Beiträge von ph3o4

    Hallo NetterVermieter,


    für die bilanzielle Durchleitung benötigt der Drittbelieferte (Gewerbetreibender) eine Zählpunkt ID die vom Netzbetreiber zugewiesen werden muss. Dafür muss die Messstelle von einem offiziellen Messstellenbetreiber (MSB) und Messdiensleiter (MDL) = Marktpartner betrieben werden.
    Der VNB ist meist der grundzuständiger MSB/MDL oder ihr sucht Euch einen wettbewerblichen MSB/MDL.
    Fakt ist, dass in beiden Fällen die TAB des VNB eingehalten werden müssen. Im schlechtesten Fall muss für die Vergabe einer Zählpunkt ID bzw. Neuanschlusses die Kundenanlage erneut abgenommen werden.


    Viele Grüße,


    Philipp

    Das darf ja nicht wahr sein!
    Sogar Regionale Energieversorgung in kleinen dezentralen Einheiten funktioniert Subvention. Ich bin empört!


    Beschwerde geht morgen per Post raus.


    ->Philipp

    Hi alikante,


    erst mal müsste die Jahresnutzungsdauer ausgerechnet werden. Dafür benötigt man die eigentlich schon die maximale Leistung. Jahresarbeit/max. bezogene Leistung = Jahresnutzungsdauer.


    Ich denke, das Peak wird eher mehr als doppelt so hoch ausfallen, dicker Daumen: 15 MW
    Entspricht 3333 h Jahresarbeit.
    Auf Mittelspannung (eigener Trafo) 15.000 kW x 93,60 = 1.404.000 €


    Viele Grüße,


    Philipp

    Nun ja, der BHKW Abgrenzungszähler berechnet den virtuellen PV Einspeisezähler.
    Der Abgrenzungszähler misst wiederum die eingespeiste BHKW Strommenge. Also ist dieser abrechnungsrelevant.


    ->Philipp

    Hallo alikante,


    stellt Euch das mit dem Messstellenbetrieb nicht so einfach vor.
    Du musst dich offiziell als Martpartner anmelden und eine iD beantragen. die Wechselprozesse im Messwesen und Messwerteübertragung laufen nur im elektronischen EdIfact Format...
    Hier ein Blogpost von meinem Team-Kollegen Stefan: Aus dem Leben eines Messstellenbetreibers


    Viele Grüße,
    Philipp

    Hallo piramu48,


    da hast Du natürlich recht, die Netzbetreiber stellen sich nur dumm an. Da wollte letztens ein VNB eine doppelte Sammelschiene (zusätzliche Kosten: 12.000 €). Bei einem anderen LCP war das Kind schon in den Brunnen gefallen. Hier wurde auf Wunsch der Stadtwerke zwei riese Zählerschränke verbaut. Einer für interne Belieferung einer für externe Belieferung. Ein Schrank war komplett ohne Zähler, rate mal welcher?
    Der Strom an sich wird nicht aufgeteilt. Der Localpoolstromgeber verkauft einen Mischstrom an seine Mieter, dieser ist aus seiner KWK-Anlage und Reststrom aus dem Netz. Das Verhältnis des Strommixes im LCP ist für alle gleich. - Sonst müsste man ja auf jeder Turnusabrechnung für den Stromnehmer einen anderen Strommix ausweisen. Auch diesen per RLM zu erfassen wäre ein wenig zu viel des Guten.
    Gegen Uneinigkeiten und klagende Mieter gibt es ordentliche Stromlieferverträge und passende AGB, die alles erläutern.


    Viele Grüße,


    Philipp

    Hallo henner,


    mit der Zählerkonfiguration liegst Du goldrichtig. Bei 8 Parteien geht es locker noch mit einem direkt messenden Übergabezähler. Allerdings wird Eon das nicht gefallen, da sie 8 Zählpunkte und damit die Grundgebühr verlieren. Auch die teilweise länger laufenden Stromlieferverträge der Parteien müssen beendet werden.
    Was auch noch ein Knackpunkt sein wird ist die Motivation der Mieter Deinen Strom zu nehmen. - Jeder Bürger hat die freie Wahl des Stromlieferanten. Das Erlassen der Grundgebühr ist aber schon das richtige Mittel um den Parteien klar aufzuzeigen, welchen Mehrwert der Localpool für sie hat.
    Eigenverbrauch ist nur gegeben wenn der Anlagenbetreiber zu gleich seinen selbst produzierten Strom verbraucht. Was Du machst ist Belieferung an Dritte, hier muss die EEG-Umlage an den ÜNB abgeführt werden. - Du wirst zum Stromlieferanten.
    Direktvermarktung ist der Stromverkauf über das öffentliche Netz an einen anderen Abnehmer z.B. buzzn. Üblicherweise geht der sonst einfach an den Verteilnetzbetreiber.


    Viele Grüße und frohe Ostern!


    Philipp

    Hallo henner,


    Wieviele Partein hast du im Mietshaus? Wenn es nämlich zu viele sind kannst du keinen dirketmessenden Übergabezähler mehr nehmen. Diese Entscheidung ist auch direkt abhängig von der Absicherung des Hausanschlusses. Meist liegt die Grenze bei den VNB bei 80A- darüber ist Wandlermessung angesagt.


    Bist du auch im Netzgebiet der SWM? Schau mal auf unsere Seite - da stehen noch ein paar Interssante Infos zur Mieterstromvermarktung.


    Viele Grüße
    Philipp