Beiträge von KWBHKW

    Heute habe ich ich es von meinem EVU gehört, dass auch für BHKW ab Januar 09 der eigengenutzte Stromanteil auch mit 0,0511 EUR/kWh vergütet werden. Im Klartext ein zweiter Zähler, der die gesamte erzeugte Energie zeigt abzüglich eingespeister Energie ist der Eigenverbrauch.


    Wenn das stimmt, gibt es ab 2009 für den gesamten Strom die 0,0511 EUR (heute nur als KWK Zuschuss für den eingespeisten Teil.


    Kann das wer bestätigen?


    Anbei die Änderungen KWK 2004 zu 2009 (in grün) zum Nachlesen.


    Gruß und schönes WoEnde

    Hallo alikante und weitere


    heute betreibe ich das BHKW mit Heizöl und speise nur den Überschuss ein (ein Rückspeiszähler und ein Bezugszähler mit Rücklaufsperre in Reihe geschaltet). Es gibt keinen Bonus den eigen genutzten Strom.


    Wenn ich das EEG 2009 richtig verstehe, gibt es für den eigengenutzten Stromanteil (erzeugt mit nachwachsenden Rohstoffen) auch einen zusätzlichen Bonus. Wenn dem so ist, stellt sich die Frage einer Umstellung auf Bio, um das Maximum für das BHKW zu erreichen.


    In 2009 kommt bei mir noch eine PV Anlage dazu. Hier ist ganz klar eine Überschusseinspeisung von Vorteil, da es für die Eigenverwendung den Bonus gibt. Zusätzlich ein Rückspeisezähler für PV mit ggf. einem Zweirichtungszähler und ich müßte BHKW mit Heizöl zu 100% einspeisen. Ich suche nach der Lösung für den Parallelbetrieb denn über die Zähler lässt sich zwar klar zuordnen, wieviel Strom jeder Erzeuger (BHKW und PV) produziert hat, aber beim Eigenverbrauch (wenn beide Erzeuger laufen) kann das EVU nicht unterscheiden. Das EVU geht davon aus, dass in diesem Fall ein Erzeuger (wie oben beschrieben) als 100% EInspeiser laufen muss (Anschluss vor dem Bezugszähler).


    Um das Optimum für die Entscheidung bzw. einen Mischbetrieb zu erreichen erstelle ich gerade eine Simulation auf Excel Basis. Wenn ich weiterhin Heizöl für das BHKW verwende, ist klar kein Bonus zu bekommen und ggf. zu 100% einzuspeisen. Der beste Effekt kommt wenn das BHKW mit nachwachsenden Rohstoffen betrieben wird, um beide Erzeuger in die neue EEG Regelung zu bekommen.


    Die Überlegung tagsüber nur PV und nachts BHKW (Lastgang) bezieht sich auf einen maximalen Eigenverbrauch ohne Schwierigkeiten bei der Zuordnung des Erzeugers. Ob das EVU mitmacht ist fraglich.


    Hat jemand schon einen Mischbetrieb laufen und wie sind die Zähler verschaltet? Da ich zusätzliche eigene Zähler mit EIB Anschluss verwenden werde, könnte ich auch eine zeitliche Erfassung je Erzeuger darstellen. Ob das vom EVU akzeptiert wird???


    Zu guter Letzt bleibt noch die Alternative eines Verkaufs des BHKW Stromes an Dritte. Hat damit jemand Erfahrungen?


    Gruß

    Ist schon richtig, dass das neue EEG kein BHKW direkt mit dem Bonus bedacht hat, aber die Lücke scheint in der Formulierung "erneuerbarer Energien" zu stecken. => Heißt im Klartext, ein Betrieb des BHKW mit nachwachsenden Rohstoffen müsste darunter fallen und Bonus fähig sein!


    Das mit der Zählerfrage bezieht sich auf die Unterscheidung der Rückspeisung. Klar ist, dass jeder Erzeuger seinen Zähler hat, aber bei der Rückspeisung lässt sich nicht unterscheiden, wer was produziert hat. Intern kann ich zwar eine exakte zeitliche Erfassung liefern, aber es gilt nicht.


    Solange ich da keine Lösung habe, werde ich Voltiak tagsüber als Überschuss einspeisen (Bonus kassieren) und nachts das BHKW (da scheint ja keine Sonne ). Aber Alle, die das BHKW mit nachwachsenden Rohstoffen betreiben, die hätten eine Chance (Ich betreibe derzeit mit Öl).

    Hallo,


    bin neu hier im Forum und gerade übner deb Beitrag gestolpert.


    Seit Wochen beschäftige ich mich mit der Lösungsfindung ein BHKW und eine Voltaik Anlage mit Überschusseinspeisung so zu verschalten, dass der ab Jan. 09 gültige Bonus des eigengenutzten Solarstromes Priorität hat, auch wenn das BHKW läuft! Das EVU will eine Lösung entweder 100% BHKW einspeisen oder auf den Bonus Solarstrom zu verzichten.


    Da ich ein Haus einen EIB Bus habe könnte ich exakt die Laufzeiten und den Erzeuger nachweisen, aber das gilt sacheinbar nicht. Habe bereits Gunter Gabriel angeschrieben.


    Nun zum Thema für Montag:


    Bei einem Mischbetrieb (BHKW und Voltaik) sollte der Bonus des eigenverbrauchten Stromes (ab Jan. 2009 gemäß neuem EEG) auch für BHKW gelten. Würde mein BHKW mit Biogas laufen, dann würde der Strom nach EEG neu auch die Bonusvergütung erhalten.


    Gruß