Beiträge von Libuda86

    Von meinem Steuerberater habe ich folgende Nachricht zum thema erhalten. Hier erkenne ich nur wenig Vorteile bei Verzicht der KUR. Oder wird hier etwas übersehen?


    Da Sie beabsichtigen für die Ertragssteuer den Antrag auf Liebhaberei (also keine Gewinnerzielungsabsicht) zu stellen, können wir diese Betrachtung außer Acht lassen und ich gehe nur auf die Umsatzsteuer ein.


    Sie verzichten durch die Beantragung der Vorsteuer aus dem Kauf des Kraftwerkes auf die Kleinunternehmerregelung, an diesen Verzicht sind Sie 5 Jahre gebunden. Sollten Sie nach diesen 5 Jahren zur Kleinunternehmerregelung wechseln wollen, verlieren Sie rückwirkend anteilig den Vorsteuerabzug aus der Anschaffung. Demnach ist nicht von einer Bindungswirkung von 5 Jahren, sondern vielmehr von 10 Jahren zu sprechen.


    Im Beispielsfall beträgt die vom FA zu erstattende Vorsteuer im Erstjahr: 6.840 EUR.


    Zeitgleich zahlen Sie die Umsatzsteuer für den gelieferten Strom (Fiktion der Hin- und Rücklieferung S. 6 des PDFs) im Beispiel wären das 85,12 EUR. Der Vorsteuerabzug aus der Rücklieferung des Netzbetreibers bleibt Ihnen jedoch verwehrt, da der Vorsteuerabzug auf private Entnahmen gesetzlich ausgeschlossen ist.


    Als letztes zahlen Sie dann noch die Umsatzsteuer auf die selbsterzeugte Wärme, die Sie zu 100% selber verbrauchen, da eine Einspeisung technisch schon nicht möglich ist. Die Entnahmebesteuerung folgt aus dem Umsatzsteuergesetz, für den Vorsteuerabzug gilt das gleiche wie oben: Der Vorsteuerabzug aus etwaigen Gasrechnungen ist demnach nicht möglich, da die Wärme zu 100% als private Entnahme dem Unternehmen „abgeführt“ wird. Im Beispielfall werden hierfür - unter Zugrundlegung eines fiktiven Einkaufspreises - jährlich 437,00 EUR fällig.


    Die Summe in Höhe von 522,12 EUR (85,12 EUR + 437,00 EUR) ist demnach jährlich für 10 Jahre an das Finanzamt abzuführen. Die Abgabe von monatlichen/ quartalsmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung entfällt bei Steuern unter 1.000 EUR.


    Hinzu kommen allerdings weitere Nebenkosten - wie beispielsweise der Steuerberater für die jährliche Abgabe der Umsatzsteuererklärung - die liquiditätsmäßig ebenfalls in die Waagschale zu werfen sind.


    Sehr vereinfacht ausgedrückt, zahlen Sie demnach innerhalb des 10-Jahres-Zeitraum 10 x (522,12 EUR plus 142,80 EUR (brutto geglättet nach gewogenem Durchschnitt) Steuerberatergebühren). Dies macht in Summe 6.649 EUR für 10 Jahre aus. Verglichen mit der zu erstattenden Vorsteuer aus der Anschaffung verbleibt Ihnen ein Liquiditätsvorteil in Höhe von 191,00 EUR.

    Hast du eine Vorlage bzw. einen Link zu einem Beispiel, die ich für die erstmalige Erstellung nutzen könnte? Den Weg zur Steuerkanzlei werde ich gehen, allerdings möchte ich gern vorab meine "Hausaufgaben" machen. Wie führe ich in der monatlichen Übersicht die KWKG Zuschläge, vermiedene Netznutzung und den quartalspreis von der EXX aus. Oder spielen diese Aspekte nur bei der Quartalsabrechnung gegenüber dem NB eine Rolle?

    Besten Dank für das detaillierte Feedback.


    Gibt es Vorlagen zur monatlichen und Jährlichen Berechnung? Mir fehlt jegliches Gefühl in welcher detailtiefe ich dem Finanzamt monatlich (Umsatzsteuer Voranmeldung) und jährlich Auskunft erteilen muss? Außerdem kann ich noch nicht einschätzen, wie detailliert die neue Zähleruhr bzw. die Software von Vissmann eine Auswertung möglich macht. Erhalte ich digital Auskunft über Einspeisung, Eigenverbrauch etc aus dem System?


    Ich tendiere auch dazu auf die KUR zu verzichten, ich kann den Aufwand nur gar nicht einschätzen..

    Hallo Liebes Forum,


    wie ihr unschwer erkennen könnt, bin ich neu hier und freue mich auf die tolle Diskussionen mit euch.


    Ende April wird es soweit sein und wir nehmen unsere Vitovalor PT2 in Betrieb. Wir freuen uns bereits sehr auf das spannende Projekt "Brennstoffzellenheizung". Wir planen die Umsetzung ohne Energiespeicher.


    Eigenbedarf Strom: ca. 3.500 KWh


    Gasverbrauch (alte Gastherme): ca. 20.000 KWh


    Die Anmeldungen bei Netzbetreibern und Schornsteinfeger übernimmt in unserem Fall der Anbieter für uns. Wer hier eine Empfehlung wünscht, kann ich den Namen in einer DM gerne mitteilen.


    Die letzte große Frage die ich mir allerdings stelle, welche Gewerbeanmeldung ist am sinnvollsten. Soll ich die Kleinunternhemer-Regelung oder die Regelbesteuerung für Unternehmer nach UStG wählen?


    Hier wäre ich für eure Erfahrungen mehr als Dankbar. Ggfs. habt ihr auch Beispielkalkulationen (teilbar) vorliegen.


    Freue mich auf eure Antworten.


    Beste Grüße


    L