Beiträge von Rheindachs

    Ganz genau! Das ist ein Anruf bei EVU und die schreiben die Rechnungen auf die GBR. Unser EVU hat das sogar für 2009 getrennt ab der Umstellung abgerechnet. War gar kein Problem.
    Aus Finanzamtsicht muss eine Firma nur innerhalb von 5 Jahren Gewinn machen, sonst machen sie diese wieder dicht. (Ist sicherlich etwas komplizierter aber so in etwa) Wenn ihr euch also alles zum Selbstkostenpreis berechnet, wir es warscheinlich schwierig.
    Wir haben vereinbart, dass wir den Strom zu den üblichen Stromkosten berechnen und den Gewinn in der GbR belassen, bis das BHKW bezahlt ist. Dannach kann man die Firma dann immer noch liquidieren. Ich weiss auch noch nicht, über wie viele Jahre man ein BHKW abschreiben kann/muss.


    Gruß
    Rick

    Hallo,


    warum sprechen eigentlich alle immer nur über den Stromverkauf??
    Die Wärme muss doch auch abgerechnet werden.


    Wir haben uns als Eigentümergemeinschaft einen Dachs zu 3 Parteien angeschafft. Dafür haben wir eine GbR gegründet, allerdings in erster Linie, weil die KFW das so wollte. Die Bank hatte keinen Bock auf so viele Vertragsnehmer. Da kam dann der Gedanke auf, die GbR auch als quasi "Contractor" laufen zu lasssen. Die GbR hat das BHKW angeschafft, bezieht den Strom und das Gas sowie das Wasser. Folglich muss die GbR dann auch Strom, Wasser und Heizleistung in Rechnung stellen. Die Umrechnung des Gases erfolgt nach den Angaben von Senertec . Verbrauchtes Gas= 27% Stromproduktion und 73% Wärme.
    Wirklich abgeklärt haben wir das vorher mit dem FA nicht, aber ich wüsste auch nicht, was dagegen sprechen sollte. Es wird eingereicht und dann sehen wir weiter.


    Vielleicht haben wir ja auch etwas übersehen, aber für mich klingt das erst einmal schlüssig.
    Mir ist bislang auch nicht wirklich ersichtlich in welche rechtlichen Probleme man sich angeblich begeben sollte.
    Es kursieren offensichtlich eine Menge Angaben, die aus heutiger Sicht längst überholt sind. |__|:-)
    §5 EnWG z.B. ist laut BNA für Betreiber von Kleinanlagen kein Problem. Ein Schreiben und fertig. Es gibt allerdings Energieberater, die immer noch behaupten, dass dies einen Tatbestand einer Ordnungswiedrigkeit darstellen könnte. Leider übernehmen diese Energieberater aber keine Haftung für das von ihnen ausgearbeitete Vertragswerk.
    Zum Thema Stromweiterleitung habe ich dazu von meinem EVU eine schriftliche Stellungnahme erfragt und dem Schreiben hinzugefügt, dass ich davon ausgehe, dass wenn ich binnen 2 Wochen keine Antwort erhalte, die Weiterleitung erlaubt ist. 3mal dürft ihr raten, wer sich innerhalb von nunmehr 3 Monaten nicht gemeldet hat :D .
    Seien wir doch mal erhlich: Der Betrieb eines BHKW ist eine löbliche Sache und der Staat will dies ja auch, was die Förderungen gezeigt haben. Warum sollten einem also noch mehr Steine in den Weg gelegt werden, als man eh schon mit dem ganzen Behördenkram vor der Aufstellung hat? |__|:-)


    Wenn das EVU einem das Leben schwer machen will kann man zum einen wechseln und zum anderen ihnen die BNA auf den Hals hetzen denn dafür gibt es ja das KWKG und da können die sich auf den Kopf stellen.


    Beim Thema Mieter sehe ich den einzigen Knackpunkt darin, dass die davon überzeugt sein müssen und mitspielen wollen. Sobald dort schon Zweifel aufkommen würde ich die Finger davon lassen, denn man kann so schon genug Stress mit Mietern haben, dafür braucht man sich kein BHKW kaufen! Ich erkenne aber auch keinen wirklichen Nachteil für den Mieter, denn er wird ja auch mit Strom versorgt, wenn das BHKW mal ausfällt. Er kann sich die Grundgebüren für die Zähler sparen und tut noch was für die Umwelt. Es gibt natürlich oftmals die üblichen Problemdenker.



    Gruß
    Rick

    Neuanmelder finden dort auch das Formular 1190.


    Jetzt bin ich etwas verwirrt. Muss ich das BHKW gesondert registrieren? Ich hatte gelesen, dass man das mit der ersten Rückerstattungsanforderung macht. Muss das sofort nach Inbetriebnahme gemacht werden?


    Was ist mit den Formularen, die ich direkt im Senertec Portal abrufen kann? reichen die nicht aus?


    Gruß
    Rick

    Verstehe!


    Das bedeutet, wenn ich vor das BHKW eine Notstromversorgung hänge, schaltet es nicht ab, weil der Strom ja auch nicht abfällt. Die Notstromversorgung kann dann gleichzeitig vom BHKW versorgt werden, also sollte eine 1500VA völlig ausreichen.
    Oder habe ich da einen denkfehler?


    Gruß
    Rick

    Hallo zusammen,


    gestern Abend wurden ja die ersten Panikmeldungen über die Medien veteilt, dass in Deutschland der Strom ausfallen könnte :toocool:
    Naja wenn man sonst nix zu berichten hat...


    Ich habe mich aber ernsthaft gefragt, was eigentlich passieren würde.
    Unser BHKW ist natürlich ans Stromnetz angeschlossen und prodziert derzeit deutlich mehr, als wir verbrauchen können.
    Wenn ich die Sicherung des BHKK herausnehme, geht es aus. Das ist aber auch logisch, denn die Stromzufuhr zum BHKW ist ja unterbrochen.


    Bei einem Stromausfall wäre das aber anders, denn der Strom wäre ja noch da, wenn das BHKW noch läuft. Fraglich ist nur ob dann nicht zu viel Strom abgerufen wird, z.B. durch die benachbarten Häuser und daher sowieso alles zusammenbricht. Oder gibt es da eine Sperre?


    Ich hätte noch eine 10KV Notsromversorgung aus einem Serverraum herumstehen, die ich auch noch einbinden könnte. Hab die irgendwann mal rausgenommen, weil die extrem viel Strom verbraucht.


    Was sagen die Experten dazu?


    Gruß
    Rick

    Was muß ich denn jetzt noch der BNA melden, wenn ich den erzeugten Strom vorrangig an die Mieter verkaufe?


    Das ist ganz einfach:


    Du setzt ein Schreiben an die BNA auf und schickst es per Post an folgende Adresse:


    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation Post und Eisenbahnen
    Referat 604
    Stichwort: Anzeige nach § 5 EnWG
    Tulpenfeld 4
    53113 Bonn


    dort führst du die elektrische Leistung deiner Anlage auf und die Anzahl der Mieter, die du mit Strom belieferst sowie den Standort der Anlage und deine persönlichen Daten.


    Damit hast du der Anzeigepflicht nach §5 EnWG genüge getan.
    Die Bundesnetzagentur will nach ja auch den Betrieb solcher Anlagen weder verkomplizieren, noch verhindern, daher gibt es dafür jetzt ein vereinfachtes Verfahren.


    Den ganzen Aufwand mit GbR Gründen mit den Mietern etc. kann man sich also sparen.


    Gruß
    Rick

    Das Problem ist, dass das nicht der gleiche Anbieter ist.
    Den Einspeisevertrag mache ich mit der RWE direkt und den Strom muss ich über die Wirtschaftsbetriebe Meerbusch beziehen, die einen Abrechnungsvertrag mit der RWE haben. 2 Baustellen also.
    Die WBM Meerbusch hat sich aber just heute bei mir gemeldet.
    Leider konnte man mir aber nicht mitteilen, ob ich den Strom überhaupt an meine Mieter weiterverkaufen darf. :whistling:
    Dafür bekomme ich noch einen Rückruf.


    Mal sehen.
    Ich schicke der RWE jetzt mal proaktiv eine Rechnung zu.


    Gruß
    Rick

    Hallo zusammen,


    jetzt wollte ich auch mal meinen Beitrag leisten. Ich bin mit diesem Thema auch noch nicht ganz durch und wenn ich mich an den bisher entstandenen bürokratischen Aufwand erinnere, wäre ich besser bei meiner Brennwerttherme geblieben. ;(


    Unser BHKW läuft seit August und ich habe bis heute keínen Einspeisevertrag von der RWE erhalten und folglich keinen Abnahmevertrag. Die Anträge liegen der RWE alle vor.
    Ich habe bislang 4000 Kwh eingespeist und ca. 2800 abgenommen.
    Da ich ja noch nix außer den Anträgen unterschrieben habe, werde ich wohl den Anbieter wechseln. Keine Ahnung, ob ich dann mein Geld bekomme, aber schauen wir mal.


    Wir haben das BHKW als Eigentümergemeinschaft gekauft. 2 der 3 Eigentümer bewohnen das Objekt selber und die Mieter des 3. Eigentümers beziehen den Strom ebenfalls von uns. Die Eigentümer haben eine GbR gegründet und halten auch die Liefer und Bezugsverträge. (Wenn sie dann mal kommen). Wir haben einen 2 Richtungszähler, einen Zwischenzähler hinter dem BHKW und dann noch eigene Zwischenzähler in der Unterverteilung. Zusätzlich haben wir Wärmemengenzähler an der Fußbodenheizung und Warmwasser. Abrechnungstechnisch sollte es also kein Problem geben.


    Zum Thema Bundesnetzagentur habe ich ein interessantes Urteil gefunden:
    http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/9282.pdf


    Spannend wir es jetzt für uns nochmal mit dem Finanzamt, wenn wir die MwSt. geltend machen werden. Mal sehen, wie das unser Finanzamt sieht.


    Unser Dachs läuft seit 3-4 Wochen nahezu durchgehend und das freut uns Wir haben fast keinen Strom zukaufen müssen.
    :lokomotive:


    Rechtlich scheint das soweit okay denke ich. Der Mieter wird auf keinen Fall Stress machen. Wir haben beschlossen uns die "marktüblichen" Strom und Wärmekosten in Rechnung zu stellen, bis das BHKW bezahlt ist. Zu viel Gewinn sollte man aber auch nicht machen, da das ja wieder steuerpflichtig ist. Muss man mal sehen, wie wir so rauslommen.


    Hab ich irgendwas vergessen?


    Gruß
    Rick

    Hallo zusammen,


    ich befinde mich mit unserem Dachs im ersten Belastungstest. Bei diesen Temperaturen läuft er seit zwei Wochen nahezu durchgehend. Da ich aber noch mit der Zuschaltung der Brennwerttherme und der Vorlauftemperatur unserer Heizung teste, schalte ich mich mehrmals täglich auf das Dachsportal um die Daten einzusehen (Dachs steht nicht direkt im Haus).
    Da ist mir doch die Idee gekommen, eine eigene Messstation aufzubauen, da ich die Daten im MSR2 ja leider nicht anzapfen kann.


    Die Voltcraft K204 Lösung ist gut, erfordert aber einen zusätzlichen PC, mit dem man die Daten ins Netzwerk bekommt.


    Ich möchte euch eine Netzwerklösung vorstellen, bei der man bis zu 12 Messpunkte einrichten kann und diese direkt über das Netzwerk übertragen kann ohne einen zusätzlichen PC einzurichten. Ich verwende so eine Box schon lange zur Temperatur und Luftfeuchtigkeitsmessung in Serverräumen. Funktioniert tadellos und die Daten können entweder über ein Web Interface live abgerufen werden, oder per SNMP auf einem PC langfristig gespeichert werden.
    In meinem Fall steht der Server nicht in Heizungskeller, daher ist es für mich eine ideale Lösung. Zusätzlich gibt es eine Fülle an verschiedenen Sensoren, mit denen man z.B. auch Wassereinbruch, Rauch, Schaltkontakte etc. messen kann.


    Mehr Info´s findet ihr unter http://www.messpc.de


    Gruß
    Rick

    Hallo Rick!


    Gerade andersrum wird ein Schuh daraus.


    Viele Grüße
    Joachim


    Hallo Joachim,


    im Prinzip hast du Recht, aber es ist in der Regel üblich, dass für Kostenvoranschläge sogar eine Bearbeitungsgebühr erhoben wird und sich das anbietende Unternehmen dann auch an die im Kostenvoranschlag ermittelten Parameter bindet. Ein Überschreitung sollte im Rahmen von maximal 15-20% liegen. Zudem hat der Anbieter eine Mitteilungspflicht, wenn die im Kostenvoranschlag ermittelten Kosten überschritten werden.
    Jeder kennt das z.B. aus dem Bereicht der KFZ Reparaturen insbesondere wenn es um die Reparatur von Unfallschäden geht.


    Aber danke für deinen Hinweis. :thumbup:


    Gruß
    Rick

    Hallo Marvin,




    ich habe ja gerade meinen Augen nicht getraut. Das ist wirklich ein stolzer Preis.
    Ich habe das Thema auch gerade durch, unser Dachs wurde Mitte August in Betrieb genommen.


    Ich habe vorab einen Festpreis mit dem installierenden Unternehmen ausgemacht, denn ich war der Meinung, dass ein erfahrenes Unternehmen nach vorgehender Besichtigung durchaus in der Lage sein sollte zu erkennen, wie viele Stunden es für die Installation benötigt und sich dann auch daran zu binden.


    Es gab keinere Probleme und es hat etwas länger gedauert, als kalkuliert, aber alles nicht zu meinem Schaden.
    Ich weiss, dass dir das jetzt auch nicht mehr hilft, aber das würde ich denen einfach mal zu Bedenken geben. Abgesehen davon ist ein Kostenvoranschlag bindend! Wenn du also kein Angebot, sondern wirklich einen Kostenvoranschlag hast, muss sich das Unternehmen daran halten.
    Ich habe vorab Angebote von 3 verschiedenen Unternehmen eingeholt, die sich auch durchaus deutlich unterschieden haben. Hast du das vorher auch mal gemacht?



    Ich drücke dir alle Daumen, dass du noch etwas drücken kannst.


    Gruß
    Rick

    Hallo Forumsteilnehmer,


    ich bin neu hier und schlage mich seit ca. 6 Monaten mit dem Gedanken, ein BHKW zu installieren. Ich habe schon viel gelesen und im Prinzip nur noch ein paar kleine, aber wichtige Fragen.


    Meine Situation:
    Wir haben ein Haus BJ 2004, 519qm Wohnfläche aufgeteilt in 3 Parteien. Zur Zeit versorgt uns eine 35KW Brennwerttherme mit Wärme für die Fußbodenheizung und Warmwasser.


    Energiebedarf: ca 69.000KWH Gas und 15.000 KWH Strom.
    Ich habe mir mal einen Dachs rechnen lassen und angeblich hat er sich nach 5 Jahren ammortisiert. Da sind natürlich alle Subventionen bis ins Letzte ausgereitzt. Ich denke 5 Jahre sind euphorisch, aber ich habe von einem anderen Händler eine Berechnung ohne Subventionen, in der sich das Gerät nach 10 Jahren ammortisiert. Die Wahrheit wird in irgendwo in der Mitte liegen.


    Ich habe einen Antrag auf Subvention bei der BAFA eingereicht, der auch schon in voller Höhe bewilligt wurde. Also kann ich jetzt loslegen, mit der RWE habe ich auch schon gesprochen, die freuen sich.


    Nun aber zu meiner Frage:
    Unsere Brennwerttherme hat eine Heizleistung von 35KW, der Dachs aber 12,5 KW. Der Dachs Händler hat uns dazu das SDPlus Modul plus eine Brennwerttherme angeboten, um bei Spitzenlast den Bedarf zu decken.
    Kann das hinkommen? Macht es Sinn, die Bestehende Brennwerttherme zu behalten und einzubinden?


    Die Brennwerttherme ist nur 5 Jahre alt und auf dem Gebrauchtmarkt sicherlich auch nicht so gut zu verkaufen. Die neue kostet mich auch gute 2200EUR.


    Das Ding mit der Umsatzsteuererstattung ist mir auch noch nicht so klar, aber dazu wird wohl ein Steuerberater Aufklärung leisten.


    Ich hätte auch noch gerne Stromzähler, die ich direkt per Computer auslesen kann, aber da bin ich auch noch nicht fündig geworden.


    Mir kommen vor der Bestellung sicherlich noch mehr Fragen.


    Vielen Dank


    Gruß Rick