Hi,
Zitatweil sich unter Umständen ein Fremdhändler wegen der Gewährleistung oder später auch Kulanzdingen sperren könnte!
Das sehe ich nicht so - zumindest was die 2-Jahres-Garantie anbetrifft. Die greift direkt auf den Hersteller zurück. Da kann der Händler sich nicht weigern diese auszuführen und mit Senertec abzurechnen.
Wieviel im Kulanzfall heraus zu holen ist, ist teilweise vom Händler abhängig - je nach dessen Einsatz mehr oder weniger. Entscheiden tut jedoch Senertec letztlich über den Anteil der freiwilligen Kostenübernahme.
Beides ist eigentlich keine Angelegenheit des Pflegers - er ist im Rahmen seines Vertrages mit dem Hersteller verpflichtet, dies auszuführen.