Wie immer im Zivilrecht ist die Frage: Wer hat einen Anspruch gegen wen und woraus?
Anlagenbetreiber haben grundsätzlich einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Installationsbetrieb, ihrem direkten Vertragspartner. Für Heizungen und wohl auch BHKW/Brennstoffzellen beträgt die Gewährleistungsdauer in der Regel 5 Jahre. Woher der von @hanibal ins Spiel gebrachte Anwalt hier 10 Jahre "Leistungsgarantie" gegenüber dem Installationsbetrieb nehmen will, ist mir unklar. Entweder hat sich der Installateur hier selbst (im Einzelfall) in eine Garantiepflicht begeben oder der Anwalt hat den Garantiegeber verwechselt.
Ggf. kann sich auch ein Garantieanspruch, oder ein Anspruch aus einem Wartungsvertrag gegenüber dem Hersteller ergeben. Gegenüber SolydEra kann man nur beim Insolvenzverwalter anmelden. Hat man die Anlage über Buderus bezogen, stellt sich die Frage, ob Buderus eine Garantie gegeben hat, oder eigene Wartungsverträge abgeschlossen hat. Zumindest im BlueGen-Prospekt liest sich alles so, als stelle sich Buderus als Hersteller dar. Auf deren Webseite liest man etwas von einer fünfjährigen Systemgarantie - das könnte man ggf. weiter prüfen. Auf den ersten Blick gilt die aber nur, wenn man sie registriert hat - und dann wird der Streitpunkt sein, ob die BlueGen zu einem der abgedeckten Systeme gehört, denn in den Garantiebedingungen steht nur etwas von "Logaplus" und "Logasys" System - beide Begriffe finden sich in der Buderus-Bluegen-Broschüre witzigerweise nicht, dort steht "System" immer einzeln. Geschickt oder Zufall...