Hallo,
mir ist das auch unklar. Mein Finanzamt sieht die Wärme als Vermietungsleistung an, also Umsatzsteuer frei. Mit der Folge ist das BHKW nur zu 30% vorsteuerabzugsberechtigt. Die letzten 10 Jahre hat es sie aber nicht gestört für die Wärme die Umst. zu kassieren.
mfg
Winfried