Beiträge von H6S BHKW

    Rein praktisch - also 2 Wartungen pro Jahr bei 7000 Bth - hab ich mehr als ein Drittel weniger bezahlt als Dein Pauschalangebot. Wenn man hofft, dass keine zusätzlichen Störungen auftreten, wäre diese Pauschale also kein guter Deal.

    Hallo Tom!


    Wieso holst Dur Dir das Öl fürs Auto nicht beim Mineralölhändler? Hab heute für das feinste 0-40 Mobil1 Synth 10,50 Euro incl. Steuer bezahlt. In der Werkstatt kostet der Liter 26 Euro. Schneller kann ich kein Geld verdienen ( 8 Liter / Ölwechsel) .


    Christian

    Unter Abgeordnetenwatch hab ich mit unserem lokalen CDU MdB gemailt - seine letzte Antwort möchte ich hier veröffentlichen. Ich zumindest finde sie lesenswert.



    Sehr geehrter Herr Kossendey!

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen! Ich bin mal gespannt, was Sie für Auskünfte kriegen! Manche Probleme sind aus der Sicht des Gesetzgebers vielleicht gelöst - in der Praxis gibt es jedoch etliche Hürden - und wenn eine dezentrale Energieversorgung ( in Dänemark 50%!!! mit BHKW) wirlich gewünscht wird, gibt es noch erheblichen Vereinfachungsbedarf. Ob das gegen die Lobby von Eon, RWE etc. geht, ist die große Preisfrage.


    Mit freundlichen Grüßen


    XXXX


    Antwort:



    Sehr geehrter Herr Dr. XXXXX,


    gerne komme ich hiermit auf meine Email vom 15. Januar zurück, in der ich Ihnen mitgeteilt habe, dass ich mich bezüglich Ihrer Anfrage an das Bundesministerium der Justiz gewandt und um eine Stellungnahme bezüglich der geschilderten Schwierigkeiten beim Bau eines BHKW in Ihrem Wohn- und Geschäftshaus gebeten habe. Das Ministerium hat mir in dieser Woche eine Antwort zukommen lassen, über die ich Sie anbei gerne informiere.


    In der Tat hängt beim Contracting, also der Umstellung der bisher vom Vermieter in Eigenregie betriebenen Heizungen auf gewerbliche Wärmelieferung, die Umlagefähigkeit von den mit dem jeweiligen Mieter getroffenen Vereinbarungen ab. Ist die Beheizung durch den Vermieter im Mietvertrag festgelegt und ist nur die Umlage von Kosten einer vom Vermieter selbst betriebenen Anlage vereinbart, kann dies vom Vermieter nicht einseitig geändert werden. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2006 so entschieden.


    Jedoch hat der BGH mit seinem Urteil vom 27. Juni 2007 (abgedruckt in Wohnungswirtschaft und Mietrecht –WuM- 2007, S. 571-574) auch festgestellt, dass der Vermieter die Heizung auch ohne Zustimmung des Mieters auf gewerbliche Wärmelieferung umstellen kann, solange im Mietvertrag keine Festlegung bezüglich der Beheizungsart besteht und der Mietvertrag eine Vereinbarung enthält, wonach der Mieter die Betriebskosten der Heizung „erläutert durch Anlage 3 zu § 27 II. BVO“ zu tragen hat. Damit hat der BGH die Rechte der Vermieter bezüglich des Contractings eindeutig gestärkt.


    Die Förderung von Energieeinsparungen und der Klimaschutz sind eine der zentralen Themen der Bundesregierung. Ich stimme Ihnen zu, dass auch das Mietrecht diesem Ziel entsprechen muss. Schon heute ist es so, dass Sie als Vermieter die Jahresmiete um 11 % der aufgewandten Modernisierungskosten gemäß § 559 des Bürgerlichen Gesetzbuches erhöhen können, wenn Sie energetische Modernisierungen durchführen.


    Ob es beim Einbau eines BHKW notwendig ist, eine Gesellschaft zu gründen, hängt sehr vom Einzelfall ab, nämlich von der Frage, welche vertraglichen Vereinbarungen der Vermieter, der Mieter und der Betreiber des BHKW untereinander getroffen haben. Da mir in Ihrem Fall dazu keine Informationen vorliegen, kann ich dazu auch keine fundierte Aussage treffen, wofür Sie sicher Verständnis haben.


    Derzeit wird zum Contracting geprüft, wie im Mietrecht gegebenenfalls bestehende rechtliche und sonstige Hemmnisse beseitigt werden können, um über die bereits bestehenden Regelungen hinaus weitere Anreize für eine ökologische Modernisierung des Mietwohnbestandes zu schaffen. Ich denke, dass dies in Ihrem Sinne ist, und danke Ihnen für die Anreize, die Ihre Email gegeben hat. Ich werde Ihre Argumente an die zuständigen Experten meiner Fraktion weiterleiten.


    Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben!


    Mit freundlichem Gruß
    Thomas Kossendey


    --
    Thomas Kossendey MdB
    Parlamentarischer Staatssekretär
    beim Bundesminister der Verteidigung
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

    Richtlinie zu Förderung von Mini-KWK-Anlagen, § 5.1 : nicht gefördert werden gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlichen gebraucht erworbenen Anlagenteilen.
    Gummi, blabla..., für mich heißt das: wenn der Motor erneuert wird und die Reparatur mehr als 50 % des Gerätezeitwertes überschreitet, ist die Anlage wieder förderungswürdig. Hat jemand eine bessere Interpretation?

    An die Spezialisten:


    es wurde hier vorgeschlagen, beide Häuser mit einem BHKW zu versorgen. Erstmal gut. Aber: Kann ein BHKW mit 2 Spitzenlastkesseln laufen? Ist das zu handeln? - Hat jemand da schon mal eine Regelung gesehen/ gebaut, die wirklich funktioniert. BHKW und ein SLK wäre wahrscheinlich zu wenig ( Bayern, auch mal richtig kalt). Oder ein BHKW der 30 kw Wärmeklasse und aufwärts. Was dann wegen der relativ geringen Eigenstromabnahme nicht so witzig ist.

    Hallo Bernd!


    Ich weiß nur, das z.B. die EWE Hauseigentümern eine 'Vollheizungsvertrag mit Heizkessel, Gas, Wartung etc. anbietet. Ruf da doch einfach mal an, und lass Dir erklären, wie die das gelöst haben. In einem Objekt in Berlin haben wir vor Jahren schon den Heizkessel rausgeschmissen und heizen jetzt mit Fernwärme. Wenn Du Interesse hast, könnte ich Dir die Tel.Nr des Verwalters geben.


    Christian

    Ich nehme den Thread noch mal auf: dank der guten Infos aus diesem Forum hatte ich genug Argumente um jetzt alles so wie sinnvoll ( Abzweigung Strom für nicht strombeziehende Mieter vor dem Vierquadrantenzähler , Möglichkeit des Anschlusse von Haus B etc.) . Es wird 'vorraussichtlich eine Lesitungsmessung installiert. Steht nicht in direktem Zusammenhang mit einem bestimmten Stromlieferungsvertrag'.


    Jetzt bin ich mal gespannt, ob die 'nichtmitmachenden Eigntümer' uns noch irgendwelche Steine in den Weg rollen. Versammlung ist nächste Woche.


    Komisch: in einem anderen Objekt ( auch EC Power, fast nur gewerbliche Mieter) will dasselbe EVU keinen Vierquadrantenzähler , sondern nur einen Bezugs- und einen Abgabezähler. Man muss nicht alles verstehen.

    Hi!


    Viel Stoff - nur eines: die MWST für die PV Strom kriege ich doch vom Stromkäufer ( EVU) - die (In deinem Beispiel) 800 Euro werden durchgereicht. Insofern ist diesbezüglich nur der Vergleich mit dem gewerblich betriebenem BHKW ( kein Eigennutz oder dieser wird der BHKW Gesellschaft vom Eigennutzer zu gleichen Bedingungen wie vom Mieter bezahlt) zulässig.


    Gruß


    Christian