Beiträge von krimhild

    Das macht ein Rechner ?

    Welche Software ?

    Celeron-NUC, Linux, IObroker mit ein paar Adaptern und die Logik programmiert mit Blockly.


    Angesteuert wird per Modbus-Adapter ein Sungrow SH10RT, der Dachs Gen2 und die Panasonic Klimaanlage via ComfortCloud.


    Preise holt mir der IObroker-Adapter awattar und die PV-Prognose der Adapter PVforecast.


    Ich denke ein Raspberry PI 4 wäre als Rechner völlig ausreichend ...

    Darf man genaueres erfahren ?

    Hatte ich eigentlich hier versucht zu skizzieren Wie sinnvoll ist ein Speicher für eine PV Anlage bei einem bestehenden Vitovalor PT2?


    Konkrete Frage dazu ???



    Allerdings muss man es auch so sehen, dass eine KWK Anlage auch den Wärmebedarf deckt

    Vollkommen klar - muss in Abzug gebracht werden in Form der Wiederbeschaffungskosten durch Brennwert-Therme !


    Bitte nicht falsch verstehen - ist alles meine Sicht der Dinge und ist nicht der Weisheit letzter Schluss.


    In meinem Fall geht es um eine Heizung, welche sich grundsätzlich nicht amortisieren muss.


    Ich versuche jedoch einen Kompromiss zu finden - im Hinblick auf:

    - Kosteneffizienz

    - Brennstoff-Flexibilität (Autarkie)

    - Ersatzstrom-Funktion

    - Leistung (Grundlast)

    - Ökologie


    Strom bereitet mir keine Sorge mehr - eher Erdgas - denke bereits über einen LPG Tank nach ...

    In allen Fällen liegen also die Opportunitätskosten des Eigenverbrauchs unter den üblichen Bezugsstrom-Arbeitspreisen, auch wenn man für die Speicherverluste noch einen Aufschlag von 10% ansetzt.

    Ich würde die gesamten Speicherkosten berücksichtigen (nicht nur Verluste). Allerdings bin ich mir völlig unsicher über den Wert, weil er je nach Berechnungsansatz (Durchsatzannahme über die Lebensdauer) und Investitionskosten (große Schwankungen in den letzten 2 Jahren) stark variiert. Aber alles unter 12ct ist vermutlich schöngerechnet.


    Dann sollte man auch die gesamten Herstellkosten für den Strom berücksichtigen. Bei KWK den Brennstoff, Wartung und Abschreibung. Bei PV Wechselrichter-Ersatz und Abschreibung. Schon wegen der langen Lebensdauer ist PV natürlich deutlich günstiger - aber nicht kostenlos (wie viele meinen).


    stets auf vorrangigen Verbrauch von PV-Strom

    War bei mir schon immer so - aber nicht nur aus der wirtschaftlichen Überlegung (Marktpreis) heraus, sondern schon aus Prinzip (Grundlast vs. Zappel).


    wenn Du das hingekriegt hast so dass es automatisch läuft (und ohne dass Du ständig nachjustieren musst)

    Wie gesagt - das sieht bei mir bisher ganz gut aus. Allerdings hab ich bei meiner Strategie die Vereinfachung, daß ich keinen KWK-Strom speichere. Dann ist es bei weitem icht soooo schwierig.



    Oder gilt das nur für Zeiten negativer Strompreise?

    Ich zahle 14,14 plus Spot.

    Unter 8,2ct ist selten.

    Aber am Pfingstmontag (glaub ich - müsste nachsehen) war mein Preis sogar negativ.

    Dass war dann der Auslöser mich hinzusetzen um die Lade-/Entladestrategie zu programmieren ...

    Ich habe eine PV mit DC-gekoppeltem Speicher und eine KWK in der Kaskade vorrangig.


    Den KWK-Strom in den Speicher zu schicken halte ich für fragwürdig (zumindest solange es KWK-Zuschlag gibt).

    Man darf die Speicherkosten, welche die KWK-Gestehungskosten zusätzlich verteuern nicht unterschätzen - da ist man schnell über dem Bezugsstrompreis.

    Zusätzlich fände ich es unglücklich, wenn die KWK-Anlage den Speicher voll macht und frühmorgens dann wenn die Sonne kommt kein Platz mehr für PV-Strom ist.


    Denn PV-Strom möchte ich so wenig wie möglich einspeisen. Also zuerst PV-Direkt-Eigenverbrauch, dann in den Akku und wenn der voll ist schalte ich unter bestimmten Randbedingungen automatisch die Klimaanlage ein.


    Eine Ausnahme ist, wenn mein Tibber-Preis in der aktuellen Stunde unter 8,2ct fällt - dann lade ich den Akku mit Netzstrom auf (Ladeleistung dabei sinkend je nach Akku-Level).


    Meinen Tibber Stunden-Tarif nutze ich auch für die Entladestrategie. Abhängig von den Stundenpreisen in der Zukunft und der erwarteten Akkureichweite berechnet aus dem Akku-Level und Durchschnittsverbrauch stelle ich sicher, daß nur in den zukünfig "teuersten" Stunden entladen wird. Dabei schaue ich immer bis zum nächsten Morgen, so daß der Akku ausreichend Platz hat, wenn die Sonne liefert.


    In meinen Berechnungen berücksichtige ich zusätzlich die Prognose von PVforecast.


    Das alles einzustellen (bzw. zu programmieren) ist aber schon etwas komplex.

    Es hat Spass gemacht und es gibt sicher weiteres Optimierungspotential.

    Mit meiner aktuellen Lösung bin ich derzeit sehr zufrieden ...

    Also ich würde wirklich empfehlen das Thema IAB mit dem Steuerberater zu klären.

    Bin ich schon dran - der ist da nicht mal so pessimistisch und möchte auf den Anwendungserlass warten.


    Die Investitionsentscheidung hab ich 2021 getroffen und IAB und SonderAfA liquiditätsmäßig eingeplant.

    Umsetzung war 2022 - danach erst kam der Entwurf für Steuerfreiheit ab 2023.

    Im Dezember 23 wurde bei der Abstimmung im Bundesrat dann das Datum auf 2022 vorgezogen.


    Wäre natürlich prima gewesen in 2022 über 60% abzusetzen und ab 2023 in die Steuerfreiheit zu gehen.


    Wer 2021 Fertigstellung hatte, der hat genau diesen Vorteil !


    Bei mir wars Mitte 2022 und der Gesetzentwurf (nach meiner Fertigstellung!) war auch noch OK, doch dann die Änderung im Dezember mit der Rückwirkung auf Anfang 2022.


    Nach BVerfG-Urteil v. 19.12.1961 - 2 BvL 6/59, BVerfGE 13 S. 261, 262, – echte Rückwirkung verfassungsrechtlich unzulässig - sehe ich das mit dem IAB2021 sehr problematisch.

    In Bezug auf SonderAfA ist es aber möglicherweise keine ECHTE Rückwirkung weil die Steuerschuld für den Veranlagungszeitraum 2022 erst am 31.12.2022 entstanden ist.


    Ich schreib das nur mal als Gedankengang hier rein, falls sich jemand damit beschäftigen möchte oder seinen Steuerberater konsultiert ...

    2022 noch nicht. Die neue Gesetzeslage gilt meines Wissens erst ab dem Veranlagungszeitraum 2023, dann aber für alle PV-Anlagen (auch Bestandsanlagen), welche die Bedingungen erfüllen. Will heißen: 2022 musst Du die Angaben noch machen, ab 2023 musst Du sie weglassen.

    Nein, das haben die in letzter Sekunde abgeändert auf 1.1.2022 (!) und mir damit die SonderAfA und normale AfA genommen.

    Und auch mein IAB 2021 ist stark gefährdet obwohl diese Rückwirkung eigentlich nicht möglich sein sollte.

    Wie soll man den 2021er IAB auflösen ohne EÜR (wenn man nur eine PV hat) ?

    Bei mir vielleicht über die EÜR vom BHKW - ist also eher ein formulartechnisches Problem ???



    Die umsatzsteuerliche Behandlung von Bestandsanlagen ist von der Neuregelung nicht betroffen.

    Meine Frage zielte auf die Umsatzsteuer als Betriebsausgabe in der EÜR ab (also ertragssteuerlich, nicht umsatzsteuerlich).

    Da ich ja weiter die vereinnahmte Umsatzsteuer (für PV+KWK) abführen muss und in der EÜR als Ausgabe angebe, bin ich mir nicht sicher, ob ich den PV-Anteil rausrechnen muss ?!? Äquivalent natürlich für die Vorsteuer.

    Aus meiner Sicht sind PV-Anlage (komplett) und BHKW (nur die Stromerzeugung) Teil desselben Gewerbes. Alle Kosten und alle Betriebseinnahmen beider Anlagen werden gemeinsam über eine Anlage EÜR abgehandelt. (Bei der PV-Anlage brauchst Du auch noch die Anlage AVEÜR für die AfA.)

    Ich habe auch einen Dachs und eine PV - beides zusammen in einer GbR mit eigener Steuernummer.

    Inbetriebnahme alles in 2022 - IAB für PV in Erklärung 2021 bisher ohne Bescheid.

    Wie ist das mit der "GEMEINSAMEN" EÜR in 2022 nach der neuen Gesetzeslage ?

    Kann oder muss ich alle PV-Erträge und PV-Ausgaben weg lassen ?

    Auch evtl. anteilige Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer durch die PV, welche Betriebsausgabe bzw. Betriebseinnahmen wären ?


    Vielleicht verschafft ein zu erwartender neuer Erlass für die Ertragssteuer Klarheit.



    In Bezug auf die Umsatzsteuer füg ich informativ den neuen Erlass dieser Tage bei.


    Das sieht nicht schlecht aus in Hinblick auf eine Entnahme der PV mit 0% Umsatzsteuer um die Versteuerung des privaten Stroms in der 5-jährigen Frist zu vermeiden - ich habe einen Batteriespeicher, welchen ich in 2023 um 20% vergrössern werde ...


    2023-02-27-nullsteuersatz-fuer-umsaetze-im-zusammenhang-mit-bestimmten-photovoltaikanlagen.pdf





    - was ist (plus) "vNNE"?

    vermiedene Netznutzungsentgelte



    - WENN das FA es irgendwann als Liebhaberei einstufen w ü r d e: Müssten wir dann die USt zurückzahlen....?

    Würd mich auch interessieren.

    Noch kritischer sehe ich aber IAB und Abschreibungen - vielleicht kann Sailor773 was dazu sagen ...

    Was landläufig als "Flüssiggas" bezeichnet wird ist ein Gemisch von (hauptsächlich) Propan und (etwas) Butan.

    Genau LNG ist nichts für "Private" oder KMUs.



    Für uns KWK-Betreiber heißt das, dass wir auf höherem Niveau wieder in ähnliche Verhältnisse wie vor 2021 eintreten: Die Bezugsstrompreise liegen grob geschätzt um ca. 20-25 ct/kWh über den Bezugspreisen für Erdgas

    Bin mit Deinen Ausführungen völlig in Übereinstimmung - nur in diesem Punkt nicht, wie bereits an anderer Stelle diskutiert:

    Nach meiner Meinung kann es kein konstanter Faktor sein. Dem widerspricht die Physik und sogar(!) der Kaufmann, denn wenn Gas tausendmal so teuer wäre, würde Strom nicht nur 25ct mehr kosten ... will aber nicht Recht haben ...

    Laufzeitfenster auf den Verbrauch im Haus und das e-Auto-Laden optimieren

    Durch Auslesen eines SmartMeters am Netzübergang z.B. via Modbus solltest Du das "E-Auto-Laden" nach dem Anstecken gut erkennen können.


    Dies könnte dann eine weitere Einschaltbedingung sein.


    Das spricht umso mehr dafür, im Puffer etwas Platz zu lassen bzw. tageszeitabhängig zu schaffen (AUS bei Schwachlast) um Möglichkeiten für solche weiteren Einschaltbedingungen zu schaffen ...

    Ich verwende, wegen zusätzlich vorhandener Solarthermie neben weiterer Feintuning-Optimierungen entsprechend der Solarstrahlung folgende grundsätzliche Strategie:


    Der "Abschaltsensor" der Pufferladung ist Tageszeitabhängig:

    Von 0:00-12:00 verwende ich Puffermitte (50%).

    Von 12:00-23:00 dann Pufferunten (90%).

    Von 23:00-24:00 nur noch 20% Puffer.


    Damit ergibt sich eine Abschaltung bis kurz vor Mittag, wenn der Puffer halb voll ist und es bleibt noch Speicherbereich für die Solarthermie.

    Ansonsten wird durchgeladen bis kurz vor Mitternacht.

    Kurz vor Mitternacht erfolgt quasi eine Zwangsabschaltung, es sei denn nicht mal mehr die Warmwasser-Reserve ist befüllt.

    Die "Zwangsabschaltung" erzwingt eine Pufferentleerung für einen Zeitraum in welchem tendenziell eine 24h-Abschaltung durch Senertec stattfinden würde.


    Die Zeitpunkte und Puffer-Prozente sind natürlich individuell abhängig von den Hydraulik-Anschlüssen und der Puffergröße entsprechend einzurichten.


    Only my 2ct...