Hallo,
wir betreiben ein KW 7,5kW BHKW in dem Heizungskellerunser unserer WEG mit 19 WE. Unser neuer Hausverwalter hält eine Betreiberhaftpflichtversicherung für Schäden dritten gegenüber dringend nötig. Er sieht:
· Das BHKW entzündet sich bzw. gerät in Brand, wodurch ein Sachen von Dritten Feuer fangen bzw. auch Personenschäden die Folge sein können
· Das BHKW explodiert
· Aus dem BHKW tritt Öl aus und verursacht Schäden
· Eine Leckage führt zum Austritt von Flüssigkeiten
· Es treten gesundheitsschädliche Stoffe aus
· Weitere Schadenereignisse sind denkbar."
Habe hier im Forumnur eine Aussage zu dem Thema gefunden: "In der normalen Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht ist das BHKW, wie die Heizungsanlage, mit drin."
ich halte einer Betreiberhaftpflichtversicherung für entbehrlich.
Der Motor steht über einer massiven
Stahlwanne, die evtl. auslaufendes Öl auffängt. Der Gasmotor ist mit
einer Sicherheitseinrichtung versehen, die die Gaszufuhr nach dem Zähler
ausserhalb des Motors abschaltet.
Die Risiken sind nicht größer, als bei einem Heizkessel. Für den wird auch keine BHV abgeschlossen.
Seht Ihr anderen Foristen das auch so?