Hab gerade nochmal das Thema mit dem schwarzen Mann auf dem Schirm.
Mein Antrag wurde kurz und knapp mi dem Verweis auf die KÜO abgelehnt. Als Anlage wurde die KÜO unvollständig zitiert.
Ich sehe dort folgendes:
Eine Kohlenmonoxidmessung entfällt bei
1. gasbeheizten Wäschetrocknern,
2. Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe ohne Gebläse mit Verbrennungsluftzufuhr und Abgasabführung
durch die Außenwand, deren Ausmündung des Abgasaustritts im Bereich von mehr als 3 Meter über
Erdgleiche liegt und zu Fenstern, Türen und Lüftungsöffnungen einen Abstand von mehr als 1 Meter hat.
Gasförmige Brennstoffe habe ich sicherlich und Gebläse hat der Dachs auch nicht. Bleibt nur die Frage, ob die Führung über Dach als Außenwand ausgelegt werden darf. Was meint ihr? Vermutlich eher nicht. Zeugt mal wieder von dem hohen Sachverstand der Verordnungsgeber einen alten Wandoffen besser einzustufen, als ein sicherlich zuverlässig mager brennenden Dachs.