Beiträge von H6S BHKW

    Hallo Firestarter und Pello!


    Warum immer nur Dachs etc? Ein EC Power heizt von 17-30 KW und liefert Strom von 6-15,2 KW. Kosten netto so um die 31.000 Euro. Wenn ich in meinem Privatobjekt sehe, wie oft der Spitzenlastkessel anspringt und bei Pello von 750 m2 höre, würde sich ein EC Power möglicherweise auch rechnen. Problem bei diesem Objekt ist höchstens die niedrige Sromabnahme - 20000kWh?? Wohnen da nur 4 Leute? Lösung ( hab ich hier im Forum gelernt) evtl. Volleinspeisung des Stromes nach EEG. Nur mal so eine Gedanke.


    Christian

    Der Strom fällt selten aus - aber wenn krieg ich Probleme mit der Filterbiologie , Sauerstoffversorgung etc in meinem Fischteich. Deshalb mein Ansinnen, dass der Dachs auch mal ohne Stromanschluss von außen läuft. Gibt's da eine Lösung?

    Hallo GB!


    Du als Giese Nutzer und BHKW Kenner kannst mir vielleicht eine Frage beantworten: Wie macht Giese das mit der Insellösung? Ein BHKW ' muss doch eigentlich nur denken', dass es am Netz wäre bzw. Strom bekommt. Würde da nicht ein kleiner Zwischenspeicher wie vor einem PC reichen? Oder ist das Problem das, dass bei fehlender EVU Verbindung bzw. EVU ist abgeschaltet evtl. im Haus nicht abgenommener Strom ' nicht weiß, wo er hin soll'?


    Gruß
    Christian

    Danke für die Antwort - ich werde bei EWE mal fragen, wie hoch die Einspeisevergütung ( und wie lange ) ist. Bei 22 Cent wäre man ja eigentlich blöde, sich noch irgendwelchen Stress mit den Mietern und Stromverkauf an dieselben anzutun.


    Christian

    Auch moin!


    EWE bietet einen Biogastarif - 6,56 cent gegen 6,08 Cent ( jew. incl. Steuer) für Erdgas. Zählerkosten gleich. Was ist mit der Steuerrückerstattung vom Zoll? . Sehe ich das richtig, dass ich mit Nawaro und KWK auch nur 10 Cent bekomme, dafür aber höhere Gaskosten habe und irgendwo für den eingespeisten Strom 0,000...x mehr bekomme, die Gesamtwirtschaftlichkeit der Anlage also ( bei hohem Selbstverbrauch/ verkauf von Strom an Mieter) schlechter wird? Oder ist das eine Frage der Zeit - 10 Jahre 'normal' gegen 20 Jahre Biogas?


    Christian

    Hallo Firestarter!


    Den Link hatte ich noch nicht gefunden - danke. Werde mit dem Paper mal zur EWE gehen. Dann sehen wir weiter.


    Bezgl. der Aufteilung der Kosten Gas für Wärme und Strom: wie kommst Du auf 30 %? Lt. Ingenieur meines BHKW Vertreibers ist das Delta deutlich geringer bzw. zu vernachlässigen. Dieser Punkt wurde hier im Forum ja auch schon sehr unterschiedlich diskutiert. In meinem Rundschreiben an die Mieter heißt es: ..nur die tatsächlich erzeugte Wärme wird bezahlt..... gemessen und abgerechnet. Schriftlich zugestimmt wurde: Hiermit stimme ich der Modernisierung der Heizanlage und einer Umstellung auf Wärmelieferung zu. Ich wähne mich so auf der sicheren Seite meiner Interpretation - oder liege ich da falsch?


    Viele Grüße


    Christian

    Hallo, danke für das Interesse!


    Zuerst Bernd: EWS Schönau will 22 Cent - EWE etwa 17 - wenn die elektrische Arbeit nicht mit einem ungünstigeren Leistungsfaktor als cos phi=0,9 entnommen wird ( entspricht einer Blindarbeit von etwa 50% der Wirkarbeit. Die über 50 % der Wirkarbeit entnommene Blindarbeit wird mit 1,02 Cent je kvarh berechnet). Versteh ich nur in soweit, als dass hier Fallen lauern. Oder weißt Du ( oder sonst jemand) , wie hoch das Risiko ist?? Ich will den Mietern den Strom zum EWE Großverbrauchpreis - also etwa 19 Cent gegenüber 20,.. (für < 10000 kw / Jahr) anbieten. Zählergebühr 10 statt 55 Euro. Finde ich fair - die Mieter bisher auch, bisher 90 % Zustimmung.


    firestarter
    Deine Meinung bzgl. Stromverteilung wegen evtl. nicht 'Mitmacher'hatte ich auch ( und telefonisch der EWE mitgeteilt) - stieß aber auf Ablehnung. Gibt es irgendeine Quelle/ Gesetz o.ä., womit ich die Jungs überzeugen kann. Nur für den Fall, dass doch nicht alle Mieter mitmachen.


    @ Firestarter: was meinst Du mit richtig abrechnen? Meine Meinung: wenn ich 100 Euro für Gas bezahle und damit x KW Wärme lt. Wärmemengenzähler in das Haus einspeise und der Mieter Meyer 1/10 x KW Wärme lt. seinem Wärmemengenzähler bezogen hat, muss er 10 Euro für Wärme an meine BHKW Gesellschaft zahlen. Nix Wartung, Reparatur, Abschreibung, Miete für Aufstellung , Verwaltung etc. Richtig?


    Der Heizungskeller vom Nachbarhaus B liegt insgesamt etwa 10 m von demjenigen in Haus A entfernt, nur 3 m Garten und nichts öffentliches dazwischen. Dem Eigentümer von B gehört 35 % von A. Besser gehts nicht. B steht zur Zeit leer - da könnte man sogar einen richtigen Contracting Vertrag machen. Angesichts der schwierigen Vermietungssituation würden aber potentielle Mietinteressenten an dieser Stelle evtl. Angst kriegen, deshalb lassen wir das.


    Noch eine neue Frage: die bestehenden Stromlieferverträge muss doch der Mieter kündigen? Hat der Mieter evtl. eine generelles Sonderkündigungsrecht für seinen Stromliefervertrag mit (in diesem Beispiel) EWE? Was ist, wenn ein Mieter aus dem Vertrag noch nicht raus ist und schon Strom von der BHKW Gesellschaft bezieht? Läuft der Vertag dann ohne Verbrauch / Kosten weiter ( außer den evlt. anteilig bezahlten oder noch zu zahlenden Grundgebühren)? Müßte dann ja ggf. ich ( also BHKW Gesellschaft) übernehmen. Sonst gibt's wieder Ärger.


    Ich freue mich auf gute Antworten und Ideen!


    Christian

    Moin Moin - wie es bei uns heißt. Ich bin neu hier und möchte gleich ein Problem ansprechen.
    Ich betreibe privat einen Dachs - 7000h/ Jahr. In einem Gewerbebau jetzt neu ein EC Power ( 30/15). In einem weiteren Gebäude (11 private und 8 gewerbliche Mieter ) ist ein weiterer EC Power geplant. Da kommen erstmal eine Menge Probleme ( viele Gesetze, noch mehr Urteile): jeder Mietvertrag ist anders, manche Mieter müssen ausdrücklich dem BHKW zustimmen , andere nicht ( Auskuft eines spezialisierten Rechtsanwaltes). Nächstes Problem: der örtliche Energieversorger (EWE) behauptet - und da hat er wahrscheinlich recht???- , er müsse pro Grundstück nur einen Hauptanschluss für Strom zu Verfügung stellen. Wenn das tatsächlich so ist, muss das Projekt beerdigt werden. Oder hat jemand hier eine Lösung?? Wenn nämlich eine einziger Mieter seinen Strom woanders beziehen wollte, könnte die Betriebsgesellschaft ( muss auch extra gegründet werden) nicht aktiv werden. Eine Möglichkeit wäre noch, den Hauptstromanschluss für das BHKW in eine Nachbargebäude (wird, auch vom BHKW mitversorgt, anderes Grundstück) zu verlegen - wäre das legal?? Dann könnten Mieter in Grundstück A, die nicht Strom vom BHKW beziehen wollen, bei der EWE bleiben, die anderen würden Srom über BHKW und Reststrom über Nachbargrundstück B beziehen. Letzte Frage: für den Reststrom hat mir die EWE einen Vertrag angeboten, nach dem der Gesamtstrompreis stark vom Leistungspreis ( Jahreshöchstleistung) abhängig ist. Da könnte man natürlich mal Pech haben und die Kalkulation ginge nicht auf - 'normal' rechne ich mit einer Produktion 100.00 kWH / Jahr bei einem Hausverbrauch von ingeamt 160.000 / Jahr. Hat jemand mal einen Energieversorger zu einem anderen Vertag überreden können?
    Vielen Dank für die hoffentlich guten Infos!