Beiträge von gemm

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    Genau - Sein Recht muss man halt nutzen :)


    Habt ihr da eine Quelle ? Ich diskutiere gerade mit meinem Energieversorger, der für alle Positionen (Bezug, Rückspeisung, Erzeugung) seine eigenen Zähler haben möchte. Hat einen kompletten Vertragsentwurf dafür, welchen ich nicht zu unterzeichnen gedenke. Ich habe schon Zähler angeschafft und die Miete des Versorgers sehe ich nicht ein zu bezahlen. Irgendwo gab es da etwas, dass der Energieerzeuger für die Einrichtung der Messstelle zuständig ist.

    Zitat

    Stromsteuer brauchst Du nur nicht bezahlen... Du bekommst aber auch keine von Irgendwem ;)


    Das hatte ich in alten Beiträgen gefunden. Da gab es wohl mal die Möglichkeit Strom vom Versorger zurückzukaufen, welchen man vorher mal eingespeist hatte. Für diesen rückgekauften Strom entfiel dann die Stromsteuer. War mir bis dahin völlig neu - daher meine Frage.

    Vielen Dank erstmal für die Begriffsklärung.


    Ich speise nach KWKG ein; Biogas für EEG habe ich nicht. Die beiden o.g. § sind dem (Einheits-) vertrag meines Versorgers entnommen - die Texte selbst stammen aus dem Netz. Die Aussage meines Versorger, er müsse gar keine vNNE zahlen war nur telefonisch. Ich vermute mal, da war der Grund nicht Absicht, sondern fehlendes Wissen.
    Ich gehe also davon aus, dass ich 5,11ct pro produzierter kWh erhalte (KWK-Zuschlag) zzgl. EEX Preis des entsprechenden Vor-Quartals für den eingespeisten Überschuss. Für die Abrechnung Q1-Q4 2010 ziehe ich also die EEX Preise von Q4/2009-Q3/2010 heran. Dazu kommt vNNE in noch auszuhandelnder Höhe für den eingespeisten Strom (ca 9000kWh in 2010).


    Frage wäre nun ob für die rückgekaufte Stommenge (ca. 2500 kWh) noch die Stromsteuer rückerstattet wird ?

    Habe derzeit das gleiche Problem der vNNE, da ich nach langem Hickhack mit meinem Versorger nun den zugeschickten Vertrag nicht akzeptiere und deshalb eigene Rechnungen stellen muss (derzeit für 2010). Mein Versorger wollte eigene Zähler installiert haben und dafür natürlich abkassieren. Ich habe eigene Zähler und berechne jetzt nach diesen.


    Kurze Fragen:


    -vNNE nur für Eigenverbrauch oder auch für Überschusseinspeisung ?
    -ist die Stromsteuerrückerstattung für Bezugsstrom (=2,05ct/kwh für zurückgekauften Einspeisestrom) noch aktuell ?


    Der Versorger behaupten, er müsse gar keine vNNE bezahlen, denn diese Beträge seien bereits im KWK Bonus des EEG enthalten.


    Ich finde in § 18 der Stromnetzentgeltverordnung - Entgelt fuer dezentrale Einspeisung:


    Das Entgelt nach Satz 1 wird nicht gewährt, wenn die Stromeinspeisung
    1. nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet wird oder
    2. nach § 4 Abs. 3 Satz 1 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vergütet wird und in dieser Vergütung vermiedene Netzentgelte enthalten sind.


    In (3) 4 Abs. 3 Satz 1 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes steht:


    1Für den aufgenommenen KWK-Strom sind der Preis, den der Betreiber der KWK-Anlage und der Netzbetreiber vereinbaren, und ein Zuschlag zu entrichten.
    2Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, gilt der übliche Preis als vereinbart, zuzüglich dem nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften, ansonsten (5) nach den anerkannten Regeln der Technik berechneten Teil der Netznutzungsentgelte, der durch die dezentrale Einspeisung durch diese KWK-Anlage vermieden wird.
    3Als üblicher Preis gilt für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu zwei Megawatt der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal (1).


    P.S. mein Forumsstatus steht auf "Sachkundiger" - ich komme mir derzeit ehrlich gesagt nicht so vor..... :(

    Wie sieht die rechtliche Grundlage fuer vermiedenes Netznutzungsentgelt aus ? Muss der Energieversorger das bezahlen ?


    Ich finde in § 18 der Stromnetzentgeltverordnung - Entgelt fuer dezentrale Einspeisung:


    Das Entgelt nach Satz 1 wird nicht gewährt, wenn die Stromeinspeisung
    1. nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet wird oder
    2. nach § 4 Abs. 3 Satz 1 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vergütet wird und in dieser Vergütung vermiedene Netzentgelte enthalten sind.


    In (3) 4 Abs. 3 Satz 1 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes steht:


    1Für den aufgenommenen KWK-Strom sind der Preis, den der Betreiber der KWK-Anlage und der Netzbetreiber vereinbaren, und ein Zuschlag zu entrichten.
    2Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, gilt der übliche Preis als vereinbart, zuzüglich dem nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften, ansonsten (5) nach den anerkannten Regeln der Technik berechneten Teil der Netznutzungsentgelte, der durch die dezentrale Einspeisung durch diese KWK-Anlage vermieden wird.
    3Als üblicher Preis gilt für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu zwei Megawatt der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal (1).


    Muss der Energieversorger nun ein vermiedenes Netznutzungsentgelt an mich bezahlen ? Fuer Eigenverbrauch und/oder Einspeisung ?


    Ich betreibe ein ecopower 3.0 in einem selbst genutzten EFH. Der Energieversorger hat mir vor einigen Tagen einen Vertrag geschickt, welcher nicht annehmbare Bedingungen enthaelt (Zaehler muessen vom Versorger gemietet werden). Daher stelle ich nun eine Rechnung fuer die letzte Abrechnungsperiode (gesamtes Jahr 2010). Die Anlage ging erst Q1 2010 in Betrieb und ist ordnungsgemaess gemeldet und installiert.


    Wie handhabt ihr das ?

    Hoert sich zunaechst ueberzeugend an, aber das kann nicht ganz stimmen. Da das ecopower nicht weiss wieviel Luft es bekommt kann es nur am Sprit (Gas) regeln. Damit koennte es einen teilweise zugesetzten Luftfilter ausregeln - tut es aber nicht. Ausserden waere es dann (bei einer Regelfunktion in sinnvollem Bereich) nicht noetig, den Luftschlauch mit konstant warmer Luft zu versorgen. Die Aussentemperatur (und damit die Dichte der Luft - sprich der Sauerstoffgehalt) aendert sich ja nicht schlagartig sondern weitaus langsamer als die Drehzahl. Kann das ecopower aber auch nicht. Ausserdem hat es eine Drosselklappe und diese regelt beim Ottomotor in erster Linie die Zylinderfuellung. Auch davon macht das ecopower kaum Gebrauch. Was soll man also davon halten ? Ist die Steuerung tatsaechlich so - vorsichtigtig formuliert - deprimierend daemlich ?
    Bei mir wurde jedenfalls ein Software update aufgespielt, welches den Gasmischer fixiert und verhindert, dass er permanent dem sich zusetzenden Luftfilter nachlaeuft. Das muesste demnach frueher oder spaeter entweder das Lambda oder die Leistung beeinflussen. Ich werde sehen....


    Wie ist deine Erfahrung mit der Steuerung ? Ich meine, die Probleme die hier so ab und an im Forum auftauchen sind ja nun keine Sachen, die man mit "Einzelfall" beschreiben koennte. Du hast eine Menge Maschinen installiert (nach deiner Aussage) - da waere natuerlich etwas feedback interessant. Nachdem von ecopower in dieser Richtung abulut gar nichts kommt (von Falschaussagen am Telefon will ich mal gar nicht reden) ist es sicher von Interessen, wenn man auf kompetente Aussagen zumindest in einem Fachforum zurueckgreifen koennte.

    Zitat

    Wann ein Motor anfängt zu klopfen hängt von den verschiedensten Parameter ab. Den Zündzeitpunkt zu verstellen ist eine gute Maßnahme um Qualitätsschwankungen des Kraftstoffes auszugleichen aber 20 "Oktan" denke ich ist dann doch ein bisschen zu viel.


    Die Verstellung des Zündzeitpunktes setzt die Erkennung von Klopfen durch die Motorsteuerung vorraus. Der Motor benötigt also einen Klopfsensor (Mikrofon) oder eine andere Methode Klopfen zu erkennen (Ionenstrommessung ?). Beides ist mir beim ecopower Motor bisher nicht aufgefallen. Die Ansaugung von warmer Luft aus dem Gehäuse des ecopower ist mir seit jeher ein Dorn im Auge - ich glaube die Diskussion hatten wir schonmal. Der Wirkungsgrad der Maschine geht dadurch unsinnig nach unten. Ich hatte diesbezüglich sogar eine Anfrage bei ecopower gestellt, die allerdings unbeantwortet blieb. Die Zylinderfüllung durch die Ansaugtemperatur zu regeln ist eine mittelmäßig miese Methode, aber sie funktioniert. Ich denke dass nicht die Ansaugtemperatur das Problem ist, sondern eher die Schwankung derselben wenn der Schlauch nach draussen hängt. Im Winter ist es eben kalt und im Sommer warm. Im Gehäuse ist es auch warm, aber immerhin gleichmäßig warm. Da das ecopower keinen mir bekannten Sensor für die Ansaugluft besitzt (weder Luftmasse noch Temperatur) kann es auch nicht auf Schwankungen reagieren und die Gasmenge nachregeln. Die Bedingungen sollten also "fest" sein und da ist eine warme Ansaugluft das kleinere Übel.
    Dummerweise kann man die Zylinderfüllung auch anders regeln - z.B. durch einen sich zusetzenden Luftfilter. Das ist nun ein Umstand, den das ecopower auch nicht herausregeln kann (mangels Sensoren) und deshalb gibt es dort Probleme. Immerhin weiss ich das jetzt und muss mich eben um den Filter beizeiten kümmern. Im grossen und Ganzen ist das kein besonderes Glanzstück seitens der Entwickler, aber es passt ins Gesamtbild....leider.


    chawe
    Das mit dem airfilter- change-indikator ist eine sehr gute Idee ! Werde ich mir anschauen. Hast du so ein Teil bei dir installiert ? Ich glaube, ich habe noch ein Manometer herumliegen; das müsste den Anzeigebereich auch abdecken. T-Stück in den Schlauch nach dem Luftfilter bzw. Stutzen an den Luftfilterkasten und ans Manometer angeschlossen...müsste klappen.

    So, habe jetzt Daten ueber den Zaehler bekommen. Es handelt sich um eine EG-Konformitaetserklaerung fuer den Zaehler DSZ12D-3x65A mit EG Baumusterpruefbescheinigung CH-MI-003-08009-00. Der Zaehler ist MID geeicht.
    Reicht das fuer einen Abrechnungsrelevanten Rueckspeisezaehler ?
    Ich habe kein Dokument, das mit "Eichschein" ueberschrieben ist.

    Nochmal eine Frage: nach Telefonat mit meinem Elektromeister hat mir dieser mitgeteilt, dass mein Rückspeisezähler (Bild unten) gar nicht für die Abrechnung mit dem VNB herangezogen werden könnte. Der Zähler hat zwar eine Eichung, aber nur eine Art Baumustereichung. es werden eben nur einige Zähler aus der Produktion herausgezogen und getestet. Alle bis dahin produzierten werden dann ebenfalls als ok definiert. Eine Einzelmessung/eichung findet nicht statt.
    Für die Abrechnung sei aber ein solcher einzeln geeichter Zähler nötig .


    Wie soll ich mir das vorstellen ? Gibt es da tatsächlich Unterschiede ? Muss der Messwert meines o.g. Rückspeisezählers vom VNB akzeptiert werden oder nicht ?


    Bild: Einspeisezähler für Stromüberschuss

    Bei "uns" heist Vaillant ?
    Raumlufunabhängig läuft die Anlage deshalb, weil ich sonst ein Fenster offen lassen müsste. das war bei der vorher installierten Gasheizung so und hat im Winter den Keller eingefroren. Kann ich nicht mehr machen, denn das soll teilweise Wohnraum werden.


    P.S. ist das Öl für das Ecopower auch identisch mit dem Öl, das Briggs & Stratton im Wartungskit für Landmaschinen zusammen mit diesem Luftfilter anbietet ?

    Danke für die infos. Das bedeutet, ich kann meinen Hutschienenzähler zur Abrechnung heranziehen, da er nur in einem Zählerplatz sitzen kann, aber nicht muss ?


    Die beiden Zähler Erzeuger und Kontrolle Einspeisung sind meine Zähler. Beide sind rücklaufgesperrt. Nur der kombinierte Zweirichtungszähler für Bezug und Einspeisung ist vom VNB und den will er auch haben (klar - ich beziehe ja im Sommer Strom wenn das BHKW stillsteht).

    Hallo,


    habe jetzt schon länger nicht mehr hier hereingescheut, aber ich möchte eine Erfahrung weitergeben. Mein Ecopower 3.0 hatte nach einiger Laufzeit imme Probleme mit dem Starten und brauchte nach einiger zeit mehrere Versuche, bis es schlieslich ganz stand. Jedesmal kam der Vaillant-Techniker (sehr zügig - vielen Dank an dieser Stelle !) und behob den Schaden duch Neueinstellung, Luftfiltertasuch, Überprügung der Drosselklappe, Zündkerze usw.. Ich hatte vorsichtshalber bisher alle ca. 2000h das Ölwechseln lassen (4000h ist Vorschrift). Die Anlage hat derzeit ca 6500h auf der Uhr.
    die Ursache der Startschierigkeiten ist aber offenbar gefunden - es ist der Luftfilter. Dieser Filter setzt sich einfach bereits nach kurzer Zeit zu und verändert die Werte so, dass die Anlage mit dem Gasmischer nicht mehr nachregeln kann und beim Start steckenbleibt. Die Frischluft wird bei mir über den Schornstein angesaugt. Vermutlich ist dieser innen ein wenig dreckig und den dreck saugt es eben in den Filter. Muss dann ja langsam mit der Zeit besser werden.
    Abhilfe: häufiger Luftfilterwechsel - in meinem Fall alle 1000-1500 Stunden. Der Wechsel ist relativ schnell selbst zu erledigen. Der Filter ist ein Briggs & Stratton Luftfilter (394018S) und kostet einzeln im Handel ca 18 Euro.


    http://www.google.de/search?hl…94018S&aq=f&aqi=&aql=&oq=


    Ich vermute, dass der Filter beim Ecopower 4,7 identisch ist. Bei Interesse können wir einen Bilderabgleich (Nummern auf dem Filterrand) machen.