Beiträge von Amberger

    Hallo zusammen,
    in Sachen KWK Anlagen beschäftige ich mich hauptsächlich mit BHKWs auf Kläranlagen. Auf einer Kläranlage mit Faulbehälter wird immer Gas als Nebenprodukt bei der Schlammstabilisierung erzeugt. Wenn ich nun dieses Gas in einem BHKW verwerte und mit der erzeugten Wärme den Faulbehälter heize (der braucht Sommer wie Winter ca. 38 °C) gilt dann diese Wärme als ausgekopplete Nutzwärme die ich für die Berechnung des KWK Zuschlags ansetzen kann, oder ist das nur eine "interne" Prozeßwärme die nicht unter die Zuschlagsvergütung fällt?
    vielen Dank für eure Hilfe
    Gruss
    Sepp Amberger

    Hallo,
    vielen Dank für die schnelle Antworten, sorry ich hab zuerst das Forum durchsucht aber keinen passenden thread gefunden.
    Die Stromsteuerrückerstattung rechne ich hinzu weil Kläranlagen immer mehr Strom beziehen als sie erzeugen.
    Woher kommen denn die 2+2 Ct/kWh nach dem EEG 2009, sind dies die Zuschläge für Klärgasaufbereitung und Technologiebonus? Dann kommen wir leider nicht in den Genuss, da das Klärgas in der Regel direkt auf der Kläranlage verstromt wird (ohne Einspeisung in ein Gasnetz) und BHKW's keinen Technologiebonus erhalten.


    mfg
    Sepp

    Hallo Zusammen,
    als planender Ingenieur im Kläranlagenbau betreue ich mehrere Kunden die BHKWs mit Klärgas betreiben. Je nach Strombezugskosten verbrauchen einige Betreiber den Strom selbst, andere speisen über das EEG ins Netz ein.
    Durch die Novellierung des KWK wäre eine Vergütung über das KWK besser.
    Zahlenbeispiel:
    Bei Inbetriebnahme 2008 gibt es einen EEG Preis von 7,22 Ct/kWh und eine Stromsteuerrückvergütung von 2,05 Ct/ kWh = 9,27 Ct/kWh
    nach dem KWK gäbe es 6,801 Ct (4. Quartal 2008 + ~ 0,7 Ct (Netznutzungsrückerstattung) + 5,11 Ct Zuschlag = 12,61 Ct/kWh
    durch die Änderung, dass auch auf selbst verbrauchten Strom ein Zuschuss gewährt wird wäre der Erlös noch besser:
    Strombezug (Mittelpreis) 12 Ct/kWh + 5,11 Ct/kWh Zuschuss = 17,11 Ct/kWh !!


    Kann mir jemand sagen ob bei Einsatz von Klärgas (Biogas) wahlweise eine Vergütung nach EEG bzw. KWK möglich ist?


    Gruss
    Sepp