Beiträge von CTWe

    Hallo miteinander,


    Wir betreiben eine Holzvergaseranlage mit BHKW und Nahwärmenetz und überlegen schon länger, wie die Abwärme (v.a. im Sommer) effizienter genutzt werden kann.
    Erhalten hierbei nach EEG 2006 KWK Bonus, Technologie Bonus und Nawaro Bonus.


    Option ist natürlich eine ORC Anlage. Hierbei sehe ich aber bei der Vergütung so viele widersprüchliche und unsichere Aussagen von verschiedenen Seiten.


    Möglichkeit 1 EEG Einspeisung:
    Wäre vermutlich die Vergütung ebenso nach EEG2006 19,9 ct/kWh für die Dauer der Restlaufzeit.
    Ob das so möglich ist, da finden sich auch widersprüchliche Aussagen im Internet:
    https://www.topagrar.com/archi…ffene-Fragen-1716109.html
    http://www.schnutenhaus-kolleg…0EEG_vBredow_BJ_02_12.pdf
    Bei einer informellen Anfrage beim Netzbetreiber sagte man mir, dass es sich bei zwei separaten Generatoren um eine Neuanlage handelt.


    Möglichkeit 2 Eigenstromnutzung mit KWKG
    Wir würden den anfallenden Strom (ca. 6 kW brutto/ 4,5 kW netto) vermutlich nahezu komplett in der eigenen Anlage aufwenden könnten. Daher, wenn der Netzbetreiber sagt, es handelt sich eh nicht um eine Anlage --> Vergütung nach KWKG 2017
    Hier würde ich für überschüssigen eingespeisten Strom 8 ct/kWh + Marktpreis erhalten und für selbstgenutzten Strom 4 ct/kWh. Zusätzlich wäre eine kfW Förderung über das Abwärmeprogramm 294 möglich.
    EEG Abgabe würde wegen der Bagatellgrenze <10 kW nicht anfallen.




    Wie sieht das bei euch aus? Bitte bestätigt oder korrigiert mich in meinen Aussagen und ergänzt wenn möglich mein Wissen!
    Andernfalls: An welche Stellen kann ich mich für verlässliche Informationen wenden?


    Vielen Dank schon Mal. :)
    Grüße CTWe

    Hi,


    wie hoch war der Ölverbrauch und welches Öl wurde verwendet?


    Hallo Herr Gülck,
    Danke für die Nachfrage.
    Leider kann ich keine konkrete Auskunft geben, da das komplett der Servicepartner übernommen hat.
    Was ich Ihnen sagen kann ist, dass im November 2015 nach ca. 10.000 Betriebsstunden die erste Wartung durchgeführt wurde. Im Protokoll wurde hier "Motoröl erneuern" angekreuzt. Daher gehe ich von einer vorschriftsgemäßen Wartung in diesem Punkt aus.
    Aber danke für Ihren Hinweis, hier kann man einhaken.


    Ich bin davon ausgegangen, dass moderne Motoröle hochlegiert und quasi schwefelfrei sind. Ist die Verkrustung gerade in dieser Menge durch das (falsche) Motoröl denkbar?


    Mit freundlichen Grüßen
    CTWe

    Hallo miteinander,


    Entschuldigt, dass wir uns jetzt erst wieder melden.
    Kurz geschildert, was seither passiert ist:


    Der Monteur von EC Power war Anfang Januar vor Ort. Er hat festgestellt, dass der Abgasgegendruck viel zu hoch ist und der Abgaswärmetauscher (AGWT) getauscht werden muss. Dies ist bisher nicht aufgefallen, weil der Sensor überbrückt wurde. Nach Recherche geschah dies vor etwa. 1,5 Jahren auf telefonische Anweisung des Wartungsanbieters . Der Abgasdruckwächter sollte dann bei der nächsten Wartung (ist schon erfolgt) mit getauscht werden, was letztendlich vermutlich vergessen wurde.


    Ende Januar kommt dann Energypoint unser zuständiger Wartungspartner mit zwei Mann. Die Messung des Abgasgegendrucks wurde nachvollzogen, mit dem selben Ergebnis. Daraufhin wurde der AGWT und der Gummmischlauch danach getauscht . Am AGWT war die Seite des Katalysators komplett frei. Auf der kalten Seite gab es jedoch massive gelbliche, bröckelige Anbackungen, ebenso im Schlauch. (Bilder siehe am Ende)


    Der AGWT wird bei EC Power jetzt aufgschnitten und analysiert. Ich denke die Verhandlungen "Wer-zahlt-was?" werden sich hier noch länger ziehen.


    Frage an die Runde, gab es bei anderen Anlagen schon ähnliche Probleme mit zugesetzten AGWT?
    Ich vermute, dass die feineren Kanäle im inneren ja noch deutlich stärker betroffen sind. Um was könnte es sich handeln?


    Die gelbliche Färbung deutet womöglich auf Schwefel hin. Kann das sein, dass im öffentlichen Erdgasnetz soviel Schwefel vorhanden ist?


    Was ich mich auch Frage, warum 2 geschulte Wartungskräfte vorher alles versucht haben, jedoch den erhöhten Abgasgegedruck nicht festgestellt haben? Der überbrückte Sensor müsste doch auch einen "falschen" Wert liefern, der in der Steuerung auffällt.


    Vielen Dank für die Diskussion.
    Grüße
    CTWe


    Hallo Hans_Dampf und SOLARCAMPUS,


    Vielen Dank für die Antworten.
    Kurz zur Klärung: Wir betreiben sowohl Anlagen von KW-Energie, als auch EC-Power. Es wird aber nur die eine Anlage im Profil aufgeführt.



    Zitat von Hans_Dampf

    Glaub es oder nicht, aber ECpower ist hier rechtlich auf der sicheren Seite, ob dies dann Werbung für das Unternehmen ist und ob dies dann dazu beiträgt, dass man in Zukunft weitere Anlage verkauft, sei mal dahingestellt...

    Ich teile hier deine Meinung. Das kann man als EC Power schon so machen. Ist aber eben nicht das, was der Kunde sich beim Kauf vorstellt und da der Kunde beim Kauf neben den Versprechungen in der Verkaufsunterlage ein umfassendes Meinungsbild haben soll, gibt es ja dieses Forum um sich zu informieren.



    Zitat von Hans_Dampf

    Dein einziger Vertragspartner ist die Fa. energypoint, entscheidend ist, welche Garantien/Gewährleistungen zwischen Euch beiden vereinbart wurden. Ob ECpower jetzt 5 Jahre Gewährleistung gibt oder 7 Monate oder 100 Jahre, ist wurscht, denn Du hast keinerlei Vertragsverhältnis zu ECpower.

    Das ist richtig so. Aber unser Vertragspartner wird seine Kosten ja in irgendeiner Form an uns durchstellen, wenn er vom Hersteller eine Rechnung bekommt.


    Die Frage, warum man keinen Vollwartungsvertrag abgeschlossen hat ist berechtigt. Es wurden Für und Wider abgewogen und letztendlich hat man sich so entschieden. Diese Entscheidung kann man nun natürlich in Frage stellen.


    Ich bin gespannt wie das weiter geht.
    Grüße CTWe

    Hallo miteinander,


    Wir haben gerade massive Probleme mit unserem XRGI 6, und der Behebung einer aufgetretenen Störung. Daher möchte ich euch diesen Fall schildern und eine Diskussion anstoßen.


    Kurz zur Geschichte:
    Wir haben Ende 2013 ein XRGI 6 über den EC Power Premiumpartner Energypoint bei uns installiert. Damit versorgen wir unsere Bürogebäude mit Strom und Wärme und liefern zusätzlich Wärme an ein Nachbargebäude. Der BHKW-Betrieb wird von uns seit Inbetriebnahme kontinuierlich überwacht. Der erforderliche technische Service (Wartung) kommt von Energypoint.


    In Kürze die aktuelle Situation:
    Am 12.11. ging das BHKW mit der Fehlermeldung "130, MAX KRAFTSTOFF POS" auf Störung. Wir haben den Fehler bei Energypoint angezeigt und am 16.11. kam von dort der Mechaniker. Er tauschte das MAG und bemühte sich insgesamt weitere 7 h des BHKW wieder in Betrieb zu setzen. Dabei tauschte eine Reihe von Modulen ohne jedoch die wirkliche Ursache der Störung herauszufinden. Letztendlich meinte er, dass wohl der Step-Motor getauscht werden müsse, dann wäre das Problem behoben. Diesen Motor hätte er jedoch nicht dabei.


    Am 24.11. teilte uns dann Energypoint mit, dass sie in der Lösungsfindung doch nicht weiterkommen. Deshalb wird EC Power Deutschland eingeschaltet. Am 12.12. kommt von dort ein Monteur. Auch dieser tauscht den ganzen Tag sämtliche Module, kann das BHKW aber nicht reparieren. Es muss wohl ein Techniker direkt vom Hersteller aus Dänemark kommen.
    Kurz darauf bekommen wir dann von Energypoint auch einen Kostenvoranschlag für die drei Serviceaufträge von 1300 + 2000 + 3500 €, wovon wir 50 % (=3400€) per Vorkasse leisten sollen, ansonsten wird der Termin des Technikers aus Dänemark abgesagt.


    Parallel zu diesem Vorgang nahmen wir Kontakt zu EC-Power direkt auf. Wir machten unseren Standpunkt deutlich, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt. Dies begründet durch die Tatsache dass die durch EC-Power zertifizierten Servicebetriebe nicht in der Lage sind die Störung zu beheben, es sich somit um einen verdeckten Mangel handelt der in jedem Fall durch die Gewährleistung gedeckt ist. Mit dem Verweis, dass EC-Power hier nicht zuständig ist, da wir keine direkte Geschäftsverbindung haben, wurden wir eiskalt abgespeist und an Energypoint zurückverwiesen. Wer denn, als der Hersteller müsste doch über sein Produkt Bescheid wissen und uns helfen können?


    Letztendlich steht das BHKW jetzt seit 6 Wochen. Wir haben die Betriebsausfallkosten, es waren zwei zertifizierte Kundendienstmonteure erfolglos Vorort und wir wissen noch nicht mal mit Sicherheit, wo der Schaden liegt, geschweige denn welche Kosten für die Reparatur uns entstehen werden, da wir von EC-Power bisher keine Aussage zur Gewährleistung haben, nur von Energypoint, dass voraussichtlich 6800€ anfallen werden, Ende offen.
    Wie lange der weitere Ausfall noch dauert ist vollkommen unklar. Für Anfang Januar ist nun ein Techniker von EC Power Dänemark bei uns Vorort zugesagt.

    Unser Standpunkt:
    Für einen Schaden, den weder der zertifizierte Servicepartner noch der eigene lokale Kundendienstmonteur beheben kann, fällt unter Gewährleistung. Es kann doch nicht der Kunde für einen bisher nicht identifizierbaren Schaden in vollem Umfang zahlen müssen. Wir hatten uns beim Kauf des BHKWs bewusst für EC-Power entschieden, nicht zuletzt wegen der durch den Hersteller propagierten hohen Wirtschaftlichkeit. Die nun im Raum stehenden 6.800 € für eine Reparatur sprengen jedoch jegliche Wirtschaftlichkeitsrechnung. Dabei ist ja noch nicht mal klar, ob das das Ende der Fahnenstange ist!


    Laut Energypoint lehnt EC Power seit einem Jahr jegliche Gewährleistungsanfragen ab. Alles was nach einem halben Jahr nach Inbetriebnahme defekt geht, liegt in der Nachweispflicht des Kunden – was ohne einen Fachgutachter mit entsprechenden Kosten wohl de fakto kaum möglich sein wird. In der After Sales Broschüre schreibt EC Power:

    „Ein XRGI® ist Kraft-Wärme-Kopplung auf dem Stand der Technik.
    Jede XRGI® -Anlage ist für lange Laufzeiten und Wartungsintervalle gebaut. Darum geben wir auf alle Geräte, die nach dem 17.11.2011 gekauft wurden, eine Gewährleistung von 5 Jahren.“

    Dieser Leitsatz wird derzeit scheinbar aber nicht umgesetzt. Kundenfreundlich sieht anders aus.


    Bei unseren bisherigen Anfragen an EC Power in Dänemark wird immer nur auf den Servicepartner verwiesen. Dieser jedoch wird mit Gewährleistungsanzeigen von seinem Hersteller im Regen stehen gelassen. Wir, der Kunde, das letzte Glied in der Kette, müssen uns massiv mit Problemen herumschlagen die nicht unsere sind.
    Wir sind auf jeden Fall massivst verärgert über diese Geschäftsgebaren des selbsternannten Marktführers und über die ‚ping-pong‘ Bearbeitung unseres Falls zu unseren Lasten.


    Zitat aus der After Sales Broschüre von EC Power:
    „Auch nach dem Kauf können Sie sich auf ein umfassendes Leistungsspektrum und erstklassigen Service von EC POWER
    verlassen. Sie werden von einem persönlichen Ansprechpartner betreut und erhalten alle Leistungen, die Sie von einem modernen Dienstleister erwarten können.“


    Sind wir hier ein Einzelfall, oder haben andere Anlagenbetreiber ähnliche Probleme?
    Wir werden euch auf jeden Fall auf dem Laufenden halten.



    Grüße
    CTWe

    Wäre alles recht schön, hätten wir eine aussagefähige Bedienungs- bzw. Montageanleitung!!!
    Wir wollen den 6er in einen Wärme- und Stromverbund von zwei Mehrfamilien- und einem Bürogebäude integrieren aber ohne Bedienungsanleitung und Beschreibung

    Hallo Zusammen.


    wir haben Gestern per E-Mail eine vorläufige Bedienungsanleitung für den XRGI 6 erhalten. Wau - das ging aber flott. Jetzt sollte der Montage und Installation der Maschine nichts mehr im Wege stehen. Aktuell verlegen wir die Nahwärmeleitung. Schaun wir mal wie es nächste Woche läuft.
    Schöne Grüße

    Hallo Zusammen,


    wir sind gerade dabei einen XRGI 6 einzubauen. Wäre alles recht schön, hätten wir eine aussagefähige Bedienungs- bzw. Montageanleitung!!!
    Wir wollen den 6er in einen Wärme- und Stromverbund von zwei Mehrfamilien- und einem Bürogebäude integrieren aber Bedienungsanleitung und Beschreibung der Steuerung ?
    Der Stützpunkthändler bemüht sich redlich, bekommt aber nur die Auskunft dass die Maschine neu auf den Markt ist "und die technischen Unterlagen noch nicht fertig sind".
    Wir wollen jetzt klären, ob man Teile der Bedienungsanlage der 15er oder 20 Maschine nutzen kann - bis die entgültigen Unterlagen vorliegen. X(
    Schaun wir mal wies weiter läuft -

    möglicherweise könnte man dort irgendwo noch schön zu Mittag essen


    Hallo Marcus,


    Gaststätten gib's hier reichlich. Vom fränkischen Schweinebraten mit Klös über italienische Gourmetküche, serbische Küche bis zum typischen Griechen gibts in Henfenfeld alles.


    Empfehlen kann ich die Gaststätte "Zum Wirtshaus" (fränkische Küche). Wenn ich weis wie viele kommen kann ich entsprechend Plätze reservieren.
    Denke aber, dass wir das an den Infotagen ganz locker absprechen können.


    Schöne Grüße

    Vergünstigung für den Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung ist eine staatliche Beihilfe und als solche von der EU-Kommission befristet bis zum 31. März 2012

    Hat man schon was über den Stand der Energie-Steuerrückvergütung gehört?
    Genügt es denn, dass die Bundesregierung sagen kann " Wir haben den Antrag in Brüssel (eigentlich rechtzeitig) gestellt " und braucht dann nichts mehr tun?
    Nach meinem Empfinden bewegt sich da so gut wie nichts~:-) . Es gibt ja ein von dieser Regierung bevorzugtes Klientel, die über diese EU-Warteschleife garnicht traurig sind :hust: . Ein Schelm der Böses dabei denkt.


    Oder ist da was an mir vorbeigegangen _()_ ?

    Sobald Ihr das macht, werdet Ihr Netzbetreiber mit allen Auflagen und Abgaben


    Nun ja, bisher wollen ja alle Beteilige vom BHKW den Strom. Aber mit dem Netzbetreiber ist das halt eine anders gelagerte Forderung. Stellt sich die aber doch die Frage: was muss man als Netzbetreiber eines solch kleinen Netzes an Auflagen und Abgaben erbringen.


    SG

    Das Thema Netzentgelte hat sich uns noch nicht gestellt da wir alle angeschlossenen Stromnutzer mit dem BHKW-Strom versorgen und für unser Netz keine Gebühren erheben.
    Das wird sich sicher ändern, wenn ein Stromnutzer einen anderen Stromlieferant haben möchte.


    Ihr müsst kein VNB werden! Ein Anschluss muss Euch der VNB stellen, was Ihr damit macht ist eure Sache und hat den VNB nicht zu interessieren. Wenn der VNB Euch den verweigern will, muss er sagen warum - also auch auf welcher Rechtsgrundlage.


    Wenn sich der örtliche VNB weiterhin weigert schreibt Ihr Ihm einen Brief mit Fristsetzung und Aussicht auf ein Missbrauchsverfahren bei der BNetzA. Passiert nichts, einen weiteren Brief an die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur in Bonn mit Sachverhalt, und den bisherigen Schreiben in Kopie zur Einleitung eines Missbrauchsverfahrens gegen den örtlichen VNB wegen Missbrauch seiner Marktbeherrschenden Stellung und Diskriminierung anderer Marktteilnehmer (Euch).


    Dann setzt urplötzlich die Schweißproduktion beim örtlichen VNB ein... und alles läuft damit wie geschmiert ;)


    Ihr müsst kein VNB werden! Einen Anschluss muss Euch der VNB stellen, was Ihr damit macht ist eure Sache und hat den VNB nicht zu interessieren. Es sei denn Ihr habt irgendwann Letztverbraucher hinter Eurem Summenzähler, die von jemand anders Strom möchten, dann müsst Ihr für den VNB durchleiten. Wenn der VNB Euch den Anschluss verweigern will, muss er das gut begründen - also auch auf welcher Rechtsgrundlage.


    Wenn sich der örtliche VNB weiterhin weigert schreibt Ihr Ihm einen Brief mit Fristsetzung und Aussicht auf ein Missbrauchsverfahren bei der BNetzA. Passiert nichts, einen weiteren Brief an die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur in Bonn mit Sachverhalt, und den bisherigen Schreiben in Kopie mit Antrag auf Einleitung eines Missbrauchsverfahrens gegen den örtlichen VNB wegen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung und Diskriminierung anderer Marktteilnehmer (Euch).


    Dann setzt urplötzlich die Schweißproduktion beim örtlichen VNB ein... Wenn ich mich recht entsinne hatte ein VNB wegen so einer Sache mal eine Strafe von etwa 100.000 Euro aufgebrummt bekommen :D


    Wenn der VNB Euch den verweigern will, muss er sagen warum - also auch auf welcher Rechtsgrundlage.


    Hallo Neuendorfer,


    der Versorger schreibt:


    Das Bhkw wird mit Ergasbetrieben und die Vergütung der elektrischen Energie ist nach dem KWKG vorgesehen. Ihre Planung sieht so aus, dass die Anlage mehrere Grundstücke mit elektrischer Energie versorgen soll, daher besteht aus heutiger Sicht die Anforderung, dass der Betreiber des rivaten Stromnetzes einen Status als Netzbetreiber nachweisen und dementsprechend auch alle Rechte und Pflichten erfüllen muss. Zurzeit ist die Gesetzeslage so, dass das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) auf das Grundstück bzw. auf das Gebäude ausgerichtet ist.
    Da wir zu diesem Thema keine eindeutigen Aussagen bekommen konnten, werden wir Ihr Bauvorhaben der Bundesnetzagentur zur klärung vorlegen.
    Sofern Sie uns den Status als Netzbetreiber nachweisen und das BHKW nach den auf unserer Internetseite - Strom-Anschluss-Einspeise veröffentlichten Anmeldeunterlagen uns vollständig angemeldethaben, werden wir Ihnen ein entsprechendes Anschlussangebot unterbreiten.




    dann noch etwas Trallala -
    X(


    SG