Beiträge von gemm

    Wie sieht die Sache eigentlich mit Mietkosten für den Zähler aus - ich mit meinem BHKW bin ja Energieversorger/Erzeuger und darf einen Zähler betreiben um den Strom zu messen, den ich in Netz abgebe. Der EVU macht das Gleiche für den Strom den er an mich liefert. Nur - ich muss für dem Zähler Miete zahlen, der vom EVU gestellt wird. Kann ich dem EVU also im Umkehrschluss Miete für den von mir betriebenen Erzeugerzähler in Rechnung stellen ?

    Je mehr ich mich in die Thematik einarbeite, desto auffälliger wird es, dass meine Gegenseite offenbar keine Ahnung hat/haben will. Die Frage nach rechtlichem Beistand ist nicht meinem Wunsch entsprungen, sondern könnte sich als zwingende Notwendigkeit herausstellen, wenn die Abrechung weiterhin abgelehnt wird und das Mahnverfahren in Gang kommt. Wir werden sehen.
    Grundsätzlich bin ich nun sicher, dass mein Zähler geeignet ist und zur Abrechnung herangezogen werden kann, auch wenn der EVU das ganz und gar nicht haben mag.


    Eine "lustige" Kleinigkeit am Rande: Ich verbrauche derzeit konstant fast allen Strom, den ich erzeuge. Aber eben nur fast. Eine kleine Überschussmenge entsteht jeden Tag. Jetzt ist es so, dass mein Einspeisezähler diese Menge auch schön erfasst und langsam hochzählt (im niedrigen einstelligen Bereich von kWh/Tag). Der EVU Rückspeisezähler gibt sich aber offenbar mit solchen Kleinmengen nicht ab und zählt nicht bzw. fast nicht weiter. In der Folge wird die Differenz der beiden Zähler derzeit immer größer. Sieht so aus, als ob der EVU Zähler (elektronischer 4-Quadrantenzähler) recht träge ist bzw. so programmiert wurde. Ein Schelm, we böses dabei denkt....

    So, es geht in die naechste Runde. Mein ENV hat mir einen Mitarbeiter vorbeigeschickt, welcher meine Installation ueberprueft hat (ob denn die Zaehler richtig angeschlossen sind usw.). Dieser hatte soweit keinen Grund zur Klage.


    Offen war noch die Frage, ob ich einen Hutschienenzaehler zur Abrechnung der Ueberschusseinspeisung verwenden darf oder nicht (und wenn nein - warum nicht). Laut ENV ist der Hutschienenzaehler nicht zulaessig. Als Begruendung wird angefuert (ich fuehre hier nur die relvanten Stellen des Schreibens an):


    Laut TAB2007 und der BDEW-Ergaenzung zur TAB 2007 muessen folgende Mindestanforderungen erfuellt sein:
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    - Lt. der VDE-Anwendungsklausel VDE-N-AR 440 (Metering Code) wird ein Zaehler der Genauigkeitsklasse A gefordert. Mein Zaehler enrspreche nur Genauigkeitsklasse B und weise deshalb eine geringere Messgenauigkeit auf.


    Des weiteren wird angefuert, dass die Messung der in das oeff. Stromnetz eingespeisten und daraus entnommenen Strommenge nur ueber den Zaehler Z1 erfolgen darf (ohne Angabe von Gruenden), welcher von einem Messtellenbetreiber errichtet und betrieben werden darf. (Z1 ist der ENV Zaehler laut TAB2007). Weiter: "Da derzeit weder Anschlussnehmer noch Anschlussnutzer einen Messstellenbetreiber oder Messdienstleister mit diesen Aufgaben betraut hat, muss der ENV die Rolle als Default-Messtellenbetreiber und Default-Messdienstleister uebernehmen." (!)


    Im weiteren Schreiben ist genannt, die Abwicklung des Messtellenbetriebs bzw. der Messung erfolge auf Grundlage der Messzugangsverordnung (MessZV) und gemaess den von der Bundesnetzagantur festgelegten Geschaeftsprozessen ueber Wechselprozesse im Messwesen (WiM), sobald die Festlegung der Bundesnetzagentur in Kraft tritt. Bis zum Wirksamwerden der vorgenannten Festlegung (am 1. Oktober 2011 !) sind die Abwicklungsregeln des ENV auf Grundlage von §12 Abs. 1 MessZV anzuwenden.


    Nun, das sind eine Menge Regeln, die der ENV da anfuert. Ich habe versucht mein Wissen in dieser Richtung zu erweitern und habe gefunden, das die VDE-N-AR 4004 offenbar eine Wunschvorstellung der ENVs darstellt, welche ab 1. Oktober 2011 in Kraft tritt (damit ist die fuer meine Abrechnung von 2010 irrelevent). Ob diese VDE ueberhaupt fuer einen BHKW Betreiber gueltig ist muss auch noch geklaert werden.


    Die angefuerte §12 Abs. 1 MessZV regelt die el. Datenuebermittlung und hat mit meinem Fall nicht das geringste zu tun.


    Bleibt die Frage, ob mein Zaehler nun geeignet ist oder nicht ? Wer hat aehliches von seinem ENV zu hoeren bekommen ? Was sind Genauigkeitsklasse A und B ?


    Und...wo finde ich einen Anwalt, der sich in dieser Materie auskennt ? Denn darauf wird es wohl hinauslaufen...und ich sehe dem mitlerweile ehrlich gesagt mit wachsender Freude entgegen. :D

    Zitat

    Ob die gezahlten 0,03 Cent gerechtfertigt sind, ist eine andere Frage.


    Das ist ja das "lustige" - es sind hier nicht 0,03ct sondern 0,30ct


    Niederspannung: 0,08ct/kWh
    Umspannung N/M: 0,16ct/kWh
    Mittelspannung: 0,30ct/kWh


    Daher werden sie vermutlich die Umspannebene wählen - ganz freiwillig.


    Zitat

    Das ist im Preisblatt des ENV so festgelegt und von der BNA dann auch abgesegnet.


    Tatsächlich - das wird von der BNA abgesegnet ? Dann bringt ein Mißbrauchsverfahren gegen die Tarife bei der BNA also genau gar nichts. ;-_

    So, meine schwebende Abrechnung ist in der 2. Mahnrunde. Nächster Schritt ist dann das Mahnverfahren. Der Netzbetreiber hat zwischenzeitlich meine Abrechnung für ungültig erklärt, da ich in der Rechnung nicht die Zählerstände, sondern nur die daraus berechneten eingespeisten kWh angegeben habe. Außerdem behauptet er dass mein eigener, geeichter Zähler nicht zur Abrechnung geeignet sei (ohne Begründung). Warum das angeblich so sein soll habe ich jetzt nochmals angefragt.


    Offener Streitpunkt ist noch das vNNE. Laut Preisliste gesteht mit mein Netzbetreiber 0,08ct/kWh zu (!). Das ist der Preis für die Einspeisung in die Niederspannungsebene (natürlich falsch - es wird nach vorgelagerter Umspann- oder Mittelspannungsebene abgerechnet). Preis für die Umspannebene NiederS/MittelS ist 0,16ct/kWh und Preis für die Mittelspannungsebene ist 0,3ct/kWh.
    Ist mir alles zu niedrig. Nachdem ich jetzt schon der Ärger mit der Abrechnung am Bein habe denke ich darüber nach meinem Netzbetreiber auch noch das Mißbrauchsverfahren der Bundesnetzagentur anzuhängen. Hat das schon mal jemand durchgezogen ? Wie sind die Kosten und Aussichten ?


    Es gab/gibt hier im Forum doch eine Liste mit vNNE der einzelnen User - ich bin wohl zu blöd diese zu finden....

    Vor einigen Wochen hatte mir mein ENV einen Vertrag zur Stromeinspeisung zugesandt in welchem er u.a. festlegen wollte, dass sämtliche Zähler von ihm zu installieren und zu beziehen seien (mit monatl. Miete natürlich). Diesen Vertrag habe ich nicht unterzeichnet und eine eigne Rechnung aug Basis meiner Zählerdaten gestellt (Erzeugerzähler + separater Rückspeisezähler). Ausserdem habe ich um Infos zu vNNE gebeten, welche in meiner Rechnung ausdrücklich noch nicht berücksichtigt sein.
    Gestern bekomme ich ein Schreiben dass diese Rechnung unnötig sei, dass mein Rückseisezähler nicht zur Abrechnung geeignet sei wei ler "...nach Rücksprache mit dem Installateur..." (woher kennt der meinen Installateur ?)...." den gleichen Wert messen würde wie der bereits installierte Zweirichtungszähler..." Falls ich auf einem eigenen Zähler bestehen würde, dann müsste dieser Zweirichtungszähler (den hat der ENV vor Inbetriebnahme des BHKW installiert) gegen ein anderes Modell getauscht werden (kostenpflichtig) und ich könnte dann einen separaten Zähler bei ihm - dem ENV - zur Installation erwerben (diesmal per Kauf - von Miete ist keine Rege mehr). Im übrigen wurde auf die TAB usw. verwiesen. Zudem wurde erklärt, dass ...."eine Vergütung des eingespeisten Stroms ohne unterzeichnung des Einspeisevertrages nicht möglich sei". Der "Gesetzgeber habe im KWKG die Einspeisung nicht ausreichend geregelt".
    Sieht wohl so aus, als ob ich langsam einen in diesem Gebiet bewandten Rechtsbeistand brauche. Wo finde ich wohl solche ? Anwaltskammer ?

    Zitat

    Da die Netzüberwachung u.a. auch die Phasenlage überwacht. Man kann das ecopower auf 1-Phasen-Betrieb umrüsten.


    Das ist doch schon mal eine interessante Info. Muss das mein Vaillant Installateur machen oder ein Elektriker ? ist das für mich reversibel machbar z.b. durch Einbau eines Schalters ?
    Die Sunny Island Wechselrichter plus Staplerbatterie wären Plan B....

    Für den Fall der Fälle plane ich gerade eine kleine und einfache Insellösung für mein BHKW. Wir hatten im letzten Winter einen lokalen Stromausfall von gut 2 Stunden. Das ist bei zweistellingen Minusgraden und einem BHKW welches unter Vollast läuft gerade eben mit dem Puffer machbar (Haus ist ungedämmt und undämmbar - Denkmalschutz). War aber erschreckend wie schnell sich so ein 750 Liter Puffer leert. Aber ich mag nicht meckern - meine Schwiegermutter im Münsterland hatte es deutlich schlimmer erwischt. Dort war der Strom über 2 Tage weg.
    Folgender Plan. Das BHKW (ecopower 3.0) überwacht das externe Netz und schaltet aus Sicherheitgründe ab, wenn das Netz fehlt. Ich möchte das exterene Netz manuell wieder herstellen durch eine USV um das BHKW zum Laufen zu bekommen. Dazu plane ich im einfachsten Fall 3 Schalter. Erster Schalter trennt das BHKW vom ext. Netz wenn es wegen Stromausfall heruntergefahren ist. Zweiter Schalter schaltet den Generatorausgang des BHKW auf meinen Heizstab im Puffer um die vom BHKW erzeugte Leistung abzunehmen und trennt dabei mein Haus vom BHKW. Dritter Schalter schaltet die USV auf den Netzeingang des BHKW um ein anliegendes ext. Netz zu simulieren. Dann müsste sich das BHKW wieder starten lassen.


    Dazu ein paar Fragen.
    Die USV ist ein einfaches Gerät aus einem Rechenzentrum. 3000VA - 2300W. Akkus halten ca. 40 Minuten bei Vollastentnahme. Die USV hat einen einphasigen Eingang. Außerdem einphasige Ausgänge, aber auf 3 Schienen (vermutlich einzeln niedriger abgesichert, d.h. nur ca. 760W pro Ausgang). Das BHKW ist netzseitig an 3-Phasen angeschlossen. Kann ich (bzw. mein Elektriker, der mir das installieren soll) aus so einer USV 3 Phasen erzeugen um dem BHKW ein anliegendes ext. Netz vorzugaukeln ?


    Der Heizstab hat 9kW, mein BHKW erzeugt nur 3kW unter Vollast. Was passiert ? Wird der Stab einfach nur weniger warm oder zieht er mir durch das BHKW die USV leer die ja in diesem Moment als ext. Netz fungiert ? Ich könnte den Stab auch gegen z.B. ein 2-3kW Modell tauschen - das wäre nicht so tragisch.


    Die USV könnte bei laufendem BHKW natürlich wieder geladen werden - aber nicht mit den vollen 3kW. Ich brauche also im Idealfall einen variablen Verbraucher, der mir immer den überschüssigen Rest des vom BHKW erzeugten Stroms verbrät. Außerdem ziehen ja meine Heizungspumpen und das BHKW auch etwas Strom, so dass vielleicht nur 2600W Überschussleistung übrigbleiben.


    Ideen, Vorschläge ? Es geht mir dabei nicht darum eine komplette Insellösung zu realisieren, sondern nur das BHKW ans laufen zu bekommen um das Haus im Notfall heizen zu können. Es soll außerdem eine manuelle Lösung sein - d.h. das Ganze muss nicht verzögerungsfrei und automatisch anspringen. Wenn es jedoch eine elegante Möglichkeit gibt den unter diesen Bedingungen erzeugten Strom im Haus sinnvoll zu nutzen nehme ich das natürlich gerne mit, das ist aber erstmal nicht das vorrangige Ziel.

    Ja, in diese Richtung gingen auch erst meine Vermutungen. Gleiches Argument - woher soll der Strom kommen, der durch meinen Kontrollzähler erfasst wird ? Der Elektriker hat die korrekte Einbindung dieses Zählers jetzt bereits 2x überprüft.
    Der Unsicherheitsfaktor ist die Laufzeit des BHKW und die dabei erzeugt Leistung. Ich werde in den nächsten Tagen die Werte meines Erzeugerzählers mit den beiden Einspeisezählern abgleichen und evtl. mal das BHKW Nachts abschalten und mich Tagsüber daneben setzen um zu sehen wie lange es mit welcher Leistung läuft während der Speicher geladen wird (entsprechende Software habe ich leider nicht).


    Bezug ist in der gleichen Zeit viel höher. Allein die derzeitigen Dauerverbraucher liegen ja bei ca. 34 kWh/Tag.

    Seit einigen Wochen laufen bei uns im Keller durchgängig Stromverbraucher, die gut 1400W ziehen. 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche. Unser BHKW (ecopower 3.0) läuft bei der derzeitigen Witterung von 30 Grad Aussentemperatur natürlich nicht durchgängig, aber doch jeden Tag 5-8 Stunden. Ich habe keine Software dran hängen, aber der Betriebsstundenzähler gibt darüber ja Auskunft. Wenn das BHKW anläuft liefert es ca. 2000W für einige Minuten bis der Motor warm ist. Dann dreht es hoch auf volle Drehzahl und liefert ca. 3000W. Das hält es ca. 30 Minuten und dann geht die Drehzahl langsam runter auf Minimum. Hier liefert die Anlage dann noch ca. 1200W. Das hält es dann einige Stunden, bis die Abschalttemperatur im Puffer von 75 Grad erreicht ist. Meistens läuft das BHKW irgendwann Nachts an (nach WW-Verbrauch Abends) und ist Morgens dann manchmal noch auf Leerlaufdrehzahl. Den Strom, den das BHKW in dieser Leerlaufdrehzahl-phase liefert verbrauchen wir komplett selbst über o.g. Verbraucher.


    So, jetzt zu den Zählern. Wir haben einen elektronischen Zähler vom Energieversorger welcher 4 "Kanäle" zählen kann. Strombezug HT, Strombezug NT, Rückspeisung HT und Rückspeisung NT. Die beiden NT Messungen stehen auf Null, werden also nicht benutzt. Strombezug HT ist der zugekaufte Strom, Rückspeisung HT der von uns gelieferte/eingespeiste Strom. Diesen Einspeisewert kontrolliere ich durch einen direkt davor gesetzten eigenen, geeichten elektronischen Zähler. Jetzt ist mir aufgefallen, dass in den letzten Tagen mit unseren permanenten Verbrauchern der Versorger-Rückspeisezähler keine einzige kWh weitergelaufen ist, wohingegen mein Kontrollzähler in der gleichen Zeit ca. 6 kWh weitergezählt hat. Letzteres erscheint mir logisch, denn das BHKW liefert ja zu Beginn mehr Strom, als die Verbraucher zu diesem Zeitpunkt verbrauchen. Da das BHKW meist Nachts läuft sind auch sonst keine Verbraucher aktiv (Licht, Fernseher, Spül-/Waschmaschine usw.) Einzig der Kühlschrank käme in Frage, aber das ist ein A+ Modell (220kWh/Jahr). Wie mir scheint unterschlägt der Energieversorgerzähler kleine Strommengen....
    Das prekäre an dieser Geschichte ist, dass ich zwischen dem Energieversorger-Rückspeisezähler und meinem eigenen Kontrollzähler ca 11% Abweichung über das letzte Jehr habe - natürlich hat der ENV-Zähler den niedrigeren Wert.


    Was haltet ihr davon - kann ich über o.g. Geschichte eine Fehlfunktion des ENV-Zählers nachweisen ?

    Das Gehäuse des Zählers lässt sich schlecht verplomben, denn die Klemmen unten dran liegen frei. Das Gehäuse selbst sieht mir vergossen aus, so dass man an die Innereien des Zählers gar nicht herannkommt. Ich habe den Kasten jetzt nicht geöffnet wo der Zähler drin verbaut wurde, aber den Deckel des Zählerkastens kann man sicher verplomben. Ich lasse das mal der Vollständigkeit halber vom Elektriker machen.

    So, die Zählergeschichte geht in die nächste Runde. Mein Energieversorger hat mir einen Mustervertrag geschickt, in welchem er fordert, dass die Zähler verplombt sein müssen. Der Vertrag ist für mich allerdings nicht gültig, da ich ihn nicht unterschrieben habe.
    Mein Rückspeisezähler (DSZ12D-3x65A) ist nicht verplombt (so wie ich das auf Fotos vom Einbau gesehen habe). Muss er das sein oder ist das ein "Wunsch" des Versorgers ?