Beiträge von rspitz

    Leider eben nicht. Die Anmeldung und Inbetriebnahme des BHKW war über den ersten Verwalter gelaufen, der aber vor ein paar Jahren durch einen anderen ersetzt wurde, der sämtliche Kommunikation mit EWE Netz in Cuxhaven und auch mit der BAFA per Post gemacht hat. Ich habe mich als Eigentümer eingeschaltet, als die Anmeldung zur KWK-Zulassung durch die BAFA abgelehnt wurde, weil das BHKW nicht mehr als fabrikneu anerkannt wurde, und die EWE Netz deswegen keinerlei Vergütung zahlen wollte.


    Zu diesem Zeitpunkt Anfang 2023 gab es die EWE Netz Niederlassung in Cuxhaven noch und die Ansprechpartnerin aus dem Schriftverkehr war telefonisch erreichbar, stand aber kurz vor dem Ruhestand. Eine Vertragskontonummer gab es nie, was mich selbst auch wundert. Ich gehe davon aus, dass der Vorgang im Zuge der Auflösung der EWE-Niederlassung in CUX verloren gegangen ist. Seither sind sämtliche Kommunikationsversuche mit der EWE Netz Hotline per Telefon oder Mail ergebnislos geblieben, gerade deswegen suche ich ja einen Ansprechpartner, mit dem ich versuchen kann, die bisherigen Schritte nachzuvollziehen und den Vorgang wieder einzugleisen.

    Hallo BHKW-Betreiber,


    die unendliche Geschichte mit dem BHKW in unserer kleinen Wohnanlage geht weiter. Nachdem (auch mit Hilfe aus diesem Forum) Anfang 2023 das bereits 2018 (!) in Betrieb genommene BHKW endlich auch die BAFA-Zulassung bekommen hatte, ohne die die EWE Netz JEGLICHE Vergütung des eingespeisten Stroms verweigert hatte, wurde diese Zulassung vom Hausverwalter bei EWE Netz in Cuxhaven eingereicht. Seitdem ist genau NICHTS passiert, der Verwalter hat einfach die Hände in den Schoß gelegt und es nicht für nötig befunden, mal nachzufragen.


    Inzwischen ist die Niederlassung von EWE Netz in Cuxhaven aufgelöst, über die frühere Telefonnummer der dortigen Ansprechpartnerin kommt man bei der zentralen Hotline in Oldenburg raus, die als erstes nach der Vertragskontonummer fragen. Die gibt es aber nicht, ohne die können die aber angeblich nichts machen.


    Kann mir jemand hier (gerne auch per PN) eine Durchwahl von jemandem bei EWE Netz geben, wo ich nachhaken könnte?


    Ach ja, Anlage ist im Marktstammdatenregister eingetragen mit "Status der Netzbetreiberüberprüfung: Geprüft am 25.11.2021". Also kann EWE Netz nicht behaupten, sie wüssten von der Anlage nichts.

    Neues Update:


    Durch hartnäckiges Nachfragen bei allen möglichen Beteiligten habe ich schließlich herausgefunden, dass die Inbetriebnahme des BHKW durch die Heizungsbaufirma im September 2018 gemeinsam mit Vaillant erfolgte, und von dort habe ich dann auch das Inbetriebnahmeprotokoll bekommen und an die BAFA weitergeleitet. Daraufhin wurde die KWK-Zulassung erteilt, wegen der Verfristung mit Beginn 01.01.2022. Nachdem das BHKW 2018 in Betrieb genommen wurde, gilt das KWKG 2016.


    Der Bescheid ging an die Hausverwaltung, die ihn auch schon an den Netzbetreiber weitergeleitet hat. Leider habe ich keine Kopie erhalten, aber das ist ein anderes Thema.


    Danke an alle hier für die Unterstützung!


    Nächste Baustelle ist die Vergütung des zwischen Inbetriebnahme 09/2018 und Inbetriebsetzung 10/2021 eingespeisten Stroms. Das BHKW war zwar über einen 2-Richtungszähler angeschlossen, aber der separate Erzeugungszähler wurde erst zur Inbetriebsetzung eingebaut und ich muss davon ausgehen, dass vorher keine Einspeisemitteilung an den Netzbetreiber erfolgte.

    Kurzer Zwischenstand:

    • Heute hat mich die sehr freundliche Sachbearbeiterin beim Netzbetreiber zurückgerufen. Sie hat zwar einerseits bestätigt, dass die BAFA-Zulassung eigentlich nicht Voraussetzung für die Einspeisevergütung sei, andererseits aber in den internen Prozessen der Abrechnungsabteilung ohne die Angaben aus der BAFA-Zulassung der Antrag nicht weiterbearbeitet werden könne.
    • Im eingereichten Formular für das Inbetriebsetzungsprotokoll E.8 hat laut ihr der Elektriker das vorgesehene Feld "Die Erzeugungsanlage hat erstmalig Energie erzeugt/ in das Netz eingespeist am - Datum" leer gelassen und darunter bei "Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage/Speicher mit dem Netzbetreiber" den 7.10.2021 angegeben. Da war wohl tatsächlich jemand vom Netzbetreiber da, der auch Zählerstände abgelesen und fotografiert hat, woraus klar hervorgeht, dass bereits vorher eingespeist wurde. Nur steht halt leider nirgends, wann das begonnen hat.
    • Auch bei der Herstellerfirma Vaillant wird dieses Datum als "Datum der Inbetriebsetzung" geführt. Allerdings hat inzwischen der Verwalter ein Wartungsprotokoll von Vaillant aus dem Jahr 2020 gefunden und bei der BAFA eingereicht in der Hoffnung, dass das als Nachweis akzeptiert wird, dass die Anlage "fabrikneu" in Betrieb genommen wurde.

    Sollte die BAFA weiterhin den Antrag ablehnen und nicht in eine "verspätete Anmeldung" umwandeln, sind wir keinen Schritt weiter gekommen. Selbst wenn die BAFA das akzeptiert, dürfte es schwierig werden, die Anzahl der Betriebsstunden zu ermitteln, die vom 60.000 Stunden-Kontingent abzuziehen sind. Warten wir das mal ab.

    Hallo zusammen,


    inzwischen ist mir schon schwindelig vor lauter Paragrafen in diesem Regelungsdschungel. ;) Aber vielen Dank für die vielen hilfreichen Hinweise, die mir schon sehr weitergeholfen haben.


    Heute hatte ich ein längeres Telefonat mit jemandem von der BAFA, der sich als sehr hilfsbereit erwiesen hat. Wegen der langen Zeitverzögerung wird es zwar wohl nicht möglich sein, den KWK-Zuschlag ab offizieller Inbetriebnahme zu bekommen, aber unser Antrag kann im Verwaltungsverfahren als verspätete Anmeldung betrachtet werden, wenn es uns gelingt, die "technische Inbetriebsetzung" zu einem Zeitpunkt innerhalb von 3 Jahren ab Errichtung nachzuweisen. Die Betriebsstunden zwischen dieser Inbetriebsetzung und dem Beginn des Kalenderjahres des Antrages (also 01.01.2022) gehen uns dann zwar verloren, aber besser als nix ist es allemal. Wir müssen halt versuchen, eine Art Inbetriebnahmeprotokoll zu finden, was wegen der bereits geschilderten Unkooperativität von Bauträger und Elektrofirma noch eine Herausforderung wird. Zumindest sollten wir problemlos eine Fristverlängerung seitens der BAFA bekommen.


    Laut Aussage dieses BAFA-Mitarbeiters sei die "normale" Einspeisevergütung definitiv nicht an den KWK-Zuschlag gebunden, das muss und werde ich mit dem Netzbetreiber klären. Als ob wir nicht schon genug Probleme hätten, hat dort die bisherige Sachbearbeiterin zum Jahresende die Firma verlassen :cursing:


    Ich werde berichten...

    Vielen Dank für die zahlreichen Beiträge, selbst am Silvesterabend.


    Natürlich wollen wir nicht dem Hausverwalter die alleinige Schuld an dem Schlamassel zuschieben. Wie ich schon geschrieben hatte, kamen da eine Menge Faktoren zusammen, und der ursprüngliche Verwalter hatte das Verfahren schon für 3 vorher errichtete baugleiche Häuser problemlos durchgezogen. Dann seien laut seiner Aussage aber die Bestimmungen geändert worden, u.a. musste für die Wohnungseigentümergemeinschaft laut Netzbetreiber jetzt eine Steuernummer beantragt werden, was für die vorherigen 3 Häuser nicht notwendig war. Zusammen mit den vorherigen gegenseitigen Blockaden von Elektriker, Netzbetreiber und Bauträger hat es dann eben leider so lange gedauert, und wir Eigentümer waren arglos davon ausgegangen, dass das schon seinen normalen Gang gehen werde.


    Marktstammdatenregister, Anmeldung beim Netzbetreiber, Inbetriebnahme usw. sind schon seit Oktober 2021 durch, und der Antrag wurde auch fristgerecht bis zum Ende des Folgejahres gestellt. Knackpunkt ist halt jetzt die Beurteilung der Anlage als "nicht fabrikneu" seitens der BAFA.


    Wir werden ausloten, ob ein "Zurück auf Anfang" und erneuter, dann eben verspäteter Antrag auf Zulassung Erfolg verspricht.

    dann gibts nur den "üblichen Preis" + VNN. Allerdings steht noch die Frage nach der ARN 4105 + Einheitenzertifikat für die Anlage, denn ohne diese Nachweise wird sich auch der Neue NB gegen eine Inbetriebsetzung am neuen Standort wehren.

    Dazu eine Frage, was denn der "übliche Preis" für eingespeisten Strom ist. Wir haben ein ähnliches Problem, bei dem die BAFA die Zulassung eines im Oktober 2021 mit 3-jähriger Verzögerung nach Errichtung 2018 offiziell in Betrieb genommenen BHKW ablehnt, weil nicht mehr "fabrikneu". Verbindungsnetzbetreiber lehnt jegliche Vergütung des eingespeisten Stroms ab, weil keine BAFA-Zulassung vorliegt.

    Hallo zusammen,


    dies ist mein erster Beitrag hier, falls ich hier nicht im richtigen Subforum bin, bitte verschieben.


    Folgende Situation: Ein einem 2018 fertiggestellten MFH mit 8 Ferienwohnungen wurde seitens des Bauträgers eine Hybrid-Heizung bestehend aus einem NEUEN erdgasbetriebenen BHKW (Vaillant, genauen Typ habe ich nicht vorliegen) und einer Gastherme errichtet. Bedingt durch Untätigkeit bzw. Lustlosigkeit von Bauträger, einbauendem Elektrofachbetrieb, Netzbetreiber und Verwalter sowie angeblich zwischenzeitlicher Änderungen bzw. Verschärfungen der Gesetzeslage erfolgte die offizielle Inbetriebnahme, u.a. mit Einbau eines separaten Einspeisezählers, erst im Oktober 2021. Gelaufen ist die Anlage bereits vorher und hat dabei auch fleißig eingespeist, ersichtlich am Zweirichtungszähler für den Allgemeinstrom des Hauses.


    Der Verwalter wurde zum Jahreswechsel 2021/22 ausgetauscht und der neue hat nach vielen bürokratischen Hürden, mit denen er auch noch keinerlei Erfahrungen hatte, Anfang Dezember 2022 gerade noch fristgerecht bei der BAFA einen Antrag auf Zulassung gemäß KWKG eingereicht. Offenbar hat er dabei (vielleicht aus Unkenntnis) angegeben, dass die Anlage keine Betriebsstunden (außer Probelauf) aufweise. Die BAFA hat umgehend geantwortet, dass sie den Antrag kostenpflichtig abzulehnen gedenke, da die Anlage nicht mehr fabrikneu und damit nicht mehr förderfähig sei.


    Der Netzbetreiber hat auf Anfrage des Verwalters mitgeteilt, dass ohne BAFA-Zulassung keine Vergütung des eingespeisten Stroms möglich sei.


    Wir Eigentümer, die immer davon ausgegangen waren, dass es mit dem BHKW alles seine Ordnung habe, fallen jetzt aus allen Wolken und hoffen, dass vielleicht noch irgendwas zu retten sein könnte. Deshalb meine Fragen an Euch:

    1. Ist die Verweigerung der Zulassung durch die BAFA aufgrund des "fabrikneu"-Argumentes willkürlich und damit angreifbar, oder haben wir da keine Chance, obwohl die neue Anlage nur auf Grund der oben beschriebenen Umstände verzögert in Betrieb genommen wurde?
    2. Gibt es ohne diese BAFA-Zulassung wirklich keinerlei Einspeisevergütung?
    3. Kann mir jemand (gerne per PN) ggf. einen Anwalt (Raum Bremerhaven/nordwestliches Niedersachsen) empfehlen, der mit der Sach- und Gesetzeslage vertraut ist und uns bei der Durchsetzung unserer Ansprüche unterstützen könnte, falls überhaupt welche bestehen?

    Falls wir absolut chancenlos sind, müssten wir ernsthaft überlegen, das BHKW stillzulegen und nur noch mit der Gastherme zu heizen. Schöne neue Energiewende ;(


    Einen guten Rutsch wünscht


    Richard