Der Adapter wird nur benötigt, wenn vorher z.B. ein Feraris-Zähler montiert war und nun ein eHz montiert werden soll. Ich meine bei der SH-Netz-AG werden keine eHz verbaut. Da ich nicht mehr im Büro bin, kann ich auch nicht nachsehen. Aber Nordseefarm müsste es eigentlich wissen.
SH Netz hat bis vor ein paar Monaten sehr viele eHZ gesetzt. Derzeit werden für die Direktmessung im Niederspannungsbereich in erster Linie aufgefrischte Ferraris-Zähler eingesetzt. SH Netz freut sich über 3-Punkt-Befestigungen und bringt, sofern ein eHZ gesetzt wird, einen BKE-A (eHZ Adapter) mit.
soll das heißen , dass vor dem Z. - Richtungszähler noch ein Adapter montiert werden muß ?
Der Anschlussinhaber muss lediglich einen den allgemeinen Richtlinien entsprechenden Zählerplatz verantworten. In den TAB stehen derzeit eHZ Zählerplätze mit BKE-I (dort können nur eHZ montiert werden) und die klassische 3-Punkt-Befestigung auf der gleichen Stufe. Einige Netzbetreiber haben in ihren TAB hingegen stehen, dass 3-Punkt-Befestigung der Standard ist und BKE-I vorher abzustimmen sei. Die BNetzA hat jedoch bereits mehrfach entschieden (hier konkret: BK6-12-091), dass die TAB der Netzbetreiber nicht verbindlich sind! So hat beispielsweise die DREWAG in Dresden in ihre TAB geschrieben, dass BKE-I Zählerplätze bei ihr nicht zulässig seien - die Telekom wollte allerdings unbedingt BKE-I Zählerplätze. In einem besonderen Missbrauchsverfahren hat die BNetzA entschieden, dass sowohl BKE-I als auch 3-Punkt-Zählerplätze vom Netzbetreiber zu akzeptieren sind. In einem anderen Verfahren wollte die LichtBlick AG gerne den Zweirichtungszähler auf einer Hutschiene im BHKW montieren - auch hier sagt die BNetzA: Was technisch machbar und sinnvoll ist, das wird auch gemacht - unabhängig davon, ob der Netzbetreiber und seine TAB es erlauben. Hier muss man jedoch differenzieren, denn in diesen Fällen war ein vom Netzbetreiber unabhängiger Messstellenbetreiber involviert.
Zusammenfassend lässt sich festhalten:
1. Der BHKW-Betreiber kann die Erzeugung selbst messen (da schreibt die BNetzA jetzt nichts anderes, als ich damals...)
2. Der Zählerplatz für Zähler des Netzbetreibers kann als 3-Punkt oder BKE-I ausgeführt werden. (Wobei man mit 3-Punkt viel flexibler ist, weil dort konventionell und eHZ geht)
3. Steht ein TAB-konformer 3-Punkt-Zählerplatz zur Verfügung und will der Netzbetreiber einen eHZ setzen, muss er den BKE-A mitbringen um seinen Spezialzähler am konformen Messplatz installieren zu können.
Aber der Zweirichtungszähler an der Übergabestelle muss fernauslesbar sein. Also ein eHz.
Derzeit sind Messsysteme noch nicht zwingend vorgeschrieben. Es sind nichtmal die technischen Regelwerke komplett fertiggestellt (Stichwort BSI Schutzprofil, wobei es da vor ein paar Wochen was Neues gab) und dann wird es noch dauern, bis die Zählerhersteller konforme MUC (Multi Utility Communication Controller) und die Fernübertragung nach allen Regeln und Schutzprofilen im Programm haben. Ja, und dann muss das Ganze nach EnWG auch noch wirtschaftlich vertretbar sein... Meine Meinung: In die Ablage mit Wiedervorlage in einem Jahr.
Vor allem da Neuanlagen (Übergabestelle!) mechanisch schon für eHz vorbereitet sein müssen.
Mit der steinalten 3-Punkt-Befestigung ist man bestens gerüstet.
Bei Westnetz muss der Kunde den Adapter stellen und vorher einbauen lassen.
Eine 3-Punkt-Befestigung reicht. Will der Netzbetreiber etwas anderes, muss er die Voraussetzungen dafür schaffen (BKE-A).
das heißt also , es muß ein Adapter eingebaut werden .
Mein Netzbetreiber ist die SH - Netz - AG . Welche Zählerart wird denn von denen eingebaut ?
Siehe oben: Mit einer 3-Punkt-Befestigung bist Du bestens gerüstet. Da kann man alte Zähler, eHZ mit BKE-A und sogar Hutschienenzähler mit Adapter drauf installieren.