Beiträge von h-man

    Ich habe ein DACHS BKHW, bei dem der überschüssige Strom (über einen gesonderten Zähler) ins öffentliche Netz eingespeist wird. Alles ist korrekt bei den Behörden angemeldet.

    Kann ich dem "Stromverbund" in meinem Hause problemlos zusätzlich ein Balkonkraftwerk (Mini PV) hinzufügen? Dieses soll seinen Strom durch Anschluss an eine normale Steckdose in das Netz des Hauses einspeisen.

    Kollidiert das ggf. mit dem Dachs-BKHW?

    Was wäre mit ggf. überschüssigem Strom? Bislang wird dieser ja über eine eigene Uhr gezählt.

    Woher weiß dieser Zähler, dass ggf. noch weiterer Strom vom Balkon-PV hinzukommt?


    Leider weiß der Lieferant des Balkonkraftwerks hierauf keine Antwort.


    Und mein Lieferant und Servicedienstleistler des BKHW (der extrem gut an mir verdient hat) hat keine Lust und keine Zeit, auf diese Frage zu antworten (Zit. Firma Senertec Hagen: "Wir sind keine

    Verbraucherberatungsstelle")!!


    Ich freue mich über einen Rat.

    Kann jemand sagen, ob der Preis der Spezialzündkerze beim BKHW Dachs G 5.5 ca. 200 EUR beträgt?



    Der Unterschied zwischen einer kleinen und großen Wartung besteht nach meinem Wissen nur im Wechsel der Zündkerze.



    Und das macht dann gleich diesen extremen Preisunterschied aus?
    Leider wird der Einzelpreis nirgends angegeben.
    Wer weiß mehr?

    Liebe Leser,


    diese Information geht an alle, die zur Nutzung Ihrer Anlage (z.B. BHKW oder auch andere) ein MODEM installiert haben.


    Beim Kauf meines BKHW (ein Dachs von der Firma SENERTEC aus Schweinfurt) im Jahr 1998 wurde mir empfohlen, auch ein Modem an die Anlage anzuschließen zu lassen, damit sich dieses im Falle einer Betriebsstörung automatisch beim zuständigen Dienstleister meldet.


    Erstmalig erhalte ich nun nach 17 Jahren eine Rechnung über 20 EUR netto für so genannte "Verbindungspauschalen". Genauer heißt es noch "...die vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 Verbindung mit dem SenerTEc-Server hatten".


    Auf meine Anfrage, WANN und welcher Meldung sich denn in dieser Zeit mein Modem eingewählt haben soll, erhielt ich keine Antwort (denn ich konnte ich mich in der Tat an keine Nutzung in diesem Zeitraum erinnern).


    Ich schrieb daraufhin den Geschäftsführer von SenerTec an und bat um eine Stellungnahme (Original siehe pdf-Anhang).
    Aus meiner Sicht käme es durch die Möglichkeit der Anlage, sich bei Fehlern selbstständig in den Server von SenerTec einzuwählen, doch zu entsprechenden Wartungsaufträgen oder Reparaturen, an denen dann entsprechend verdient wird. Warum wird nicht für diese Fälle dem Kunden erst dann die erfolgte Einwahl als Aufschlag zur Reparatur berechnet.
    Nur weil sich mein Gerät vielleicht einmal im Jahr eingewählt hat und noch nicht einmal eine Reaktion darauf erfolgte (also keine Dienstleistung daraus resultierte), könne man doch nicht
    einfach eine solche „Pauschale“ in Rechnung stellen.


    Erlaubt sei hier einmal der Vergleich mit einem Telefon:
    Nur weil eine Firma einen Anschluss hat, damit sie für Kunden überhaupt erreichbar ist, kann man doch Kunden den Versuch eines Anrufes bei der Firma nicht in Rechnung stellen. Vielleicht spricht ein Kunde ja noch auf den Anrufbeantworter, aber auch das wird man dem Kunden doch nicht berechnen. Das klingt zwar etwas überspitzt, trifft aber im Prinzip den Kern meiner Beschwerde.


    Wenn SenerTec z.B. 5000 Kunden hat, die ein Modem besitzen, erzielt man so ganz nebenbei 10.000 EUR pro Jahr an Einnahmen nur für erfolgte „Verbindungen“ zu Ihrem Server.
    Zum "Telefonvergleich" --> wenn mich 5000 Kunden einfach nur anrufen oder schlimmstenfalls sogar auf meinen AB sprechen, könnte ich mich über verdiente 10.000 EUR sehr freuen.


    Wie gesagt, eine daraus resultierende und erkennbar nachgewiesene Folgedienstleistung kann sicher in Rechnung gestellt werden, aber dann erwarte ich einen entsprechend Nachweis.
    Das hier hat den Anschein eines Blankoschecks, und da die Summe „überschaubar“ ist, werden wohl alle Kunden ohne geäußerte Kritik bezahlen.


    Die Antwort von SenerTec erfolgte am 06.06.2016 und lautete:
    "Unsererseits erfolgt die Weiterberechnung der von Ihnen angesprochenen Verbindungspauschalen an das zuständige SenerTec Center Hagen. Bitte klären Sie dort die Weiterberechnung aufgrund der von Ihnen vorgebrachten Hinweise und Ihres Nutzungsverhaltens."


    Mein Servicebetrieb in Hagen mahnte jedoch nur die Rechnung an und antwortete auf meine Anfragen inhaltlich überhaupt nicht. Ich könne ja das Modem abschalten, war die einzige lapidare Antwort! Sorry, wenn ich das hier so artikuliere, aber das hat für mich den Ruch von Erpressung.


    Es würde mich sehr interessieren, wer hier ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Vielleicht lässt sich öffentlich mal ein bißchen Druck aufbauen. Ich finde, diese Art des Umgangs mit den Kunden inakzeptabel.


    Horst Hoffmann

    Hallo,


    ich habe auch seit 9 Jahren (1999) einen Dachs und nur in den Anfangsjahren einen Zuschuss bekommen (Schönau).
    Nach den neuesten Informationen vom BAFA müssten auch Altanlagen rückwirkend einen Zuschuss bekommen, wenn Sie angemeldet waren.
    Es heißt bei der BAFA unter anderem:


    http://www.bafa.de/bafa/de/ene…ng/kwk_anlagen/index.html


    Zit: "Was wird sich zum 01.01.2009 ändern?
    ...
    Am 31.10.2008 wurde der Text der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Gesetzesänderung wird zum 01.01.2009 in Kraft treten und beinhaltet im Wesentlichen die folgenden Neuerungen:
    ...Die Zulassung wird rückwirkend zum Zeitpunkt der Aufnahme des Dauerbetriebs der Anlage erteilt, wenn der Antrag in demselben Kalenderjahr beim BAFA eingegangen ist. Geht der Antrag in einem der Folgejahre ein, so wird die Zulassung zum 1. Januar des Eingangsjahres erteilt."



    Es war bislang auch überhaupt nicht nachvollziehbar, weshalb die Pioniere auf diesem Gebiet von den Zuschüssen ausgenommen werden sollten.
    Da ich jedes Jahr etwa 10.000 KW ins Netz einspeise, ist das ein nicht unerheblicher Betrag.


    Hat schon jemand Geld rückwirkend bekommen? Wen beschäftigt die gleiche Frage?


    Beste Grüße
    h-man

    Liebe Dachs-Besitzer,


    ich darf mich wohl mit zu den Dachs-Pionieren zählen, denn ich habe mein BHKW (Dachs) seit 1999.
    Daten:
    Einfamilienhaus, alte Heizung wurde 1999 durch Dachs ersetzt.
    Seit Einbau der Anlage Anmeldung als Gewerbe (Stromerzeugung).
    Ich verkaufe den selbsterzeugten Strom an mich als Privatperson.
    Alle Einnahmen und Ausgaben wurden von Beginn an in einer ESt-Erklärung dargestellt.
    Mein Finanzamt hatte seitdem alle Steuerklärungen unter Vorbehalt gestellt.
    Verluste hauptsächlich durch Abschreibung, Wartungs- und Zinskosten.
    Man forderte mehrfach in den letzten Jahren Erklärungen zur Gewinnerzielungsabsicht ein.
    Vor 4-5 Jahren stellte ich die Prognose, nach etwa 9-10 Jahren Betriebsdauer in eine Gewinnzone zu kommen.
    Leider entwickelten sich die Preise für den Einlauf der Primärenenergie (Gas) kräftiger als erwartet.
    Nach insgesamt etwa 15.000 Euro Verlustabschreibungen komme ich erstmalig doch erst 2011-12 in die Gewinnzone.
    Heute teilte mit das FA aber mit, dass die "Totalgewinnprognose" für insgesamt 20 Jahre immer noch bei einem Verlust von ca. 12.000 liegen würde.
    FAZIT: Dachs-Anlage wird als Hobby betrachtet - man fordert EK-Steuer in Höhe von 5500 Euro zurück.
    Unter diesen Umständen erscheint jedenfalls ein gewichtiges Argument der Verkaufsphilosophie von Dachs-Anlagen ad absurdum geführt.
    Unterm Strich jedenfalls lege ich so (gegenüber einer konservativen Heizungsanlage) dabei drauf, anstatt damit "zu verdienen" , wie die Werbung verlockend verspricht.


    Hat jemand ähnlich Erfahrungen mit seinem FA gemacht?
    Bin für gute Ratschläge dankbar.


    Gruß h-man