Von meinem Steuerberater habe ich folgende Nachricht zum thema erhalten. Hier erkenne ich nur wenig Vorteile bei Verzicht der KUR. Oder wird hier etwas übersehen?
Da Sie beabsichtigen für die Ertragssteuer den Antrag auf Liebhaberei (also keine Gewinnerzielungsabsicht) zu stellen, können wir diese Betrachtung außer Acht lassen und ich gehe nur auf die Umsatzsteuer ein.
Sie verzichten durch die Beantragung der Vorsteuer aus dem Kauf des Kraftwerkes auf die Kleinunternehmerregelung, an diesen Verzicht sind Sie 5 Jahre gebunden. Sollten Sie nach diesen 5 Jahren zur Kleinunternehmerregelung wechseln wollen, verlieren Sie rückwirkend anteilig den Vorsteuerabzug aus der Anschaffung. Demnach ist nicht von einer Bindungswirkung von 5 Jahren, sondern vielmehr von 10 Jahren zu sprechen.
Im Beispielsfall beträgt die vom FA zu erstattende Vorsteuer im Erstjahr: 6.840 EUR.
Zeitgleich zahlen Sie die Umsatzsteuer für den gelieferten Strom (Fiktion der Hin- und Rücklieferung S. 6 des PDFs) im Beispiel wären das 85,12 EUR. Der Vorsteuerabzug aus der Rücklieferung des Netzbetreibers bleibt Ihnen jedoch verwehrt, da der Vorsteuerabzug auf private Entnahmen gesetzlich ausgeschlossen ist.
Als letztes zahlen Sie dann noch die Umsatzsteuer auf die selbsterzeugte Wärme, die Sie zu 100% selber verbrauchen, da eine Einspeisung technisch schon nicht möglich ist. Die Entnahmebesteuerung folgt aus dem Umsatzsteuergesetz, für den Vorsteuerabzug gilt das gleiche wie oben: Der Vorsteuerabzug aus etwaigen Gasrechnungen ist demnach nicht möglich, da die Wärme zu 100% als private Entnahme dem Unternehmen „abgeführt“ wird. Im Beispielfall werden hierfür - unter Zugrundlegung eines fiktiven Einkaufspreises - jährlich 437,00 EUR fällig.
Die Summe in Höhe von 522,12 EUR (85,12 EUR + 437,00 EUR) ist demnach jährlich für 10 Jahre an das Finanzamt abzuführen. Die Abgabe von monatlichen/ quartalsmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung entfällt bei Steuern unter 1.000 EUR.
Hinzu kommen allerdings weitere Nebenkosten - wie beispielsweise der Steuerberater für die jährliche Abgabe der Umsatzsteuererklärung - die liquiditätsmäßig ebenfalls in die Waagschale zu werfen sind.
Sehr vereinfacht ausgedrückt, zahlen Sie demnach innerhalb des 10-Jahres-Zeitraum 10 x (522,12 EUR plus 142,80 EUR (brutto geglättet nach gewogenem Durchschnitt) Steuerberatergebühren). Dies macht in Summe 6.649 EUR für 10 Jahre aus. Verglichen mit der zu erstattenden Vorsteuer aus der Anschaffung verbleibt Ihnen ein Liquiditätsvorteil in Höhe von 191,00 EUR.