Hallo zusammen,
dies ist mein erster Beitrag hier, falls ich hier nicht im richtigen Subforum bin, bitte verschieben.
Folgende Situation: Ein einem 2018 fertiggestellten MFH mit 8 Ferienwohnungen wurde seitens des Bauträgers eine Hybrid-Heizung bestehend aus einem NEUEN erdgasbetriebenen BHKW (Vaillant, genauen Typ habe ich nicht vorliegen) und einer Gastherme errichtet. Bedingt durch Untätigkeit bzw. Lustlosigkeit von Bauträger, einbauendem Elektrofachbetrieb, Netzbetreiber und Verwalter sowie angeblich zwischenzeitlicher Änderungen bzw. Verschärfungen der Gesetzeslage erfolgte die offizielle Inbetriebnahme, u.a. mit Einbau eines separaten Einspeisezählers, erst im Oktober 2021. Gelaufen ist die Anlage bereits vorher und hat dabei auch fleißig eingespeist, ersichtlich am Zweirichtungszähler für den Allgemeinstrom des Hauses.
Der Verwalter wurde zum Jahreswechsel 2021/22 ausgetauscht und der neue hat nach vielen bürokratischen Hürden, mit denen er auch noch keinerlei Erfahrungen hatte, Anfang Dezember 2022 gerade noch fristgerecht bei der BAFA einen Antrag auf Zulassung gemäß KWKG eingereicht. Offenbar hat er dabei (vielleicht aus Unkenntnis) angegeben, dass die Anlage keine Betriebsstunden (außer Probelauf) aufweise. Die BAFA hat umgehend geantwortet, dass sie den Antrag kostenpflichtig abzulehnen gedenke, da die Anlage nicht mehr fabrikneu und damit nicht mehr förderfähig sei.
Der Netzbetreiber hat auf Anfrage des Verwalters mitgeteilt, dass ohne BAFA-Zulassung keine Vergütung des eingespeisten Stroms möglich sei.
Wir Eigentümer, die immer davon ausgegangen waren, dass es mit dem BHKW alles seine Ordnung habe, fallen jetzt aus allen Wolken und hoffen, dass vielleicht noch irgendwas zu retten sein könnte. Deshalb meine Fragen an Euch:
- Ist die Verweigerung der Zulassung durch die BAFA aufgrund des "fabrikneu"-Argumentes willkürlich und damit angreifbar, oder haben wir da keine Chance, obwohl die neue Anlage nur auf Grund der oben beschriebenen Umstände verzögert in Betrieb genommen wurde?
- Gibt es ohne diese BAFA-Zulassung wirklich keinerlei Einspeisevergütung?
- Kann mir jemand (gerne per PN) ggf. einen Anwalt (Raum Bremerhaven/nordwestliches Niedersachsen) empfehlen, der mit der Sach- und Gesetzeslage vertraut ist und uns bei der Durchsetzung unserer Ansprüche unterstützen könnte, falls überhaupt welche bestehen?
Falls wir absolut chancenlos sind, müssten wir ernsthaft überlegen, das BHKW stillzulegen und nur noch mit der Gastherme zu heizen. Schöne neue Energiewende
Einen guten Rutsch wünscht
Richard