenen BHKW's unter Einbindung der Nachbarschaft vorgebracht.
    Nun habe ich mit acht Nachbarn konkrete Gespräche geführt und sind mit der BHKW Auswahl bei zwei EC-Power oder einem Buderus - einem GB- Gerät als Spitzenlastkesselangekommen. Über ein kleines Nahwärmenetz würden die Nachbarn von der "Energiezentrale" versorgt.
    So weit so gut.
    Um die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen möchte ich nun den BHKW-Strom nicht nur am Standort des BHKW's, sondern auch bei den anderen Wärmebeziehern nutzen. In den ersten Telefonatenmit dem EVU, machte der EVU-Mitarbeiter darüber einen nicht
    sehr glücklichen Eindruck darüber.
    Er sprach von Rechsicherheit, Verantwortung, Rückbau des Stromanschlusses bis zum Hauptkabel in der Strasse, EU-Rechtsverletzung des Stromanschusses (Netz - Durchleitungsrecht).
    Morgen habe ich nun ein Gespräch mit unserem Stromlieferant. Um nicht von lauter Fachbegriffen erschlagen zu werden, wird mich ein (wie ich hofffe) Elektromeister, der dann auch die Stromseite der BHKW-Installation durchführen könnte, begleiten.


    Hat vieleicht die/der Eine oder Andere mit diesem Thema - Stromverkauf über Grundstücksgrenzen - Erfahrungen gemacht?