Beiträge von Stonehead

    Es gibt kein rechtliches Problem mehr, wenn aus einem 25 kw BHKW einer Eigentümergemeinschaft Strom an Mieter verkauft wird. Es bedarf nur der formlosen schriftlichen Mitteilung an die Bundesnetzagentur in Bonn, die diese Mitteilung unbürokratisch bestätigt . Damit ist der Meldegesetzgebung genüge getan. Die Kriterien, die für EVUs gelten werden nicht angewendet ! Ich habe das so gemacht und die schriftliche Eingangs-Bestätigung der Bna vorliegen. Mißverständnis ausgeschlossen.



    Kann mir jemand ein Stromliefervertragsmuster Eigentümer/Mieter zur Verfügung stellen oder sagen, wo sowas käuflich zu erwerben ist? Vielen Dank.



    :) :) Stonehead