Beiträge von rosisosi

    [Mod. fire]
    Hab mal Deiner Frage ein neues Thema gegönnt,
    da es nicht in den anderen Beitrag passte


    Hallo zusammen,


    ich will meinen Dachs-rücklauf demnächst weiter herunterkühlen indem ich eine Art Trinkwasservorwärmung in den Dachs-Rücklauf vor Kondenser einkopple und damit die Brennwertwirkung des Kondensers erhöhe.
    Macht die interne Kühlwasserpumpe im Dachs eine zusätzliche Rohrleitungsverlängerung von 5 auf 8 m plus eine 3/4-Zoll-Kühlschlange in einem 120-L-Warmwasserspeicher (Gesamt also etwas 13 m Rohrlänge) mit? _()_
    Was passiert eigentlich wenn nicht? Dann dürfte doch allenfalls die Kühlwassertemperatur über das Maximum steigen und der Dachs wird sich wegen max-Kühlwassertemperaturüberschreitung abschalten.
    Was haltet Ihr von der Idee?


    Gruß
    rosisosi

    Bei mir hat jetzt der Elektriker für ca. 400€ umgebaut, teilweise auch noch bereinigt, und jetzt hat das EVU den digi-zähler gesetzt - 14€Miete pro Jahr und ca. 70 € für den Einbau.
    Lohnt sich dann über 5 Jahre auf jeden Fall bei ca. 3800 kWh Eigenverbrauch durch Elektroboiler und eine kleine Wärmepumpe, die zum Dachs immer parallel läuft.


    Der Digitalzähler vom EVU hat die ersten 200 kWh brav gezählt und ich habe ca. 5,3 kWh/Stunde errechnet mit der Betriebsstundenanzeige vom Dachs. Jetzt bei insgesamt 800 kWh errechnen sich nur noch 5,05 kWh/Stunde.
    Kann ein Digizähler vom EVU ein Einlaufverhalten haben? Wieviel Ungenauigkeit haben Digitalzähler vom EVU? Rücklaufsperre ist drin.


    Gruß
    rosisoi

    Spezifikationen hin und her. Nach der Analyse zu beurteilen könnte man denken, es handelt sich bei den Additiven um
    Zinkalkyldithiophosphat und Calcium sulfonate Das wären dann wohl eher Standardadditive und keine außergewöhnlichen.
    So was gibt es z.B. in 10W40-Ölen wie CENTRO MOTORÖL 10W40.


    Über den Alkalianteil (AN, K) könnte man sich streiten, aber da müsste es sowieso zwischen Gas als Betriebsstoff und Heizöl bzw. PÖL einen Unterschied bei den Motortölen geben.
    Aber Senertec unterscheidet da glaube ich nicht, oder?


    Aber vielleicht sehe ich das alles zu einfach und ein Ölprofi müsste her.
    Gruß
    rosisosi

    auf deren Seite stand wenigstens mal folgendes beim §8 zur Zählerbeschaffung:
    - Eichrechtliche Vorschriften: erfordert das Eichrecht überhaupt die Anbringung von Messeinrichtungen? (Anspruchsvoraussetzungen nach EichG)
    Gemessen wird die eingespeiste Strommenge durch Zähler, die vom Netzbetreiber angebracht werden. Sie müssen den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen und werden vom KWK-Anlagenbetreiber bezahlt. Diese Messeinrichtungen dürften gegenwärtig meist vorhanden sein. Ist dies nicht der Fall, so ist möglichst schnell nachzurüsten. Für die abgegebene Nutzwärmemenge sind ebenfalls Messeinrichtungen anzubringen. Auch sie müssen den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen. Eichrechtliche Vorschriften für die hier notwendigen Zählergrößen gibt es derzeit jedoch nicht. Deshalb ist auf Zähler zurückzugreifen, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
    Um den Betreibern von KWK-Anlagen die Möglichkeit zu geben, Preisvorteile auf dem Messgerätemarkt auszuschöpfen, können sie die Messeinrichtungen selbst installieren. Dies gilt jedoch nur für die Betreiber kleiner KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis einschließlich 100 kW. Der Gesetzgeber hat dies für vertretbar gehalten, weil die auf diese Anlagen entfallenden Strommengen gering sind.


    Damit wäre zunächst die Frage erläutert ob ein EVU die Zählermiete aufzwingen kann.


    Was ist vom AGFW zu halten?
    rosisosi

    Zur weiteren Verwirrung:
    Mein EVU macht den Unterschied zwischen KWK-Gesetz und ENWG. Sobald man eine Photovoltaikanlage sein Eigen nennt, darf man den Zähler selbst einbauen, aber bei BHKWs gilt das nicht.
    Außerdem soll bei BHKWs laut EVU auch bei mir eine Person als Meßstellenbetreiber notwendig sein, die die gesetzlichen Voraussetzungen mitbringt (sprich extra Vertrag mit EVU , Qualifikation etc.)
    Den §8 KWK wollte das EVU nicht verstehen geschweige denn anerkennen.
    Interessant ist aber noch, daß anscheinend die Eröffnung eines Kontos mit einem Zähler, der nicht dem EVU gehört schon fast eine bürokratische Unmöglichkeit darstellt.


    Beim BDEW habe ich mal nachgeguckt, aber bisher noch nichts geeignetes gefunden.


    Gruß
    rosisosi

    Hallo zusammen,


    kann eigentlich ein Netzbetreiber von einem verlangen, daß in einem Zählerschrank nur die Zähler des Netzbetreibers und keine vom BHKW-Betreiber eingebauten Zähler inklusive auch internen Hausverrechnungszählern hängen?
    Mein Netzbetreiber wird jetzt langsam nervig in der Argumentation. :schimpf:
    Hat jemand eine Lösungspille oder einen Paragrafen für mich?


    Gruß
    rosisosi

    Mein Energieversorger will jetzt einen separaten Zählerschrank mit Stromschiene + Zählersteckklemme haben.
    Wo kriege ich so etwas günstig?
    Wenn der Elektriker dann alles eingebaut hat und der Energieversorger noch einen Mietzähler eingebaut hat, sind wahrscheinlich die Kosten insgesamt fast so groß wie die Einkünfte, die ich bis 2014 erzielen könnte.
    Und damit hätte die Energiemafia wieder gewonnen. |:-(


    Gruß
    rosisosi

    Vielen Dank für die Antwort, :thankyou:


    sollte es sein, daß ich das ganze komplizierter gesehen habe als nötig?
    Jetzt braucht es ja nur noch den Hutschienenzähler und dessen Installation, was sich an anderer Stelle langsam zu einer unendlichen Geschichte entwickelt.
    Deswegen schon einmal besten Dank im Forum an alle, die sich mit dieser Geschichte herumquälen. Als bekennender Laienbetreiber würde ich aufgeben.


    Gruß
    rosisosi

    Ich bin mit dem BAFA-Schrieb meines Dachs-Centers auch nicht so ganz klar gekommen.
    Ein HeizölDachs, der zwischen 2003 und Ende 2008 angemeldet wird (BAFA + HZA) ist doch eine Anlage, die die TA-Luft nicht erfüllt.
    Deswegen steht der doch auch nicht auf der Liste der hocheffizienten KWK-Anlagen des BAFA . _()_
    Dann bekäme so eine Altanlage ab 2009 die restlichen Jahre zu den 10 förderungswürdigen doch keinen Zuschuß auf den eigengenutzten Strom, oder verstehe ich das falsch?


    Ich habe auch mal gehört, man könnte einen Heizöldachs auf Gas umrüsten. Ist das dann eine Neuanlage, die wieder 10 Jahre bekommt?
    Rein theoretisch wäre so eine Umrüstung sicherlich viel billiger als eine Neuanschaffung.


    Da der DACHS-Zähler nicht im Sinne des BAFA geeicht ist, könnte man sich also im ganzen Jahr 2009 damit beschäftigen.


    Gruß und schönes Fest
    Rosisosi

    Bei meinem Dachs kann ich leider eine geringe Leckage auf der Seite des Schwungrades ebenso beobachten.
    Das Öl tropft dann vom Schwungradabdeckblech auf den darunter liegenden Holmen. Derzeit ist die Menge so wenig, daß es noch nicht weiter läuft.
    Das sollte aber automatisch mit längerer Laufzeit dann so werden.
    Kann aus der Simmeringundichtigkeit etwas schlimmeres werden?
    Gibt es eine Vorstellung, wieviel eine Reparatur bei einem Dachspfleger kosten darf/sollte?


    Gruß
    rosisosi

    Hallo zusammen,


    vielleicht wäre es mal interessant, die verschiedenen vorkommenden Ölundichtigkeiten und ggf. Reparaturerfahrungen zu sammeln, da der Erfahrungsschatz der verschiedenen Pfleger sehr unterschiedlich zu sein scheint. Dann kann man dem ggf. einen Hinweis geben. Bei nächster Gelegenheit kann ich auch mal eine Undicktigkeit beisteuern, die mich beschäftigt


    Gruß
    rosisosi