Hallo!
Die Laune ist natürlich schon im Keller, aber das, was mir mein EVU letzte Woche geschickt hat, ist auch nicht so toll. Ich habe es Dachsfan bereits zugleitet.
Es geht um die Netznutzungsentgelte, die das EVU zu erstatten hat. Nach Auskunft der E.ON Avacon hat sich der § 18 der Stromnetzentgeltverordnung geändert.
Nun heißt es:
Für dezentrale Einspeiseanlagen ohne Lastgangmessung erfolgt eine Vergütung der Vermeidungsarbeit. Die Vergütung der Vermeidungsarbeit ist unabhängig vom Zeitpunkt der Einspeisung.
Die Höhe der Vermeidungsarbeit AP VNN ist im Kalenderjahr 2006 zeitlich in mehrere Zeitabschnitte geteilt.
ab 01.01.2006 AP VNN=0,71 ct/kWh
ab 01.09.2006 AP VNN=0,08 ct/kWh
Was soll ich davon denn jetzt halten? Ich habe mit der E.ON noch keinen Vertrag abgeschlossen.
Wie sind denn Eure Erfahrungen?
Techdachs