Hallo Dachsgemeinde
Vorgestern war nun ein Herr vom Finanzamt bei mir. Der Besuch lief in entspannter Atmosphäre und war am Ende mehr eine Beratung vor Ort als eine Kontrolle. Der Mann hat sich mit mir große Mühe gegeben alles zu erklären, hatte ich so nicht erwartet.
Als erstes wollte er den Dachs sehen und erklärt haben. Besonders interessierten ihn Einspeise-, Bezugs-, sowie die Produktionszähler des Dachses.
Anschließend behandelten wir die Frage der Liebhaberei. Hier konnte ich ihm mit einer von mir vorbereiteten Aufstellung darlegen, daß ich mit dem erwarteten Einnahmen aus Stromverkauf, Mineralölsteuererstattung, Einsparung an Stromsteuer für den Betzug tatsächlich Geld "verdiene". Er erkläte mir, daß dazu auch noch der Eigenverbrauch von Strom und Wärme zähle.
Danach haben wir die Einkommenssteuererklärung behandelt. Einnahmen-Ausgaben Überschußrechnung jährlich, war kein Problem, doch die AFA des Dachses. Hier könnte das Finanzamt der Meinung sein, der Dachs habe eine bestehende Heizung ersetzt, also Renovierung, wäre jetzt Gebäudebestandteil und auch wie ein Gebäude über 50 Jahre, oder so, abzusetzen, mit 1,5 oder 2% linear. Ist nicht in meinem Interesse, das erlebe ich wohl nicht mehr.
Oder er ist eine Betriebsvorrichtung, und über 10 Jahre abzusetzen. Das war mir recht.
Dann gabs noch das eigenständige Wirtschaftsgut, wobei man, wie ich verstanden habe, den Dachs im Jahr der Anschaffung komplett absetzen kann, man sehr viel von seiner Einkommenssteuer wieder bekäme und schon im zweiten Jahr in den schwarzen Zahlen ist.
Dies ist nun wichtig beim Thema der Umsatzsteuer und ob ich auf die Kleinunternehmeregel verzichte oder nicht. Wenn ich dies tue, muß ich jeden Monat pünktlich meine Vorsteuererklärung machen, bekomme für Ausgaben die MWST zurück und muß sie für Einnahmen abführen. Dadurch würde ich auf einen Schlag die MWST für den Dachs, ca. 3500€ zurückbekommen. Klingt gut, aber das Geld muß ich auch als Einnahme verbuchen, was sich wieder bei der Einkommenssteuer auswirkt und wofür auch wieder UST abzuführen ist. Außerden werde ich vom Finanzamt bezüglich der Berechtigung zum Vorsteuerabzug genau beobachtet. Hier gibt es wohl eine Umsatzgrenze von 3000€, die ich erreichen muß. Auch muß ich innerhalb von 20 Jahren wenigstens 1€ Plus gemacht haben. Wenn das Finanzamt merkt, daß ich immer nur UST zurück erhalte, und nicht abzusehen ist, daß es mal besser wird, kann es mir die Berechtigung zum UST-Vorabzug auch rückwirkend widerrufen, die UST bei mir mit 0,5% Zinsen pro Monat einfordern und mir damit richtig die Hose runterziehen. Wenn es hier zu Problemen kommen sollte, heißt das Bescheide, Einsprüche, Steuerberater, Finanzgericht usw. Dieses Damoklesschwert will ich nicht über mir.
Mein Fazit: Ich werde Kleinunternehmer, mache einmal im Jahr meine EKST-Erklärung, AFA über 10 Jahre, Überschußrechnung jährlich, lasse diese komplizierte Geschichte mit der Vorsteuer sein und lebe und schlafe ruhiger. Ob ich mich dabei finanziell besser oder schlechter stelle, ist für mich nun zweitrangig.
Diese Posting gibt nur meine perönliche Meinung wieder. Ob es inhaltlich der Wahrheit entspricht, kann ich nicht garantieren. Jeder kann hieraus seine Schlüsse ziehen, es aber nicht als Beratung, sondern als Erfahrungsbericht ansehen.
Viele Grüße
skipper