Beiträge von alikante

    Moin filzmo,


    das von Dir geschilderte Szenario ist korrekt und üblich!!!


    Du könntest mal Durchrechnen ob es besser ist die Wärmemenge "messtechnisch" zu erfassen oder über die Stromkennzahl deines BHKW zu errechnen.
    In jedem Fall musst Du für Verkaufserlöse deiner Firma- auch Entnahme für private Zwecke - Steuern abführen.


    Ausser natürlich der Wärmeerzeugende Teil deiner Anlage gehört nicht zur Firma sondern ist Privat - Dann darfst Du aber nur einen Teil (zb.1/3) der anfallenden Kosten auf die Firma buchen und auch nur von diesem Teil die Steuer ziehen. ;)
    Nach meinem Wissen steht es Dir auch frei den Umsatzsteuervorabzug wieder zu "kündigen"


    MfG


    Was soll die PV-Anlage an deiner Situation ändern??

    Moin Gemeinde,


    Hatte auch ein solches "Problem" aber nachdem ich den Netzbetreiber darauf hingewiesen habe das ich kein Gewerbebetrieb sondern Privatperson bin habe ich wieder den Privattarif bekommen.


    Also Josef woher nimmt dein EVU die Info das Du ein Gewerbebetrieb bist??
    Solltest Du denen mitgeteilt haben das Du Umsatzsteuerabzugsberechtigt bist kannst Du das mit der "Nachhaltige Tätigkeit Klausel" begründen und bleibst Privatmann!!


    MfG

    Jo danke Dachsgärtner,


    hab mir das Blatt von Carmen mal runtergeladen. Die Berechnung an sich stellt ja kein Problem dar.
    Es gibt eh nur 3 feste Größen
    1.elt. Leistung laut Einspeisezähler
    2.Pöl Verbrauch laut Tank bzw. Betriebstoffbuch
    3.Betriebstundenzähler laut Maschinensteuerung


    mehr ist nicht nachweisbar und mehr kann ein "unabhängiger Dritter" auch nicht unterschreiben.
    Naja ich werd mal ne Mail an meinen Netzbetreiber schicken und um erklärung bitten.


    Mfg

    Moin Gemeinde,


    kürzlich flatterte bei mir ein Schreiben meines Netzbetreibers rein. Darin steht das Ich bis zum 31.01.08 die "Nachweisführung zur Jahresendabrechnung 2007" zu erbringen habe.
    Ansich ja kein Problem aber beim durchlesen fand ich eine Passage die mir doch Kopfzerbrechen bereitet.
    Auszug:
    "Hierzu verwenden Sie bitte das beiliegende Formblatt und senden uns dieses bestätigt durch einen sachverständigen Dritten (zb TÜV, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer ) bis 31.01.08 zurück."


    Also das ich zum Nachweis einen Wirtschaftsprüfer brauche ist mir gänzlich neu und in keinem meiner Verträge steht sowas. Es ist immer nur von Nachweis anhand zb. Einsatzstoffbuch die rede.


    Wie seht Ihr die Sache? Habt Ihr auch Schreiben mit ähnlichem Inhalt bekommen?


    MfG Alikante

    Moin Gemeinde,


    habe auch schon mal über die angegebenen 1,8Liter pro Stunde Gedanken gemacht.
    Wie hat Senertec die 12Minuten Filterabbrand alle 3Stunden da einberechnet? - im schlimmsten Fall überhaupt nicht!!
    Damit hast Du zwar für 12Minuten mehr elt. und therm. Leistung evt. ändert sich auch die "Energieausbeute" pro Liter Brennstoff nicht aber der Verbrauch pro Stunde stimmt dann nicht mehr so ganz.


    Oder bin ich auf dem falschen Dampfer @:pille


    Mfg

    Moin Gemeinde,


    bräuchte mal Eure Unterstützung.
    Ich habe da einen Kumpel, nenen Wir Ihn einfach Klaus.
    Also der Klaus hätte gern ein BHKW.Er hat sich meinen PÖL Tiger und den Dachs angesehen und sich für den Dachs entschieden - warum wohl :rolleyes:?? :-(/


    Nun hat sich der Klaus ein Angebot machen lassen und kam damit zu mir.
    Also der Dachs RS soll 18600€ und der Kondensator 2050€ kosten (Plus Märchensteuer)also 24573€. Dazu die üblichen Einbau- Liefer- und Inbetriebnahmekosten.


    Mir erscheint der Preis für Dachs und Kondensator irgendwie zu hoch.
    Was meint Ihr dazu??

    Moin,


    da hat Helmut recht.
    Die KfW gibt Zinsgünstige Kredite für Sanierung der Heizungsanlage und CO²-Einsparung - Programm 130 wenn ich nicht irre.
    Davon dürfte sowohl ein Brennwergerät als auch ein BHKW profitieren.
    (y)
    Steuerlich wird wohl nur das BHKW "gefördert" denn eine normale Heizung im Privathaus kann wohl kaum abgeschrieben/abgesetzt werden oder?


    Ausserdem gibt es in manchen Bundesländern extra Förderkörbe auch einzelne Städte oder Gemeinden haben in der Vergangenheit Förderbeträge ausgespuckt.Da mußt Du dich vorab befragen.


    Mfg

    Moin Gemeinde


    @Filzmo


    Du hast also gegen diese Berechnungsmethode beim FA Einspruch eingelegt. Welche Berechnung hast Du als Gegenvorschlag gebracht??



    @Fuchs

    Weil warscheinlich die wenigsten einen Wärmemengenzähler nach dem BHKW geschalten haben. Damit ist der einzig verlässliche Zähler der Stromzähler vom EVU und alles was Wärmeseitig anfällt wird mit der Stromkennzahl geschätzt/berechnet.


    @:- :~~

    @Filzmo


    ob das rechtlich einwandfrei ist wage ich zu bezweifeln - aber da kenn ich micht echt nicht aus.
    googel mal unter "Wärmekostenabrechnung"



    Wenn das FA die Sache ohne Wärmemengenzähler abgesegnet hat dann stellt sich das ganze wie du beschrieben hast dar.


    7000Liter Verbrauch pro Jahr (angenommen)
    davon 50% Wärmeverkauf
    das Anteilig auf die Wonungen (qm)
    auf diese Kosten dann 19% ans FA überweisen



    Im Endeffekt würden dann die "Wärmeeinnahmen" exakt die Hälfte deiner Brennstoffkosten betragen, somit zahlst du dieHälfte der einbehaltenen Umsatzsteuer des Brennstoffes auf Heller und Pfennig als MWSt ans FA zurück.
    So ist diese Steuer ja auch gedacht - als "durchlaufender" Posten.


    Die Sache hat nur einen Hacken - es entstehen ja nicht nur Kosten für Brennstoff sondern auch Abschreibung,Kapital-und Wartungskosten und die müssten nach obiger Kausalkette ebenfalls zu 50% vom "Wärmeverkauf" gedeckt werden!! @:pille


    @:-

    Moin Moin,


    wenn Du Vermietet hast dann solltest Du ja Wärmemengenzähler für Heizung und WarmWasser haben.
    Der Verbrauch ist schätzbar anhand der Tankquittungen, der Rest ist dann Nebenkostenabrechnung bzw Heizkostenabrechnung. Dabei mußt Du dich wie alle Vermieter an die geltenden Gesetze halten - wie bei jeder anderen Heizung auch!!


    MFg


    PS
    die Stromkennzahl gibt das Verhältniss zwischen Wärmeerzeugung und Stromerzeugung an.
    Bei 0,5 gelten also die Hälfte deiner Kosten/Abschreibungen/Brennstoffverbrauch etc.für die Einnahmen aus Stromverkauf die anderen 50% entfallen auf Wärmeverkauf(Vermietung und Verpachtung).

    Danke Bernd,


    hab mal google bemüht und bin bei einem "mittleren Preis" von ca. 6Cent/kwh rausgekommen.
    Das ist gar nicht schlecht, wenn ich die kwh für rund 4Cent an mich "verkaufen" würde, hätte ich bereits einen bescheidenen Gewinn mit dem BHKW .


    @:- :~~